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Transferleistung

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Hauptseite » Staat » Sozialstaat » Transferleistung

Der Begriff Transferleistung bezeichnet in der Wirtschafts­wissenschaft eine Geld- oder Sach­leistung, die eine Person erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen. Der Begriff wird vor allem auf staatlich organisierte Leistungen angewandt. Die Idee der Transferleistung basiert auf dem Gedanken der Solidarität[wp], wonach Bedürftige von wirtschaftlich Stärkeren unterstützt werden sollen. Transfer­leistungen des Staates an Unternehmen werden als Subvention bezeichnet.

Zitat: «Familiale Strukturen, wie sie u. a. von Max Horkheimer[wp] in den 1920er Jahren besprochen wurden und die nach wie vor in Deutschland hoch im Kurs stehen, haben zur Konsequenz, dass (verheiratete) Frauen ein erhebliches Interesse daran haben, dass ihre Männer dem System zu Willen sind und nicht etwa gegen kollektive Vorgaben opponieren, da Letzteres die Existenzgrundlage der entsprechenden Frauen gefährden würde. Heute ist vielfach der Staat und die Transferzahlungen an die Stelle der Familienernährer getreten. Dies ändert jedoch nichts an den Machtstrukturen. War es früher im Interesse von Frauen, die sich in die Abhängigkeit von einem Familienernährer begeben haben, dessen Wohlverhalten gegenüber gesellschaftlichen (Arbeits-)Strukturen zu sichern, so ist es heute im Interesse der nunmehr von staatlichen Transferzahlungen und rechtlich gesicherten Unterhalts­zahlungen abhängigen Frauen, die kollektive Ideologie des Staatsfeminismus nicht gefährdet zu sehen.» - Michael Klein[1]

Das subventionierte Geschlecht

Frauen sind das schwache und bedürftige Geschlecht. Deshalb erfahren sie stets die besondere Beachtung und Förderung des Gesetzgebers, der zu einem lila Pudel mutiert ist. Vom Mann wird Leistung erwartet und Frauen müssen davon profitieren können. Das ist ein Grundsatz heutiger Politik.

Entsorgte Ehemänner sind allerdings mehr denn je von Armut bedroht und es verwundert durchaus, dass diese gesellschaftliche Realität in keiner Statistik erscheint. Arme Männer gibt es in Deutschland offiziell nicht, weil die Bundesregierung dann zugeben müsste, dass die Ehe und die nachfolgende Scheidung den Mann in den Ruin treiben. Der Mann wird genötigt, die Ausgaben für Unterhalt von seinem versteuerten Netto­ein­kommen aufzu­bringen. Wenn er nicht oder nicht vollständig zahlt, dann wird sein Lohn kurzerhand an der Quelle direkt bei seinem Arbeitgeber gepfändet. Exfrauen bedienen sich gerne kostenloser Inkasso­büros, die der deutsche Staat in Form des Jugendamtes und von Anwälten, finanziert mit großzügig gewährter Prozesskostenhilfe[wp], bereitstellt. Unter­halts­zahlungen werden statistisch als reine Konsum­ausgaben betrachtet, so dass der Mann auf dem Papier stets über ein hohes Einkommen verfügt und deshalb nicht von Armut bedroht sein kann.

Der staatlich erzwungene Geldtransfer zur Frau wird einfach als freiwillige Konsum­ausgaben des Mannes deklariert, während die erhaltenen Unterhalts­zahlungen bei den Frauen nicht als Einkommen zählen. So wird der Mann offiziell reich und die Frau arm gerechnet.[2]

Zitat: «Was frauenpolitisch als "Geschlechtergerechtigkeit" und "Gleichstellung" im Ergebnis eingefordert wird, das ist ein nackter leistungs­loser (!) und sachlich unbegründeter (!) Verteilungs­anspruch.» - Günter Buchholz[3]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise