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Hausdurchsuchung

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Hauptseite » Staat » Recht » Hausdurchsuchung

Der Begriff Hausdurchsuchung bezeichnet die von der Polizei vorgenommene Durchsuchung eines Wohngebäudes oder einer Wohnung, beim Vorliegen eines Tatverdachts gegen den Mieter oder Eigentümer derselben, auf der rechtlichen Grundlage einer Durchsuchungs­anordnung oder ohne eine solche bei Gefahr im Verzug[wp], zu dem Zweck der Sicherstellung eines illegalen oder als Beweismittel bei der Aufklärung eines Kriminalfalls dienlichen Gegenstandes. Die Haus­durchsuchung stellt einen Eingriff in das in einem modernen Staat verfassungs­rechtlich verbriefte Recht auf die Unversehrtheit des Wohnsitzes dar und bedarf in einem Rechtsstaat grundsätzlich eines einschlägigen Beschlusses.

Die Hausdurchsuchung

-oder-

Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will

Eine praktische und theoretische Kurzanleitung für den smarten und aufgeklärten User über die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Haus­durch­suchungen - bestehend aus:

Teil I --- Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
Teil II -- Präventivmaßnahmen
Teil III - Kurze Zusammenfassung für Notfälle
Teil IV -- Literaturliste

Anmerkung:

Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertig­stellen auf seine juristische Richtigkeit von einem echten Juristen überprüft - trotzdem kann für die gemachten Angaben keine Garantie übernommen werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden Recht. Natürlich nur für den theoretisch zu diskutierenden Fall.

Durch das von den Nazis eingeführte und weltweit einzigartige deutsche Rechtsberatungsgesetz ist jegliche Rechts­beratung für den Einzelfall verboten. Es sei denn, man ist Rechtsanwalt "und" verlangt Kohle dafür. Ohne Kohle keine Rechts­beratung nach diesem von den Nazis erfundenen Gesetz.

Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997

!!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!

Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung

In Zeiten wachsender Staatswillkür, arroganten und skrupellosen Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Bürgern, habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich aus aktuellem Anlaß mit der Materie beschäftigt, da einige meiner engsten Kumpane einer über­raschenden Haus­durch­suchung ins Auge schauen mußten. Leider ist selten etwas un­vor­bereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche Durch­suchung für den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es hätte sein müssen.

Werter Leser, beachte bitte auch, daß dieser Text nicht geschrieben wurde, um das Begehen von Straftaten zu fördern. Du weißt, was du tust. Dieser Text soll dir einfach helfen, dich vor Übergriffen des Staates auf deine un­ver­äußerlichen Menschenrechte, zu schützen und zu wehren. Laßt uns also keine Zeit verlieren...

Zuerst ein wenig Theorie:

Wir leben in einem so genannten Rechtsstaat, das heißt erstens, daß wir in einem Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet, daß jeder seiner Bürger ein wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Bürgers wird durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein großes Stück an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert, so daß er, in der Regel, ein sicheres Leben führen kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fürchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, daß das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkürlich sondern durch "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, daß keine Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Daß dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren kannst, mußt du erst erkennen wo gültiges Recht überschritten wurde - hier gilt Wissen ist Macht. Für Juristen unter euch, uns wird hier am meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Straf­prozeß­ordnung (StPO, Par. 110) interessieren.

Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Bürger Sicherheit zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschädigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen Unbekannt" gestellt werden.

Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren[wp] (EV) einleiten oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein Ermittlungs­verfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der tatsächliche Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).

Während des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln, um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu überführen. Er kann abhören, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Haus­durch­suchung beim ver­meint­lichen Verdächtigen oder einem seiner ver­meint­lichen Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.

Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, daß einer Haus­durch­suchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt, daß er gehört hat, daß jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte, kann das schon für einen Haus­durchsuchungs­befehl reichen. Es gibt auch Fälle, in denen einfach eine auf­geschriebene Telefonnummer, die Zusammen­hangs­los bei einer Haus­durch­suchung gefunden wurde schon zu einem Besuch der Kripo geführt haben.

Grundsätzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten dem Richter so vorgeführt werden, daß er den Wisch ausstellt!

Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!

In besonders krassen Fällen, wo der Verfassungsschutz z. B. linke Buchläden observiert hatte, wurden Menschen dann gezielt observiert und abgehört (und später durchsucht selbstverständlich) die auch nur 2x dort haben blicken lassen.

Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekürzt) hat zum Ziel Beweise oder Indizien für die Aufklärung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Bürger einzuschüchtern, deswegen gilt im Falle einer HD:

KEINE PANIK!

Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfüllung deiner bürgerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Brüllen und mit aggressivem wie ohnmächtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen, beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.

Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnötigen Fehler zu machen, am besten wenn du deine Familie im Voraus aufgeklärt hast, dazu aber später. Hinzu kommt, daß du dich gegen eine rechtmäßige HD nicht wehren kannst, sondern du mußt sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo.. ;)

Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphäre (GG Art. 13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutdünken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmäßig tun würden, würden sie sich selbst des Haus­friedens­bruchs[wp] strafbar machen.

Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muß jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Haus­durch­suchungs­befehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt, entsprechend aufgezählte Lokalitäten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.

Eine Ausnahme, die so genannte "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht wieder­gut­zu­machenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten würde, sei es, daß ein Gefangener in deine Wohnung flüchtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später beiseite geschafft sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungs­befehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muß).

Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein für die Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z. B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:

1. April - 30. September: 21:00-4:00 und
1. Oktober - 31. März: 21:00-6:00.

Natürlich gilt auch hier die Ausnahme für "Gefahr im Verzuge".

Wenn also die Staatsgewalt an der Tür klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Haus­durch­suchungs­befehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten währenddessen VOR der Tür. Aus der Lektüre erfährst du welche Räume durchsucht werden dürfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du während der Durchsuchung KONTROLLIEREN, ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter übertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles für dich zu protokollieren, auch wenn es nur für dich ist, ist es manchmal hilfreich.

Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im Verzug"), hast du das Recht zu erfahren, welcher Tat du verdächtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.

AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!

Wenn du das tust dann hast du, als freier Bürger, dich mit dem Eingriff in dein Grundrecht einverstanden erklärt, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.

Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl präsentiert bekommst, mußt du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, daß wir uns etwas im Haus umsehen?" oder Ähnliches.

Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchführen wollen, so müssen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich später als ein Vorteil für dich erweisen. Das ist auch ein Punkt, wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklären solltest - für den Fall, daß du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem höflich aber entschieden bleiben. :-)

Ein paar Worte zum Sonderfall, daß nicht die Polizei, sondern z. B.: das BAPT (Bundesamt für Post und Tele­kommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Überschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanälen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du mußt sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, daß du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinläßt, und sie finden betriebs­bereite Amateur­funkanlagen, für die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.

Nächster Schritt, was dürfen die Beamten während der HD mit deiner Wohnung anstellen? Grundsätzlich dürfen sie nur das, was im HDB steht, insbesondere nur aufgezählte Räumlichkeiten durchsuchen. Aufräumen müssen sie allerdings nicht, sie dürfen aber keine Sachen beschädigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Laß dich nicht voreilig entmündigen.

Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z. B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muß ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein, wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie länger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu führt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gründlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)

Weiter sind deine Freiheitsrechte während der Durchsuchung NICHT eingeschränkt, d. h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z. B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stört - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!

Zettel und Notizen

Die Beamten dürfen zwar alle Gegenstände und Schriftstücke in der Wohnung *sichten*, aber keine Schriftstücke *lesen* (Schutz der Privatsphäre). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozeß­ordnung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftstücke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie später sagen du wärest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, daß die meisten Staatsanwälte weit weniger Verständnis von Computer relevantem Material (Paßwörter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130-Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte. Laß sie keine Sortierarbeit für den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil - machen! Schließlich kannst du darauf bestehen, daß alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, daß du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein mußt, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzögern.

Das Durchsuchungsprotokoll

Im Falle, daß die Durchsuchungs­beamten keinen HDB hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdächtige Straftat enthält, verlangen.

Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstände) erstellt. Die Beamten verlangen meistens später deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten läßt du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstück sorgfältig durchzulesen, und eine Erklärung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.

SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstände *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst *beschlagnahmt* werden mußten.

ACHTE DARAUF, daß die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG" stehen! Das ist deine größte Chance, die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem aufzupassen, was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Überreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!

Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizei­beamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschüchterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Recht­fertigung der Polizei­beamten, also auch keiner nachträglichen richterlichen Überprüfung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!

