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Vaterschaftstest

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Hauptseite » Vaterschaft » Vaterschaftsanfechtung » Vaterschaftstest
Dank NSA kein Vaterschaftstest notwendig

Der Begriff Vaterschaftstest bezeichnet ein gentechnisches[wp] Verfahren zur Feststellung der väterlichen Abstammung eines Kindes.

Rechtssituation in Deutschland

Der von einem Vater auf eigene Initiative durchgeführte Vaterschaftstest ist in Deutschland seit der Inkraftsetzung des im Mai 2009 ausgearbeiteten so genannten Gendiagnostikgesetzes[wp] am 1. Februar 2010 illegal.[1][2]

Gewissheit der Vaterschaft

Nur durch einen Vaterschaftstest erlangt ein Mann Kenntnis davon, ob er biologischer Vater des Kindes ist. Ohne den Test ist seine Vaterschaft immer ungewiss und er ist nur willkürlicher Vater.

Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest

Ein Vaterschaftstest liefert keine Informationen über die beteiligten Personen, außer einer möglichen Verwandtschaft untereinander. Es werden keine Gene getestet.

Der genetische Fingerabdruck

Wissenschaftlicher Ausgangspunkt der Analyse ist die Erstellung so genannter genetischer Finger­abdrücke ("Fingerprints"). Das sind Muster auf molekularer Ebene, die für jeden Menschen einzigartig sind. Das geschieht nach der so genannten STR-PCR-Methode[fw]. STRs ("short tandem repeats") sind DNA-Muster mit fester Abfolge des genetischen Codes, die sich unterschiedlich häufig wiederholen. Bei jedem Menschen ist ihre Anzahl unterschiedlich. So entstehen unterschiedlich lange STR an jedem Genort. Weil aber die Anzahl dieser Wieder­holungen vererbt wird, so dass Aussagen über Verwandtschafts­verhältnisse möglich werden. Die Länge der STR und somit die Anzahl der Wiederholung der Muster wird durch eine chemische Reaktion mit anschließender optischer Darstellung durch hochauflösende Analyse­geräte bestimmt. Sind bei allen Genorten Über­ein­stimmungen in Länge und Wieder­holungen vorhanden, gilt die getestete Person mit einer Ergebnis­sicherheit von mindestens 99,9999 % bei einer Untersuchung von bis zu 25 Genorten als genetischer Vater des entsprechenden Kindes.[3]

Vaterschaftstest light

Eine begrenzte Anzahl von bezüglich der väterlichen Abstammung des eigenen Nachwuchses unsicherer Väter kann ohne Zuhilfenahme eines aufwendigen Tests eine Vaterschaft durch den Vergleich von Augenfarbe und Blutgruppe der eigenen Person mit denjenigen des eigenen Kindes bzw. der eigenen Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die eigene Vaterschaft ausschließen.

Der Regenbogenhautfarbentest

Gemäß den Gesetzen der Genetik[wp] wird die Regenbogen­hautfarbe folgendermaßen vererbt:

  1. Haben beide Eltern eine blaue Iris, haben auch die Kinder immer eine solche.
  2. Haben beide Eltern eine braune Iris, hat ein Viertel der Kinder eine blaue und drei Viertel der Kinder eine braune Regenbogenhaut.
  3. Die braune Iris des Augenfarb-Gens (Genpaar oder Allele) ist dominant, während dasjenige für blaue Iris rezessiv ist.

Wenn also ein Kind von zwei blauäugigen Eltern keine blauen Augen hat, ist evident, dass der Vater mit blauen Augen nicht der biologische Vater ist.

Bei der Geburt haben fast alle Kinder von hellhäutigen Eltern blaue Augen, denn die braune Farbe der Iris entsteht erst nach einiger Zeit, häufig nach ca. einem Jahr, weshalb der Test in diesem Fall somit noch nicht direkt nach der Geburt durchgeführt werden kann.[4]

Der Blutgruppentest

Der Blutgruppentest ist nicht derart einfach und schnell wie der Augenfarbentest, aber immer noch kostenlos und diskret:

Bei diesem Test werden die Blutgruppen der Eltern und des Kindes mit Hilfe einer Tabelle miteinander vergleichen, um zu konstatieren, bei welchen Konstellationen, eine Vaterschaft zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Ein Beispiel: Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein Kind mit der Blutgruppe B, zwei biologische Elternteile mit Blutgruppe A haben kann, demzufolge muss sein leiblicher Vater zwingend entweder über die Blutgruppe "AB" oder "B" verfügen.

Die Blutgruppenfaktoren A und B sind dominant gegenüber Blutgruppen­faktor 0. Die Blutgruppen­faktoren A und B verhalten sich kodominant zueinander. Der Blutgruppen­faktor 0 verhält sich rezessiv gegenüber den Blutgruppen­faktoren A und B.

