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Kindesmisshandlung

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Unter dem Begriff Kindesmisshandlung versteht man körperliche oder psychische Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern, durch die das Kind ernsthaft geschädigt wird. Von letzterem ist auszugehen, wenn die Gewalt ein bestimmtes Ausmaß erreicht und/oder häufig bzw. regelmäßig stattfindet. Für sexuelle Gewalt gegen Kinder wird der Begriff "Kindes­miss­brauch" verwendet.

Eine Einführung in das Themengebiet leistet beispielsweise der "Leitfaden 'Gewalt gegen Kinder'" der Landes­ärzte­kammer Baden-Würrtemberg.[1]

Widersprüchliche Rechtslage

§ 225 des Strafgesetzbuchs[2] sieht für Kindes­miss­handlung eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft vor. Durch das "Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung" vom 2. November 2000 wurde § 1631 BGB Absatz 2[3] zwar wie folgt gefasst:

Zitat: «Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.»

Im Übrigen herrscht im neuen Gesetz jedoch der Grundsatz "Hilfe statt Strafe"[4][5] vor: Als Ziel des Gesetzentwurfs wird die Ächtung der Gewalt in der Erziehung ohne eine Kriminalisierung der Familie postuliert. Deshalb dürften nicht die Strafverfolgung oder der Entzug der elterlichen Sorge im Vordergrund stehen, sondern es müssten Hilfen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern angeboten werden.

Kritiker monieren, dass Männer, die gegenüber ihrer Partnerin gewalt­tätig werden, nach dem Gewalt­schutz­gesetz mit Wohnungsverweis, Frei­heits­strafen und, sofern sie Kinder haben, mit Entzug des Sorgerechts rechnen müssen, während bei Gewalt gegen Kinder Unterstützung durch Jugend­hilfe­maß­nahmen ("Hilfen zur Erziehung") zur Linderung einer Über­forderungs­situation als Lösung verfolgt werde. Kinder würden bei den staatlichen Maßnahmen gegen häusliche Gewalt als eigenständige Opfergruppe schlichtweg ausgeklammert. Hier zeige sich die Politik frauen­freundlich, denn nach den Hell­feld­zahlen des Bundes­kriminal­amtes wie auch nach den Dunkel­feld­zahlen der Forschung zur Gewalt in der Familie handele es sich bei vielen Tätern um Frauen.

Psychische Misshandlung

§ 1631 Abs. 2 Satz 2 BGB erklärt in der Neufassung seit 3.11.2000 auch seelische Verletzungen für unzulässig, da für sie kein Raum in einer am Persönlich­keits­recht des Kindes orientierten Erziehung sei. Der Begriff "seelische Misshandlung" wurde nicht verwendet, weil befürchtet wurde, dass er in weiten Teilen der Bevölkerung eng interpretiert werde und somit hierunter nur krasse Fälle von Missbrauch oder Übermaß verstanden werden könnten. Daher stellt die Vorschrift auf die seelische "Verletzung" ab (s. Gesetzes­begründung, BT-Drucks. 14/1247, S. 8). Der Begriff "andere entwürdigende Maßnahmen", die ebenfalls unzulässig sind, hat die Funktion eines Auffang­tat­bestands, d.h. mit ihm werden andere verwerfliche Handlungen der Eltern (z. B. Erpressungen, Bedrohungen) erfasst, die noch keine "körperlichen Bestrafungen" oder "seelischen Verletzungen" sind.[6]

Erscheinungsformen

Sowohl der Begriff "seelische Verletzungen" als auch der zuvor in § 1631 Abs. 2 BGB alte Fassung verwendete Terminus "seelische Misshandlungen" sind relativ unbestimmt und somit ausfüllungsbedürftig. Beispiele für unzulässige "seelische Verletzungen" sind: Herabsetzende, kränkende sowie demütigende Verhaltensweisen (etwa das Bloßstellen vor Geschwistern, anderen Verwandten, Nachbarn, Freunden oder Schul­kameraden), Alleinlassen des Kindes für längere Zeit, insbesondere Einsperren im Dunkeln; aber auch extreme Kälte im Umgang mit dem Kind (vor allem lang andauerndes Nichtsprechen oder Nichtbeachten).[7]

Psychische bzw. emotionale Gewalt kann sich in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen oder im Erniedrigen des Opfers äußern. Daneben können gezielte Manipulationen in Form fortgesetzter, systematischer Einflüsterungen und Vorhaltungen den Charakter einer Misshandlung annehmen, sofern das Gefühlsleben des Kindes durch sie negativ beeinflusst wird. Oder, wie Prof. Dr. Klaus Laubenthal von der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg und Richter am OLG Bamberg definiert:

"Handlungen oder Unterlassungen, die Kinder ängstigen, überfordern, herabsetzen, das Gefühl von Wertlosigkeit vermitteln und sie in ihrer psychischen und/oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigen können." [8]

Als eine spezielle Variante, die mehrere Elemente von Formen der Misshandlung beinhaltet, erwähnt Laubenthal das Münchhausen by Proxy-Syndrom[wp], bei dem die Bezugs­person eine Krankheit erfindet, übersteigert oder sogar tatsächlich verursacht, um das Kind wiederholt zur medizinischen Abklärung bei einem Arzt oder in einer Klinik vorzustellen.