Um noch mal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durch­suchungs­befehl stattfindet wirst du sogar ausdrücklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicher­stellung) der Gegenstände einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du während der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Miss­inter­pretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen!

Was die evtl. mitgenommenen Gegenstände angeht, bestehe darauf, daß alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizei­beamten die Mühe zu ersparen, die einzelnen Gegenstände und den Fundort in der Wohnung so exakt wie möglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.

Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance überhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurück­zu­bekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muß von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestätigung beim zuständigen Amtsrichter eingeholt werden (egal, ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gründe für die bereits erfolgte HD überprüfen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muß die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit gerät, kannst du dich direkt an den zuständigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlag­nahme" beantragen. Ausnahme bei Post­sendungen auf der Post, sie sind für die Polizei tabu, beschlag­nahmt werden dürfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt.

Nach der Durchsuchung

Ich empfehle dir, daß du sofort, nachdem die Beamten Tschüs gesagt haben, deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage, daß du die Computer für deine Arbeit dringend benötigst. Wenn die Sache gutgeht, dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt, dass du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist günstiger für dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles, Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eröffnet wird. Nimmst du dir keinen Anwalt erhältst du a.) keine Akteneinsicht (weißt also nicht, wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein, daß du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser, als daß die Sachen irgendwo als Beweise für Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren kommen, brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.

Am besten hörst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung hat und notierst dir seine Telefon­nummer/Urlaubs­zeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwälten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minder­bemittelt bist, einen so genannten Rechts­beratungs­schein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse beglichen.

Ein paar Worte noch zur Aufklärung deiner Familie. Die meisten von euch leben noch bei den Eltern oder in Wohn­gemein­schaften. Als H/P/A-Dude[1] mußt du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z. B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine weitere folgen, beim begründeten Anfangsverdacht, mußt du leider mit allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten sollen, du kannst sagen, daß deine Schulfreunde CDs mit raubkopierter Soft gekauft haben und, daß die Hersteller jetzt eine Durchsuchungs­welle planen und, daß es jeden treffen kann (ziemlich unwahrscheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles, nur nicht die Wahrheit. Du kannst z. B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiß wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig. :-)

Abschließend füge ich noch hinzu, daß du dich auf GAR KEINE Handel mit der Polizei einläßt, du machst keine Teilgeständnisse, erzählst von keinen Freunden, keinen Telefon­nummern, am besten sagst du sowenig wie möglich. Wenn dich während der Durchsuchung ein Beamter fragt z. B. "Woher haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine Antwort hören (ich glaube 3) gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage! Die Polizei­beamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungs­manövern oder Ähnlichem rate ich dir ab. Tatsache ist, daß die Polizei keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie dürfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden, um Beweise zu finden und dich zu überführen. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen" mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an, sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir.

Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhör zu Erscheinen - geh' nicht hin. Solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Höflichkeit kannst du aber trotzdem absagen). Das wird besonders gerne gemacht, wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespräch mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, daß auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z. B. "wenn du uns sagst, wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklage­punkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten können dir keinerlei Vergünstigungen zugestehen - sie können nämlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode, doch ein Geständnis von dir zu bekommen.

Sollte es sogar sein, daß du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst, um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Finger­abdrücke abnehmen, Fotos etc., dann passe auch hier wieder auf, was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z. B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug, aber versteckt steht "Ich möchte nicht (!) informiert werden, falls meine Daten nicht nach zwei Jahren aus den Polizei­akten gelöscht werden" ... Das muß z. B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hingeschrieben werden, daß man doch informiert werden will.

Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ganz im Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute Ratschläge hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update fürs nächste Magazin.

Teil II - Präventivmaßnahmen

Nun will man sich auch möglichst schützen und vorbereitet sein, wenn man mal überraschend Besuch bekommt.

