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Steuerrecht

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Hauptseite » Staat » Recht » Steuerrecht

Die staatlichen Steuern bilden zusammen das "Steuerrad" der Regierung im Finanz­kreis­lauf des Gemeinwesens. Steuerrecht im modernen Sinn, das heißt ein gesetzlich kontrolliertes Steuer­system[jp], kann es folglich nur in Staaten mit Gewaltenteilung geben. Der Beamten­willkür von Steuer­behörden stehen dann Steuer­gesetz­gebung und Finanz- und Verwaltungs­gerichte entgegen und versuchen so, eine zunehmend gerechtere Vermögens­balance im Staat[jp] herzustellen.

Die Europäische Aufklärung konnte sich in Deutschland erst mit Hilfe des Grundgesetzes durchsetzen - zu stark war bis dahin das christlich-fundamentalistische Gewohnheitsrecht[wp] aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation[wp] gewesen. Nach Inkraft­treten des Grundgesetzes im Jahr 1949 wurde Zug um Zug das besondere Verwaltungs­recht[jp] gesetzlich ausgebaut, zu dem auch das Finanz- und das Steuer­recht gehören. Mit dem Bundesfinanzhof[wp] als Revisions­instanz und den örtlichen Finanz­gerichten wurde dafür ein eigener Rechtsweg eingerichtet, um die spezielle Fachkunde der Richter­schaft in komplizierten Steuer­sachen zu gewähr­leisten. Dies dient der Sicherung der Gewaltenteilung in diesem so sensiblen Bereich der Finanz­verwaltung des deutschen Rechtsstaates.[1]

Zitat: «Ich rege ein ernstes Gedankenexperiment an, denn die Umstellung von Zwang auf Freiwilligkeit stellt in meinen Augen eine der wichtigsten psycho­politischen und moralischen Fragen der Zukunft dar, in Steuerfragen wie in ökologischen Angelegenheiten. Wir leben nicht mehr in absolutistischen Verhältnissen, und Bürger sollen nicht wie Untertanen behandelt werden. Also muss man über das Phänomen der Steuern, sprich der Gemeinwohl­leistungen in Zivil­gesell­schaften, von Grund auf neu nachdenken.» - Sloterdijk[wp][2]

Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung

§ 77 GO NRW - Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
(3) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
– Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)[3]

Jürgen Hass kommentiert dazu:

"Aus den Vorgaben der Gemeindeordnung[wp] geht klar hervor: Bevor der Staat Steuern, Gebühren, Abgaben für spezielle Leistungen erheben darf, muss er zunächst alle anderen möglichen Einnahme­quellen ausschöpfen. Das wären vor allem freiwillige Einnahmen, die durch das Einwerben von Spenden, Berücksichtigungen bei Testamenten oder Verkauf von Straßen­namen, Schulen, Krankenhäuser usw. erzielt werden könnten. Die Staats­vertreter unternehmen allerdings in dieser Sache - zu der sie durch die Gemeinde­ordnung verpflichtet wären - de facto nichts. Sie schröpfen lieber den Steuerzahler oder bewilligen sich bei gemeinde­eigenen Sparkassen die Kredite rechtswidrig selbst." (Siehe Punkt 3.)

Unmerklichkeit der Steuer

Zur Vereinfachung der Steuerzahlung soll der Bürger möglichst weder die Steuer­belastung an sich, noch die Steuer­erhebung bemerken. Als "unmerklich" gelten daher vor allem die indirekten Steuern, die im Endpreis enthalten sind und damit vom Steuerschuldner[wp] auf den Steuerträger[wp] übergewälzt werden. Für den belasteten Steuerbürger ist dies eine "bequeme" Steuer, da keine Probleme mit der Erhebung und Verwaltung auftreten und durch einen qualifizierten Konsum­verzicht die Steuer teilweise vermieden werden kann.

Steuererhöhung

Zitat: «Es häufen sich die Hinweise, dass dieser Staat ein Geld­problem hat und es nicht zugeben will. Es werden gerade über die Verletzung der Steuerrechte massiv die Steuern erhöht, ohne dass man eine Änderung des formalen Steuerrechts oder der Steuersätze sehen würde.

Naja, gibt halt heute so viele Ausgaben für den Staat. Linke, Feministinnen, Quoten­prinzessinnen, Geisteswissenschaftler, Flüchtlinge... wie ich schon sagte: immer weniger Leute müssen den ganzen Kram durch immer höhere Steuern erwirtschaften und bezahlen.

