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Sexualstrafrecht
Zitate
Zitat: | «Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Sexualstrafrechts mit überwältigender Einstimmigkeit und stehendem Applaus beschlossen. Bewertet man die Umsetzung des "Nein heißt nein"-Prinzips, an dem sich die Politik kollektiv berauscht hat, mit der gebotenen juristischen Nüchternheit, so kann man nicht umhin, sich Sorgen zu machen. "Nein heißt nein" ist in jeder Hinsicht ein Paradigmenwechsel: Es macht den bloßen Willen eines Rechtsgutsträgers zum Anknüpfungspunkt der Kriminalisierung, was im deutschen Strafrecht eine seltene Ausnahme darstellt; es nimmt bewusst fundamentale Beweisschwierigkeiten in Kauf; es akzeptiert als "Kollateralschaden" die Kriminalisierung im weitesten Sinne sozialadäquater Verhaltensweisen in bisher nicht dagewesenem Ausmaß; und es sprengt in mancherlei Hinsicht die Verhältnismäßigkeit schuldangemessenen Strafens. Die Konsequenzen der Reform sind also gravierend. Die Geschwindigkeit, mit der sie durchgesetzt wurde, steht dazu in krassem Gegensatz.
(...) Allein die Zahl der von den Familiengerichten an die Strafgerichte verwiesenen Fälle wird deutlich zunehmen, denn das Bekenntnis, man habe in einer bereits zerrütteten Ehe sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen, ohne sie noch zu wollen und dies selbstverständlich zu erkennen gegeben, wird in Zukunft den Anfangsverdacht einer Straftat begründen. (...) Beklemmend an dem Reformgesetz ist dreierlei: Erstens die allzu rasche Bereitschaft, mit der die Freiheit der Intim- und Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung untergeordnet wird, obwohl der Anteil der Sexualstraftaten an der Gesamtkriminalität bisher noch nicht einmal ein Prozent betrug. Zweitens die Leichtigkeit und Lebensferne, mit der schwerste Freiheitsstrafen vom Gesetzgeber als schuld- und tatangemessen gewertet werden. Und drittens, dass sich gegen die mit dem gutgemeinten Reformgesetz zwangsläufig einhergehende Masseninkriminierung von Jungen und Mädchen, Frauen und Männern aller Gesellschaftsschichten keinerlei Widerstand regt.» - Richter Markus Löffelmann[2] |
Zitat: | «Trauriger Artikel der Legal Tribune[ext] darüber, was nach der Strafrechtsreform im Sex alles nicht mehr erlaubt und strafbar ist.
Die Lesben haben gewonnen: Weil sie keinen tauglichen Sex haben und es nicht ertragen können, wenn andere den haben, dürfen Männer und Frauen jetzt keinen normalen Sex mehr miteinander haben.» - Hadmut Danisch[3] |
Zitat: | «Das neue Sexualstrafrecht ist ein Ausdruck der Verzweiflung unserer Zeit. Mehrdeutiges zuzulassen, heißt selbständig, selbstbewusst und stark sein - und um der Freiheit willen Dinge in Kauf zu nehmen. Das hält die Mehrheit unseres Landes nicht mehr aus, daher der Schrei nach Regel und Gesetz in jedem Einzelfall.
Dabei gibt es so viel im Leben, bei dem man erst hinterher weiß, was richtig und was falsch war. Unreglemetierbar, nur lebbar. Das gilt gerade im Bereich der Sexualität, die eine nicht rationale, gleichwohl uneindämmbare Lebenskraft ist. Das ist das gute an ihr, und genau das halten die meisten nicht aus. Um die Reglementierung der unkontrollierbaren Lebenskraft geht es den Protagonisten, nicht um ein wirkliches gesellschaftliches Bedürfnis. Das neue Sexualstrafrecht bedeutet die Ankunft von Bürokratie und Compliance in der Sexualität, mit dem Ziel, die Erotik, das unfassbare, unstillbare, unsteuerbare Begehren aus dem Leben zu vertreiben. In diesem Sinn ist die Frauenbewegung reaktionär geworden.» - Kommentar im Joy-Club[4] |
Artikel
- Dr. Alexander Stevens:
- Sechs Dinge, die Sie beim Sex jetzt besser lassen sollten, Legal Tribune Online am 19. Juli 2016[5]
- Markus Löffelmann:
- Sexualstrafrecht: Erziehung durch Strafe, Frankfurter Allgemeine Zeitung am 20. Juli 2016 ("Nein heißt nein" ist in jeder Hinsicht ein Paradigmenwechsel: Es macht den bloßen Willen des Opfers zum Anknüpfungspunkt der Kriminalisierung.)
