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Montessori-Prozess

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Als Montessori-Prozess wird ein zwischen 1992 bis 1995 stattgefundener Strafprozess vor dem Landgericht Münster bezeichnet, in dem der Erzieher Rainer Möllers des massenhaften Kindesmissbrauchs angeklagt wurde und der mit seinem Freispruch endete. Er ging den Wormser Prozessen unmittelbar voraus.

In Kürze

Prozessbeginn
13.11.1992
Prozessende
16.05.1995
Anklage
sexueller Mißbrauch von über 55 Kindern
Kammervorsitzende des Landgerichts Münster
Klaus-Dieter Walden
Prozessverlauf
120 Verhandlungstage
120 Zeugen sagten aus
5 Gutachter wurden gehört[1]

Dem Erzieher Rainer Möllers war vorgeworfen worden, zwischen 1983 und 1991 an 63 Kindern sexuellen Missbrauch begangen zu haben, mehr als 750 Tathandlungen. Tatort: zwei Montessori-Kinderhäuser in Borken und Coesfeld. Die Staatsanwältin Maria Anna Krais leitete die Ermittlungen.

Am 16. Mai 1995, am 121. Sitzungstag, ist Rainer Möllers in Münster von der Anklage des sexuellen Missbrauchs, die sich zuletzt von 63 auf 3 geschädigte Kinder reduziert hatte, freigesprochen worden. Die notwendigen Kosten seiner Verteidigung wurden der Landeskasse auferlegt. Der Freigesprochene wird eine Entschädigung für 26 Monate Untersuchungshaft erhalten, wenig mehr als 15.000 Mark.[2]

