Information icon.svg Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.

WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

20170527 20170509 Abtreibung Sklaverei Menschenrechte Engel.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: Das Spendenziel wurde erreicht! Vielen Dank für die Spenden! Donate Button.gif
  102,9 % 1.235,22 € Spendenbetrag bei Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 24. Dezember 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Missbrauch mit dem Missbrauch

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Vergewaltigung » Missbrauch mit dem Missbrauch

Missbrauch mit dem Missbrauch (gemeint ist der Rechtsmissbrauch mit dem sexuellen Missbrauch) ist ein Schlagwort, mit dem ein instrumenteller oder irreleitender Einsatz von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs kritisiert wird. Das Wort wird seit 1993/94 benutzt.[1] Wortführer in der Debatte waren unter anderem Reinhart Wolff[wp] und Katharina Rutschky.

Grundthese

Die Gesellschaft ist für das Thema des sexuellen Missbrauchs, insbesondere für den sexuellen Missbrauch von Kindern stark sensibilisiert. Die Kehrseite dieser Entwicklung, so der Vorwurf, ist die Tendenz, gleichsam überall Sexual­straftäter zu vermuten. Zudem käme es zunehmend zu falschen Anschuldigungen und einer Dramatisierung der gesellschaftlichen Situation, die professionelle Beratungs­stellen teilweise zu ihren Gunsten schüren würden. Vermeintliche Täter würden oft schon bei geäußertem Verdacht als schuldig gebrandmarkt. Das Ausmaß sexuellen Missbrauchs wird in Frage gestellt. Kritisiert wird ein angeblicher Aktivismus, der dazu geführt habe, dass Kinder nach nicht gerechtfertigtem Verdacht aus Familien gerissen würden.[2] In Fragen des Einsatzes gegen sexuellen Missbrauch wird auf die Einhaltung rechts­staatlicher Grundsätze gedrängt.

Falsche Missbrauchsvorwürfe werden beispielsweise eingesetzt im Sorgerechts­streit[3], zum Zweck des Rufmordes oder bei verschmähter Liebe. Laut Angaben des Präsidenten des Deutschen Familiengerichtstages, Siegfried Willutzki, wird in ca. 40 % aller streitigen Sorgerechts­verfahren durch die um das Sorgerecht kämpfende Mutter ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen den Vater erhoben. Manche Anschuldigungen sollen auch schlicht auf einer verfälschten Erinnerung der Opfer basieren.[4] Falsche Verdächtigungen führen unter Umständen zu gravierenden Schäden für die Betroffenen, die über Mobbing bis zu Berufs­unfähigkeit reichen können.[5] Die Debatte betraf auch Prominente wie Woody Allen[wp] oder Michael Jackson[wp] und das Zugangserschwerungsgesetz[wp].

Angst vor Missbrauchsvorwürfen kann zu einer Entfremdung von Eltern und Kindern führen, zum Beispiel dass zumeist Väter zu ihren Kindern bei der Körperpflege oder bei Zärtlichkeiten eine Distanz aufbauen. Aus Furcht, mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert zu werden, nehmen auch Sportlehrer zum Teil Abstand davon, bei Übungen Hilfestellungen zu leisten. In US-amerikanischen Universitäten lassen Dozenten bei Gesprächen mit Studentinnen oft ihre Tür offen, um nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein etwa auf sexuelle Handlungen zu drängen.

Die Debatte um den sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche[6] und Sexualstraftaten im Zusammenhang mit der Reformpädagogik[wp] im Jahr 2010 wird von Kritikern auch als "Missbrauch mit dem Missbrauch" bezeichnet.[7]

Mariam Lau skizziert das Problem so: "Bei Armstrong hieß es, man habe die Zahl der missbrauchten Mädchen erst auf 1:100, dann auf 1:10 und schließlich auf 1:3 geschätzt. Von der Vorstellung, dass jedes 3. Mädchen vom Vater oder einem männlichen Verwandten missbraucht wurde, zur Feststellung, dass es sich beim Verhältnis zwischen Männern und Frauen - also bei der Sexualität überhaupt - um ein zerstörerisches Gewaltverhältnis handelt, war es dann nur noch ein kleiner Schritt."[8]

Erwiderung

Den Vertretern der These vom Missbrauch mit dem Missbrauch wird eine Verharmlosung der Problematik[9], eine Nähe zu pädosexuellen Lobbyisten[1], und ein "Backlash" gegen feministische Organisationen vorgeworfen.

