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Klaus Günter Annen

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Klaus Günter Annen
Klaus Guenter Annen.jpg
Geboren 1951
Beruf Kaufmann
URL abtreiber.com
babycaust.de
Twitter @Lebensrecht

Klaus Günter Annen (* 1951) ist ein deutscher Lebensrechts­aktivist und Industrie­kaufmann. Seit über 15 Jahren setzt er sich zum Schutz des Lebens und der Menschenwürde ein und leitet die "Initiative Nie Wieder! e.V." in Weinheim. Annen ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist kaufmännischer Angestellter und lebt in der Nähe von Weinheim.[1]

Klaus Günter Annen ist ein deutscher Abtreibungs­gegner und Betreiber der Webseite babycaust.de.

Zitat: «Abtreibungs­ärzte dürfen mit "Babycaust" in Verbindung gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Annen kämpft seit Langem gegen Schwangerschafts­abbrüche. So verteilte er Flugblätter vor Abtreibungs­kliniken mit der groß gedruckten Aussage: In dieser Klinik "werden rechtswidrige Abtreibungen durchgeführt". In kleinerer Schrift folgte dann die Relativierung "... die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt". Außerdem führte Annen auf seiner Webseite www.babycaust.de eine Liste mit Abtreibungs­ärzten.

Zwei betroffene Ärzte klagten zivilrechtlich auf Unterlassung und hatten Anfang 2007 beim Landgericht Ulm Erfolg. Die Flugblätter und die Nennung der Ärzte auf der Webseite hätten eine unzulässige "Pranger­wirkung". Höhere Instanzen bestätigten das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde[wp] von Annen 2009 ohne Begründung ab.

Beim EGMR hatte Annen nun Erfolg. Eine kleine Kammer entschied mit fünf zu zwei Richter­stimmen, dass das Verbot des Flugblattes Annens Menschenrechte verletzt hatte. Seine Aussage sei juristisch korrekt, insbesondere wegen der Relativierungen. [...]

Die Listung auf der Seite babycaust.de vergleiche Abtreibungs­ärzte auch nicht zwingend mit dem NS-Holocaust. Man könne darin auch nur einen allgemeinen Hinweis darauf sehen, dass Recht und Moral aus­einander­klaffen können. Die deutsche Justiz habe es nicht geschafft, einen fairen Ausgleich zwischen Annens Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht[wp] der Ärzte herzustellen. Der EGMR sprach ihm aber keinen Schadensersatz zu, sondern nur die Erstattung seiner Prozess­kosten in Höhe von rund 13.700 Euro.»[2]

Zitat: «Ich sagte nichts
Zuerst kamen sie, die Ungeborenen zu töten. Ich sagte nichts, denn ich war nicht ungeboren.
Dann kamen sie, die Kranken zu töten. Ich sagte nichts, denn ich war nicht krank.
Dann kamen sie, die Alten zu töten. Ich sagte nichts, denn ich war nicht alt.
Dann kamen sie, die politisch Aktiven zu töten. Ich sagte nichts, denn ich war nicht politisch aktiv.
Dann kamen sie, die Christen zu töten. Ich sagte nichts, denn ich war kein Christ.

Wenn sie kommen, mich zu töten, wird dann noch jemand da sein, der für mich spricht?» - Klaus Günter Annen[3]

MM: Im Frühjahr 2006 sind Sie vom Bundesverfassungsgericht "wegen Beleidigung" verurteilt worden, weil sie einen namentlich genannten Arzt, der Abtreibungen durchführt, mit dem Begriff "Babycaust" in Verbindung gebracht haben. Warum haben Sie das getan, angesichts der Tatsache, dass es Tausende solcher Ärzte gibt?