Zusammenfassung des Prozesses von Gisela Friedrichsen

Das Strafverfahren gegen den heute 36 Jahre alten Erzieher Rainer Möllers, das für alle Betroffenen und Verfahrens­beteiligten zu einer Katastrophe wird, beginnt am 7. November 1990 mit kaum zu überbietender Beiläufigkeit.
Brigitte Turczer besucht ein Ehepaar in Coesfeld, mit dem sie seit acht, neun Jahren befreundet ist. Es besteht, wie sie als Zeugin später aussagt, "eine gute Freundschaft", man geht beieinander ein und aus. Sie will mit der Freundin spazierengehen, und während sich diese fertig macht, sagt der vier Jahre alte Markus (Name geändert): "Ich habe Fieber, mir tut der Po weh."
Warum sagt der Junge das? Möchte er nicht mitgehen? Frau Turczer fragt ihn: "Was kriegst du denn, wenn du Fieber hast?" Warum stellt sie diese Frage? Als Zeugin hat sie gemeint, sie habe erwartet, Markus werde jetzt nach Süßigkeiten verlangen. Süßigkeiten?
Wie auch immer, Markus sagt: "Rainer hat mir den Finger in den Po gesteckt."
Dieser Satz am 7. November 1990 ist das Fundament der Tragödie, die erst am Dienstag vergangener Woche von der Bühne des Strafrechts vorerst verschwindet, die Anklage hat vorsorglich Revision eingelegt; die alle direkt Betroffenen, mehr als 200 Kinder, die befragt worden sind, 63 von ihnen, die in der Anklageschrift als Opfer von sexuellem Missbrauch genannt werden, die Eltern aller dieser Kinder - und Rainer Möllers - in eine dunkle, gefährdete Zukunft entlässt.
Rainer Möllers ist damals Erzieher in einem Montessori-Kinderhaus in Coesfeld. Zu der Gruppe, die er von Montag bis Freitag betreut, gehört auch Markus. Und Brigitte Turczer ist Mitarbeiterin in der Beratungsstelle von Zartbitter Coesfeld e.V., einem selbständigen, unabhängigen Verein, der sich zur Aufgabe gesetzt hat, das Tabu der sexuellen Gewalt innerhalb der Familie zu durchbrechen und Hilfe für betroffene Frauen, Mädchen und Jungen anzubieten.
Die Mutter von Markus kommt wieder ins Zimmer, sie "mochte das gar nicht glauben", so Brigitte Turczer als Zeugin. "Ich habe gesagt: Wenn Markus das gesagt hat, dann stimmt das."
Yansa Elfi Schlitzer, auch eine Mitarbeiterin von Zartbitter, sagte während des Prozesses gegen Rainer Möllers vor einer Fernsehkamera: "Ja, also ist es damals passiert, als ein Kind das quasi aufgedeckt hat, das benannt hat, was ganz klar als sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch zu verstehen war."
In der Hauptverhandlung räumt Brigitte Turczer dann ein, dass Markus nichts davon erzählt hat, dass er oder Rainer ausgezogen gewesen seien: "Ich habe nie nachgefragt, wo das gewesen sei oder ob über oder unter der Hose." Markus, in der Hauptverhandlung: "Ich hatte eine Hose an ... Ich musste nie die Hose ausziehen." Markus' Mutter jedoch über ihre Reaktion am 7. November 1990: "Ich war in einer Schocksituation ... Ich dachte: Es ist sexueller Missbrauch ..."
Vor einer Fernsehkamera hat Brigitte Turczer über den Fortgang gesagt: "Und wir haben ja dann quasi mit den Eltern des Kindes so eine Strategie gefahren ..." Verteidiger Derk Röttgering, Gescher, dazu in seinem Plädoyer für Rainer Möllers:
"Zur festen Überzeugung der Verteidigung nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme (Frau Turczer: 'In der Zeit ist eine ganze Menge passiert. Wir hatten immer wieder Gespräche.') beschlossen die Mitarbeiterinnen von Zartbitter und die Eltern des Jungen, diesen weiter in das Kinderhaus zu schicken, um Herrn Möllers zu überführen."
Es finden weitere Gespräche mit Markus statt, die jedoch nicht zu neuen Aussagen oder Präzisierungen führen. Seine Eltern am 29. März 1991 in einem Brief: "Markus war nicht mehr bereit, seine Sätze zu wiederholen, bohrendes Nachfragen war eher hinderlich." Und es kommt auch zum Austausch mit dem Kinderhaus in Borken, in dem Rainer Möllers gearbeitet hat, bevor er nach Coesfeld kam. Noch bevor Rainer Möllers mitgeteilt wird, was man gegen ihn zu wissen meint, kommt es zu Diskussionen.
Eine Mitarbeiterin, die anregt, erst einmal juristischen Rat einzuholen, wird angefahren: "Entweder du glaubst dem Kind oder Rainer. Dazwischen gibt es nichts." Diese Mitarbeiterin wird später auch des Missbrauchs verdächtigt.
Erst spät, die Hauptverhandlung hat am 13. November 1992 begonnen, wird Professor Günter Köhnken, Ordentlicher Professor am Institut für Psychologie der Universität Kiel, am 23. August 1994 vom Gericht beauftragt, die Entstehungsgeschichte der Kinderaussagen zu untersuchen.
Vorsitzender Walden in der mündlichen Urteilsbegründung: "Die Kammer hat mit der Auswahl dieses Sachverständigen einen Glücksgriff getan."
Professor Köhnken sagt in seinem Gutachten, die Möglichkeit, "dass eventuell tatsächlich gar kein sexueller Missbrauch stattgefunden haben könnte, sondern dass Markus vielleicht eine an sich harmlose Handlung (zum Beispiel eine Rangelei, bei der Rainer Möllers mit seiner Hand an dessen Po gekommen ist) falsch interpretiert, 'entharmlost'" worden ist, wurde "überhaupt nicht mehr in Betracht gezogen".
Passagen aus der mündlichen Urteilsbegründung zu Markus, seinem Satz, der alles auslöst - und den Folgen:
