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Istanbul-Konvention

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Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag[wp]. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen[wp] und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet[wp] und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.[1]

Inhalte des Übereinkommens

Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung(sic!) der Geschlechter[wp] in den Verfassungen und Rechts­systemen der Unter­zeichner­staaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfs­angebote für Frauen(sic!) verbessert und die Männer(sic!) für das Problem sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechts­beratung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unter­bringungs­möglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiter­bildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor.

Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung[wp] (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien[wp] (Artikel 38), Zwangsabtreibung[wp] und Zwangssterilisierung[wp] (Artikel 39), sexuelle Belästigung (Artikel 40). Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen. Ebenso ist nach Artikel 41 die Anstiftung zu den Handlungen nach Artikeln 33 bis 39 und der Versuch unter Strafe zu stellen.

Unterzeichnung und Ratifikation

Das Übereinkommen wurde am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedsstaaten des Europarates in Istanbul unterzeichnet. Seine Einhaltung soll von einer Experten­kommission überwacht werden, die Eil­unter­suchungen vor Ort(sic!) durchführen kann.[2] Es ist weltweit die zweite[Anm 1] Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt mit rechtlich bindender Wirkung(sic!).[3]

Bis September 2018 wurde das Übereinkommen von 46 Staaten unterzeichnet und von 33 ratifiziert. Österreich hat es am 14. November 2013 ratifiziert, Deutschland am 12. Oktober 2017 und die Schweiz am 14. Dezember 2017.

Literatur

Anmerkungen

  1. Die erste ist die Inter-American Convention on the Prevention, Punishment and Eradication of Violence against Women[wp] (auch Convention of Belém do Pará) aus dem Jahr 1994, zu deutsch, "inter-amerikanische Konvention über die Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Siehe für weitere Informationen auf Webseiten der Organisation Amerikanischer Staaten[wp]: Übersicht sowie Inter-American Commission of Women (beide englisch).

Einzelnachweise

  1. Unterschriften und Ratifikationsstand des Vertrags 210
  2. Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte[wp]: Pressemitteilung: Menschenrechtsinstitut begrüßt Zeichnung der Europarats-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen durch Deutschland und fordert zügige Umsetzung[webarchiv] (11. Mai 2011), zuletzt geprüft am 13. Mai 2011
  3. Webseite des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte: Ministerkomitee des Europarates verabschiedet Konvention betreffend Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (18. April 2011)

Netzverweise


Dieser Artikel basiert gekürzt auf dem Artikel Istanbul-Konvention (23. Dezember 2018) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.