Emotionale Gewalt in allen sozialen Schichten und Milieus

Das überrepräsentative Vorkommen von Kindes­miss­handlungen in den unteren sozialen Schichten mag auf die insgesamt geringe Zahl der angezeigten Fälle zutreffen, in denen es fast ausschließlich um körperliche und sexuelle Misshandlung sowie schwere Fälle von Ver­nach­lässigung geht. Mit Blick auf psychische Misshandlungen, welche für die Opfer gleichsam gravierende Folgen haben können, ist das überwiegende Vorkommen der Tat­handlungen in der Unterschicht nicht belegt. Vielmehr kann vermutet werden, dass sich emotionale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche unabhängig von Bildungs­niveau und sozialem Status der Familien ereignet. Denkbar sind beispielsweise besonders ausgeklügelte und damit grausame Formen in Familien von Akademikern bzw. des so genannten Bildungs­bürgertums.

Bedeutung wird noch unterschätzt

Laut der Kinderpsychiaterin Harriet MacMillan von der McMaster Universität Hamilton in Kanada ist seelische Gewalt ebenso schädlich wie andere Formen der Misshandlung. Dazu sagt sie, emotionaler Missbrauch in Form von Entwertungen ("du bist dumm, hässlich etc."), Verspottungen, Liebesentzug sowie das Nicht-reagieren auf emotionale Äußerungen, aber auch übermäßige Kontrolle, Verwöhnung und Manipulation oder das Drängen in eine das Kind über­fordernde Rolle ("Partnerersatz"), unberechenbares und ängstigendes Verhalten der Eltern [bzw. eines Elternteils] stellten für Kinder eine große Belastung dar. Diese Formen des Missbrauchs seien bereits vor Jahrzehnten in der psychologischen Literatur beschrieben worden, hätte jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg keine ausreichende Beachtung gefunden. Und weiter

Zitat: «Wir sprechen über Verhaltensweisen, die dem Kind das Gefühl der Wertlosigkeit, Nicht-Liebens­würdigkeit und des Nicht-Genügens vermitteln, sowie über das damit einhergehende Risiko von Entwicklungs­defiziten.»

Als mögliche Folgen nennt die Psychiaterin psychische Entwicklungs­störungen wie etwa Bindungs­störungen, psychiatrische Erkrankungen, soziale Be­einträchti­gungen, Kriminalität, aber auch kognitive und emotionale Defizite.[9]

Mangelndes Unrechtsbewusstsein

Laut Aussage von Psychologen fehlt den Tätern, insbesondere im Falle emotionaler Gewalt, oft jegliches Unrechts­bewusstsein. Sowohl männliche wie weibliche Täter bestreiten ihre Taten und versteigen sich nicht selten zu der Aussage, dass Kind solle seine Angaben erst einmal beweisen.

Hohes Risiko für psychische Misshandlungen bei getrennt lebenden Eltern

Gründe

Überdurchschnittlich oft werden Trennungs­kinder zu Opfern von Misshandlungen. Zum einen sind Alleinerziehende häufig überfordert. Zum anderen lassen sich charakterschwache Elternteile mitunter zu psychischer bzw. emotionaler Gewalt hinreißen, wenn Kinder den Wunsch nach mehr Umgang mit dem anderen Elternteil äußern. Außerdem passiert es in der spezifischen Situation getrennt lebender Eltern recht häufig, dass ein Elternteil gegenüber dem Kind fortwährend den anderen Elternteil verächtlich macht, um das Kind gegen diesen Elternteil aufzubringen. Auch solche permanenten Herabwürdigungen einer vom Kind geliebten und wertgeschätzten Person stellen eine gravierende seelische Misshandlung dar.

Bemerkenswerte Einschätzungen, wie sich viele Frauen in Trennungssituationen gegenüber ihren Kindern verhalten, trifft die Schweizer Diplompsychologin und Beziehungstherapeutin Catherine Herriger: Siehe dazu den Abschnitt "Gewalt nach Trennungen" im

Hauptartikel: Frauengewalt

Außerdem sei auf den Abschnitt "Familienterroristinnen" im gleichen Beitrag verwiesen.

Verdichten sich bei einem Elternteil getrennt lebender Eltern die Anzeichen dafür, dass ein gemeinsames Kind beim anderen Elternteil schwerwiegenden Misshandlungen ausgesetzt ist, besteht die Möglichkeit, mittels einer einstweiligen Anordnung den Umgang des Kindes mit dem betreffenden Elternteil vorläufig aussetzen zu lassen oder, sofern in minder schweren Fällen beim misshandelnden Elternteil noch ein Rest von Einsichtsfähigkeit vorhanden ist, für das Kind zumindest eine Verbesserung der Situation zu erreichen, indem ein entsprechender Antrag als "Schuss vor den Bug" wirkt und den Elternteil zu einer Verhaltens­änderung motiviert.