Blutgruppenvergleich
Blutgruppe der Eltern   Mögliche Blutgruppe des Kindes
Eltern   A B AB 0
0 und 0     →     --- --- --- 100 %
0 und A 75 % --- --- 25 %
0 und B --- 75 % --- 25 %
0 und AB 50 % 50 % --- ---
AB und AB 25 % 25 % 50 % ---
AB und A 50 % 12,5 % 37,5 % ---
AB und B 12,5 % 50 % 37,5 % ---
A und A 93,75 % --- --- 6,25 %
B und B --- 93,75 % --- 6,25 %
A und B 18,75 % 18,75 % 56,25 % 6,25 %

Siehe auch: Wikipedia: Blutgruppe: Funktion und Serologie

Leider treffen beide Mini-Tests nur für einen begrenzten Personenkreis zu und sind keine Bestätigung einer Vaterschaft. Beide Vaterschaftstests Light sind keine gerichtlich anerkannten Tests.[4]

Der Rhesusfaktortest

Bei einem Rhesus-positiven Menschen ist das Rhesus-Antigen auf den roten Blutkörperchen vorhanden, bei Rhesus-negativen Menschen fehlt das Antigen. In der Vererbungsforschung bezeichnet man die Gene, die die Bildung des Rhesus-Antigens bewirken als D-Gene, die kein Rhesus-Antigen bilden als d-Gene. Jeder Mensch besitzt das Rhesus-Merkmal zweimal, wobei immer nur ein Merkmal vererbt wird. Das D-Gen dominiert gegenüber dem d-Gen (rezessiv), wodurch es über den Rhesus-Typ entscheidet. Ein Rhesus-positver Mensch kann demnach die Genkombination dD (mischerbig) oder DD (reinerbig) besitzen, während ein Rhesus-negativer Mensch nur die reinerbige Genkombination dd besitzen kann. Sind beide Eltern Rhesus-negativ (dd) ist auch das Kind in jedem Fall Rhesus-negativ, da es von beiden Eltern nur das d-Gen erben kann. Ein Rhesus-positives Kind kann also nicht von einem Elternpaar stammen, das Rhesus-negativ ist.

Blutgruppenvergleich
Rhesus-Typ der Eltern   Mögliche Blutgruppe des Kindes
Eltern    R+ (reinerbig)   R+ (mischerbig)  R- (dd)
dd und dd     →     --- ---  100 % 
dd und DD --- 100 % ---
dd und dD --- 50 % 50 %
dD und dD 25 % 50 % 25 %
dD und DD 50 % 50 % ---
DD und DD 100 % --- ---

Verbote

Selbstbestimmter Vaterschaftstest

Mai 2009: Der selbstbestimmte Vaterschaftstest wurde in Deutschland im Rahmen des neuen Gendiagnostikgesetzes[wp] verboten.[1]

Das Bundesjustizministerium plant, Vaterschaftstests zukünftig von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig zu machen. Nicht nur die Deckung von Straftaten ist bedenklich. Bei 10 bis 15 % Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.

Der Versuch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Männer wegen heimlicher Vaterschaftstests zu kriminalisieren, stößt auch in Politikerkreisen auf heftige Gegenwehr. "Einen solchen neuen Straftatbestand braucht niemand, und auch die Rechtsordnung nimmt keinen Schaden, wenn es ihn auch in Zukunft nicht gibt", sagte beispielsweise der saarländische Justizminister Josef Hecken[wp]. Deutlich drastischer, aber nicht weniger treffend kommentieren die feminismus­kritischen "Roten Männer" [5] dabei das heuchlerische Datenschutz-Argument, wonach Babykot als "Datenträger" bezeichnet wird: "Auf dem Weg zur Redaktions­sitzung habe ich eben übrigens auch in einen Datenträger getreten und mir den rechten Schuh versaut. Diese Sauerei jetzt auf eine blöde Berliner Töle, sprich einen Hund zurückzuführen, wäre vermutlich eine eklatante Verletzung des Datenschutzes, weil ich laut Frau Zypries kein Recht habe, herumliegende Daten auf ihre Urheberschaft zu prüfen oder darüber vorurteils­beladen zu spekulieren! Theoretisch könnte ja auch eine Ministerin aufs Trottoir geschissen haben."

Pränatale Vaterschaftsfeststellung

Das Gendiagnostikgesetz[wp] verbietet seit Februar 2010 eine pränatale Vaterschafts­feststellung, die zuvor ungeregelt war. Schwangere Frauen dürfen nach Paragraph 17 Absatz 6 nicht die Identität des Mannes feststellen lassen, dessen Kind sie austragen.[6] Dieser Absatz verstößt in den Augen der Strafrechtlerin Monika Frommel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention[wp] und das Recht auf reproduktive Freiheit. "Ich halte ein solches Informationsverbot für evident rechtswidrig", sagt sie. "Frauen müssen schließlich schon vor der Geburt und nicht erst danach familienplanend tätig sein." Der Abtreibungs­konflikt Tötungswunsch entstehe erst durch das Testverbot. Die Frauen wollten gar nicht unbedingt abtreiben, sie gerieten durch die ungeklärte Vaterschaft in Bedrängnis.[7]

Die Frage, wie sich das Problem für Männern darstellt, die auch keinen Vaterschaftstest machen dürfen, stellt sich die Feministin nicht.

Verbot nicht durchsetzbar

In Anbetracht der Tatsache, dass ein Vaterschaftstest keine Information über den Träger der Proben liefert, kann das Institut die Proben keiner bestimmten Person zuordnen. Ob der Mann und die Frau, die ihr Einverständnis zu dem Test gegeben haben, auch die (vermutlichen) Eltern sind, ist nicht feststellbar (Test über den Postweg). Jeder zweifelnde Vater könnte also die schriftlichen Formalitäten des Tests durch ein beliebiges Paar mit Kind abwickeln lassen. Ein Test bei einem ausländischen Institut hebelt das Recht der BRD ebenfalls auf einfache Weise aus.

Zitate

"Ein Vaterschaftstest untersucht lediglich die Abschnitte, die keine Erbinformationen enthalten. Von daher ist ein Vaterschaftstest wissenschaftlich gesehen kein Gentest." - Markus Grübel
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [8]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Netzverweise