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Vaterschaftstest
Der Begriff Vaterschaftstest bezeichnet ein gentechnisches[wp] Verfahren zur Feststellung der väterlichen Abstammung eines Kindes.
Rechtssituation in Deutschland
Der von einem Vater auf eigene Initiative durchgeführte Vaterschaftstest ist in Deutschland seit der Inkraftsetzung des im Mai 2009 ausgearbeiteten so genannten Gendiagnostikgesetzes[wp] am 1. Februar 2010 illegal.[1][2]
Gewissheit der Vaterschaft
Nur durch einen Vaterschaftstest erlangt ein Mann Kenntnis davon, ob er biologischer Vater des Kindes ist. Ohne den Test ist seine Vaterschaft immer ungewiss und er ist nur willkürlicher Vater.
Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest
Ein Vaterschaftstest liefert keine Informationen über die beteiligten Personen, außer einer möglichen Verwandtschaft untereinander. Es werden keine Gene getestet.
Der genetische Fingerabdruck
Wissenschaftlicher Ausgangspunkt der Analyse ist die Erstellung so genannter genetischer Fingerabdrücke ("Fingerprints"). Das sind Muster auf molekularer Ebene, die für jeden Menschen einzigartig sind. Das geschieht nach der so genannten STR-PCR-Methode[fw]. STRs ("short tandem repeats") sind DNA-Muster mit fester Abfolge des genetischen Codes, die sich unterschiedlich häufig wiederholen. Bei jedem Menschen ist ihre Anzahl unterschiedlich. So entstehen unterschiedlich lange STR an jedem Genort. Weil aber die Anzahl dieser Wiederholungen vererbt wird, so dass Aussagen über Verwandtschaftsverhältnisse möglich werden. Die Länge der STR und somit die Anzahl der Wiederholung der Muster wird durch eine chemische Reaktion mit anschließender optischer Darstellung durch hochauflösende Analysegeräte bestimmt. Sind bei allen Genorten Übereinstimmungen in Länge und Wiederholungen vorhanden, gilt die getestete Person mit einer Ergebnissicherheit von mindestens 99,9999 % bei einer Untersuchung von bis zu 25 Genorten als genetischer Vater des entsprechenden Kindes.[3]
Vaterschaftstest light
Eine begrenzte Anzahl von bezüglich der väterlichen Abstammung des eigenen Nachwuchses unsicherer Väter kann ohne Zuhilfenahme eines aufwendigen Tests eine Vaterschaft durch den Vergleich von Augenfarbe und Blutgruppe der eigenen Person mit denjenigen des eigenen Kindes bzw. der eigenen Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die eigene Vaterschaft ausschließen.
Der Regenbogenhautfarbentest
Gemäß den Gesetzen der Genetik[wp] wird die Regenbogenhautfarbe folgendermaßen vererbt:
- Haben beide Eltern eine blaue Iris, haben auch die Kinder immer eine solche.
- Haben beide Eltern eine braune Iris, hat ein Viertel der Kinder eine blaue und drei Viertel der Kinder eine braune Regenbogenhaut.
- Die braune Iris des Augenfarb-Gens (Genpaar oder Allele) ist dominant, während dasjenige für blaue Iris rezessiv ist.
Wenn also ein Kind von zwei blauäugigen Eltern keine blauen Augen hat, ist evident, dass der Vater mit blauen Augen nicht der biologische Vater ist.
Bei der Geburt haben fast alle Kinder von hellhäutigen Eltern blaue Augen, denn die braune Farbe der Iris entsteht erst nach einiger Zeit, häufig nach ca. einem Jahr, weshalb der Test in diesem Fall somit noch nicht direkt nach der Geburt durchgeführt werden kann.[4]
Der Blutgruppentest
Der Blutgruppentest ist nicht derart einfach und schnell wie der Augenfarbentest, aber immer noch kostenlos und diskret:
Bei diesem Test werden die Blutgruppen der Eltern und des Kindes mit Hilfe einer Tabelle miteinander vergleichen, um zu konstatieren, bei welchen Konstellationen, eine Vaterschaft zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Ein Beispiel: Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein Kind mit der Blutgruppe B, zwei biologische Elternteile mit Blutgruppe A haben kann, demzufolge muss sein leiblicher Vater zwingend entweder über die Blutgruppe "AB" oder "B" verfügen.
Die Blutgruppenfaktoren A und B sind dominant gegenüber Blutgruppenfaktor 0. Die Blutgruppenfaktoren A und B verhalten sich kodominant zueinander. Der Blutgruppenfaktor 0 verhält sich rezessiv gegenüber den Blutgruppenfaktoren A und B.