"Der erste Verdacht tauchte gegenüber einer Mitarbeiterin von Zartbitter auf. Es liegt auf der Hand, dass die Mitarbeiterin diese Aussage bereitwillig aufgenommen hat, weil sie in ihr Konzept passte. Die Aussage des Kindes vor Gericht erbrachte keinen greifbaren Hintergrund für einen sexuellen Missbrauch ... Schon bei der ersten Befragung des Kindes kam es zu Suggestionen. Die suggerierten Vorstellungen setzten sich fest wie echte Erinnerungen an tatsächlich Erlebtes ... Die Eltern waren von der Befürchtung ausgegangen, dass ihre Kinder missbraucht worden seien. Mit immer bohrenderen Fragen drangen sie auf die Kinder ein, bis die erwünschte Antwort kam ... Zum Teil kam es zu monatelangen Befragungen, weil die Eltern mit den Antworten der Kinder nicht zufrieden waren. Es wurden Fragen so lange wiederholt, bis das Kind die gewünschte Antwort gab. Mit jeder Frage lernt das Kind immer mehr, was der Fragende erwartet. Es lernt - unbewusst - die Opferrolle. Es lernt die Geschichte, wie sie sich ereignet haben soll ... Das erschütterndste Ergebnis dieses Verfahrens ist, dass man Kindern auf diesem Gebiet etwas suggerieren kann, was sie dann als tatsächlich Erlebtes erinnern ..."
Das Resultat war eine Anklageschrift, in der Rainer Möllers vorgeworfen wurde, zwischen 1983 und 1991 mehr als 750 Tathandlungen des Missbrauchs an 63 Kindern begangen zu haben. Der Möllers-Verteidiger Jürgen Plassmann, Münster, erinnerte in seinem Plädoyer daran, zu welchen Behauptungen es in dem Erdrutsch, der Markus' Satz vom 7. November 1990 folgte, unter anderem gekommen ist: Geschlechtsverkehr auf dem Altar, zwei ermordete Frauen, unterirdische Gänge unter dem Montessori-Kinderhaus - die Liste der Ungeheuerlichkeiten lässt sich fortsetzen bis zum Auftritt von Außerirdischen.
Im Gutachten von Professor Köhnken heißt es, er gehe davon aus, dass bereits auf dem ersten der Elternabende, die 1991 ausbrachen, "die Grundlage für eine einseitig auf die Bestätigung vorgefasster Überzeugungen gerichtete Ermittlungstätigkeit der Eltern geschaffen wurde". Und dem folgen Sätze, die zu einem zentralen Hinweis führen, der, so man sich nicht sofort empört, sondern nachdenkt, eine erste Lehre aus diesem Strafprozess sein könnte:
"In diesem Zusammenhang sind auch die häufig verwendeten Begriffe 'Aufdeckung' und 'Aufdeckungsarbeit' bezeichnend. Aufdecken kann man nur etwas, was vorhanden, aber verdeckt, jedenfalls nicht offen ist. Das Bemühen um Aufklärung der Frage, ob überhaupt etwas geschehen ist und, falls ja, wer davon betroffen sein könnte, wäre meines Erachtens in dieser Phase angemessener gewesen."
Vereine wie Zartbitter und Wildwasser, der bekannteste von ihnen, sind bewusst parteiisch. Sie haben das Verdienst, den sexuellen Missbrauch zu einem Thema der Öffentlichkeit und der Strafjustiz gemacht zu haben. Vertreterinnen dieser Vereine verstehen "Parteilichkeit als Parteinahme für das gegenüber der Erwachsenen­generation strukturell abhängige und ohnmächtige Kind. Aus der Kenntnis der gesellschaftlich bestehenden strukturellen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse im Generationsverhältnis wird die Notwendigkeit gesehen, 'sich auf die Seite des Kindes zu stellen'".
Man klärt nicht zunächst auf, "ob überhaupt etwas geschehen ist". Man beginnt, so sich ein Anlass bietet, aufzudecken. Man geht davon aus, dass da etwas vorhanden ist, etwas Verdecktes, was man offenzulegen hat.
Dieses Vorgehen ignoriert die Unschuldsvermutung, die sich schon aus dem Rechtsstaatsprinzip herleitet. Es ignoriert, dass jeder und jede als unschuldig zu behandeln sind, bis ihnen in einem gesetzlich geregelten Verfahren ihre Schuld nachgewiesen wurde.
Die Erfahrungen von Zartbitter Coesfeld stammten nahezu ausschließlich aus dem Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie. Dass man, als man einen Satz eines vier Jahre alten Kindes ohne jedes Zögern als einen Beleg für sexuellen Missbrauch ansah, sofort überzeugt war, wo einem Kind derartiges widerfahren sei, seien gewiss auch andere Kinder betroffen - damit stürzte Zartbitter kopfüber in ein Massenbeschuldigungsverfahren.
Man geriet in eine Problematik, über die im Ausland schon vieles bekannt war, mit der jedoch die Polizei, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte, die Sachverständigen, die Verteidiger und die Vertreter der Nebenklage in der Bundesrepublik noch keine Erfahrungen hatten. Blind führte man die Schar der Blinden an.
Rainer Möllers ist freigesprochen worden, was bedeutet, dass die gesetzliche Unschuldsvermutung nicht widerlegt worden ist. Mehr war nicht möglich. Dass er jenseits aller Zweifel unschuldig ist, war angesichts des Chaos aus Suggestionen, aus den unentwirrbaren Geschichten der Entstehung der Aussagen und einem erschreckenden Geflecht der Beziehungen zwischen den Beteiligten nicht mehr feststellbar. Die Eltern meinen, man beschuldige nun sie und das Leid ihrer Kinder, die sie nach wie vor für missbraucht und geschädigt für ihr ganzes Leben halten, werde mit juristischer Spitzfindigkeit ignoriert.[3]

