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Rechtliche Bewertung der Sylt-Gesänge
Die Phrase rechtliche Bewertung der Sylt-Gesänge bezeichnet schlagwortartig die grundgesetz- und strafrechtliche Beurteilung der durch die Publizierung eines einschlägigen Videos im Internet bekanntgewordenen Liedzeile "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" bei Gesängen durch betrunkene Teilnehmer einer privaten Feier auf der Insel Sylt[wp].
Rechtlicher Hintergrund
Zitat: | «Kein Lied ist illegal. #döpdödödöp» - KritischerBürger[1] |
Na, sag ich doch ...
Ich hatte doch schon beschrieben, dass ich die Sylt-Gesänge durchaus nicht (zumindest soweit bisher für mich ersichtlich) für strafbar halte, sondern für verfassungsrechtlich gedeckt. Und ich hatte ebenfalls beschrieben, dass ich im Gegensatz dazu die Berichterstattung mit Namen und Gesichtern für rechtswidrig und sogar strafbar halte. Ich bin noch am überlegen und habe noch nicht genug Informationen, ob auch die Veröffentlichung des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes in Betracht kommt. Ein Leser schreibt mir, dass die Legal Tribune Online einen Artikel darüber hat, wie Medienjuristen die Sache einstufen.
Das entspricht weitgehend meiner Auffassung, wobei ich das eher straf- als persönlichkeitsrechtlich betrachtet habe, aber ich halte das eben auch nicht für veröffentlichungsfähig, weil sich dort niemand willentlich in die Öffentlichkeit gestellt hat, sondern das im lokalen Kreis getan hat. Es gibt - irgendwo heute gelesen und auch da etwas - die Auffassung, dass das eine zeitgeschichtliche Sache sei, weil es ja so viel Aufmerksamkeit verursacht hatte. Das halte ich für falsch, denn das war ja erst eine Wirkung der Medien und nicht des Vorgangs selbst. Das könnte jetzt juristisch so richtig krachen. Hoffen wir es mal, die ersten Mandate sind laut LTO schon erteilt. Es zeigt aber wunderbar, wie unfähig Politik, Rundfunk, Presse, selbst Laschet als Jurist, überhaupt nicht in der Lage sind, den Vorgang juristisch einzuschätzen. Wir sehen hier die Auswirkungen eines Laienparlaments. Es geht überhaupt nicht mehr um geltendes Recht. Es geht nur noch um linke Propaganda und Empörung. Und es geht um unzulässige Wahlbeeinflussung. |
– Hadmut Danisch[3] |
Ich will Euch ja wirklich nicht den Spaß an Eurer Hausdurchsuchung oder fristlosen Kündigung verderben, aber weil wir doch gerade das große Grundrechtsjubiläum haben ...
Das Bundesverfassungsgericht hat am 4.2.2010, 1 BvR 369/04, beschlossen, dass "Ausländer raus" von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht ohne weiteres Volksverhetzung ist:
Ergänzend würde ich dazu anmerken, dass die Grundrechte auch im 75. Jahr ihres Bestehens sogar auf Sylt gelten. Ich könnte mich nicht erinnnern, dass diese Anforderungen irgendwo in Politik oder Presse berücksichtigt worden wären. Aber alle schreien sie, "Die Würde ist unantastbar". | ||
– Hadmut Danisch[4] |
Ich habe größte Zweifel an den aktuellen Sylt-Vorgängen.