Umgang mit Verdächtigten

Freigesprochene Ex-Verdächtige erhalten niemals ihre Reputation zurück - diejenigen, die in jenem Eifer sich als gute und besorgte, politisch korrekte und engagierte Eltern zu stilisieren, zur üblen Nachrede verleiten ließen, werden nicht belangt, nicht zur öffentlichen Entschuldigung gezwungen.[10]

Diesmal ist es eine Schlange

Die Absurditäten, die bei Anschuldigungen bei angeblichen Kindesmissbrauchs erhoben werden, sind oft hanebüchen. Die Frage, was heißt "Schlange im Popo?", beschäftigte Jugendamt und Familiengericht in Pforzheim.

Schwerste Vorwürfe gegen das städtische Jugendamt und das Familiengericht erheben Freunde und Bekannte einer türkischen Familie aus Pforzheim. Die Behörden haben der Familie ihre drei Töchter im Alter von vier, fünf und sechs Jahren weggenommen. Grund: "Es bestehe der Verdacht auf sexuellen Missbrauch und Gewalt gegen die Kinder."
Diesen Verdacht ausgelöst hatten Mitarbeiter der Kinder­tages­stätte. Deren Beobachtungen schildert das Gericht in Auszügen so: "Verwahrlosung, Apathie, Distanzlosigkeit gegenüber fremden Männern, sowie Erzählungen von einer Schlange, die in den Popo kriecht." Am 18. Juli habe die Kinder­tages­stätte telefonisch von Erzählungen der Sechsjährigen berichtet, wonach "heute wieder die Schlange in ihr Kinderzimmer gekommen sei. Die Schlange sei in ihrem Mund gewesen, und das habe sehr wehgetan. Es sei etwas Weißes heraus­gekommen."
"Ein grotesker Irrtum", ein sprachliches Missverständnis, sagt Nachbar Karl Zirenner, der zusammen mit weiteren deutschen und türkischen Nachbarn dafür kämpft, dass die Familie rehabilitiert wird. Denn die Mutter der drei ist nach Auskunft ihres Arztes selbstmord­gefährdet. Als am Mittwoch ein Telefonat mit der Sechsjährigen abrupt beendet wurde, sei sie kollabiert und habe vorübergehend nach Hirsau in die psychiatrische Klinik gebracht werden müssen.
Die Geschichte, wie sie sich nach PZ-Informationen darstellt: Am 27. Juli sind die drei Mädchen in ihre Kinder­tages­stätte gegangen. Es war der letzte Tag vor den Ferien. Die Kinder kehrten nicht mehr nach Hause zurück. Das städtische Jugendamt vollstreckte an jenem Freitag ein Urteil des Familiengerichts Pforzheim. "Das Aufenthalts­bestimmungs­recht für die Kinder wird der Familie im Wege der vorläufigen Anordnung entzogen." Das bedeutet: Die Kinder sind - voraus­sichtlich für vier Wochen - in einer Pflege­einrichtung untergebracht. Nur dadurch sei es möglich, zu überprüfen, ob sexueller Missbrauch vorliege, so das Gericht. Tatsächlich hatte wohl eines der Kinder davon gesprochen, eine Schlange im Mund und auch eine Schlange im Popo gehabt zu haben. Mit gutem Grund: "Die Patientin war wegen Erkrankung in meiner Behandlung", schreibt der Arzt der Familie in einer Stellung­nahme. "Hierbei haben wir das Kind im September 2000 erstmalig auf Faden­würmer behandelt." Was das Kind als Schlange im Popo schilderte, sei kein Penis gewesen, sondern tatsächlich ein Wurm. Das sagen über­einstimmend Karl Zirenner sowie zwei der Familie benachbarte türkische Geschäfts­inhaber.
Und der Vorfall am 18. Juli? "Die Patientin war am 17. Juli in meiner Praxis", schreibt der Zahnarzt der Familie, "hierbei lag ein kariöser Zahn vor". Auch dies, so berichtet einer der befreundeten Türken, werde in türkischer Sprache mit "da ist der Wurm (oder die Schlange) drin" umschrieben. Beide Ärzte bescheinigen dem Kind im Übrigen, keine Verhaltensauffälligkeiten zu zeigen. "Ich konnte keinerlei Spuren von Gewalteinwirkung feststellen", so der Zahnarzt. Der Hausarzt schrieb: "Wir haben keinerlei Verdacht auf Missbrauch beziehungsweise Misshandlung des Kindes".
In einem weiteren Brief nimmt der Hausarzt auch Stellung zum Schreiben des Familiengerichtes: "Meines Erachtens beruhen die im Beschluss aufgeführten Gründe auf Missverständnis". Dass die Kinder apathisch oder verwahrlost sein sollen, stimme keinesfalls - im Gegenteil: Hübsche, sauber gekleidete, lebhafte und fröhliche Kinder seien es, schildern Karl Zirenner und seine Bekannten. Sie haben eine Liste angefertigt, auf der weitere Nachbarn stehen. Sie alle sind bereit, für die Familie zu bürgen. "Das Jugendamt hat einen großen Fehler gemacht", sagt Karl Zirenner, "und kann jetzt nicht mehr zurück."
Bei "hoch wahrscheinlichem Missbrauch", schreibt demgegenüber Jugend­amts­leiter Manfred Becker, sei es wichtiger, die Kinder zu schützen als die Schuldfrage zu klären. Weil Kinder über Missbrauch meist nicht offen sprechen können, müssten auch verklausulierte Äußerungen von Kindern interpretiert werden. Im konkreten Fall habe die Stadt anhand der geltenden fachlichen Standards gehandelt. Die zuständige Familienrichterin mochte zur Sache nichts sagen: "Wenden Sie sich an die Pressestelle, auf Wiederhören." Dann legte sie auf.[11]