Zahl depressiver Kinder nimmt dramatisch zu

Kinder- und Jugendpsychiater schlagen Alarm: Zwei bis vier Prozent der Grundschulkinder und 14 Prozent der Jugendlichen in Deutschland leiden an Depressionen. Die "Volkskrankheit", welche nach allgemeiner Ansicht nur Erwachsene trifft, holt anscheinend immer öfter auch Kinder und Jugendliche ein. Die Zahl entsprechender Diagnosen sei in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen, sagt Gerd Schulte-Körne von der Klinik für Kinder- und Jugend­psychiatrie der Universität München. Als ein Grund für die hohen Zahlen gilt die Trennung der Eltern. Eine Studie am Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik und Bildungs­forschung (LMU) der Universität München ergab, dass Kinder bei Trennungen unter vielfältigen Faktoren leiden: Der Streit der Eltern, der Druck, sich mit einem Elternteil zu verbünden, die Umstellung auf neue Partner der Eltern - und finanzielle Belastungen. "Wenn man dann ein Trauma in der Kindheit erlebt, hat man ein deutlich höheres Risiko, an Depression oder posttraumatischer Belastungsstörung zu erkranken."[10]

Als weitere Risikofaktoren werden schulische Überforderung und Mobbing in Schule oder sozialen Netzwerken genannt. Fast 30 Prozent der Schüler seien damit konfrontiert, fast die Hälfte spreche nicht darüber und schäme sich für das "eigene Versagen". "Stress durch Belästigung und Beschimpfung ist ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für Depression", warnt Schulte-Körne.

Dem ist hinzuzufügen, dass bei vielen Kindern schulische Probleme oft erst im Gefolge von Trennungen entstehen. Diese schwächen dann das Selbst­bewusstsein, wodurch das Kinder eher zur Zielscheibe von Mitschülern werden und leichter in die Opferrolle geraten. Zumindest in konservativen Milieus trägt das von den Kindern erlebte Gefühl der Schande ebenfalls zur Minderung des Selbst­wert­gefühls bei. Hinzu kommen Reaktionen der Umgebung: So ist es auf dem Lande nicht selten, dass Kindern nach einer Trennung die Bedeutung des Begriffs "Hurensohn", der sich dank Rapgrößen wie Bushido[wp] & Co. nicht nur bei Jugendlichen, sondern sogar schon unter älteren Kindern großer Popularität erfreut, von Mitschülern am Beispiel der eigenen Mutter erklärt wird. So etwas belastet Kinder natürlich auf das Schwerste.

Angehörige der Helferindustrie agieren als Komplizen

Weiter sagt Schulte-Körne: "Wenn ein Kind länger traurig war und sich zurückgezogen hat, hat man das früher nicht ernst genommen". Dabei könne das der Anfang einer depressiven Phase sein - die unbehandelt in Alkohol, Drogen, einer chronischen Depression oder gar Selbstmord münden kann. Heute seien Eltern, Freunde und Lehrer aufmerksamer. Grundlose Bauchschmerzen, große Müdigkeit und Aggressionen könnten Hinweise auf eine Depression sein.[11]

Nach den Erfahrungen von Trennungsvätern werden gerade solche offensichtlichen Anzeichen jedoch von Müttern, die Kinder quasi als persönlichen Besitz betrachten und ihren Vätern entfremden wollen, regelmäßig ignoriert. Besonders schlimm ist dabei: Selbst Jugendämter oder Beratungsstellen schauen oftmals weg, wenn solche Phänomene bei Kindern auftreten, die gegen ihren Willen in die Hände einer alleinerziehenden Mutter gespielt wurden.

Stellvertretend für viele Fälle, wie sie von Betroffenen in Internetforen beklagt werden, ein Beispiel: Im Zuge einer gerichtlich verfügten, auf Empfehlung des Jugendamts Cochem zustande gekommenen Umgangsregelung wurden bei einem Kind schwere seelische Belastungen erkennbar. Nachdem der Klassenlehrer und die Sozialarbeiterin der Schule den getrennt lebenden Eltern dringend angeraten hatten, sich um eine therapeutische Behandlung zu bemühen, wollte der Vater eine solche Hilfe für das Kind in die Wege leiten. Die Mutter blockte jedoch ab. Sowohl die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts als auch die Leiterin der Beratungsstelle der "Lebenshilfe" in Cochem unterstützten sie dabei. Der Grund: die Ursache für die Therapiebedürftigkeit des Kindes stammt offensichtlich aus der Sphäre der Mutter. Allein die Aufnahme einer Behandlung oder aber Dinge, die in deren Verlauf möglicherweise zu Tage getreten wären, hätten ja eventuell ein schlechtes Licht auf die Mutter werfen können. Weil das um jeden Preis vermieden werden musste, ließen die "Helfer" das Kind lieber unbehandelt weiter leiden. Anders gesagt haben das Jugendamt und die Psychologin der Beratungsstelle gravierende Schulprobleme sowie klare Symptome für körperliche und psychische Beschwerden des betroffenen Kindes ignoriert, um zu verhindern, dass möglicherweise Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Mutter aufscheinen.