Die Polizei ist natürlich an den Computern interessiert wegen der Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte verschlüsselt werden und auf ihr alles gespeichert werden, was du für privat, verboten oder wichtig hältst. Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhältliche Software­lösungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter Win95 allerdings nur im DOS Modus. Schaue einfach im Internet danach, z. B. ftp.informatik.uni-hamburg.de Für Unix gibt es z. B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden, um das Passwort herauszugeben, doch die Computer werden nicht herausgegeben, wenn erkannt wird, daß verschlüsselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder Login benutzen beim Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten benutzt, als daß er eine Partition verschlüsseln will oder ein Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstützt wird, kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Crypt­programm benutzt wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Crypt­algorithmen benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken. Außerdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden, besonders nicht, wenn es aus den USA kommt, da solche generell Backdoors haben und/oder die Schlüssellänge soweit herunter­gesetzt wurde, daß ein Entschlüsseln innerhalb kurzer Zeit möglich ist. Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktions­aufrufe aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind völlig ausreichend. Mit PGP kann man übrigens auch sehr sicher Dateien verschlüsseln

Polizeibeamte interessieren sich besonders für allerlei Notizen, Telefon­nummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN! Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie Telefon­nummern oder Namen notieren - dies führt sonst zu weiteren Durchsuchungen bei den betroffenen Personen. Der Mülleimer ist das erste was sich die Beamten ansehen bei einer Haus­durch­suchung! Ähnliche Gefahr kann von auf Schnell­wahl­tasten gespeicherten Telefon­nummern ausgehen. Je weniger verdächtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer, desto besser für dich.

Wichtige Kommunikation, z. B. eMails, immer mit PGP verschlüsseln. Trotz dummer Gerüchte ist es nicht bis in die nächsten Jahre knackbar. Wichtig, dass du eine genug lange und zufällige Zeichenkette als Passphrase hast. Wer wichtige Gespräche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafür verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist hierfür nötig.

Oft werden Daten zwischen­gespeichert, gelöscht oder temporäre Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wieder­her­stellen, z. B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit, daß nach 20-fachem Überschreiben einer Datei immer noch ein Großteil der Daten wieder­her­gestellt werden kann! Daher 1. Möglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischen­gespeichert wird, temporäre Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder 2. Möglichkeit, sicheres Überschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheits­lücke" wird es demnächst ein THC Release geben, das ein überschreibendes Löschen anbietet, und, Forschungs­blättern zufolge, es unter Verwendung besonderer Lösch­algorithmen, so gut wie unmöglich macht die Daten zu restaurieren. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungs­datei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer sollten die Swap­partition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht vergessen.

Wie du dich schützt, hängt im Allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon ausgehen, dass der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird, um an sie mit allen verfügbaren technischen Mitteln ranzukommen.

Teil III - Kurze Zusammenfassung für Notfälle

Die wichtigsten Ratschläge bei einer Hausdurchsuchung

  1. Keine Panik.
  2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Haus­durch­suchungs­befehl - schicke sie höflich weg.
  3. Haben sie einen Hausdurchsuchungs­befehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - mußt du sie hereinlassen. Davor das Papierstück *genau* durchlesen! Und lass' sie nur das tun, was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.
  4. Nicht einschüchtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!
  5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien dürfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.
  6. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, passe darauf auf, daß immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen, die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.
  7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

Teil IV - Literaturliste

  • Strafanzeige und Strafprozess (oder so aehnlich), Taschenbuch, besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)
  • Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Unibibliothek findest du sogar eine mehrbändige Ausgabe mit Kommentaren.)
  • Computer und Recht, Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt
  • Ausgewählte Rechtsprobleme der Mailbox-Kommunikation, Dissertation von Dr. Stephan Ackermann
  • Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen. (gefunden in News oder FIDO)
  • Covering Your Tracks - Theory, von van Hauser, erschienen im THC-Magazin #3.[2] Wer sich insbesondere fuers Unix Hacking interessiert sollte es unbedingt durchlesen.

Last but not least, mein Dank gebührt van Hauser, fuer die Präventiv­maßnahmen und für unzählige Gespräche juristischer und anderer Natur.

Wenn auch DU irgendwann einmal eine Hausdurchsuchung bei dir gehabt hast, versuche ein Gedächtnis­protokoll oder einen sachlichen Bericht darueber, und mit allen für uns interessanten Daten anzufertigen. Veröffentliche diesen in der H/P/A-Community[1], damit auch andere daraus lernen und gewarnt werden können. Denke daran, die wahre Kunst ist nicht aus eigenen Fehlern zu lernen, sondern aus Fehlern anderer.