Der Spiegel

Jeder Mann ein Kinderschänder?
Ist massenhafter sexueller Mißbrauch von Kindern durch Eltern und Erzieher "das bestgehütete Geheimnis der Gesellschaft"? Also mehr oder weniger jeder Mann ein "Kinderschänder"? Oder wird hier massenhaft "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" getrieben? Wenn nämlich die Aussagen von oft suggestiv befragten Kindern im Schul- oder Vorschulalter zu Hexenjagden gegen die "Täter" führen. Verharmlosung beklagen die einen, Hysterie die anderen. Während SPIEGEL-Reporter Cordt Schnibben das hilflose Schweigen vieler Opfer für das Hauptproblem hält (SPIEGEL 10/1994), kommen die Gerichtsreporter des SPIEGEL, Gisela Friedrichsen und Gerhard Mauz, zu dem Ergebnis, daß zumindest der in 55 Fällen angeklagte Rainer Möllers ein Opfer blinden Eifers bei der Befragung der Kinder ist (Seite 94). Friedrichsen und Mauz, davon überzeugt, daß Möllers zu Unrecht beschuldigt wird, schreiben gegen "einen Jagdeifer, der schädigt, was er zu schützen vorgibt" (SPIEGEL 39/1993). Die Zeichnung auf dem Titel ist ein Dokument aus dem Möllers-Prozeß in Münster, gemalt von einem der angeblich mißbrauchten Kinder - einem Kind im Vorschulalter.[4][5]