Ein Beispiel

Im Folgenden werden die Aussagen eines Jungen wiedergegeben, der zu Beginn der Misshandlungen durch seine Mutter zehn Jahre alt war.

Etwa im Sommer 2011 ließ seine Mutter K. erstmals wissen, er sei nicht mehr ihr Lieblingskind. Danach wiederholte sie diese Bemerkung noch öfter, laut K. meist anlässlich von Streitigkeiten, manchmal auch wenn er fragte, ob er nicht öfter zum Vater dürfe. Laut K. hätten er und seine Schwester A. bereits etwa Anfang 2011 das erste Mal, danach noch weitere Male, gefragt, ob sie mehr Umgang mit dem Vater haben könnten. Seine Mutter habe auf diese Fragen immer nur geantwortet, sie wolle nicht, dass sie auch nur einen Tag mehr zu diesem Arschloch gingen. Dabei sei sie stets sehr erregt gewesen und habe laut geschrien. Dazu habe seine Mutter gesagt, sie habe ihretwegen [der Kinder wegen] auf ihre berufliche Karriere verzichtet und die Schwangerschaften hätten ihre Gesundheit zerstört, deshalb wolle sich nun auch um sie kümmern.

Laut K. äußerte seine Mutter nach bzw. bei Auseinander­setzungen mit ihm häufiger, sie habe wohl nicht mehr lange zu leben bzw. es könne sein, dass sie bald sterben würde, weil sie sich immer so aufregen müsse. Bei Streitereien mit ihm sei seine Mutter mehrmals "umgekippt" bzw. zu Boden gesunken, habe sich, wenn sie ihn in sein Zimmer verfolgt habe, dort auf den Boden gelegt oder, wenn es im Wohnzimmer passierte, auf ihr Sofa; sie habe dann gejammert, wie schlecht es ihr gehe, sei teilweise stundenlang liegen­geblieben und habe mit ihren Geschwistern telefoniert. Bei diesen Telefonaten habe sie sich über sein Verhalten beklagt, ihren schlechten gesund­heit­lichen Zustand geschildert, sich sehr abfällig über den K.'s Vater ausgelassen (Originalton K.: "Die hat immer nur gehetzt") und betont, an den Problemen mit ihm sei nur der Kindsvater schuld.

Des Weiteren bekam K. bei Streit mit seiner Mutter immer wieder zu hören, er sei psychisch gestört und müsse unbedingt zu einem Psychologen. Laut K. häuften sich diese Vorhaltungen nach seinem Wechsel in den väterlichen Haushalt [nach dem eigenmächtigen Auszug des Kindes war von einer einsichtigen Familienrichterin im Dezember 2012 eine Regelung herbeigeführt worden, wonach der Junge bis auf Weiteres beim Vater leben solle; um den Kontakt zur Mutter aufrecht zu erhalten, wurden Besuche jedes zweite Wochenende und an einem Tag in der Woche vereinbart].

Wenn seine Schwester ihn - wohl oft zu Unrecht - bei seiner Mutter beschuldigt hatte, er habe sie geschlagen oder getreten, schrie die Kindsmutter: "Ich zeig Dich wegen Körper­ver­letzung an." Außerdem sagte sie: "Ich will nicht mehr, dass Du so viel hier bist." Diese Aussagen von K. hat seine Schwester bestätigt; beide Bemerkungen seien öfter gefallen.

Wenn K. oder seine Schwester A. den Vater, was überhaupt nur sehr selten vorkam, angerufen haben, war die Mutter nach den Schilderungen von K. ihren Kindern gegenüber stets ausgesprochen gereizt und signalisierte ihnen so überdeutlich, dass sie Anrufe bei ihrem Vater missbillige. Die Schwester A. habe deshalb - laut K. - nur noch angerufen, wenn ihre Mutter außer Haus war und hätte ihre Anrufe im Display des Telefons der Mutter danach stets sorgsam gelöscht. [Anmerkung: Bei K.'s Anrufen war nach kurzer Gesprächsdauer im Hintergrund öfters Geschrei der Mutter zu vernehmen, er solle zum Lernen kommen oder irgendetwas anderes tun. Mit dem jüngeren Bruder von K. konnte der Vater in den mehr als 4 ½ Jahren seit der Trennung noch nie telefonieren.]