** END OF DOCUMENT **

– Mindmaniac (1997) für THC Magazine #4[3]

Hausdurchsuchung in Deutschland

Zitat: «Es gab mal eine Zeit, da bedurfte eine Hausdurchsuchung
  • einer richtig schweren Straftat, denn die Wohnung ist nach Art. 13 GG eigentlich nicht nur geschützt, sondern unverletzlich,
  • einem Durchsuchungszweck (was wird gesucht: Täter, Tatwaffe, Beute, ...), sie durfte nicht einfach zur Umschau usw. stattfinden
  • der Verhältnismäßigkeit[wp]
  • der Berücksichtigung von Berufsgeheimnissen, insbesondere bei geschützten Berufen wie eben Ärzten, Anwälten usw.
  • eines triftigen Grundes, etwa Gefahr im Verzuge, Verdunklung, Beschlag­nahmung von Tatwaffen, Tatvorteilen usw.

Das scheint heute nicht mehr so zu sein.» - Hadmut Danisch[4]

Zitat: «Ich habe heute ein Produktankündigung gesehen. Die Amazon-Tochter Ring, die Überwachungskameras, Funk-Türklingeln und sowas für Wohnungen anbietet, stellt eine Indoor-Überwachungsdrohne vor: [...]

Das Ding sitzt in einem Sockel, der es lädt, und - wird als Datenschutz-Feature beworben - die Kamera bedeckt. Die kann nichts sehen, solange das Ding im Sockel steckt. Dann kann das Ding aber ferngesteuert oder automatisch ausgelöst losfliegen, und etwa verschiedene vor­konfigurierte Punkte in der Wohnung anfliegen, also sowas wie einen Kontrollgang. Sie schreiben, das Ding sei extra so gebaut (blabla...) dass man die Rotoren deutlich hört, damit man nicht heimlich beobachtet werden kann.

Erster Gedanke: Oh, geil, sowas hätte ich schon oft gebraucht, wenn ich verreist bin. Wäre eine tolle Sache, wenn man mal die Wohnung durchgucken kann, ob alles in Ordnung ist. Allerdings müsste das Ding dann auch noch in der Dunkelheit sehen können und Infrarot­beleuchtung haben.

Zweiter Gedanke: Ach du Scheiße. Jeder, der Kontrolle über das Ding hat, kann meine Wohnung durchsuchen. Und das sind nicht nur der Anbieter und vielleicht irgendwelche Hacker, sondern es könnte auch eine gerichtliche Anordnung, Staatsanwaltschaft, Polizei sein, die ja sonst auch immer alles, was digital ist, greifen, zumal es ja nun dieses neue Gesetz zur Bekämpfung unerwünschter Meinungen gibt, das die Herausgabe von Passworten erzwingt.

Man könnte also, ohne die Tür aufzubrechen oder dass Nachbarn das merken, wenn ich gerade mal nicht in der Wohnung bin, was sich ja oft leicht feststellen lässt, die Wohnung durchsuchen, schauen, was auf meinem Schreibtisch rumliegt, und so weiter.

Die Idee an sich ist gut, aber die Konsequenzen sind eine Katastrophe.» - Hadmut Danisch[5]

Zur Verkommenheit der Republik.
Zitat: «Aus Artikel 13 Grundgesetz
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
[...]»

Es gab mal eine Zeit, als wir noch ein freiheitliches und demokratisches Land und Richter noch Richter und Juristen noch die waren, die das gelernt hatten, da galt der Schutz der Wohnung nicht nur als ein hohes, stark geschütztes Grundrecht. Sondern die, die das Grundgesetz auslegten und interpretieren und die Exegese betrieben, waren sich einig, dass eine Wortwahl wie "unverletzlich" auch innerhalb der Grundrechte einen sehr hohen Rang markiert, denn "unverletzlich" ist schon eine sehr starke Aussage, eigentlich nur knapp unter "untastbar" aus Artikel eins.

Man fragt sich, wie sich denn "verboten" steigern und in verschiedene Abstufungen einteilen lässt. Es ist verboten oder nicht, aber kann etwas verbotener als etwas anderes sein? Ja, es ist eine Frage der Gewichtung. Nämlich dann, wenn man kollidierende Grundrechte hat, also die Rechte des einen mit denen eines anderen kollidieren. Dann muss der Richter abwägen, wessen Grundrecht stärker ist. Und dafür geben solche Formulierungen wie "unverletzlich" einen Maßstab, die Stärke des Schutzes vor. Kollidiert es mit etwas anderem, was nicht so stark geschützt ist, dann gewinnt "unverletzlich", denn Ober sticht Unter.

Nun sind wir aber kein demokratischer Rechtsstaat mehr, wir werden gerade zu einem sozialistischen Moralstaat. Und da zählt der Schutz der Wohnung bekanntlich nicht mehr viel.