Nachbereitung einer Journalistin

Die Journalistin Tamara Duve schreibt selbstkritisch, wie sie damals die von Kavemann und Lohstöter in dem 1984 herausgebrachten Buch "Väter als Täter - Sexuelle Gewalt gegen Mädchen" veröffentlichten Zahlen ungeprüft übernahm und ihren Texten voranstellte, um die "dramatische gesellschaftliche Dimension" der Thematik zu verdeutlichen. Heute hat sie Zweifel am Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs, so wie es damals beziffert wurde, und sie fragt sich inzwischen selbstkritisch, welchem Zeitgeist sie aufgesessen war, dass sie sich so unreflektiert mit dem Thema beschäftigt hatte.

Hier ihr Bericht:

In Münster lief die Gerichtsverhandlung gegen Rainer Möllers, einen ehemaligen Erzieher in zwei "Montessori"-Kinder­gärten[wp] in den westfälischen Kleinstädten Coesfeld und Borken. Der 35jährige Rainer Möllers war angeklagt, über 50 seiner einstigen Schützlinge aufs perverseste missbraucht zu haben - und zwar in Hunderten von Fällen, in einem Zeitraum von acht Jahren.
Die Masse der Vorwürfe, ihr sadomasochistisches, koprophiles Ausmaß und die lange Dauer machten mich stutzig, zumal sich die Anklage lediglich auf die Aussagen der Kinder stützte. Andere Beweise oder Indizien gab es nicht.
Es schien mir nicht vorstellbar, dass ein Erzieher in einem für jedermann jederzeit zugänglichen Kindergarten acht Jahre lang unbemerkt und permanent Vorschulkinder vergewaltigt, gequält und bedroht haben konnte, ohne Spuren zu hinterlassen. Ja, mehr noch: Rainer Möllers war bei seinen Kollegen, den Kindern und deren Eltern besonders beliebt gewesen.
Der Blick ins Archiv brachte noch mehr Irritation. Soviel Gleichklang unter meinen Kollegen hatte ich noch nicht erlebt. Es schien paradox: In einem Fall, der mehr Fragen aufwarf, als Antworten zu geben, und viele vernünftige Zweifel auslöste, schien für alle sicher zu sein, dass Rainer Möllers schuldig war. Die Vorverurteilung war flächen­deckend und perfekt.
Besonders verwundert war ich allerdings über die Verleumdungs­kampagne der EMMA. Nicht etwa, weil sie Möllers für den Täter hielt. Damit hatte ich gerechnet, weil es in der feministischen Natur der Sache liegt. Aber der Hass richtete sich weniger gegen den angeklagten Mann als gegen eine Frau: gegen Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin vom SPIEGEL. Sie sei "Mittäterin" des "echten Täters", hieß es, sie gebe sich "alle Mühe zur Verharmlosung der Sexualgewalt".
Gisela Friedrichsen hatte zusammen mit Gerhard Mauz für den SPIEGEL eine Gerichts­reportage über das Verfahren gegen Möllers geschrieben. Es war der einzige Artikel, in dem der ehemalige Erzieher nicht vorverurteilt worden war.
Friedrichsen und Mauz begründeten vielmehr detailliert, warum es sich beim Fall "Montessori" um eine wahnhafte Massen­beschuldigung handelte, die jeglicher realen Grundlage entbehrte. Sie zogen Parallelen zu den Fällen amerikanischer "Hexenjagden in Kindergärten", die jetzt, mit zehnjähriger Verzögerung, auch in Deutschland ausgebrochen wären.
Diese Analyse machte Sinn, erklärte mir die vielen Ungereimtheiten, die ich bis dahin nicht verstanden hatte. Sie öffnete mir den Blick für eine andere mögliche Sichtweise der Problematik: Wenn überhaupt nichts gewesen war, dann konnten auch keine Spuren hinterlassen worden sein. Ich las Artikel über die amerikanischen Massen­beschuldigungs-Verfahren und erfuhr, dass es möglich ist, Kinder so suggestiv zu befragen, dass sie alles erzählen, was man von ihnen hören will.
Ich fuhr nach Münster und beobachtete die Gerichtsverhandlung gegen Möllers. Die Atmosphäre war außergewöhnlich gespannt. Rainer Möllers war nicht ein Angeklagter, für den die Unschuldsvermutung galt und der Grundsatz "in dubio pro reo" - auf der Anklagebank saß einer, der seine Unschuld beweisen musste.
Coesfeld und Borken sind zwei kleine Städte in der westfälischen Provinz. Die Gegend ist streng katholisch. Diejenigen, die hier ihre Kinder in Montessori-Kindergärten schicken, gehören zur akademischen Mittelschicht. Montessori-Eltern empfinden sich gemeinhin als fortschrittlicher und aufgeklärter als andere Eltern.
Es war der Sohn eines damaligen Vertreters der Grünen im Stadtrat von Coesfeld, der den ersten Verdacht ausgelöst hatte - eines Vaters, der in derselben politischen Tradition stand wie ich selbst. Nicht zuletzt deshalb begann ich, den Ursprung der Verdachts­entwicklung genauer zu betrachten.
Der Sohn dieses Grünen-Politikers also hatte am 7. November 1990 auf die Frage, was er bekomme, wenn er Fieber habe, geantwortet: "Rainer hat mir den Finger in den Po gesteckt." Diese Äußerung machte der Fünfjährige allerdings nicht von sich aus. Es war die Mitarbeiterin der örtlichen Beratungsstelle von "Zartbitter", eine Freundin der Familie, die ihm diese Frage gestellt hatte.
Für die Zartbitter-Frau war die Antwort des Kindes ein eindeutiger Hinweis auf sexuellen Missbrauch durch den Erzieher Rainer Möllers, und so erklärte sie es auch der Mutter: "Entweder glaubst du dem Jungen, oder du glaubst ihm nicht. Dazwischen gibt es nichts."