Nach seinem Auszug aus dem Haushalt der Mutter im Dezember 2012 versuchte jene K. permanent dahingehend zu beeinflussen, er möge wieder in ihren Haushalt zurückkehren. Die Intensität dieser Versuche nahm über die Monate zu. Dabei wurde K. massiv herabgewürdigt und die Kindsmutter befleißigte sich weiter extrem abwertender Äußerungen zur Person des Vaters und angeblichen Verhaltens­weisen von jenem.

Mehrfach wurde K. als "Verräter“ beschimpft. Auch hielt seine Mutter K. erneut vor, er sei undankbar, schließlich habe sie für ihn ihre Karriere geopfert. Dazu verwies sie immer wieder darauf, wie sehr die drei Geburten sie körperlich ruiniert hätten, die seien an ihren Kreislauf­problemen und ihrer Gewichts­zunahme schuld und wegen der Geburten könne sie nicht mehr abnehmen.

Bevorzugte Bezeichnungen für den Vater waren "Arschloch" und "Schwein"; K. und sein Vater wären beide Taugenichtse bzw. würden nichts taugen. Außerdem sagte K. etwas von "Hure": vermutlich nannte die Kindsmutter den Vater einen Hurenbock und gab entsprechende Erklärungen zum Besten. Daneben fielen laut K. noch etliche andere Schimpfwörter, die er sich aber nicht alle habe merken können. Wiederholt bezeichnete die Kindsmutter den Vater [wahrheitswidrig] als rechtsradikal und sagte [ebenfalls wahrheits­widrig], er hätte in die NPD eintreten wollen: Der Vater sei schon dabei gewesen, die Antrags­formulare auszufüllen und nur durch ihr Reden hätte sie seinen Eintritt verhindert. Auch sei der Vater früher durch die Stadt gelaufen und hätte allen möglichen Leuten erzählt, er würde auf das Grab seines Vaters pissen und hätte gesagt, seine Mutter wäre eine dumme Hure [auch das waren primitive Lügen: Der Vater hatte selbstverständlich nichts dergleichen getan]; zusätzlich machte seine Mutter laut K. abfällige Bemerkungen über die Eltern des Vaters. Diese Geschichten erzählte sie K. insbesondere nach seinem Auszug; an etlichen Tagen sei das von morgens bis abends so gegangen. Häufig habe seine Mutter sich ihm unverhofft genähert, wenn er auf der Couch lag und habe ihre Hetzreden gehalten, während sie sich über ihn beugte. Darüber hinaus hörte K. häufig, wie seine Mutter den Vater in Selbst­gesprächen beim Kochen oder auf der Toilette beschimpfte.

Des Weiteren erklärte sie K., sein Vater und er seien keine richtige Familie. Seine wirkliche Familie wären sie, ihre Geschwister und deren Angehörige. Nicht nur bei diesen Gelegenheiten wies die Kindsmutter K. und seine Geschwister darauf hin, der Vater würde nicht zur Familie H. gehören.

Wenn K. seine Mutter nach längerem Aufenthalt beim Vater am Wochenende besuchte, hieß es oft, er würde stinken. Dazu sei er beim Vater viel dicker geworden, seine Tisch­manieren und sein sonstiges Benehmen hätten sich verschlechtert, seit er bei ihm wohne und auch charakterlich habe er sich zum Nachteil verändert: Insbesondere sei er viel aggressiver geworden [demgegenüber hatten die Lehrer des Kindes nur wenige Monate nach dem Wechsel zum Vater übereinstimmend festgestellt, das Verhalten des Kindes wie auch seine schulischen Leistungen hätten sich ganz erheblich verbessert; auch sei augenfällig, wie positiv sich seine Figur verändert hätte (während er noch bei seiner Mutter lebte, hatte der Junge ein nicht unbeträchtliches Übergewicht)]. Mit diesen Aussagen begründete seine Mutter, warum sie ihn nötigenfalls gegen seinen Willen mit Hilfe des Gerichts in ihren Haushalt zurückholen werde. Dabei hielt sie K. gegenüber an diesem Vorhaben fest, obgleich er ihr etliche Male entgegnete, er wolle nicht in ihren Haushalt zurückkehren.

Nach einer körperlichen Auseinandersetzung frühmorgens vor dem Schulbesuch äußerte die Kindsmutter: "Du hast mir den Rücken gebrochen" und kündigte an, sie werde sich zu ihrem Hausarzt in Behandlung begeben.

Nachdem der Vater mit K. kurz vor Beginn der Sommer­ferien 2013 Herrn M. vom Jugendamt aufgesucht hatte, wurde er am folgenden Wochenende bei seiner Mutter drei Tage lang bearbeitet, er solle mit ihr nochmals dorthin gehen und alles zurücknehmen. Seine Mutter habe mit rotem Kopf geschrien, der Vater und er hätten sie angezeigt [das war jedoch keineswegs der Fall, sondern K. hatte nur einige Dinge angesprochen, die ihm im Haushalt seiner Mutter bzw. beim Umgang mit ihr Probleme bereiten würden und er hoffte, wenn Herr M. mit seiner Mutter spräche, würde sich die Situation verbessern. Dies war ihm gerade wegen der unmittelbar bevorstehenden Sommer­ferien, in denen er sich länger bei seiner Mutter aufhalten sollte, besonders wichtig. Was genau ihm im Haushalt der Mutter widerfuhr, hatte das Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht offenbart].