Zitat: «Heute morgen um 6.00 gab es eine Hausdurchsuchung. 6 Beamt*innen in der Wohnung. Gesucht wurde das Gerät, mit dem "du bist so 1 Pimmel" unter einen Tweet von Andy Grote geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland.» - ZooStPauli[6]

Wir sind in einem Land angekommen, in dem ein Tweet "du bist so 1 Pimmel" für eine Haus­durch­suchung morgens um 6 reichen soll.

Weil dieser Staat nur noch drei Ziele hat: Klima, Migration und Maul halten. Man betrachtet das als Kampf gegen "Hate Speech".

Die Frage, ob das nicht die im Haushalt lebenden, wohl nicht strafmündigen Kinder gewesen sind und damit ein Strafverfahren nicht stattfinden und deshalb auch keine Haus­durch­suchung als Teil eines Strafverfahrens drin ist.

Viele kommentieren dann dazu, dass das Internet "kein rechtsfreier Raum" sein könne. Die Frage ist aber, ob hier nicht längst die Wohnung zum rechtsfreien Raum geworden ist. Zumal mir nicht klar ist, wonach die suchen. Es dürfte schwierig werden nachzuweisen, von welchem Gerät das getwittert wurde.

Insofern würde ich ja zu gerne mal den Beschluss sehen, wie das begründet wurde und wonach die eigentlich gesucht haben.

Was ich übrigens insofern für rechtwidrig halte, weil eine "Umschau" als Haus­durch­suchung unzulässig ist. Man kann nach einem bestimmten Gegenstand suchen lassen, aber nicht schauen, ob was rumliegt, was passen würde. Man kann beispielsweise nach der Ware suchen lassen, die irgendwo gestohlen wurde. Oder nach dem Messer, das jemandem in den Rücken gerammt wurde. Weil das konkrete Gegenstände sind, die man sucht, auch wenn man nicht weiß, welche genau das sind. Es gibt aber dann ein Messer, mit dem einer erstochen wurde, eine Pistole, mit der geschossen wurde, eine golden Uhr, die gestohlen wurde.

Bei einem Tweet dagegen weiß man nicht, ob der von einem Handy oder einem PC oder überhaupt aus der Wohnung aufgegeben wurde. Da geht es also nicht darum, einen bestimmten Gegenstand zu finden, sondern darum, irgendwas zu finden, was passen könnte. Und das geht meines Wissens nicht. Denn das ist dann eine unzulässige Umschau.

Dazu gehört nämlich auch, dass man eine Haus­durch­suchung normalerweise immer abwenden kann (aber nicht immer sollte), nämlich indem man sich den Beschluss zeigen lässt, schaut, was darauf bestimmt ist, und den Gegenstand herausgibt. Es ist vielleicht nicht immer ratsam, die Mordwaffe herauszugeben, aber in bestimmten Fällen, etwa Akten im Falle von Wirtschafts­straftaten, die einfach herauszugeben. Wenn man nämlich das gefunden hat, wonach man laut Beschluss sucht, ist die Haus­durch­suchung beendet. Dann ist es aus damit. Das geht aber nicht, wenn da nur drinsteht, "schaut mal, ob der was hat, was ihn belasten könnte".

Insofern völlig richtig, was der Leser schreibt, der mich darauf hinwies: nämlich ein blogwürdiger Fall von "bedenke, worum Du bittest...". Der Betroffene ist nämlich ein "Antifaschist", und aus deren Ecke kommt ja dieses Netz­durch­setzungs­gesetz. Eat your own dog food.

Wenn einem wegen so eines Tweets eine Haus­durch­suchung blühen kann, dann sind wir in einer Diktatur nach Facon der DDR angenommen.

– Hadmut Danisch[7]

Politisch motivierte Hausdurchsuchungen

In Deutschland wird mit einer "Hausdurchsuchung" bedacht, wer sich kritisch über Mitglieder der Regierung äußert, beispielsweise:

Vom Zustand Deutschlands und seiner Justiz.
Fuer ein Habeck kritisches Plakat gab es eine Hausdurchsuchung und einen Strafbefehl ueber 6000 Euro.jpg

Bayer verspottet Grüne auf Plakaten - Polizei durchsucht sein Haus:

Zitat: «Michael Much ist Unternehmer und in Gmund am Tegernsee in Bayern wohnhaft. Dort, direkt vor seiner Haustür, hing er im September 2023 nach eigenen Angaben Plakate auf, auf denen er Kritik an der Politik von vier Grünen-Politikern äußerte.