In einem anderen Fall ist die Frage, ob ein Leuchtturm ein Penis sei.

Ein Nürnberger Arzt brachte einen Familienvater in Verruf, indem er gezeichnete Wattwürmer des malenden Kindes als Penisse in unterschiedlichen Stellungen deutete. Dies aber erst, nachdem der Vater einen Nordseeurlaub mit seiner Tochter verbracht hatte, sich die Ehefrau von ihm trennen wollte und sich einschlägigen Beratungseinrichtungen zuwandte. Besonders der Leuchtturm, den das Kind im Urlaub so faszinierend fand, wurde dem Vater als eindeutiges Missbrauchsindiz ausgelegt. Das Kind lebt heute auf Grund einer Gerichtsentscheidung im Heim, und der unschuldige Vater kämpft um die Entlassung der Tochter. Ein seriöses Gutachten zeigte auch hier: Es gab nie einen Missbrauch[12]

Literatur

  • Dr. Florian Wille: Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren. Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten., Springer Verlag 2012, ISBN 3-642-27421-8[13]
  • Katharina Rutschky: Erregte Aufklärung. Kindesmißbrauch: Fakten und Fiktionen. 1992.
  • Josef Linsler: Mißbrauch mit dem Mißbrauch bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht‎. 1993
  • R. Wolff: "Mit dem gefährdeten Kind wird Politik gemacht". Ein Gespräch mit Reinhart Wolff über den "Missbrauch des Missbrauchs" und die Praxis des Kinderschutzes, in: Psychologie Heute, 7/1994, S. 65-70.
  • Katharina Rutschky; Reinhart Wolff (Hrsg.): Handbuch sexueller Mißbrauch, Psychologische und gesellschaftliche Hintergründe der gegenwärtigen Verdächtigungswelle. Klein-Verlag, Hamburg 1994.
  • Gemeinschaftswerk der Ev. Publizistik (Hrsg.): Sexueller Kindesmißbrauch in der Familie - ein Vorwurf und seine Folgen. Tagung der Ev. Akademie Bad Boll, Mai 1995 Tagungstexte, Proteste gegen die Tagung, 1995.
  • Jörg M. Fegert: Kinderpsychiatrische Begutachtung und die Debatte um den Mißbrauch mit dem Mißbrauch. In: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. 1/1995.
  • Bernd Marchewka (Hrsg.): Weißbuch sexueller Mißbrauch. Zum Umgang mit dem ungerechtfertigtem Vorwurf der sexuellen Mißhandlung von Kindern in familiengerichtlichen und strafgerichtlichen Verfahren. Holos-Verlag, Bonn 1996.
  • Bernd Herbort: Bis zur letzten Instanz. Bastei Lübbe, 1996.
  • Richard Ofshe, Ethan Watters: Die missbrauchte Erinnerung oder von einer Therapie, die Väter zu Tätern macht. 1996.
  • ISUV/VDU (Hrsg.): Der Mißbrauch mit dem sexuellen Mißbrauch oder Schuldig auf Verdacht. Plädoyer für die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze. 2. Aufl, 1996.
  • Ursula Enders: Gibt es einen "Missbrauch mit dem Missbrauch"?, Aufl. von 2001. In: Ursula Enders (Hrsg.): Zart war ich, bitter war's. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Vollständig überarbeitete und erweiterte Neuausgabe. Köln 2001, S. 454-468.
    • Ursula Enders: Zart war ich, bitter war's. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch., Kiepenheuer & Witsch; 4. Auflage 2009, ISBN 3-462-03328-X
  • Hans-Joachim Lenz[wp] (Hrsg.): Männliche Opfererfahrungen. Problemlagen und Hilfeansätze in der Männerberatung., Juventa Verlag, Weinheim/München 2000, ISBN 3-7799-1364-X