Und das Ergebnis ist dann eben, dass man Steuerrecht nicht mehr zugunsten des Steuer­pflichtigen anwendet. Da wird dann einfach behauptet, man hätte irgendetwas zu 50 % privat genutzt, und das als "Schätzung" ausgegeben, obwohl eine "Schätzung" gar nicht statt­gefunden hat. (Schätzen im Steuerrecht heißt nämlich nicht, dass man mal so nach Gefühl irgendeine Zahl hinschreibt, sondern anhand von gewissen erfassten Kenn­größen und Vergleichs­betrieben nach­voll­ziehbar und nach­rechenbar analog schließt.) Oder dass man (wie bei mir) die Gewinn­ermittlung nicht mehr für die Tätigkeit, sondern plötzlich für jedes einzelne Betriebs­mittel vorlegen soll und für jedes einzelne Betriebs­mittel nachweisen soll, dass es sich positiv auf den Gewinn auswirkt, weil es sonst abgelehnt wird. Es läuft also darauf hinaus, dass man Ausgaben nicht mehr absetzen kann, obwohl das rechtlich und verfassungs­rechtlich zwingend geboten ist.

Wenn man nämlich Einnahmen versteuern muss, die Ausgaben aber nicht absetzen kann und darf, heißt das im Ergebnis, dass man einen fiktiven Gewinn, den man nie gemacht hat, versteuern muss.

Natürlich betrifft es mal wieder nur die, die überhaupt Steuern zahlen.»[4]

Reaktionen auf Veruntreuung bzw. Verschwendung von Steuergeldern

Kein Bock mehr: Immer weniger Deutsche wollen arbeiten

Offenbar angesichts der Veruntreuung bzw. Fehlleitung von Steuer­geldern in Billionenen­höhe weigern sich immer mehr Deutsche zu arbeiten.

Die Zahl der Menschen, die mehr arbeiten wollen, geht zurück.

Im Jahr 2017 wünschten sich nach Ergebnissen der Arbeits­kräfte­erhebung knapp 5,1 Millionen Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr Arbeits­stunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilte, sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 373.000 Personen (- 6,9 Prozent).

Dieses ungenutzte Arbeitskräfte­potenzial setze sich aus 1,6 Millionen Erwerbslosen, 1,0 Millionen Personen in stiller Reserve und insgesamt 2,4 Millionen Unter­beschäftigten zusammen.

Im Vorjahres­vergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (- 153.000) als auch die Zahl der Unter­beschäftigten (- 195.000) deutlich.

Auch die Zahl der Personen in stiller Reserve verringerte sich, wenn auch nur leicht (- 25.000).

Unterbeschäftigte sind Erwerbs­tätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeits­stunden haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2017 waren in Deutschland 5,9 Prozent der Erwerbs­tätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unter­beschäftigt.

11,8 Prozent der Teilzeit­beschäftigten und 3,5 Prozent der Vollzeit­beschäftigten wünschten sich zusätzliche Arbeits­stunden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unter­beschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen.

Den 2,4 Millionen Unter­beschäftigten standen knapp 1,4 Million Erwerbs­tätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Über­beschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeits­stunden bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Über­beschäftigten erneut erhöht: 2017 gab es einen Zuwachs um 234.000 Personen, 2016 hatte der Anstieg bei 147.000 Personen gelegen. Personen in stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der inter­nationalen Arbeits­organisation jedoch nicht als erwerbslos.

Zur stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurz­fristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeits­aufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grund­sätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind.

Im Jahr 2017 gehörten 5,3 Prozent der Nicht­erwerbs­personen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,4 Prozent gelegen.

Sonstige Nichterwerbs­personen mit generellem Arbeits­wunsch zeigen eine geringere Arbeits­markt­nähe als Personen der stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurz­fristig verfügbar sind.

Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeits­kräfte­potenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größen­ordnung von 1,3 Millionen Personen (7 Prozent der Nicht­erwerbs­personen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

MMnews[5]

Einzelnachweise

  1. JurisPedia: Steuerrecht (de)
  2. Marc Beise: Peter Sloterdijk: Wider die Verteufelung der Leistungsträger, Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010 (Philosoph Sloterdijk[wp] über Zwangssteuern, Zusatz­anstrengungen der Stärkeren.) (Leistung)
  3. lexsoft.de: § 77 GO NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  4. Hadmut Danisch: Die Steuereintreiber, Ansichten eines Informatikers am 23. März 2017
  5. Kein Bock mehr: Immer weniger Deutsche wollen arbeiten, MMnews am 14. Juli 2018

Querverweise

Netzverweise

  • Hadmut Danisch: Warum Werbung im Blog?, Ansichten eines Informatikers am 26. November 2017 (Danisch gibt detaillierten Einblick in seine persönlichen Erfahrungen mit dem deutschen Steuerrecht.)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Steuerrecht (14. Februar 2017) aus der JurisPedia. Der Jurispedia-Artikel steht unter der Creative Commons Lizenz. In der JurisPedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.