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Heiratsratgeber/Warum heiraten?

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Warum heiraten? Diese Frage sollte sich heiratswillige Mann stellen, möglichst bevor er einer Frau einen Heiratsantrag macht und die Ehe mit ihr eingeht. Dabei sollte er sich über seine Motive für eine Heirat klarwerden, aber vor allem auch über die Motive einer Frau.

Die Motivlage

Die Motive der Frauen hat Esther Vilar sehr knapp auf den Punkt gebracht:

Zitat: «Außerhalb seiner Funktion als Ernährer mißt die Frau dem Mann keinen Wert zu.»[1]

Sie führt in ihrem Buch Der dressierte Mann weiter aus:

"Die Frau läßt den Mann - nur aufgrund der Tatsache, daß er ein Mann ist und sie etwas ganz anderes, nämlich eine Frau - bedenkenlos für sich arbeiten, wann immer es eine Gelegenheit gibt. [...] Die Frauen lassen die Männer für sich arbeiten, für sich denken, für sich Verantwortung tragen. Die Frauen beuten die Männer aus."[2]
"Was ist der Mann? Der Mann ist ein Mensch, der arbeitet. Mit dieser Arbeit ernährt er sich selbst, seine Frau und die Kinder seiner Frau. Eine Frau dagegen ist ein Mensch, der nicht (oder nur vorübergehend) arbeitet. Die meiste Zeit ihres Lebens ernährt sie weder sich selbst noch ihre Kinder, geschweige denn ihren Mann."[3]
"Was immer der Mann tut, wenn er arbeitet - ob er Zahlen tabelliert, Kranke heilt, einen Bus lenkt oder eine Firma leitet -, in jedem Augenblick ist er Teil eines gigantischen, unbarmherzigen Systems, das einzig und allein auf seine maximale Ausbeutung angelegt ist, und er bleibt diesem System bis an sein Lebensende ausgeliefert. [...] Sie tun es, weil sie dafür dressiert werden: Ihr ganzes Leben ist nichts als eine trostlose Folge von Dressur­kunst­stückchen. Ein Mann, der diese Kunst­stückchen nicht mehr beherrscht, der weniger Geld verdient, hat "versagt" und verliert alles: seine Frau, seine Familie, sein Heim, den Sinn seines Lebens - jedwede Geborgenheit. [...] Der Mann sucht immer jemand oder etwas, dem er sich versklaven kann, denn nur als Sklave fühlt er sich geborgen - und seine Wahl fällt dabei meist auf die Frau."[4]

Ein heiratswilliger Mann wird darauf entrüstet antworten: "Aber meine ist ganz anders!" Er sollte zumindest in Betracht ziehen, dass er unter dem AMIGA-Syndrom leiden könnte. Auch wenn er es nicht glaubt, so ist es doch gut über dieses Syndrom zu wissen, das sehr häufig auftritt, wenn das Gehirn von Liebes- und Glücks­hormonen geflutet ist. Die Evolution hat es nicht umsonst so eingerichtet, dass beim Mann der Verstand aussetzt, wenn er sich einer Frau ausliefert.

Das AMIGA-Syndrom beschreibt das Abwehrverhalten von verliebten Menschen, die auf Einwände von Freunden, Familien­angehörigen und Arbeits­kollegen typischerweise mit der Antwort "Aber Meine(r) Ist Ganz Anders!" reagieren, was zu der Begriffsbildung führte.

Die Ehe

Ein Heiratsmotiv ist, sich fester binden zu wollen, möglichst auf Lebenszeit. Dafür ist das Rechtsinstitut Ehe allerdings denkbar ungeeignet. Viele denken vielleicht die Trauformel "... bis dass der Tod euch scheide!", die sie aus dem Konfirmations-[wp], Kommunions­unter­richt[wp] oder auch nur aus alten Filmen kennen. Indes ist diese Formel längst zu einer romantischen Floskel verkommen, ohne jede Bedeutung im wirklichen Leben. Mit der Familienrechtsreform 1976 wurde der Bestand der Ehe auf Lebenszeit de facto aufgegeben. Der Rechtsgelehrte Joachim Wiesner beschrieb die faktischen Folgen des geänderten Familienrechts sehr anschaulich in seiner Abhandlung "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat".[5]

  1. "In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht." [6]
  2. "Eine Regelung, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde, gibt es nicht." [6]
  3. "Im Sozial- und Rechtsstaat ist das Familienrecht zum Auslöser und das Sozialhilferecht zum Zwischenfinanzierungsinstrument für Ehezerstörungen geworden." [7]