So, so. Jeden bestrafen, der "anders" ist. Der Mann ist Jurist. Zur Einnerung: Erstens gibt es eine Unschuldsvermutung. Zweitens: Strafgesetzbuch (StGB) (1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden. Drittens: Er freut sich darüber, dass "alle Namen öffentlich" waren. Auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt? Was ist mit Datenschutz? Nun sind zwar Rundfunk und Presse in den jeweiligen Landesgesetzen mehr oder weniger vom Datenschutz ausgenommen, das betrifft aber vor allem die Recherche und Informationssammlung, nicht ohne weiteres auch die Publikation selbst. Und mich würde nun mal sehr interessieren, ob die Nummer auf Sylt überhaupt "öffentlich" im Rechtssinne war. Denn es hieß ja irgendwo, dass das ein Club für Reiche war, in dem man schon 150&bsp;Euro Eintritt zahlen musste, und in den nicht jeder reinkommt. Und dann wäre es im rechtlichen Sinne eben nicht öffentlich, sondern eine geschlossene Gesellschaft. Und damit gar nicht erst zur Volksverhetzung geeignet (ich würde das auch inhaltlich anzweifeln und hatte ja gerade zitiert[4], dass "Ausländer raus" für sich noch Meinungsfreiheit und keine Volksverhetzung ist). Und dass man da Leute einfach so feuert, geht auch nicht, denn erstens gilt eine Unschuldsvermutung, und zweitens geht es den Arbeitgeber zunächst mal einfach gar nichts an, was man in seiner Freizeit treibt. Das wird erst dann zum Kündigungsgrund, wenn es einen negativen Einfluss auf die Arbeit hat, wenn also jemand morgens nicht ausgeschlafen ist, oder von Kunden erkannt werden würde. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden. Wenn ich das so höre, was Laschet da erzählt, dann halte ich den als Juristen für eine Pfeife und als Demokraten für einen Versager - und das als Sendung direkt von der Demokratiefeier. Ich halte das, worüber sich Laschet da so freut, für rechtlich problematisch, nämlich die Namen von Leuten mit solcher Prangerwirkung in die Öffentlichkeit zu stellen, die sich dort völlig offenkundig als Privatleute aufgehalten und privat verhalten haben, zumindest nach meinem Wissensstand sonst in keiner Weise öffentlich exponiert sind, und bei denen die Veröffentlichung der Namen keinem journalistischen Zweck dient, sondern eben nur den der politischen Verfolgung und Anprangerung. Wesentlich dabei, und das ist mir bisher nicht klar, ist die Frage, wie es zu dieser Videoaufnahme kam, ob das eine als solche erkennbare Kamera des Rundfunks oder der Presse war, oder ob die das für eine private Aufnahme hielt. Meines Erachtens, und da halte ich Laschet wieder für juristisch inkompetent, denn das wurde ja 2021 erst eingeführt, ist das Verbreiten der Namen hier selbst schon eine Straftat: Strafgesetzbuch (StGB) (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr 1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder 2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (3) § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Damit hätte das nicht veröffentlicht werden dürfen, ich halte die Veröffentlichung der Namen bei meinem derzeitigen Wissensstand für eine Straftat. Wie gesagt: Ich halte Laschet für juristisch inkompetent. Die Frage ist, wie das überhaupt in die Öffentlichkeit kam. Und da kommen wir nun wohl wieder ganz weit links außen raus, nämlich beim WDR und bei den Grünen:
Kurioserweise will man beim Sex ein konkludentes Handeln nicht ausreichen lassen, da soll die Frau explizit "Ja, ich will" sagen müssen. Aber wenn jemand in eine Kamera grölt, soll das, ohne die näheren Umstände zu kennen, für eine öffentliche Hinrichtung ausreichen. Und das wiederum wirft für mich die Frage auf, ob das ganze nicht ein inszenierter Stunt war, ob die da nicht ganz bewusst Provokateure hingeschickt haben, die den Gesang anstimmten, um Leute zu filmen, die mitsingen. [...] Für mich stinkt das ganze nach einem inszenierten Wahlkampfstunt, ganz in Anlehnung an das Ibiza-Video[wp] in Österreich, das sich ja dann auch als Schwindel herausstellte und trotzdem die Wahl beeinflusst hat. Wenn es nämlich eine private Kamera war, mit welchem Recht werden dann solche Privataufnahmen derart veröfffentlicht? Wenn es aber eine Kamera des Fernsehens