Annen: Zunächst müssen Sie wissen, dass dieser Vorfall auf das Jahr 1997 zurückgeht. Wir führten damals Mahnwachen vor Kranken­häusern und Arztpraxen durch, in denen ungeborene Kinder ermordet wurden: Zwei namentlich genannte Ärzte, einer in Stuttgart und München und der andere in Nürnberg haben reine "Tötungs­praxen". Wenn einer davon 1991 von 40.000 Embryonen (ungeborenen Kindern) sprach, die er bis dahin "abgetrieben" hatte und der andere mit jährlich 3.000-4.000 "abgetriebenen" Embryonen prahlte, lag da nicht das Wort "Embryo-caust" oder "Baby-caust" nahe, um auf dieses nieder­trächtige, massenhafte Verbrechen hinzuweisen? Seitdem habe ich leider nur vor einigen wenigen Arztpraxen demonstrieren und den Arzt namentlich nennen können, um auf das Verbrechen der Neuzeit hinzuweisen. Ich würde mir wünschen, dass vor jedem Abtreibungsarzt Mahnwachen für die ungeborenen Kinder stattfinden. Leider fehlen dazu die Leute. Aber vielleicht darf ich noch erleben, dass die Menschen aufwachen und eine Änderung im Sinne einer Kultur des Lebens stattfindet.

Übrigens: Es ist wichtig, "Ross und Reiter" zu nennen, wie Kardinal Graf von Galen[wp] ("der Löwe von Münster") es mal sagte. Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches wollte keiner von den Verbrechen gewusst und keiner dabei mitgemacht haben. Ich nenne die Namen und Orte, wo der "neue Holocaust" stattfindet. Die Geschichts­schreiber sollen es einmal einfacher haben.

MM: So grausam die Abtreibung ist, was bezwecken Sie mit der Namensgebung, die einen Vergleich mit dem Holocaust darstellt?

Annen: Unter dem Begriff "Holocaust" werden die damaligen Verbrechen des Hitler-Regimes verstanden. Damals wurden Millionen von Menschen ermordet: Alte, Kranke, Behinderte, Sintis, Romas, Andersdenkende, Priester, kath. und evang. Christen und zum Großteil Juden. Alle sind sich einig, dass das ein großes Verbrechen war. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Der Holocaust ist Vergangenheit und Teil deutscher Geschichte. Die Vergangenheit können wir nicht mehr ändern, aber die Gegenwart. Deshalb ist eine Vergangenheits­bewältigung wichtig, um daraus zu lernen. [...]

– Klaus Günter Annen im Interview mit Muslim-Markt[1]
Zitat: «Die Meldung ging in der vergangenen Woche durch alle Medien: Abtreibungs­ärzte müssen es sich gefallen lassen, daß ihr Tun als Mord bezeichnet wird und daß die hohe Zahl der Schwanger­schafts­abbrüche in Deutschland (zwischen 200.000 und 300.000 pro Jahr) mit dem Etikett "neuer Holocaust" belegt wird. Diesen juristischen Sieg hat der Lebensrechtler Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe errungen. Das Gericht sieht zwar in den Formulierungen einen "erheblichen Vorwurf und eine spürbare Kränkung", doch sei dies durch die Meinungsfreiheit im Kampf um eine fundamentale Frage gedeckt.

Klaus Günter Annen ist in den vergangenen Jahren zum Schrecken der Abtreibungs­ärzte geworden. Er verteilt Flugblätter vor ihren Praxen, wo er zum Stopp "rechtswidriger Abtreibungen" aufruft. Das hat ihm eine Fülle von Strafanzeigen beschert, derzeit laufen noch fünf. Nicht alle Urteile sind zu seinen Gunsten ausgefallen. Erst im März vertrat das Oberlandesgericht Stuttgart die Auffassung, daß Abtreibungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aus der Sicht eines unvor­ein­genommenen Publikums nicht rechtswidrig seien. Die Richter drohten Annen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft an, falls er seine Flugblätter noch einmal vor der Praxis eines Frauenarztes verteile. Andererseits hat ihm bereits vor drei Jahren als letzte Instanz der Bundesgerichtshof zugebilligt, daß sein Slogan "Damals: Holocaust - heute: Babycaust" mit der freien Meinungsäußerung vereinbar sei.