Was genau aber sollte die Mutter ihrem Kind glauben? Dass ihm der Erzieher beim Fiebermessen den Finger in den Po gesteckt hatte? Oder die daraus resultierende Interpretation der Zartbitter-Frau, das Kind sei sexuell missbraucht worden? Glaubte die Mutter dem, was das Kind gesagt hatte, dann hätte sie im Kinderhaus klären müssen, was vorgefallen war - ob das Kind wirklich Fieber gehabt hatte, ob Fieber gemessen worden war und was dem Kind dabei in den Po hätte gesteckt werden können. Ein solches Gespräch wäre gerade in einem Montessori-Kinderhaus naheliegend gewesen, wo ständig Gespräche und Auseinandersetzungen zwischen Erziehern und Eltern das offene Klima prägen. Ein solches Gespräch hat es nicht gegeben. Die Eltern glaubten der Interpretation der Zartbitter-Mitarbeiterin, ihrem Kind sei sexuelle Gewalt angetan worden. Aber anstatt jetzt erst recht etwas zu unternehmen, schickten die alarmierten Eltern den Jungen weiterhin in den Kindergarten. Und zwar vier Monate lang.
Je mehr ich von der Entstehungsgeschichte der Vorwürfe gegen Möllers erfuhr, desto mehr veränderte sich mein Blick auf die, die ich bis dahin für aufgeklärt, ja in dieser Hinsicht für meinesgleichen gehalten hatte. Je mehr ich erfuhr, desto weniger konnte ich nachvollziehen.
Anstatt ihr Kind vor dem vermeintlichen Schänder zu schützen, war es den Eltern wichtiger, gemeinsam mit den Zartbitter-Mitarbeiterinnen eine "Strategie" gegen Möllers zu entwickeln. Eine Strategie, weil die Zartbitter-Frauen davon ausgingen, "wenn ein Kind betroffen ist, dann müssen mehrere betroffen sein".
Folgte ich also dieser - für mich nicht zwingenden - Logik, dann hatten diejenigen, die das Schützen vor sexueller Gewalt zu ihrem höchsten Credo erklärten, die Vorschulkinder im Montessori-Kinderhaus über einen Zeitraum von vier Monaten bewusst dem Missbrauch ausgesetzt.
Es kam zu einer Vielzahl von Gesprächen "unter dem Siegel der Verschwiegenheit". Der Verdacht wurde angereichert. Erst am 25. Februar 1991 fand ein "offizielles" Gespräch mit der Leiterin des Coesfelder Montessori-Kinderhauses statt. Rainer Möllers wurde immer noch nicht zu dem Vorwurf befragt. Erst zehn Tage später erfuhr er davon, an dem Tag, an dem er fristlos entlassen wurde.
Ich versuchte mir vorzustellen, welche Stimmung in diesen zehn Tagen im Kinderhaus geherrscht haben musste. Die "eingeweihten" Erzieher begannen Rainer Möllers, den sie bis zu diesem Zeitpunkt sehr gemocht und für einen ausgesprochen fähigen Kollegen gehalten hatten, zu beobachten. Verhielt er sich in letzter Zeit nicht "irgendwie merkwürdig", so unkonzentriert, so als ob er "etwas zu verbergen" hätte?
Man begann zu interpretieren - rückwirkend. Hatte er sich nicht schon immer besonders intensiv mit den Kindern beschäftigt? Hatte er nicht Kinder, vor allem behinderte, manchmal auf seinen Schoß gesetzt und ihnen den Kopf gestreichelt? War es nicht jetzt, im nachhinein betrachtet, auffällig, dass er mit den Kindern öfters Wald­spazier­gänge gemacht oder sie mit in seinen Garten genommen hatte, um dort im Teich Kaulquappen zu fangen?
Immer stärker wurden Möllers Verhaltensweisen, die ihm noch wenige Tage zuvor hoch angerechnet worden waren, gegen ihn verwendet und zu eindeutigen Hinweisen darauf, dass er die Kinder missbrauchte. Und so wurde in diesen zehn Tagen der "Finger in den Po Missbrauch"-Verdacht zur Gewissheit.
Am 7. März 1991 war es dann soweit. Rainer Möllers wurde zu einem Treffen geladen, das man bei Zartbitter das "Konfrontations-Gespräch" nannte. Anwesend waren neben der Kindergarten-Leiterin und zwei anderen Erzieherinnen der Vater des Jungen, dem Möllers den Finger in den Po gesteckt haben sollte, jene Zartbitter-Frau, der er das erzählt hatte, und noch eine weitere Mitarbeiterin der Beratungsstelle. Möllers wurde nicht wie ein Verdächtiger behandelt, sondern wie ein Täter. Er wurde nicht gefragt, ob er dem Jungen den Finger in den Po gesteckt hatte, sondern man wollte von ihm wissen, was er dabei empfunden hatte.
Rainer Möllers versuchte zu erklären, dass er überhaupt nicht wisse, wovon die Rede sei, und fing an zu weinen. Die Zartbitter-Mitarbeiterin, die den Verdacht ausgelöst hatte, sagte später: "Es war wirklich so ein Gefühlsbad, das er da selbst inszeniert hat. Und ich glaube, wenn ich nicht meine Professionalität gehabt hätte, dann wäre es schwierig gewesen, auch dabei zu bleiben. Ich glaube, ich wäre auf jeden Fall ins Schwanken gekommen."
Ich fragte mich, wie sich ein Unschuldiger aus ihrer Sicht hätte verhalten müssen? Ich begriff, dass es für sie gar keinen Unschuldigen geben konnte. Die Möglichkeit, dass kein sexueller Missbrauch stattgefunden hatte, ließ ihre "Professionalität" gar nicht zu.
Rainer Möllers wurde noch am selben Tag fristlos entlassen. Fünf Tage später veranstalteten die "Zartbitter-Expertinnen" eine Versammlung im Kinderhaus, auf der sie die Eltern darüber informierten, dass Möllers wegen sexuellen Missbrauchs entlassen worden war. Und sie informierten die nunmehr verunsicherten Eltern darüber, was Hinweise auf sexuellen Missbrauch sein könnten.