oder der Presse war - wie kam die da überhaupt hin? Wie kamen diese Aufnahmen zustande? Und das auch noch so perfekt getimed zu Fest, Sendungen und EU-Wahl. Ich hege den starken verdacht, dass das inszeniert und provoziert war, und man sich da ein paar medienunerfahrene Besoffene geschnappt hat, die man verheizt - und der Laschet fährt - obwohl formal Jurist - drauf ab. Deshalb die Frage: Wer hat dieses Video als erster verbreitet? Wie kam dieses Video an die Öffentlichkeit? Und wie kam es überhaupt zustande? Wer hat es aufgenommen? Wie kam es zu dieser Aufnahme? Und: Wer hat die Namen veröffentlicht? Und woher kannte er sie? Leute, da ist was faul. Das Ding stinkt zum Himmel. | ||||
– Hadmut Danisch[8] |
Im Anschluss an meinen Kommentar zu Laschet:
Die Frau ist Präsidentin des Bundestages, damit protokollarisch die zweite Person im Staat[10], noch vor dem Kanzler, und schwätzt einen derartigen verfassungswidrigen Mist daher. Es gibt keine Straftat "verfassungsfeindliche Parolen". Im Gegenteil: Man darf sich gegen die Verfassung äußern, das unterliegt der Meinungsfreiheit. Denn Bürger sind - im Gegensatz zu ihr als Präsidentin eines Verfassungsorgan - nicht Verfassungsverpflichtete. Ich zitiere dazu nochmal das Bundesverfassungsgericht, nach dem "Ausländer raus" der Meinungsfreiheit unterliegt:
Strafbar wird es erst, wenn man konkrete Taten gegen die verfassungsmäßige Ordnung begeht, versucht, plant. Diese Frau ist deshalb charakterlich-intellektuell nicht befähigt, den Sinngehalt und die Bedeutung elementarer Grundrechte wie der Meinungsfreiheit zu erfassen und ihre Verfassungsbindung zu befolgen. Sie hat nicht nur einzelne Grundrechte und das Strafrecht nicht verstanden, sondern sie hat - als Präsidentin eines Verfassungsorgans - schon nicht verstanden, dass das Grundgesetz die drei Staatsgewalten, nicht aber die Bürger bindet, und dass die Bürger der Souverän, der Verfassungsgeber sind. Aus dieser Grundunfähigkeit heraus, fordert sie für eine - nicht strafbare und verfassungsrechtlich geschützte - Äußerung bereits die "Höchststrafe", ohne auch nur einen Straftatbestand, dem das unterliegen soll, benennen zu können, oder dessen Höchsstrafmaß überhaupt zu kennen. Diese Maßlosigkeit und diese Jähzornigkeit, Kritiker zu bestrafen, ohne auch nur eine nachvollziehbare Begründung zu liefern, schon die Abweichung der Meinung als solcher ahnden zu wollen, ist Merkmal von Diktaturen. Sie ist Sinnbild für die Unfähigkeit des Staates und seiner Verfassungsorgane, unsere Verfassung noch zu verstehen und zu befolgen, und die Grundrechte, derer sie verpflichtet sind, zu wahren oder überhaupt deren Inhalt zu erfassen. Präsidentin des Deutschen Bundestages, jenes Parlamentes, das der Umsetzung unserer Demokratie dienen solle, wo der Souverän, das Volk, alle Staatsgewalt über Wahlen und Abstimmungen ausüben solle. Intellektuell nicht in der Lage, das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch nur ansatzweise zu erfassen. Das sind die Leute, vor denen uns unsere Grundrechte schützen sollen. Nicht die auf Sylt, sondern die in den Verfassungsorganen, die im Bundestag. Deshalb steht im Grundgesetz, dass es die drei Staatsgewalten und nicht die Sylturlauber bindet. Und dann beschweren sich solche Leute, andere würden den Staat "delegitimieren". Oder wie es in den Gender Studies so treffend heißt: "Quality is a myth." | ||||
– Hadmut Danisch[11] |
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten.
Politiker sollen also eine Privatsphäre haben, auch dann, wenn ihnen der Steuerzahler eine Bahncard 100 zahlt. Sylt-Urlauber dagegen sollen keine Privatsphäre haben, auch wenn sie den Eintritt und die Reisekosten selbst zahlen. |
– Hadmut Danisch[12] |
Ich hatte ja vorhin beschrieben, dass unsere Politiker und Verfassungsorgane nicht nur aus charakterlichen Gründen die Grundrechte nicht achten wollen, sondern es auch nicht können, weil sie schon aus intellektuellen Gründen nicht in der Lage sind, die Grundrechte in ihrer Bedeutung und Auswirkung zu erfassen und die Rechtsprechung zu verstehen, sondern das alles nur auf Laienebene zerfaseln, als wäre ein Grundgesetzartikel ein Tweet in den Social Media.