Der 52-jährige Annen ist katholisch, verheirateter Vater von zwei Kindern. Zu einem lebendigen Glauben an Jesus Christus habe er Ende der 80er Jahre durch die Begegnung mit evangelikalen Freikirchlern gefunden, berichtet er im Gespräch mit idea. Dort habe er auch bei einem Vortrag den Vorsitzenden der "Aktion Leben", Walter Ramm (Abtsteinach bei Heidelberg), kennengelernt und dabei Feuer für das Thema Lebensschutz gefangen. Der gelernte Kaufmann Annen, der früher in der Automobil­branche tätig war, arbeitet heute selbst für die "Aktion Leben". Allerdings legt er Wert auf die Feststellung: Die Flugblatt­aktionen vor Frauenarzt­praxen sind seine Privat­initiative, finden in seiner Freizeit statt und haben mit seinem Arbeitgeber nichts zu tun.

Warum ist ihm der brutale Vergleich von Judenmord und Abtreibung so wichtig?

"Ich will die Leute zum Nachdenken bringen. Über die sechs Millionen Juden, die von den Nazis umgebracht wurden, sind wir heute noch schockiert. Daß seit dem Zweiten Weltkrieg doppelt so viele Kinder im Mutterleib getötet wurden, erregt dagegen kaum Aufsehen." Mit seinen Aktionen will Annen das "große Unrecht, das unschuldige Babys erleiden", ins Bewußtsein rufen. [...] Annen kämpft weiterhin mit drastischer Sprache dafür, daß auch die Ungeborenen von Gewalt verschont bleiben. (idea)»[4]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat einem deutschen Abtreibungs­gegner ("Klaus Günter Annen, is a German national who was born in 1951 and lives in Weinheim (Germany)") Recht gegeben, der Flugblätter veruteilte, auf denen die Namen und Anschriften zweier Abtreibungsärzte publiziert wurden, application no. 3690/10.
EGMR, Press Release 371 (2015) 26.11.2015, CASE OF ANNEN v. GERMANY (Application no. 3690/10)

Auf der Rückseite der Flugblätter stand zudem "Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hat den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt". Dem Abtreibungs­gegner wurde bereits im Jahr 2005 in Deutschland die Verbreitung der Flugblätter untersagt. Der EGMR stellte nun fest, dass das Verbot den Aktivisten in seiner Meinungsfreiheit verletze. Die Persönlichkeits­rechte der Mediziner sahen die Richter nicht als verletzt an.

Entscheidungsgründe

Der EGMR urteilte, dass die deutsche Recht­sprechung eine unzulängliche Abwägung zwischen der Meinungs­freiheit des Abtreibungs­gegners und den Persönlichkeits­rechten der Ärzte getroffen hätten. Die Abtreibungen der Ärzte seien durch die Flugblätter und die Internet­seite des Gegners nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt worden (he had not explicitly equated abortion with the Holocaust). Der EGMR führte weiter aus, dass er mit der Interpretation der deutschen Gerichte nicht einverstanden sei, die befanden, dass Herr Annen, so der Name des Gegners, die Ärzte und ihre Aktivitäten mit dem Nazi-Regime verglichen.

– RA Karsten Gulden[5]
Die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)" hat die Internetseite des Lebens­schützers Klaus Günter Annen[ext] indiziert, d.h. in die Liste jugend­gefährdender Medien aufgenommen. Die Folge der Indizierung: "Indizierte Medien dürfen weder beworben noch Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht an Kiosken oder im Versandhandel verkauft und nicht im Rundfunk und Fernsehen gesendet werden" (BPjM, Wegweiser Jugendmedienschutz, Bonn 2005).

Die BPjM behauptet, Kinder und Jugendliche würden durch Annens Seite eine Gefährdung erleiden; insbesondere eine Gefährdung ihrer Entwicklung zur Verantwortlichkeit sei zu befürchten. Kinder und Jugendliche würden durch die Internet-Informationen verroht, die Bilder förderten Sadismus, Gewalt­tätigkeit, Hinterlist und gemeine Schadensfreude. Sozialethisch desorientierend sei bereits die Wortschöpfung "Babycaust".