  • SKIFAS-Katalog, Loseblattsammlung umfassender Informationen: Initiativen, Literaturverzeichnis, Falldokumentation (Webarchiv)
Vorbereitung des Missbrauchs mit dem Missbrauch
  • Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter: Väter als Täter. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen., Rowohlt 1984, ISBN 3-499-15250-9[14][15]
Literaturzitate
  • Aus einer Zuschrift verschiedene Zitate aus aktueller Literatur[16]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Karin Jäckel: "Helfermafia und Fürsorgestasi - Über den Missbrauch mit dem Missbrauch" (HTML) In: Katharina Klees und Wolfgang Friedebach: Hilfen für mißbrauchte Kinder. Interventionsansätze im Überblick. S. 342f.
  2. Melanie Reinke: Das Recht jedes Kindes auf Schutz vor sexuellem Missbrauch. Marburg 2002, S. 22.
  3. Reinhart Wolff, Katharina Rutschky: Handbuch sexueller Missbrauch. 1994, S. 9ff.
  4. vgl. Helga Simchen: Verunsichert, ängstlich, aggressiv. 2007. Darin: Kap. 14.4: Wenn der Missbrauch missbraucht wird. S. 176ff.
  5. Rainer Ollmann: Schadensersatz wegen Mißbrauchsverdächtigung? In: ZfJ - Zeitschrift für Jugendrecht, Nr. 12, 1996, S. 486-494.
  6. Der 'Missbrauch mit dem Missbrauch'., Manfred Lütz Zitate, kath.net am 12. Februar 2010
  7. Jürgen Elsässer: Missbrauch mit dem Missbrauch, Elsässers Blog am 15. März 2010
  8. Mariam Lau: "Die neuen Sexfronten. Vom Schicksal einer Revolution.", Alexander Fest Verlag 2000, ISBN 3-8286-0081-6
  9. Gitti Hentschel: Skandal und Alltag, 1996
  10. Roberto De Lapuente: Missbrauch mit dem Missbrauch: Der Verdacht als Beweiselement, Ad Sinistram am 6. Oktober 2010
  11. Was heißt "Schlange im Popo"?, Pforzheimer Zeitung
  12. Seriöse Gutachter sind selten, Süddeutsche Zeitung, Nr. 186 - 14./15. August 1999
  13. Na endlich! "Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten" - Florian Wille, JuraBlogs am 10. Dezember 2012 (Der Mainzer Strafverteidiger Florian Wille hat aktuell zu dieser Problematik seine Dissertation "Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchs­verfahren" vorgelegt und weist darauf hin, dass aufgrund der vorgestellten Verfahren weder in Deutschland noch in Österreich die Unschulds­vermutung angenommen wird noch der eigentlich selbst­verständliche Grundsatz "in dubio pro reo", also "Im Zweifel für den Angeklagten", gewahrt bleibt. Im Grunde ein Armutszeugnis für ein Rechtssystem, das offiziell als auf der "freiheitlichen und demokratischen Grund­ordnung" stehend bezeichnet wird. Willes entscheidende Passage in seiner Dissertations­schrift kann hier nachgelesen werden.)
  14. Valeska von Roques: Wenn du was sagst, bring' ich dich um, Spiegel am 16. Juli 1984
  15. SoFFI F. - Berlin: Prof. Dr. Barbara Kavemann
  16. WGvdL-Forum: Der Missbrauch mit dem Missbrauch von Kindern., Rainer am 16. Mai 2016

Querverweise

Netzverweise

Dieser Artikel befindet sich in einer Auszeichnungskandidatur und wird neu bewertet, beteilige dich an der Diskussion!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Missbrauch mit dem Missbrauch (21. August 2010) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.