In den Ferien 2013 hätten sich Frequenz und Heftigkeit der Übergriffe dann nochmals extrem gesteigert; die Aufenthalte bei der Kindsmutter seien ihm unerträglich geworden. Immer öfter habe seine Mutter ihn angegangen, während er arglos auf dem Sofa lag und ihn heftig erregt mit allen möglichen Vorhaltungen bearbeitet. Unter anderem äußerte seine Mutter, Karl wäre der Grund, warum sie bei ihren Arbeitskollegen so unbeliebt sei (auf Nachfrage kam als Erläuterung, weil er zum Vater gezogen wäre und sie deshalb als schlechte Mutter dastünde). Auch verweigerte sie ihm die Erlaubnis, den Vater an manchen Tagen für 1 ½ bis 2 Stunden zum Hantel­training aufzusuchen und schloss die Haustür ab.

Nachwort:

Von Ende 2010 bis Ende 2012 hatte das Kind schwere Magenschmerzen, für die keine körperlichen Ursachen feststellbar waren. Offenbar hatten sie psycho­somatische Gründe und wurzelten in der Missachtung der Umgangswünsche des Kindes durch die Mutter wie auch die Familienrichterin und deren Helfershelfer. Anstatt dem Willen des Kindes zu entsprechen und es mehr Zeit mit dem Vater verbringen zu lassen, wurde der Junge von seiner Mutter zu zwei Psychologen geschleift: Beide lehnten allerdings die Behandlung des Kindes ab. Nach seinen Schilderungen gaben sie der Mutter zu verstehen, wo der Grund des Problems liege und wie Abhilfe möglich sei; die Kindsmutter stellte sich jedoch taub.

Kurz nach dem Wechsel des Kindes in den väterlichen Haushalt verschwanden die Beschwerden vollständig. Als die Mutter, welche die Entscheidung des Jungen nicht akzeptieren wollte, ihren Terror gegenüber dem Kind anlässlich der Besuchs­kontakte immer mehr steigerte, kehrten die Schmerzen zurück. Die mit dem Wechsel des Lebensmittelpunkts beabsichtigte (und für einige Monate erfolgreiche) Entspannung der Situation konnte so nicht gelingen. Erst seit dem das Kind den Umgang mit der Mutter im Juli 2013 ganz eingestellt hat, lebt es in Frieden. Die bereits mit dem Auszug bei der Mutter eingeleitete Aufwärts­entwicklung in der Schule wie auch im privaten Bereich hat sich verstetigt bzw. weiter fortgesetzt. Im Gegensatz zu den Zeiten, als er noch bei seiner Mutter lebte, hat der Junge nun einen großen Freundeskreis, treibt regelmäßig Sport und erzielt befriedigende bis sehr gute Noten. Vor allem aber ist er jetzt seelisch ausgeglichen.

Weniger schön ist, dass Mutti nun schon seit einer geraumen Weile den sieben Jahre jüngeren Bruder von K. seelisch misshandeln darf, und das sogar mit ausdrücklicher Erlaubnis des Gerichts. Im Rahmen eines Umgangsverfahrens, mittels dem der Kindsvater den betreffenden Bruder seinem Willen entsprechend in seinen Haushalt holen wollte, wurde der zuständigen Richterin zur Kenntnis gebracht, was dem älteren Bruder im Haushalt der Mutter widerfahren war. Ihr Kommentar lautete:

Zitat: «Nur weil sich die Mutter - angeblich - einem ihrer Kinder gegenüber so verhalten hat, heißt das nicht, dass sie sich gegenüber dem zweiten Kind genauso verhält.»

Der Verfahrensbeistand hatte zwar, gleich zu Beginn des Verfahrens, sehr zutreffend erkannt, dass K. nun wohl "einen Nachfolger" habe. Aber der feige "Anwalt des Kindes" hat die seinem Schützling drohende Gefahr gegenüber der dominanten, extrem mütterfreundlichen Richterin nicht geäußert, sondern butterweich hälftigen Umgang vorgeschlagen. Damit ist er natürlich abgeblitzt und so hat Mutti nun freie Bahn. Die Äußerungen des Jungen sind erschütternd: Er sagt, er werde ständig angebrüllt und bestraft oder aber die Mama würde überhaupt nicht mit ihm reden. Außerdem glaube er, seine Schwester sei sowieso das Lieblingskind der Mama, die dürfe nämlich alles. Aus dem letzten Urlaub mit seinem Vater und dem älteren Bruder wollte der Junge überhaupt nicht mehr zurück.