Blutgruppe der Eltern | Mögliche Blutgruppe des Kindes | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Eltern | A | B | AB | 0 | |||
0 | und | 0 | → | --- | --- | --- | 100 % |
0 | und | A | → | 75 % | --- | --- | 25 % |
0 | und | B | → | --- | 75 % | --- | 25 % |
0 | und | AB | → | 50 % | 50 % | --- | --- |
AB | und | AB | → | 25 % | 25 % | 50 % | --- |
AB | und | A | → | 50 % | 12,5 % | 37,5 % | --- |
AB | und | B | → | 12,5 % | 50 % | 37,5 % | --- |
A | und | A | → | 93,75 % | --- | --- | 6,25 % |
B | und | B | → | --- | 93,75 % | --- | 6,25 % |
A | und | B | → | 18,75 % | 18,75 % | 56,25 % | 6,25 % |
Siehe auch: Wikipedia: Blutgruppe: Funktion und Serologie
Leider treffen beide Mini-Tests nur für einen begrenzten Personenkreis zu und sind keine Bestätigung einer Vaterschaft. Beide Vaterschaftstests Light sind keine gerichtlich anerkannten Tests.[4]
Der Rhesusfaktortest
Bei einem Rhesus-positiven Menschen ist das Rhesus-Antigen auf den roten Blutkörperchen vorhanden, bei Rhesus-negativen Menschen fehlt das Antigen. In der Vererbungsforschung bezeichnet man die Gene, die die Bildung des Rhesus-Antigens bewirken als D-Gene, die kein Rhesus-Antigen bilden als d-Gene. Jeder Mensch besitzt das Rhesus-Merkmal zweimal, wobei immer nur ein Merkmal vererbt wird. Das D-Gen dominiert gegenüber dem d-Gen (rezessiv), wodurch es über den Rhesus-Typ entscheidet. Ein Rhesus-positver Mensch kann demnach die Genkombination dD (mischerbig) oder DD (reinerbig) besitzen, während ein Rhesus-negativer Mensch nur die reinerbige Genkombination dd besitzen kann. Sind beide Eltern Rhesus-negativ (dd) ist auch das Kind in jedem Fall Rhesus-negativ, da es von beiden Eltern nur das d-Gen erben kann. Ein Rhesus-positives Kind kann also nicht von einem Elternpaar stammen, das Rhesus-negativ ist.
Rhesus-Typ der Eltern | Mögliche Blutgruppe des Kindes | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Eltern | R+ (reinerbig) | R+ (mischerbig) | R- (dd) | |||
dd | und | dd | → | --- | --- | 100 % |
dd | und | DD | → | --- | 100 % | --- |
dd | und | dD | → | --- | 50 % | 50 % |
dD | und | dD | → | 25 % | 50 % | 25 % |
dD | und | DD | → | 50 % | 50 % | --- |
DD | und | DD | → | 100 % | --- | --- |
Verbote
Selbstbestimmter Vaterschaftstest
Mai 2009: Der selbstbestimmte Vaterschaftstest wurde in Deutschland im Rahmen des neuen Gendiagnostikgesetzes[wp] verboten.[1]
Das Bundesjustizministerium plant, Vaterschaftstests zukünftig von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig zu machen. Nicht nur die Deckung von Straftaten ist bedenklich. Bei 10 bis 15 % Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.
Der Versuch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Männer wegen heimlicher Vaterschaftstests zu kriminalisieren, stößt auch in Politikerkreisen auf heftige Gegenwehr. "Einen solchen neuen Straftatbestand braucht niemand, und auch die Rechtsordnung nimmt keinen Schaden, wenn es ihn auch in Zukunft nicht gibt", sagte beispielsweise der saarländische Justizminister Josef Hecken[wp]. Deutlich drastischer, aber nicht weniger treffend kommentieren die feminismuskritischen "Roten Männer" [5] dabei das heuchlerische Datenschutz-Argument, wonach Babykot als "Datenträger" bezeichnet wird: "Auf dem Weg zur Redaktionssitzung habe ich eben übrigens auch in einen Datenträger getreten und mir den rechten Schuh versaut. Diese Sauerei jetzt auf eine blöde Berliner Töle, sprich einen Hund zurückzuführen, wäre vermutlich eine eklatante Verletzung des Datenschutzes, weil ich laut Frau Zypries kein Recht habe, herumliegende Daten auf ihre Urheberschaft zu prüfen oder darüber vorurteilsbeladen zu spekulieren! Theoretisch könnte ja auch eine Ministerin aufs Trottoir geschissen haben."