- Thomas Fischer:
- Fischer vs. Stokowski: Das Winden der Wörter - Ja heißt Nein, Spiegel Online am 8. Juli 2016 (In ihrer letzten Kolumne hat unsere Autorin Margarete Stokowski den Bundesrichter und "Zeit Online"-Kolumnisten Thomas Fischer wegen seiner Position in der Debatte um das Sexualstrafrecht kritisiert. Hier antwortet Fischer auf Stokowski.)[6]
- Zum letzten Mal: Nein heißt Nein, Zeit Online am 28. Juni 2016 (Die Würfel sind gefallen: Das Sexualstrafrecht in Deutschland wird reformiert. Und doch - es bleiben immer noch Strafbarkeitslücken. Wir sollten sie schließen!) (Seiner Auffassung nach sorgt ein immer stärkeres Strafrecht und damit ein Ausufern des Opferbegriffes nur für eine Eskalation ins Absurde)
- Fischer im Recht / Sexualstrafrecht: Volk in Angst, Zeit Online am 10. Mai 2016 (An der Sex-Front herrscht Raserei. Eine Gesellschaft in Angst rettet sich in Verfolgungsfantasien. Die Presse hilft kräftig mit. Die Rechtskolumne.)
- Sexuelle Gewalt: Es gibt keinen Skandal, Zeit Online am 10. Februar 2015 (Unser Sexualstrafrecht ist bereits von einer kaum zu überbietenden Dichte, Schärfe und Kompliziertheit. Wir sollten es endlich einmal in Ruhe lassen. Eine Rechtskolumne.)
- Strafrecht: NEIN heißt NEIN heißt NEIN, Zeit Online am 9. Oktober 2014 (Was schief läuft bei der neuen Debatte über die Strafbarkeit von Vergewaltigungen.)
- Fischer zum Sexualstrafrecht: Im Rausch der unbegrenzten Verfolgung, Legale Tribune am 19. August 2014[7]
- Alex Baur:
- Sexualstrafrecht: Wunderwaffe für die Frau, Weltwoche, Ausgabe 13/2010
- Wolf Jacobs:
- Sabine Rückert:
- Sexualstrafrecht: Das Schlafzimmer als gefährlicher Ort, Die Zeit am 2. Juli 2016
- Götz Wiedenroth:
- Neues Sexualstrafrecht: ein weiterer Hilfsmotor für die politikoffiziell angestrebte Rassenmischung. (Bildunterschrift: Métissage: hautfarbenspezifisches Sexualstrafrecht), Karikatur vom 11. Juli 2016
- Hadmut Danisch:
- Heiko Maas: Umbau Vergewaltigungsparagraph und Strafrecht, Ansichten eines Informatikers am 3. April 2015
- Simone Schmollack:
- Sexualstrafrecht im Bundestag: Halt auf halber Strecke,TAZ am 28. April 2016 (Nein: Parteiübergreifend fordern PolitikerInnen eine Verschärfung des Gesetzentwurfs von Justizminister Heiko Maas.)
Literatur
- Stellungnahme zur grundsätzlichen Notwendigkeit einer Anpassung des Sexualstrafrechts (insbesondere § 177 StGB) an die Vorgaben der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von 2011 - Deutscher Juristinnenbund, 9. Mai 2014 (10 Seiten)
Einzelnachweise
- ↑ Götz Wiedenroth: Neues Sexualstrafrecht: ein weiterer Hilfsmotor für die politikoffiziell angestrebte Rassenmischung., Karikatur vom 11. Juli 2016
- ↑ Markus Löffelmann: Sexualstrafrecht: Erziehung durch Strafe, Frankfurter Allgemeine Zeitung am 20. Juli 2016
- ↑ Hadmut Danisch: Der Sex ist tot, Ansichten eines Informatikers am 21. Juli 2016
- ↑ Kommentar im Joy-Club: Die Verzweiflung unserer Zeit, Joy-Club am 27. Juli 2016
- ↑ Man muss fürchten, dass es parteiübergreifend 100 Prozent Zustimmung für ein Gesetz gab, das niemand vorher gelesen, geschweige denn verstanden hat - am wenigsten vermutlich diejenigen, die es beschlossen haben. Wie auch, wenn Politik, Medien und Feministinnen die Novellierung des Sexualstrafrechts als so alternativlos darstellen, als sei, wer diese nicht für nötig hält, ein Befürworter von Vergewaltigung.
- ↑ Margarete Stokowski, Kolumnistin bei SPIEGEL ONLINE, ist eine ehrenwerte Frau. Am 5. Juli hat sie unter dem Titel "Was heißt Nein?" einen Text über "einflussreiche Kritiker" der Reform des Sexualstrafrechts veröffentlicht.
- ↑ Interview von Pia Lorenz: Die Kieler Professorin Monika Frommel hat im LTO-Interview zu Forderungen nach einer Reform des Sexualstrafrechts Rechtsansichten von BGH-Richter und StGB-Kommentator Thomas Fischer kritisiert. Der meint, Frommel irre in fast jeder Hinsicht. Im Gespräch mit LTO wehrt er sich auch gegen den Vorwurf, unermüdlich zu polemisieren.
Querverweise
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