Töchter narzisstischer Mütter

Eine andere Form der psychischen Schädigung, die insbesondere alleinerziehende Mütter bei ihren Kindern verursachen, wird im Blog "Töchter narzisstischer Mütter" von einer Betroffenen geschildert.

Zitat: «In einer Familie mit einer narzisstischen Mutter aufzuwachsen, hat schwerwiegende Folgen für die Kinder, die sich bis ins Erwachsenenalter ziehen. Emotionaler Missbrauch innerhalb der Familie und besonders von der Mutter ausgehend, ist leider noch immer ein Tabuthema, und besonders narzisstischer Missbrauch bleibt oft unverstanden und unbemerkt.»[12]

Unterschiedliche Sicht auf die Täter

Wenn ein Kind tatsächlich den Mut und die Gelegenheit hat, sich einer Vertrauens­person zu offenbaren, wird ihm nicht immer Gehör geschenkt. Während viele Menschen, insbesondere auch professionelle Berater oder das Jugendamt, nicht von der Täterschaft eines Mannes bzw. Vaters überzeugt werden müssen, scheint es zuweilen problematisch, eine Frau als Täterin zu betrachten. Dazu ein Gleichnis:

Ein Mann vergewaltigt eine Frau, bestreitet aber die Tat. Ihr Anwalt und beteiligte Stellen raten der Frau davon ab, zur Tat auszusagen, weil sie das seelisch belasten könnte. Auch das Gericht nimmt eine indifferente Haltung ein. Im Folgenden versucht der Täter sogar, die Frau wieder in seine Gewalt zu bringen. Selbst gegenüber diesem ungeheuerlichen Bestreben zeigen sich der Richter und die übrigen Beteiligten abwartend, also faktisch gleichgültig.

Die meisten Leser denken jetzt, sowas gibt es nicht. Gibt es eben doch! Vor deutschen Familiengerichten sind ähnlich gelagerte Fälle mit etwas vertauschten Rollen nicht einmal selten.

Hier klagen nämlich immer wieder Frauen, deren Kinder zum Vater gezogen sind, nachdem sie zuvor von ihren Müttern seelisch misshandelt worden waren. Auch wenn die Schilderungen des Kindes noch so detailliert und plausibel, mithin glaubwürdig sind, zeigen diese Frauen keinerlei Reue oder Mitgefühl, sondern trachten danach, das Kind per Gerichts­beschluss zwangsweise wieder in ihren Haushalt verbringen zu lassen. Ein beliebtes Standard­argument ist, der Vater habe das Kind manipuliert. Das OLG Brandenburg hat hierauf im Beschluss 9 UF 37/09 vom 22.04.2010[13] die richtige Antwort erteilt; zuvor hatten der Verfahrensbeistand wie auch das Jugendamt klar Position bezogen. Mancherorts tun sich Verfahrensbeistände und Jugendämter bei solch ungeheuerlichen Versuchen dagegen schwer, das Kind vor neuerlichen Misshandlungen zu schützen: Anscheinend ist die Strahlkraft der Ikone Mutter in vielen Köpfen doch noch recht groß.

In Fällen der besagten Art versteigen sich Mütter bzw. deren skrupellose AnwältInnen mitunter sogar dazu, dem Vater psychische Störungen zu unterstellen. Ziel ist, mit der Hilfe eines gefälligen Psychiaters, der getreu nach dem Vorbild im Fall Gustl Mollath pathologisches Verhalten attestiert, die Erziehung­unfähigkeit des Vaters bescheinigt zu bekommen. Mütter, die so gestrickt sind, entsprechen dem Typus der von Erin Pizzey beschriebenen Familienterroristin. Solche Frauen finden immer wieder Anwälte, die genauso wenig Herzens­wärme, Wahrheits­liebe und Sinn für Fairness besitzen wie sie selbst. Eltern­gespräche, Güte­verhandlungen oder Mediationen sind mit solchen Charakteren zwecklos: ihre Einsichtsfähigkeit und Kompromiss­bereitschaft gleicht der von Erich Honecker kurz vor dem Mauerfall.

Eine Falschbeschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs ist für viele Gerichte inzwischen ein Grund, der Mutter die Erziehungsfähigkeit abzusprechen. Für das zuvor geschilderte Verhalten gilt dies an Gerichten, wo Mütter nicht um jeden Preis bevorzugt werden, inzwischen auch.

