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Istanbul-Konvention

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Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag[wp]. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen[wp] und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet[wp] und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.[1]

Inhalte des Übereinkommens

Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung (sic!) der Geschlechter[wp] in die Verfassungen und Rechts­systeme der Unter­zeichner­staaten als Maß- und Zielvorgabe politischen Handelns aufgenommen werden muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfs­angebote für Frauen (sic!) verbessert und die Männer (sic!) für das Problem sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechts­beratung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe beim Zugang zu Unter­bringungs­möglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiter­bildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnissen vor.

Zudem verpflichten sich die Unterzeichner­staaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung[wp] (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien[wp] (Artikel 38), Zwangsabtreibung[wp] und Zwangssterilisierung[wp] (Artikel 39), sexuelle Belästigung (Artikel 40). Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen. Ebenso ist nach Artikel 41 die Anstiftung zu den Handlungen nach Artikeln 33 bis 39 und der Versuch unter Strafe zu stellen.

Unterzeichnung und Ratifikation

Das Übereinkommen wurde am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedstaaten des Europarates in Istanbul unterzeichnet. Seine Einhaltung soll von einer Experten­kommission überwacht werden, die Eil­unter­suchungen vor Ort (sic!) durchführen kann.[2] Es ist weltweit die zweite[anm 1] Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt mit rechtlich bindender Wirkung (sic!).[3]

Bis September 2018 wurde das Übereinkommen von 46 Staaten unterzeichnet und von 33 ratifiziert. Österreich hat es am 14. November 2013 ratifiziert, Deutschland am 12. Oktober 2017 und die Schweiz am 14. Dezember 2017.

Kommentare

Zitat: «Jedes zivilisierte Land kämpft gegen häusliche und sexuelle Gewalt, und der einzige Mehrwert dieser Konvention ist die Gender-Ideologie, die sie trägt. Artikel 12 der Istanbul-Konvention behauptet, "stereotype Rollen" für Männer und Frauen auszurotten. Es gibt keine "stereotype" Geschlechterrolle mehr als in der Ehe und in der Rolle von Vater und Mutter. Die polnische Verfassung schützt Ehe und Mutterschaft als gesellschaftliche Werte, während diese Konvention auf völlig anderen Werten beruht. Die Hälfte der mittel­europäischen Länder, einschließlich aller anderen Länder der Visegrád-Gruppe, haben diese Konvention nicht ratifiziert. In der Tschechischen Republik gibt es eine liberale Regierung, in der Slowakei gab es bis vor kurzem eine Linksregierung und in Ungarn eine konservative Regierung. Trotz dieser Unterschiede lehnen diese drei Länder, aber auch andere wie Litauen, Lettland und vor allem Bulgarien, diese Konvention ab.» - Marek Jurek[wp][4]

Literatur

Anmerkungen

  1. Die erste ist die Inter-American Convention on the Prevention, Punishment and Eradication of Violence against Women[wp] (auch Convention of Belém do Pará) aus dem Jahr 1994, zu deutsch, "inter-amerikanische Konvention über die Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Siehe für weitere Informationen auf Webseiten der Organisation Amerikanischer Staaten[wp]: Übersicht sowie Inter-American Commission of Women (beide englisch).

Einzelnachweise

  1. Unterschriften und Ratifikationsstand des Vertrags 210
  2. Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte[wp]: Menschenrechtsinstitut begrüßt Zeichnung der Europarats-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen durch Deutschland und fordert zügige Umsetzung[archiviert am 2. Juni 2011], Pressemitteilung vom 11. Mai 2011
  3. Webseite des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte: Ministerkomitee des Europarates verabschiedet Konvention betreffend Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (18. April 2011)
  4. Marek Jurek: "Ja zu Familie, Nein zu Gender" - Ein Volksbegehren für den Ausstieg Polens aus der Istanbul-Konvention - Interview, Visegrád Post am 24. März 2021

Netzverweise


Dieser Artikel basiert gekürzt auf dem Artikel Istanbul-Konvention (23. Dezember 2018) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.