Eine Lawine brach los. Die Eltern begannen zu interpretieren - im nachhinein. Waren Schlafstörungen, Bettnässen, Einkoten, aggressives oder depressives Verhalten, ein wunder Po oder eine entzündete Scheide auf sexuellen Missbrauch zurückzuführen? Alle Verhaltensweisen der Kinder wurden nun plötzlich nur noch im Hinblick auf sexuellen Missbrauch bewertet.
Sie begannen, ihre Kinder zu befragen, ob der Rainer auch ihnen den Finger in den Po gesteckt hatte. Die Kinder wiederum fragten die Erzieher, ob "der Rainer nicht mehr in den Kindergarten kommt, weil er Kindern den Finger in den Po gesteckt hat". Die Erzieher trafen sich mit den Eltern, die Eltern tauschten untereinander die neuesten "Informationen" aus.
Die Eltern machten sich, angeleitet durch die "Professionellen" von Zartbitter, zu "Hilfspolizisten". Sie fertigten Protokolle an, schrieben Tagebücher, hielten die Gespräche mit ihren Kindern auf Tonband fest und interpretierten Zeichnungen. Die "Missbrauchs"-Informationen wurden auch an den Montessori-Kinder­garten ins benachbarte Borken weitergeleitet, wo Rainer Möllers gearbeitet hatte, bevor er nach Coesfeld empfohlen worden war. Inzwischen hatte man Strafanzeige bei der Polizei erstattet, diese wiederum Fragebögen zu den "Vorfällen" an alle Eltern verschickt. Professor Dr. Tilmann Fürniss, Leiter der Kinder- und Jugend­psychiatrie der Uniklinik Münster, reiste an, um den Eltern "professionelle" Hilfe zu geben.
Er empfahl die Fragestellung: "Was könnte der Rainer gemacht haben?" und begann später damit, Kinder und Eltern zu therapieren - mit einer von ihm selbst entwickelten Methode, die er Traumaarbeit nennt.
Dabei galt es, seitens des Therapeuten, für die Kinder eine "explizit sexuelle Sprache zur Benennung der Misshandlungs­fakten zu finden ... die Fakten der sexuellen Misshandlung zu verbalisieren und damit die sexuelle Misshandlung als Fakt zu etablieren und zu konstruieren" (Familiendynamik, Juli 1993). Aus einem "Finger in den Po"-Verdacht wurde ein "Himalaya-Gebirge" der perversesten Anschuldigungen, aus dem beliebten Erzieher Rainer Möllers ein "Sexmonster", das in seiner achtjährigen Tätigkeit nichts anderes getan haben sollte, als seine Schützlinge zu vergewaltigen, zu quälen und zu bedrohen.
Wie ein Flächenbrand breiteten sich die Vorwürfe aus. Auch andere Erzieherinnen und Erzieher, Zivil­dienst­leistende und Reinigungs­kräfte, sogar die Taxifahrer, die die Kinder zum Kindergarten gefahren hatten, wurden schließlich beschuldigt. Von einer "Mafia-Organisation" war die Rede, die mit den Kindern Pornos gedreht und damit schwunghaften Handel getrieben haben sollte.
Es wurde von Fallgruben, unterirdischen Gängen mit Fledermäusen, Särgen und geschlachteten Frauen phantasiert. Der Turnhallenboden wurde aufgerissen, um nach den Gängen zu suchen. Rainer Möllers wurde inhaftiert, für insgesamt 26 Monate. Es wurde Anklage gegen ihn erhoben. Am 13. November 1992 wurde die Haupt­verhandlung eröffnet.
Immer wieder fragte ich mich, wieso eine derartige Anklage erhoben und zugelassen worden war, ohne auch nur die Spur objektiver Beweise zu haben. Das einzige, was es gab, waren "Aussagen", die aufgrund suggestiver Befragungs­methoden die Projektionen ihrer "Vernehmer" wieder­gegeben hatten. Klassische, rationale Polizeiarbeit, wie beispielsweise Spuren­sicherung, unterblieb weitestgehend.
Am meisten verwunderte mich allerdings die Tatsache, dass die Kinder nie körperlich untersucht worden waren. Weder die Eltern noch die Polizei und auch nicht die Staatsanwältin hatten diese zur Beweis­sicherung so wichtigen Untersuchungen veranlasst. Und dies, obwohl die Kinder von permanenten analen und vaginalen Vergewaltigungen, aber auch von Spielzeugautos, Stöcken, Zahn­bürsten, Seifen, Löffeln und vielem anderen mehr in ihren Scheiden und Aftern erzählt hatten.
Als ich am Ende meiner Recherchen für den Montessori-Film angekommen war, musste ich feststellen, dass keiner der "Beschuldiger" bereit war, ein Interview vor der Kamera zu geben. Diejenigen, die monatelang nichts anderes getan hatten, als Rainer Möllers und andere öffentlich zu verdächtigen und zu beschuldigen, zogen sich nun hinter eine Mauer des Schweigens zurück.
Ich müsste garantieren, dass ich auf ihrer Seite stünde, und "daran glauben, dass der Missbrauch stattgefunden hat", verlangte eine Mutter, sonst würde sie gar nichts sagen. Nicht rationale, kritische Aus­einander­setzung erwartete sie von mir, sondern ein "Glaubensbekenntnis".
Welche Entwicklung, so fragte ich mich, hatte das Thema "sexueller Missbrauch an Kindern" genommen, seit ich vor zehn Jahren meine Gerichtsreportagen über "Väter als Täter" geschrieben hatte?
Auf der Suche nach Antworten entdeckte ich einen Aufsatz von Ursula Enders, die 1987 Zartbitter mitbegründet hatte. Mittlerweile war sie der Meinung, dass "ein Vater, der 'nur' seine eigene Tochter missbraucht", ein "exotischer Ausnahmefall" sei. 40 Opfer im Leben eines Täters, so behauptet Enders, seien "eher niedrig gegriffen". Ich begriff, dass für die selbsternannten "Missbrauchs-Experten" mittlerweile jeder Mann ein Kinder­schänder geworden ist.
Beweise für ihre Thesen haben sie nicht, wohl aber "Fälle" - zum Beispiel den des ehemaligen Erziehers Rainer Möllers aus dem Münsterland.
Die Hexenjagd hatte längst begonnen.[6]