Seitens der katholischen Kirche wird hiermit zum Beschluss der BPjM öffentlich erklärt: Der Beschluss ist objektiv nichtig und erfüllt u.a. den Straftatbestand der Verleumdung. Die Ausführungen der BPjM sind sozialethisch desorientierend und müssen als solche strengstens verurteilt werden.

Im einzelnen: Es ist richtig, dass Annen Bilder und Texte veröffentlicht, aus denen der verbrecherische Charakter der Abtreibung klar erhellt. Angesichts von ca. 300.000 Abtreibungen pro Jahr allein in Deutschland ist es allerdings unleugbar notwendig, der Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten. Die Kinder sind bereits im Mutterleib Menschen, und das eben nicht bloß hinsichtlich der - objektiv entscheidenden - Erbinformationen, die sofort bei der Befruchtung endgültig festgelegt sind; es bilden sich schon früh die Gliedmaßen aus, d.h. auch das äußere Erscheinungsbild ist sehr früh das eines Menschen. Vor dieser einfachen Tatsache möchte die BRD die Augen verschließen - gerne auch gewaltsam beispielsweise durch Indizierung.

Zugegebenermaßen ist es richtig, dass die BRD endgültig entschieden hat, dass Menschen im Mutterleib keine Menschen sind; wer also Menschen im Mutterleib trotzdem als Menschen bezeichnet, muss mit langen Gefängnis­strafen rechnen. Nur stellt sich dabei die Frage: Was kann die BRD dann ernsthaft gegen Bilder von abgetriebenen Menschen haben? Diese sind ja nach dem höchst­eigenen unanfechtbaren Beschluss der BRD keine Menschen, folglich können auch diese Bilder ja nur Bilder von "nicht­menschlichem Material" sein. Natürlich fragt sich dann auch, wogegen sich die angeblich von Annen geförderten "Sadismus, Gewalt­tätigkeit, Hinterlist und gemeine Schadens­freude" überhaupt richten sollen, wenn es sich doch nur um "nicht­menschliches Material" handelt, das durch einen "medizinischen Eingriff" aus der Frau entfernt wurde.

Was nun Annens Wortschöpfung "Babycaust" betrifft, so ist dieser Begriff in der Tat seit Jahren zahlreichen öffentlichen Anfeindungen ausgesetzt. Zunächst muss natürlich klargestellt sein, dass dieser Begriff, der ganz bewusst in Anlehnung an "Holocaust" formuliert wurde, nicht die Abtreibungs­verbrechen verharmlosen soll. Das wurde seitens der katholischen Kirche in zahlreichen öffentlichen Schreiben, die oft sogar noch zusätzlich direkt an konkrete Ministerien und Gerichte verschickt wurden und immer unwidersprochen geblieben sind, nachdrücklich erklärt. Seitens der katholischen Kirche wird uneingeschränkt zugegeben, dass allein in der BRD weitaus mehr Menschen durch Abtreibung ermordet wurden, als Menschen in sämtlichen national­sozialistischen Konzentrations­lagern zusammen auf irgendeine Weise ermordet wurden. Es wird auch uneingeschränkt zugegeben, dass die Abtreibung niemals Verbrecher trifft, während in den national­sozialistischen Konzentrations­lagern durchaus auch echte Verbrecher untergebracht waren. Es wird zudem uneingeschränkt zugegeben, dass die Kinder der Abtreibung praktisch nicht entkommen können, während viele Häftlinge national­sozialistischer Konzentrations­lager eindeutig die Möglichkeit gehabt hatten, etwa vorher durch Auswanderung oder sogar im Lager noch durch Flucht dem Terror zu entkommen, und dass insbesondere sehr viele den Lageraufenthalt überlebt haben. Die Wortschöpfung "Babycaust" dient vielmehr dazu, ein Unrecht möglichst einprägsam dadurch zu thematisieren, indem sie an ein anderes, derzeit zweifellos in der Bevölkerung hinsichtlich der Vokabel relativ bekanntes Unrecht wie die national­sozialistische Juden­verfolgung erinnert. Deshalb ist der Begriff auch legitim und kann nicht verboten werden.

Nach all dem bleibt die Frage, inwiefern Lebensschutz dann "die Entwicklung zur Verantwortlichkeit gefährden" kann. Die Lösung liegt - wie so oft - in einer völligen Verdrehung der Begriffe. So wie Unrecht als Recht, so wie Unmoral als Moral, so wie Unmenschlichkeit als Menschlichkeit ausgegeben wird, so wird nun Unverantwortlichkeit als Verantwortlichkeit ausgegeben.

Gegen die BPjM wurde heute seitens der katholischen Kirche Strafanzeige wegen Verleumdung und Volksverhetzung erstattet.

– Kirche zum Mitreden, 17. Mai 2007[6]
Annen: Unter den deutschen Juristen gibt es seltsame Rechts­auffassungen: Die Volksvertreter beschließen im Bundestag das Gesetz "Fristenlösung" = Abtreibung innerhalb einer Frist von zwölf Wochen ist erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht prüfte das Gesetz über die "Fristenlösung" auf seine "Verfassungs­mäßigkeit" und verkündete: Die Abtreibung ist rechtswidrig. Ein "rechtswidriges" Gesetz aber ist nichtig und darf daher in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden. Im Grundgesetz, Art. 1 heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Das Bundesverfassungsgericht verkündet: "Jede Abtreibung ist rechtswidrig" "... Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz eintreten ..." [...]

Und schauen Sie sich den § 218 StGB an: Hier wird Straffreiheit nach der Ermordung eines ungeborenen Menschen per Gesetz zugesichert. Ein solches Gesetz hatten wir nicht einmal im 3. Reich!

– Klaus Günter Annen im Interview mit Muslim-Markt[1]
Zitat: «Den Meisten scheint gar nicht klar zu sein, was für eine rechtliche Absurdität das ist.

Man stelle sich ein Gesetz etwa folgenden Wortlauts vor: "Kindesmissbrauch ist rechtswidrig." Gleichzeitig aber wird dem Missbraucher Straffreiheit zugesichert. Zusätzlich werden dem Missbraucher Räume zur Verfügung gestellt, in denen er seinen Neigungen nachgehen kann. Es geht ja um seine sexuelle Selbstbestimmung. Dafür zahlt der Steuerzahler jährlich 40 Mio. Euro.

Wir würde man das interpretieren? Richtig: als staatliche Begünstigung des Kindesmissbrauchs.

Frauen wird damit ein rechtsfreier Raum zugewiesen. Wobei die Tötung menschlichen Lebens ("Mord" darf man ja nicht sagen) selbstverständlich schlimmer ist als Kindesmissbrauch.»[7]

Obwohl die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich der Abtreibung für manche skurril erscheint, ist sie relativ klar: Der Mensch hat von der Zeugung an ein Recht auf Leben und deshalb darf er nicht getötet werden. Wenn das aber trotzdem bis zum dritten Monat der Schwangerschaft geschieht, so ist die Abtreibung straffrei, falls man der Mutter zuvor einen sog. Beratungsschein ausgestellt hat.

Die Formel für diesen Sachverhalt lautet: "rechtswidrig, aber straffrei".

Auf diese Rechtslage hat der Lebensrechtler Günther Annen in einem Flugblatt mit sonst drastischen Worten und Bildern hingewiesen. [...]

In Deutschland erhielt Günter Annen für seine Methode Verbot. Doch der Europäische Gerichtshof der Menschenrechte gab ihm Recht: Günther Annen verletzt keine Persönlichkeits­rechte, sondern macht bekannt, was sowieso öffentlich ist. Darunter die Namen der Abtreibungsärzte. Und dass diese "rechtswidrige Handlungen" vornehmen, sagt schließlich das deutsche Strafgesetz. Deshalb war das Verbot seines Flugblattes eine Verletzung der Meinungsfreiheit.

