Der Begriff Tierschutz bezeichnet den rechtlich garantierten Schutz von Tieren vor Ausbeutung, Misshandlung und Missbrauch. Tiere haben in vielen Ländern einen besseren Rechtsstatus als menschliche Kinder, weshalb jede Person in Deutschland, die Hundewelpen gleich nach dem Wurf vom Muttertier trennt, nach dem Tierschutzgesetz[wp] verklagt werden kann. Das Jugendamt kann aber nicht verklagt werden, wenn es Neugeborene aus der Geburtsstation verschleppt. Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.[1]
Die Partei Die Linke befasst sich mit dem Thema Abtreibung und begründete die moralische Zulässigkeit der pränatalen Tötung von Kindern auf einer inzwischen gelöschte Webseite folgendermaßen:
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«Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze. Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er - rein ontologisch betrachtet - aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie "Mensch" zugeordnet werden muss.»[2]
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Dazu ein Kommentar aus einem anderen Forum:
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«Hier wird in nicht zu übertreffender Weise menschliches Leben auf die Stufe von Kaulquappen und Pflanzen herabgesetzt um einen Massenmord von 300.000 Kindern PRO JAHR allein in der BRD zu rechtfertigen.
Das edle Motiv? Die Selbstbestimmung der Frau.»[3]
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«Die Schlachtung trächtiger Tiere widerspricht unseren ethischen Überzeugungen und ist aus Sicht des Tierschutzes hochproblematisch. Mit dem Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung haben wir ein deutliches Signal für mehr Tierschutz gesetzt.» - Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt[wp].
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Aus wissenschaftlicher Sicht ist nicht auszuschließen, dass die Föten zu diesem Zeitpunkt bereits Schmerzen und Leiden empfinden können.
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– Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft[4]
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«Ab dem 1. September müssen Nutztierhalter sicherstellen, dass keine Rinder und Schweine zur Schlachtung gelangen, die sich im letzten Trächtigkeitsdrittel befinden.»[5]
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Schon im Jahr 2009 hatte Asja Huberty von der Partei Die Linke in Schleswig-Holstein die Straffreiheit für den Mord an Kindern gefordert:
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«Das Selbstbewusstsein, also das Sich-selbst-erkennen-können eines Menschen bildet sich zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr. Die Menschwerdung findet statt, indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit. Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze. Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er - rein ontologisch betrachtet - aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie "Mensch" zugeordnet werden muss.» - Asja Huberty[6]
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«Mit dieser Argumentation wird der gesamte Tierschutz ad Absurdum geführt!
Kleinkinder umbringen und Juchtenkäfer schützen. Wie kann man solche Widersprüche erklären? Sind da Knoten in den Hirnwindungen?»[7]
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Einzelnachweise
- ↑ Tierschutzverordnung § 2, Abs. 4; WGvdL-Forum (Archiv 2): Tierschutz und "Kinderschutz", Rainer am 18. Februar 2011 - 14:21 Uhr
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): DIE LINKE, Seite über Spätabtreibung vom Netz genommen, Rainer am 26. August 2009 - 23:12 Uhr
- ↑ Das Gelbe Forum (2007-2017): Strafanzeige?, IanSobiesky am 26. August 2009 - 13:25 Uhr
- ↑ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Tierwohl-Initiative: Schlachten hochträchtiger Tiere verboten
- ↑ Jörg Held: Trächtige Tiere: "Schlachtverbot" gilt ab 1. September, Wir sind Tierarzt am 30. August 2017
- ↑ Originale Quelle: Anlässlich des neuen Spätabtreibungsgesetzes: Gegen Entmündigung, Leibeigenschaft und Kinderwahn, Die Linke Schleswig-Holstein am 17. Juni 2009 (nicht mehr verfügbar) - PDF-Sicherungskopie;
Alternative Quelle: Anlässlich des neuen Spätabtreibungsgesetzes: Gegen Entmündigung, Leibeigenschaft und Kinderwahn, Scharf links am 19. Juni 2009;
Esther Hartmann (53), Mutter von neun Kindern und zwei Pflegekindern trat aus der Linkspartei aus und führte dafür einen Artikel zum Spät-Abtreibungsgesetz auf der Homepage der Landes-Linken an., Schleswig-Holsteinische Zeitung am 20. August 2009;
Kreisverband Lübeck: Zum Artikel von Asja Huberty zum "Spätabtreibungsgesetz", 10. September 2009
- ↑ WGvdL-Forum: Linkes Widerspruchsleben, Rainer am 3. Februar 2019 - 18:00 Uhr
Querverweise