Kindesmisshandlung in Flickwerk-Familien

Nach einem Bericht im Spiegel TV, der auf eine an der Universität Leipzig erstellte Studie eingeht, geschehen Kindes­miss­handlungen seltener durch die leiblichen Eltern in einer intakten Familie, sondern oft wären es neue Freunde der Mutter, manchmal auch die neue Freundin des Vaters, welche die Kinder misshandeln würden.[14]

Täter im Dunstkreis des Familienrechts

Angesichts der stark angestiegenen Zahlen von Trennungen und Scheidungen greift die aktuelle Definition des Begriffs zu kurz, da sie gleich mehrere Täter­gruppen ausspart. Bar jeder Polemik ist festzustellen: Das Handeln von Familienrichtern, Jugendamts­mitarbeitern, Sachverständigen und auch Verfahrens­beiständen läuft in vielen Fällen auf Kindes­miss­handlung hinaus. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kindeswille, z. B. in Bezug auf nachvollziehbare und berechtigte Wünsche des Kindes nach (mehr) Umgang mit dem Vater, ignoriert wird. In extremen Fällen lassen sich Beteiligte sogar tatsächlich zu Kindes­miss­handlungen im Amt hinreißen; mehr dazu im entsprechenden Abschnitt des Beitrags "Amtsgericht Cochem“.

Familienzerstörung = Kindesmisshandlung

Angesichts der Folgen, die Kindern aus einer Trennung der Eltern regelmäßig erwachsen, ist es nicht abwegig, die heute leichtfertig praktizierte, vom deutschen Familienrecht geförderte Familienzerstörung als eine Form der Kindes­miss­handlung zu bezeichnen. Kommt es zum Streit über die Umgangsregelung, beobachten Betroffene allerdings ein merkwürdiges Phänomen:

Wird die Trennung von Vätern vollzogen, wird ihnen von Richtern, psychologischen Sachverständigen sowie den Mitarbeitern von Jugendämtern oder Beratungsstellen häufig mehr oder weniger deutlich suggeriert, weil sie es seien, die ihren Kindern die psychischen Belastungen und negativen Folgen des Verlusts der Familie zumuten würden, sollten sie gefälligst froh sein, wenn man ihnen den im Residenzmodell vorgesehenen Minimalkontakt zubilligt. Das Recht, mehr Zeit mit ihren Kindern zu fordern, hätten sie durch ihre Entscheidung, die Kindsmutter zu verlassen, quasi verwirkt.

Geht die Initiative zur Trennung - wie heute in ca. 80% der Fälle - von der Mutter aus, kommt (vielleicht) höchstens mal vom Gutachter ein zaghafter Hinweis auf die Konsequenzen für die Kinder. Spätestens dann, wenn die Mutter jedoch, wie allgemein üblich, gegen den Ex-Partner wie auch immer geartete Vorwürfe erhebt und ihren Entschluss mit angeblichen Verhaltensweisen des Vaters (→ Falschbezichtigungen in Umgangsverfahren) begründet, verstummen etwaige Vorhaltungen sofort. Und natürlich käme niemand auf die Idee, der Mutter weiszumachen, sie müsse Nachteile bei den Umgangszeiten in Kauf nehmen, nur weil die Trennung von ihr ausgehe. Mehr dazu im Abschnitt "Ein Tabuthema" im

Hauptartikel: Erziehungsfähigkeit

sowie im Abschnitt "Trennung zum Wohl der Kinder oder nur eine Lifestyle-Option?" im

Hauptartikel: Kindeswohl

Als Folge der einseitig mütterfreundlichen Ausrichtung des deutschen Familienrechts werden von der Trennung ihrer Eltern betroffene Kinder zu über 90% den Müttern in die Hände gespielt. Diese erleben sich bedingt durch die Bevorzugung, welche ihnen zu Teil wurde, als quasi allmächtig und unantastbar. Es kann nicht verwundern, dass die Erfahrung, bei Gericht und beim Jugendamt quasi mit allen Behauptungen und Wünschen durchgekommen zu sein, bei nicht wenigen Müttern eine Haltung entstehen lässt, die Kindesmisshandlungen fördert.

Was dem Freund einer Alleinerziehenden in Deutschland blühen kann

Er zupfte die ungezogene siebenjährige Tochter seiner Freundin am Ohr und schubste ihren 13jährigen Sohn, der mit einem Rucksack voll Wodka, Zigaretten und Kiffer-Utensilien zu einem Kumpel aufbrechen wollte, unsanft auf die Couch.

Wegen Misshandlung Schutzbefohlener erhielt ein 31-Jähriger am Aichacher Amtsgericht eine Haftstrafe von neun Monaten zur Bewährung und muss 1200 Euro Geldbuße zahlen. [...] Zunächst war der 31-Jährige wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt worden; am Ende wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Besonders schwer wog dabei, dass er das wehrlose Mädchen am Ohr gezogen hatte. Richterin Cornelia Handl befand, er und die Mutter der insgesamt fünf Kinder seien von der schwierigen häuslichen Situation überfordert gewesen.[15][16]

Zitate

Die Schauspielerin Ingrid Steeger hatte keine schöne Kindheit. Sie wurde regelmäßig von ihren Eltern geschlagen.

Zitat: «Meine Mutter hat mich jeden Tag verprügelt, mein Vater nur alle vier Wochen.»[17]

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