Unter anderem habe Much auf seinen Spott-Plakaten die Aussage des Bundes­wirtschafts­ministers Robert Habeck (Grüne) zitiert, dass "Unternehmen nicht insolvent [gehen], sondern nur [zu] produzieren [aufhören]", berichtet die "Bild". Darunter habe gestanden: "Kann [Habeck] überhaupt bis drei zählen?" Auch über die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang, den grünen Bundesernährungsminister Cem Özdemir und die grüne Bundesaußenminister Annalena Baerbock habe sich Much in ähnlicher Weise lustig gemacht.»[8]

Kurz darauf, am 25. Oktober, sei die Polizei zu Much gekommen und habe dessen Haus nach Beweis­materialien durchsucht. Da Much schnell zugegeben habe, die Plakate selbst aufgehängt zu haben, habe ihm die Staatsanwaltschaft München II wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens 6000 Euro Strafe auferlegt.

Am 21. März wird der Fall vor dem Amtsgericht in Miesbach verhandelt.

Das würde mich näher interessieren.

Denn bei Hausdurchsuchung gibt es nicht nur die Erforderlichkeit der Verhältnismäßigkeit, sondern auch die Anforderung, dass halbwegs konkretisiert sein muss, wonach man sucht. Man kann beispielsweise nach der Tatwaffe oder Drogen oder Geld suchen. Oder nach Hehlerware. Eine Umschau ist dagegen unzulässig. Man kann Leute nicht hinschicken und sagen, schaut Euch um, ob Ihr etwas findet.

Ein Auftrag, die Wohnung zu filzen, ob man irgendwelche Beweismittel für eine Straftat findet, ist mindestens grenzwertig, weil es keine Erfolgs-, keine Abbruch­bedingung gibt. Es gibt auch keinen Beweiszweck, wenn der Beschuldigte die Tat zugibt.

Unsere Staatsanwaltschaften entwickeln sich gerade in eine ganz üble Richtung.

Und Hausdurchsuchungen müssen normalerweise von einem Gericht beschlossen werden.

Mal sehen, was da noch herauskommt.

Nachtrag: Bei der BILD steht, was sie suchten:

Zitat: «Alles anders in Bayern. Hier rückte die Polizei zu Hausdurchsuchung am 25. Oktober an, beschlagnahmte die Plakate. Grund der Hausdurchsuchung: Die Beamten waren auf der Suche nach Videomaterial, weil das Grundstück video­überwacht ist. So sollte herausgefunden werden, wer die Plakate aufgehängt hatte.»[9]
– Hadmut Danisch[10]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [11]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Akronyms - The Free Dictionary: H/P/A/V/C
  2. Das THC-Magazin ist ein Cannabis-Fachmagazin.)
  3. D i e   H a u s d u r c h s u c h u n g   -oder-   Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will, thc.org
  4. Hadmut Danisch: Rechtszersetzung: Neues zu Hate Speech, Ansichten eines Informatikers am 15. Oktober 2016 (Rechtszersetzung)
  5. Hadmut Danisch: Hausdurchsuchung der Zukunft, Ansichten eines Informatikers am 25. September 2020
  6. Twitter: @pauli_zoo - 8. Sep. 2021 - 8:44 Uhr
  7. Hadmut Danisch: Zu den Maßstäben für eine Hausdurchsuchung, Ansichten eines Informatikers am 8. September 2021
  8. 6000 Euro Strafe: Bayer verspottet Grüne auf Plakaten - Polizei durchsucht sein Haus, Focus am 19. Februar 2024
    Anreißer: Ein Unternehmer aus Bayern hat sich mit Spott-Plakaten über Grünen-Chefin Ricarda Lang und Wirtschaftsminister Robert Habeck lustig gemacht. Als Reaktion darauf rückte die Polizei zur Hausdurchsuchung an.
  9. Habeck und Grüne beleidigt? 6000 Euro Strafe wegen Spott-Plakaten, Bild-Zeitung am 189. Februar 2024
  10. Hadmut Danisch: Hausdurchsuchung, Ansichten eines Informatikers am 19. Februar 2024
  11. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise