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Steuerrecht
Die staatlichen Steuern bilden zusammen das "Steuerrad" der Regierung im Finanzkreislauf des Gemeinwesens. Steuerrecht im modernen Sinn, das heißt ein gesetzlich kontrolliertes Steuersystem[jp], kann es folglich nur in Staaten mit Gewaltenteilung geben. Der Beamtenwillkür von Steuerbehörden stehen dann Steuergesetzgebung und Finanz- und Verwaltungsgerichte entgegen und versuchen so, eine zunehmend gerechtere Vermögensbalance im Staat[jp] herzustellen.
Die Europäische Aufklärung konnte sich in Deutschland erst mit Hilfe des Grundgesetzes durchsetzen - zu stark war bis dahin das christlich-fundamentalistische Gewohnheitsrecht[wp] aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation[wp] gewesen. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 wurde Zug um Zug das besondere Verwaltungsrecht[jp] gesetzlich ausgebaut, zu dem auch das Finanz- und das Steuerrecht gehören. Mit dem Bundesfinanzhof[wp] als Revisionsinstanz und den örtlichen Finanzgerichten wurde dafür ein eigener Rechtsweg eingerichtet, um die spezielle Fachkunde der Richterschaft in komplizierten Steuersachen zu gewährleisten. Dies dient der Sicherung der Gewaltenteilung in diesem so sensiblen Bereich der Finanzverwaltung des deutschen Rechtsstaates.[1]
Zitat: | «Ich rege ein ernstes Gedankenexperiment an, denn die Umstellung von Zwang auf Freiwilligkeit stellt in meinen Augen eine der wichtigsten psychopolitischen und moralischen Fragen der Zukunft dar, in Steuerfragen wie in ökologischen Angelegenheiten. Wir leben nicht mehr in absolutistischen Verhältnissen, und Bürger sollen nicht wie Untertanen behandelt werden. Also muss man über das Phänomen der Steuern, sprich der Gemeinwohlleistungen in Zivilgesellschaften, von Grund auf neu nachdenken.» - Sloterdijk[wp][2] |
Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
§ 77 GO NRW - Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
|
– Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)[3] |
Jürgen Hass kommentiert dazu:
- "Aus den Vorgaben der Gemeindeordnung[wp] geht klar hervor: Bevor der Staat Steuern, Gebühren, Abgaben für spezielle Leistungen erheben darf, muss er zunächst alle anderen möglichen Einnahmequellen ausschöpfen. Das wären vor allem freiwillige Einnahmen, die durch das Einwerben von Spenden, Berücksichtigungen bei Testamenten oder Verkauf von Straßennamen, Schulen, Krankenhäuser usw. erzielt werden könnten. Die Staatsvertreter unternehmen allerdings in dieser Sache - zu der sie durch die Gemeindeordnung verpflichtet wären - de facto nichts. Sie schröpfen lieber den Steuerzahler oder bewilligen sich bei gemeindeeigenen Sparkassen die Kredite rechtswidrig selbst." (Siehe Punkt 3.)
Unmerklichkeit der Steuer
Zur Vereinfachung der Steuerzahlung soll der Bürger möglichst weder die Steuerbelastung an sich, noch die Steuererhebung bemerken. Als "unmerklich" gelten daher vor allem die indirekten Steuern, die im Endpreis enthalten sind und damit vom Steuerschuldner[wp] auf den Steuerträger[wp] übergewälzt werden. Für den belasteten Steuerbürger ist dies eine "bequeme" Steuer, da keine Probleme mit der Erhebung und Verwaltung auftreten und durch einen qualifizierten Konsumverzicht die Steuer teilweise vermieden werden kann.
Steuererhöhung
Zitat: | «Es häufen sich die Hinweise, dass dieser Staat ein Geldproblem hat und es nicht zugeben will. Es werden gerade über die Verletzung der Steuerrechte massiv die Steuern erhöht, ohne dass man eine Änderung des formalen Steuerrechts oder der Steuersätze sehen würde.
Naja, gibt halt heute so viele Ausgaben für den Staat. Linke, Feministinnen, Quotenprinzessinnen, Geisteswissenschaftler, Flüchtlinge... wie ich schon sagte: immer weniger Leute müssen den ganzen Kram durch immer höhere Steuern erwirtschaften und bezahlen. Und das Ergebnis ist dann eben, dass man Steuerrecht nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen anwendet. Da wird dann einfach behauptet, man hätte irgendetwas zu 50 % privat genutzt, und das als "Schätzung" ausgegeben, obwohl eine "Schätzung" gar nicht stattgefunden hat. (Schätzen im Steuerrecht heißt nämlich nicht, dass man mal so nach Gefühl irgendeine Zahl hinschreibt, sondern anhand von gewissen erfassten Kenngrößen und Vergleichsbetrieben nachvollziehbar und nachrechenbar analog schließt.) Oder dass man (wie bei mir) die Gewinnermittlung nicht mehr für die Tätigkeit, sondern plötzlich für jedes einzelne Betriebsmittel vorlegen soll und für jedes einzelne Betriebsmittel nachweisen soll, dass es sich positiv auf den Gewinn auswirkt, weil es sonst abgelehnt wird. Es läuft also darauf hinaus, dass man Ausgaben nicht mehr absetzen kann, obwohl das rechtlich und verfassungsrechtlich zwingend geboten ist. Wenn man nämlich Einnahmen versteuern muss, die Ausgaben aber nicht absetzen kann und darf, heißt das im Ergebnis, dass man einen fiktiven Gewinn, den man nie gemacht hat, versteuern muss. Natürlich betrifft es mal wieder nur die, die überhaupt Steuern zahlen.»[4] |
Reaktionen auf Veruntreuung bzw. Verschwendung von Steuergeldern
Kein Bock mehr: Immer weniger Deutsche wollen arbeiten
Offenbar angesichts der Veruntreuung bzw. Fehlleitung von Steuergeldern in Billionenenhöhe weigern sich immer mehr Deutsche zu arbeiten. Die Zahl der Menschen, die mehr arbeiten wollen, geht zurück. Im Jahr 2017 wünschten sich nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung knapp 5,1 Millionen Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr Arbeitsstunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilte, sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 373.000 Personen (- 6,9 Prozent). Dieses ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setze sich aus 1,6 Millionen Erwerbslosen, 1,0 Millionen Personen in stiller Reserve und insgesamt 2,4 Millionen Unterbeschäftigten zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (- 153.000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (- 195.000) deutlich. Auch die Zahl der Personen in stiller Reserve verringerte sich, wenn auch nur leicht (- 25.000). Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2017 waren in Deutschland 5,9 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unterbeschäftigt. 11,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten und 3,5 Prozent der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich zusätzliche Arbeitsstunden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unterbeschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen. Den 2,4 Millionen Unterbeschäftigten standen knapp 1,4 Million Erwerbstätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Überbeschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeitsstunden bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Überbeschäftigten erneut erhöht: 2017 gab es einen Zuwachs um 234.000 Personen, 2016 hatte der Anstieg bei 147.000 Personen gelegen. Personen in stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der internationalen Arbeitsorganisation jedoch nicht als erwerbslos. Zur stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind. Im Jahr 2017 gehörten 5,3 Prozent der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,4 Prozent gelegen. Sonstige Nichterwerbspersonen mit generellem Arbeitswunsch zeigen eine geringere Arbeitsmarktnähe als Personen der stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind. Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größenordnung von 1,3 Millionen Personen (7 Prozent der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden. |
– MMnews[5] |
Einzelnachweise
- ↑ JurisPedia: Steuerrecht (de)
- ↑ Marc Beise: Peter Sloterdijk: Wider die Verteufelung der Leistungsträger, Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010 (Philosoph Sloterdijk[wp] über Zwangssteuern, Zusatzanstrengungen der Stärkeren.) (Leistung)
- ↑ lexsoft.de: § 77 GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- ↑ Hadmut Danisch: Die Steuereintreiber, Ansichten eines Informatikers am 23. März 2017
- ↑ Kein Bock mehr: Immer weniger Deutsche wollen arbeiten, MMnews am 14. Juli 2018
Querverweise
Netzverweise
- Hadmut Danisch: Warum Werbung im Blog?, Ansichten eines Informatikers am 26. November 2017 (Danisch gibt detaillierten Einblick in seine persönlichen Erfahrungen mit dem deutschen Steuerrecht.)
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Steuerrecht (14. Februar 2017) aus der JurisPedia. Der Jurispedia-Artikel steht unter der Creative Commons Lizenz. In der JurisPedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben. |