Mathias von Gersdorff[8]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Muslim-Markt interviewt Klaus Günter Annen - Vorsitzender der "Initiative Nie Wieder! e.V.", Muslim-Markt am 14. Juli 2006
  2. Christian Rath: EGMR-Urteil zur Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner, TAZ am 26. November 2015 (Abtreibungsärzte dürfen mit "Babycaust" in Verbindung gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.)
  3. Pdf-icon-extern.svg Pfarrblatt Pfarrei St. Maria und Michael Churwalden - Malix - Parpan, Mai 2008, Nr. 5[ext]
  4. Verfahren gegen Abtreibungsgegner endet mit Freispruch, pro-leben.de
  5. RA Karsten Gulden: Babycaust - Abtreibungsärzte dürfen angeprangert werden, ggr-law.com am 27. November 2015
  6. Beschluss: Lebensschutz ist "sozialethisch desorientierend" - Pressemeldung zur Indizierung von babycaust.de
  7. WGvdL-Forum (Archiv 2): Bemerkenswert, MannPassAuf am 13. Mai 2012 - 00:47 Uhr
  8. Mathias von Gersdorff: EGMR-Urteil: Großer Sieg für mutigen Lebensrechtler Annen, Kultur und Medien Online am 27. November 2015

Netzverweise

  • Webpräsenz: abtreiber.com
  • Webpräsenz: babycaust.de
  • Wikipedia führt einen Artikel über Klaus Günter Annen (Der Artikel wurde zuerst in WikiMANNia am 27. November 2015 angelegt, in der deutschen Wikipedia erst am 16. Dezember 2018.)
  • Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen: Aktivist scheitert in Straßburg, Stuttgarter Nachrichten am 20. September 2018
    Scheitern der Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Der Abtreibungs­gegner Klaus Günter Annen muss in Straßburg eine Niederlage einstecken. Er darf auch weiterhin Abtreibungen nicht mit dem Holocaust vergleichen. [...] Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag (Beschwerde­nummer 3682/10 und andere). Der in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) lebende Aktivist kann das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten. Zwar sei durch die Einstweiligen Verfügungen[wp] Annens Recht auf freie Meinungs­äußerung eingeschränkt worden. Aber das war den Richtern zufolge gerechtfertigt: Die drastischen Aussagen des Aktivisten im Zusammenhang mit einzelnen Ärzten hätten als persönliche Angriffe verstanden werden können. Damit hätte er Hass und Aggression auf die Mediziner auslösen können. Laut dem Straßburger Urteil haben die deutschen Gerichte die Rechte der Ärzte und die des Abtreibungs­gegners richtig gegen­einander abgewogen.
  • EGMR-Urteil: Abtreibungsgegner darf Ärzte nicht als Mörder bezeichnen, Ärzte-Zeitung am 20. September 2018
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem katholischen Abtreibungs­gegner die Grenzen aufgezeigt. Dieser hatte Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, als "Mörder" bezeichnet.
  • EGMR zur Meinungsfreiheit: Abt­rei­bungs­gegner darf Ärzte anpran­gern, Legal Tribune Online am 26. November 2015
Hasskampagne der Mainstream-Presse
  • Hannelore Crolly: Politik: Hasskampagne gegen Abtreibungsklinik, Die Welt am 17. November 2014
    Christliche Fundamentalisten und AfD-Mitglieder wollen Baden-Württembergs größte Abtreibungsklinik ins Aus drängen. Der Arzt wird als Massenmörder diffamiert, Vergleiche zu Amokläufen werden gezogen.) (Seit 1991 betreibt der Friedrich Stapf seine Praxis, jährlich beenden er und sein Team rund 2200 Schwangerschaften vorzeitig. Landesweit sind es etwas mehr als 11.000 Abtreibungen. Zum Jahresende muss Stapf die bisherigen Praxisräume im Bürger­hospital wegen Eigenbedarf der Stadt verlassen. Lange suchte er vergeblich nach einem neuen Domizil, und nun, da er es gefunden hat, versuchen seine Gegner, den potenziellen Vermieter zu verunsichern und den Mietvertrag noch zu verhindern. Pro Familia findet die Kriminalisierung des Arztes und seiner Patientinnen bedenklich: "Ich dachte, wir hätten das hinter uns", sagt Marion Janke, Leitende Ärztin von Pro Familia Stuttgart.
Juristisches
Verfahren gegen Abtreibungsgegner endet mit Freispruch