Viele Leute in Politik und Rundfunk kennen das gar nicht, sich mit etwas vertieft auseinanderzusetzen, und bewegen sich notorisch und zwangsläufig immer nur auf der Ebene des oberflächlichen Gefasels und des seichten subjektiven Verständnisses von Wörtern, die sie kaum kennen. Noch eine Szene aus dem Bericht aus Berlin der ARD, die mir gestern aufgefallen ist, Tina Hassel im Gespräch mit Armin Laschet: [Video-Ausschitt] Man soll nicht mehr erwähnen dürfen, wenn Politiker für den Job zu ungebildet sind. Alle reden sie von Demokratie und Grundrechten, aber die Forderung, dass Politiker geistig überhaupt in der Lage sind, diese zu verstehen, darf nicht erhoben werden. Genau genommen darf man nicht mal erwarten, dass Politiker überhaupt lesen und schreiben können - und das meine ich nicht hypothetisch oder provokativ, denn die Zahl der primären oder funktionalen Analphabeten nimmt rapide zu. Und dass sogar viele Professoren funktionale Analphabeten sind, hatte ich ja vor Jahren schon beschrieben. Wenn man sich anschaut, welche Tiktok-Prinzessinnen da heute reinkommen und dass die Grünen die Lehrpläne immer weiter aushöhlen, sind wir nicht mehr weit von dem Punkt entfernt, und womöglich schon ohne es zu wissen an dem Punkt, dass wir von Analphabeten parlamentarisch vertreten werden. Ich habe ja einige Politiker schon in Verdacht, die sich nicht mehr schriftlich, sondern nur noch in Form von Tiktok-Videos und Instagram-Bildern mitteilen können. Hätten wir eine ordentliche Politik, hätten wir diesen Rundfunk nicht. Und hätten wir einen ordentlichen Rundfunk, hätten wir diese Politik nicht. Die stützen sich gegenseitig. |
– Hadmut Danisch[13] |
Größerer Zusammenhang
Nicht, weil ich sie isoliert betrachtet schön oder gut fände. Sondern, weil diese Fassade, dieses Staatsgeheuchel, dass SPD, Grüne, CDU, CSU "demokratische Parteien" seien, gerade zusammenbricht.
Der Lack ist ab. Die Fassade bröselt. Die Lüge merkt, dass ihre Beine kurz sind. Eigentlich müsste man den Sylt-Singern ein Bundesverdienstkreuz geben, wäre man unter Bundesverdienstkreuzträgern nicht in so erbärmlich schlechter Gesellschaft, dass man das niemandem mehr zumuten kann. Denn in kürzester Zeit und mit geringstem Aufwand haben sie es geschafft, dem korrupten Kartell aus Parteien, Politik, Medien die Maske vom Gesicht zu reißen und die Fratze des Totalitarismus und der Grundrechtsverachtung offenzulegen. Ich habe neulich schon gestaunt, wie der Gaza-Krieg es in kürzester Zeit geschafft hat, die Linken zu entlarven. Seit Jahren, Jahrzehnten jagten und diffamierten sie jeden als "Nazi, rechten Antisemiten", der auch nur das geringste Wort gegen einen Juden sagte, auch wenn es damit, dass er Jude ist, überhaupt nichts zu tun hatte, und völlig berechtigte Kritik war. Alles, was mit Israel zu tun hatte, war hypersakrosankt, um beim Hauch einer Gelegenheit sofort mit der Antisemitenkeule loszuschlagen und jeden als Nazi an die Wand zu nageln. Und in kürzester Zeit kam alles in Rutschen und wurden eben die Linken, die eben noch jeden als Antisemiten beschimpften, selbst zu den größten Antisemiten. Beide Vorgänge, Sylt und Gaza, haben in kürzester Zeit die Verlogenheit von rot-grün, von Linken und Antifa, aufgezeigt. Sie sind Lügner, sie sind Demokratiegegner, sie sind