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Siegfried Willutzki

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Siegfried Willutzki (geb. 22.11.1933 in Widminnen (Ostpreußen)) - Richter am Amtsgericht Brühl (Familiengericht), Direktor am Amtsgericht Brühl (ab 17.10.1983, ..., 1996) - nach dem Studium Tätigkeit als Richter am Landgericht Köln. Anschließend Richter am Amtsgericht Brühl. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 16.04.1973 als aufsichtsführender Richter Direktor am Amtsgericht Brühl aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 16.04.1973 als Direktor am Amtsgericht Brühl, im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.10.1983 als Direktor am Amtsgericht Brühl aufgeführt. Ab 1996 Honorarprofessor an der Universität Chemnitz. Er war langjähriger Vorsitzender des 1977 gegründeten Deutschen Familiengerichtstag (DFGT) in Brühl.

Siegfried Willutzki studierte Jura an der Universität Köln von 1954 bis 1957. Er war mit Scheidungssachen schon vor der Familienrechtsreform 1976 vertraut. Seit dem 17. Oktober 1973 war er bis zu seiner Pensionierung Direktor des AG Brühl im LG-Bezirk Köln. Als Familienrichter der ersten Stunde hat er den Deutschen Familien­gerichts­tag mit anderen Kolleginnen und Kollegen gegründet und die entscheidenden Weichen für die Etablierung des DFGT in Brühl geschaffen.

Zitat: «Siegfried Willutzki gehört zu den Wegbereitern des neuen deutschen Familienrechts, das am 1. Juli 1977 in Kraft getreten ist.»[1]

Von 1983 bis 1999 saß Willutzki für die CDU im Stadtrat von Brühl. Der Richter im Ruhestand arbeitet heute in mehreren internationalen Familien­rechts­gremien mit, unter anderem in der vom damaligen US-Präsidenten Clinton initiierten deutsch-amerikanischen Regierungs­kommission zu internationalen Kindes­entführungs­fällen.

Außerdem ist er Herausgeber und Chefredakteur der Zeitschrift "Kinds­recht­schaftliche Praxis", und lehrt an der Universität Chemnitz.

Zitate

  • "Wenn [...] nun die Frauenverbände argumentieren: Um Gottes Willen, das ist doch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frau, wenn sie nicht umziehen darf, so ist das natürlich Quatsch. Sie kann selbstverständlich umziehen so oft sie will. Das ist ihr Grundrecht auf Freizügigkeit. Aber die Frage ist, ob sie ohne Zustimmung des anderen Elternteils auch den Wohnsitz des Kindes mit verändern darf. Das muss man juristisch schon sehr aus­einander­halten."[2]
  • "Die Kinder von heute, die das Scheidungs­verfahren ihrer Eltern traumatisch belastet erleben, sind die Geschiedenen von morgen, weil sie in ihrer Beziehungs- und Bindungsfähigkeit durch ihre traumatischen Erlebnisse entscheidend behindert sind." - 1991[3]

Werke

  • Pdf-icon-extern.svg Das FamFG in der FGG-Reform[ext] - Prof. Siegfried Willutzki (32 Seiten)
  • "Zur Entwicklung des gemeinsamen Sorgerechts", in: "Recht der Jugend und des Bildungswesens", RdJB, 4/2000, S. 398-410
  • "Zur Kooperation von Jugendhilfe und Justiz. Neue Perspektiven nach der Kindschaftsrechtsreform", in: "Kind-Prax", 5/98, S. 135-138

Kommentar Väternotruf

Ein sachlicher, gut vortragender und argumentierender Jurist, allerdings auch sehr diplomatisch und kritische Punkte - wie die anhaltende Diskriminierung nicht­ehelicher Kinder und ihrer Väter - nur sehr vorsichtig ansprechend. Was ist eigentlich daran so schlimm, sich in Deutschland offen gegen die menschen­verachtende staatliche Diskriminierung gegenüber Hundert­tausenden von Menschen auf Grund ihres männlichen Geschlechts und ihres Status als nicht­verheiratete Väter auszusprechen?[4]

Einzelnachweise

  1. Spiegel Special 5/1998, 1. Mai 1998
  2. Spiegel Spezial 5/1998, S. 44
  3. Pdf-icon-extern.svg Willutzki 1991[ext]
  4. Väternotruf: Siegfried Willutzki