Laudation an RA Derk Röttgering

Das Strafprozessrecht dient der doppelten Aufgabe, die zugleich sein inneres Spannungsverhältnis ausmacht:
Es soll die Verfahrensformen zur Verfügung stellen, die die Überführung eines Schuldigen gewährleisten, es soll aber gleichzeitig sicherstellen, dass ein Unschuldiger nicht verurteilt wird und in seine Freiheit nur eingegriffen wird, wenn dies im Rahmen der Aufklärung einer Straftat unerlässlich ist.
Das Strafverfahrensrecht wird in diesem Sinne auch als Seismograph des verfassten Rechtsstaats bezeichnet.
Der Verteidigung ist in diesem einer Synthese schwer zugänglichen Verhältnis die Aufgabe zugewiesen, die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK nachhaltig umzusetzen.
In besonderen gesellschaftlichen und politischen Situationen, auch in besonderen Fallkonstellationen kann es für den einzelnen Verteidiger - neben dem notwendigen Fachwissen - ein hohes Maß an Zivilcourage erfordern, gegen die veröffentlichte Meinung, gegen Vor­ver­urteilungs­tendenzen auch in der Justiz, gegen überzogene Strafverfolgung diese Position zu beziehen und beharrlich zu behaupten gegen alle Wechselfälle strafprozessualen Geschehens.
Im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts waren Angeklagte, gegen die der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Kindern erhoben wurde, hochgradig gefährdet, aus der Gesellschaft mit ihren dem Bürger zuerkannten Rechten ausgeschlossen zu werden.
In dieser Situation befand sich im Jahre 1990 der Erzieher Rainer Möllers, dem vorgeworfen wurde, Kinder in den Montessori-Einrichtungen in Borken und Coesfeld vielfältig, vielzählig, in abenteuerlich anmutenden Formen sexuell missbraucht zu haben.
Einer Phalanx stand die Verteidigung gegenüber von sozialarbeitender Aufdeckungs­organisation (Zartbitter), Jugendpsychiater der Universität Münster (Fürniss) Boulevardpresse ("Kinderschänder, Deutschlands schlimmster Fall"), Staatsanwaltschaft ("ich klage alles an, was ich auf den Tisch kriege") und obergerichtlicher Justiz (OLG Hamm: Er hat gedroht, "die Soldaten des Bundeskanzlers würden den Kindern den Kopf abschlagen (...) er werde die Eltern totzaubern, er werde die Kinder aus dem 20. Stock werfen") und gewerblicher Aussage­psychologie (Fricke u. Krück / IGS Bochum - "Aussagen im Kern glaubhaft") und Neben­klage­ver­treterinnen, Rechts­anwältinnen, die schon vor Prozessbeginn darauf hinwiesen, es gebe im Falle Möllers Anhaltspunkte dafür, dass es sich um rituellen Missbrauch handeln könne, also um sexuelle Zeremonien, Folter, Todesrituale, Inzest, Kannibalismus etc.
Das war die Verteidigung des Monsters in Zeiten mittelalterlich anmutender Hexenjagd in der Universitätsstadt Münster.
Der Prozess währte 2,5 Jahre, am 121 Verhandlungstag sprach die Jugend­schutz­kammer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters Klaus-Dieter Walden Herrn Möllers frei.
 
Da hatte die Kammer schon zwei Mal Haftverschonung ausgesprochen und war jeweils vom Beschwerdesenat des OLG Hamm wieder aufgehoben worden. Das Urteil wurde rechtskräftig.
 
Der dieses Verfahren als Verteidiger durchgestanden hat, ist unser heutiger Preisträger.
 
Sein Verdienst liegt darin, der gegnerischen Phalanx getrotzt zu haben.
Er hat mit einem erfahrenen Kollegen verteidigt. Das Vier-Augen-Prinzip zu installieren, ist eine kluge Entscheidung in diesem Verfahren gewesen.
Er hat die affirmativen Gutachten der Aussage­psychologinnen des Arntzen-Instituts infragegestellt und begehrt, qualifizierte Wissenschaftler der Aussage­psychologie ins Verfahren zu nehmen.
Er hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, der Geburts­stunde der Aussage und ihrer Entwicklungs­geschichte besonderes Augenmerk zu widmen.
Er hat mit Prof. Dr. Undeutsch und Prof. Dr. Köhnken bei Gericht Gehör bekommen und ein Fehlurteil verhindert.
Auf diesem Weg ist er von den Spiegel-Redakteuren Gisela Friedrichsen und Gerhard Mauz gegen den Presse-Mainstream gestützt worden.
Begriffe, die uns heute selbstverständlich klingen, mussten in foro erst eingebracht werden. Die neuen Erkenntnisse der Aussage­psychologie mussten gegen ein Satrapen[wp]-Gewerbe durchbrochen werden.
Rechtsanwalt Derk Röttgering ist in dieser so wichtigen justizhistorischen Situation der richtige Verteidiger für den richtigen Fall gewesen.
 
Dafür gebührt ihm die Auszeichnung und der Dank seiner Kolleginnen und Kollegen der Arbeits­gemeinschaft Strafrecht.[7]

Einzelnachweise

  1. Susanne Wittlich, Axel Wolfsgruber: Sexueller Missbrauch: Verschüttete Wahrheit, Focus am 22. Mai 1995
  2. Gisela Friedrichsen: Prozesse: Blind die Blinden angeführt, Spiegel am 29. Mai 1995
  3. Gisela Friedrichsen: Prozesse: Mißbrauch der Strafjustiz, Spiegel am 22. Mai 1995
  4. Hausmitteilung Betr.: Titelgeschichte, Spiegel am 20. Juni 1994
  5. Gisela Friedrichsen: "Jeder Mann ein Kinderschänder", Spiegel Nr. 25/1994, S. 94-109
  6. Tamara Duve: Die Hexenjäger(innen) - Anmerkungen zum Thema Kindesmißbrauch, Spiegel am 1. August 1996; Pdf-icon-extern.svg pdf[ext]
  7. AG Strafrecht: Laudatio 2004

Querverweise

Netzverweise