Pränatale Vaterschaftsfeststellung
Das Gendiagnostikgesetz[wp] verbietet seit Februar 2010 eine pränatale Vaterschaftsfeststellung, die zuvor ungeregelt war. Schwangere Frauen dürfen nach Paragraph 17 Absatz 6 nicht die Identität des Mannes feststellen lassen, dessen Kind sie austragen.[6] Dieser Absatz verstößt in den Augen der Strafrechtlerin Monika Frommel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention[wp] und das Recht auf reproduktive Freiheit. "Ich halte ein solches Informationsverbot für evident rechtswidrig", sagt sie. "Frauen müssen schließlich schon vor der Geburt und nicht erst danach familienplanend tätig sein." Der Abtreibungskonflikt Tötungswunsch entstehe erst durch das Testverbot. Die Frauen wollten gar nicht unbedingt abtreiben, sie gerieten durch die ungeklärte Vaterschaft in Bedrängnis.[7]
Die Frage, wie sich das Problem für Männern darstellt, die auch keinen Vaterschaftstest machen dürfen, stellt sich die Feministin nicht.
Verbot nicht durchsetzbar
In Anbetracht der Tatsache, dass ein Vaterschaftstest keine Information über den Träger der Proben liefert, kann das Institut die Proben keiner bestimmten Person zuordnen. Ob der Mann und die Frau, die ihr Einverständnis zu dem Test gegeben haben, auch die (vermutlichen) Eltern sind, ist nicht feststellbar (Test über den Postweg). Jeder zweifelnde Vater könnte also die schriftlichen Formalitäten des Tests durch ein beliebiges Paar mit Kind abwickeln lassen. Ein Test bei einem ausländischen Institut hebelt das Recht der BRD ebenfalls auf einfache Weise aus.
Zitate
- "Ein Vaterschaftstest untersucht lediglich die Abschnitte, die keine Erbinformationen enthalten. Von daher ist ein Vaterschaftstest wissenschaftlich gesehen kein Gentest." - Markus Grübel
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Gendiagnostikgesetz: Verbot für heimliche Vaterschaftstests, Frankfurter Rundschau am 24. April 2009
- ↑ 1. Februar 2010: Gendiagnostikgesetz tritt in Kraft
- ↑ Gesundheit.de Vaterschaftstests sollen Klarheit schaffen
- ↑ 4,0 4,1 Vaterschaftstests
- ↑ Rote Männer: Infobrief 79
- ↑ Schwangerschaft: Die verbotene Frage nach dem Vater, Süddeutsche Zeitung am 9. August 2011
- ↑ Schwangerschaft: Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, Süddeutsche Zeitung am 9. August 2011
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Netzverweise
- Detlef Bräunig: Das geile Luder ist schwanger, Das Männermagazin am 29. September 2014
- Eine Geschichte rund um Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftstest und Kuckuckskind
- Kuckuckskinder: Ein Vaterschaftstest erspart vielen ein Drama, Die Welt am 25. Juni 2014
- Anreißer: Ludger Pütz versteht sich selbst als Vaterrechtler. In seinem Blog schreibt er über seine Erfahrungen als Kuckucksvater - und wie man Männern die Erfahrung erspart, plötzlich kinderlos zu sein.
- Oliver Hunziker: Richtigstellung Vaterschaftstest, VeV Schweiz am 18. Juni 2014
- N. Glaus: Kuckuckskinder: Jedes Baby soll zum Vaterschaftstest, 20 Minuten am 16. Juni 2014
- Ludger Pütz:
Nur ein Vaterschaftstest gibt Gewissheit, Tagesanzeiger/Mamablog am 14. Mai 2014 (nicht mehr verfügbar) - "Anmerkungen zur geplanten Neuregelung der Vaterschaftstests", MANNdat
- Marcus Spicker: Worauf man bei einem Vaterschaftstest achten muss und wie er abläuft - DocCheck klärt auf, KuckucksvaterBlog am 30. Juli 2012
- Gerhard Amendt: WGvdL-Forum (Archiv 2): Zweierlei Maß für Frauen und Männer: Gastkommentar Abtreibung und Vaterschaftstest am 21. Februar 2007
- Warum blauäugige Männer blauäugige Frauen attraktiver finden[archiviert am 11. Juli 2016], Handelsblatt am 23. Oktober 2006 (Braunäugiges Kind könnte nie von ihm sein)
Gericht darf DNA-Gutachten in jedem Fall verwerten, LinksZeitung (nicht mehr verfügbar)- Kuckuckskinder - Eine Lebenslüge fliegt auf
- Zum Samenspender und Zahlmeister degradiert, Junge Freiheit am 4. Februar 2005 (Zahlesel)
- Mama's Baby - Papa's Maybe. Plädoyer für den Vaterschaftstest[ext] (188 KB) - Väteraufbruch für Kinder Schwaben, 2002