Terroristen und Antisemiten. Wisst Ihr, wie das auf mich wirkt? Als hätte man uns vorgegaukelt, wir wären in einem Paradies, und weil irgendein Rotzbengel gegen das Schokoladenbuffet tritt, bröckelt der Schokoladenüberzug ab, und eine Stasi-Mauer mit Stacheldraht und Selbstschussautomaten kommt darunter zum Vorschein. Es gibt einen Star-Trek-Film, in dem man Bewohner eines Planeten ohne ihr Wissen und Einverständnis umsiedeln will, indem man ihr Dorf holografisch nachbildet, und das dann in einer Ecke wegen einer Störung nicht mehr funktioniert und auffällt.[14] Ähnliche Szenen gab es einige, denn das Grundschema, dass jemandem eine Umgebung vorgegaukelt wird, und der dann an einem unvorhergesehenen Ereignis merkt, dass das nicht stimmt, ist beliebt. Auch in "Matrix" gab es ja die Szene mit dem Deja vu, dem "Fehler in der Matrix". Genau so fühlt sich das gerade an. Als hätte man uns in einer künstlichen Welt, einer Illusion gehalten, einer Fälschung, und durch unvorhergesehene Vorfälle kommt es zu Störungen, zu Fehlern in der Matrix. Möglicherweise waren die Sylt-Chöre der Demokratie nützlicher und dienlicher, als alles unsere Verfassungsorgane zusammen. Was heißt "möglicherweise" - eigentlich ziemlich sicher. Sie haben die Fassade eingerissen. Leser-Antwort:
Oh ja, die auch! | ||
– Hadmut Danisch[16] |
Querverweise
Einzelnachweise
- ↑ X: @KritischerBrge1 - 27. Mai 2024 - 18:24 Uhr
- ↑ Luisa Berger: Öffentliches Interesse oder Prangerwirkung?, Legal Tribune Online am 27. Mai 2024
- Bildunterschrift: Unter anderem die BILD-Zeitung veröffentlicht in ihren Berichten unverpixelte Aufnahmen der Personen.
- Anreißer: Das "Sylt-Video" kursiert seit Tagen unverpixelt im Netz. Gleiches gilt für die Namen der Beteiligten. Die Konsequenzen für sie sind gravierend. Ob der mediale Umgang mit den Aufnahmen rechtmäßig ist, schätzen Medienrechtsexperten für LTO ein.
- ↑ Hadmut Danisch: Die - verletzten - Rechte der "Sylt-Schnösel" und die Unfähigkeit von Politik und Presse, Ansichten eines Informatikers am 27. Mai 2024
- ↑ 4,0 4,1 4,2 Hadmut Danisch: Die juristische Einstufung von "Ausländer raus", Ansichten eines Informatikers am 26. Mai 2024
- ↑ X: @ARD_BaB - 26. Mai 2024 - 20:48 Uhr
- ↑ X: @OERRBlog - 26. Mai 2024 - 20:10 Uhr
- ↑ X: @WDRaktuell - 25. Mai 2024 - 17:38 Uhr
- ↑ Hadmut Danisch: Das verfassungwidrige Geschwätz des Armin Laschet (Jurist, CDU) zur Causa Sylt, Ansichten eines Informatikers am 27. Mai 2024 (Armin Laschet)
- ↑ X: @centralgewalt - 25. Mai 2024 - 19:15 Uhr
- ↑ Protokollarische Rangfragen
- ↑ Hadmut Danisch: Höchststrafe - das Geschwätz der Bärbel Bas, SPD, Präsidentin des Bundestages, Ansichten eines Informatikers am 27. Mai 2024
- ↑ Hadmut Danisch: Von "Demokratie" und dem subtilen Unterschied zwischen Politikern und Sylt-Urlaubern, Ansichten eines Informatikers am 27. Mai 2024
- ↑ Hadmut Danisch: Die ARD, die Demokratie und die Bildung von Politikern, Ansichten eines Informatikers am 27. Mai 2024
- ↑ Raumschiff Enterprise - Das nächste Jahrhundert: "Die Oberste Direktive", Staffel 7, Folge 13
- ↑ X: @UlrichElkm62551 - 29. Mai 2024 - 1:39 Uhr
- ↑ Hadmut Danisch: Wisst Ihr, warum ich so froh über die Vorgänge auf Sylt bin?, Ansichten eines Informatikers am 29. Mai 2024
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