Durch weitergehende Gesetzes­änderungen und fort­schreitende Rechtsprechung wurden zudem die Rechte der geschiedenen Frau denen der Ehefrau immer weiter angeglichen. Die geschiedene Frau kann sich sogar noch mehr Freiheiten herausnehmen als die verheiratete Frau. Die Ehefrau ist teilweise noch gegenüber dem Ehemann Rechenschaft schuldig, wofür sie das Familien­einkommen ausgibt. Nach der Scheidung ist die Frau diese Rechen­schafts­pflicht los. Der Mann hat dann nur noch zu arbeiten und das Geld auszuhändigen. Einen Einfluss darauf, wie die Frau das Geld verwendet, darf er nicht nehmen. Es ist in das Belieben der Mutter gestellt, ob sie das vom Vater erwirtschaftete Geld zum Wohl der gemeinsamen Kinder ausgibt, in Alkohol umsetzt oder damit das Motorrad des neuen Lebens­abschnitts­gefährten finanziert. Dem Vater ist es nicht einmal erlaubt, den Kindergarten zu bezahlen und das Geld vom Kindesunterhalt abzuziehen. Er würde wegen Verletzung der Unterhalts­pflicht verklagt und verurteilt werden.[8][9]

Wer also glaubt, mit der Eheschließung eine dauerhafte Bindung zu einer Frau einzugehen, ist in einem naiven Irrtum. Dazu kommt, dass allem Gerede von Gleichberechtigung der Geschlechter und Emanzipation der Frau zum Trotz, das aktuelle deutsche Eherecht der Frau nur Rechte bringt, aber keine Pflichten aufbürdet, während es dem Mann nur Pflichten auflegt, aber keine Rechte einräumt. Um es kurz und schmerzlos zu sagen: Die Eheschließung ist für einen Mann ein äußerst unvorteilhaftes Geschäft. In jedem anderen Bereich des Vertragsrechts, würde ein Vertrag, bei dem die Rechte und Pflichten zwischen den Vertrags­partnern so ungleich verteilt sind, wie in der Ehe, als sitten­widrig und unwirksam gelten.

Aber das ist noch nicht alles. Der Ehevertrag ist, wie in der Sklaverei, nicht kündbar.

Zitat: «Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind.»[10]

Das bedeutet, dass der Mann nicht nur seiner Frau nichts zu sagen hat und ihr gegenüber keinerlei Rechte hat, nein, die Frau kann auch nach einer so genannten Scheidung ihre Rechte (auf Unterhalt) weiterhin und auf Jahre hinaus geltend machen. Das nennt der deutsche Rechtsstaat "nacheheliche Solidarität". Das ist natürlich purer Euphemismus. Wie durch Joachim Wiesner herausgearbeitet, ist die Frau in der Ehe dem Mann zu keinerlei Solidarität verpflichtet. Sie kann jederzeit und sanktionslos die Ehe für beendet erklären und gleichzeitig (!) von ihrem Mann "nacheheliche Solidarität" gerichtlich einfordern.

Das Konkubinat

Das Konkubinat ist eine Form des Zusammenlebens von Mann und Frau abseits der Ehe. Der Volksmund sagte dazu auch "wilde Ehe", aber das war zu einer Zeit, als Ehe noch als eine Lebens­gemeinschaft mit Rechten und Pflichten für beide Partner verstanden wurde. Die deutsche Rechtsprechung hat daraus die "eheähnliche Gemeinschaft" gemacht, was wiederum ein Euphemismus ist, denn - wie im Abschnitt zuvor gezeigt - die Ehe ist von deutschen Familienrecht längst von einer Lebens­gemeinschaft auf Lebenszeit zu einer "Spaßveranstaltung" herabgewürdigt worden, die jederzeit, ohne gewichtigen Grund und sanktionslos, völlig willkürlich und einseitig aufgekündigt werden kann.

 Konkubinat:
 "WIR sind jetzt zusammen." - "ICH habe mich heute getrennt." 

Das Konkubinat war ursprünglich die Institution, in der eine Liebes­gemeinschaft einvernehmlich gegründet und jederzeit einseitig beendet werden konnte. Das deutsche Familienrecht hat gewissermaßen seit 1977 die Ehe zu einer Art Konkubinat gemacht, wobei die Unverbindlichkeit des Konkubinats mit der Versorgungs­garantie der Ehe für die Frau miteinander verbunden wurde.

Zitat: «Die Liberalen brachten das Weglauf-Prinzip ins neue Scheidungsrecht ein, das freilich ursprünglich auch keinen Geschiedenen­unterhalt vorsah. Die Sozialdemokraten fügten das nacheheliche Versorgungs-Prinzip hinzu, allerdings in maßvoller Höhe. Und die christlichen Demokraten mit ihrer Sperr­mehrheit im Bundesrat pfropften darauf das Mutti-Prinzip, das besagt: Wer den Trauschein geschafft hat, darf sich für sein weiteres Leben aufs Sofa legen, und zwar ein Sofa nach den Verhältnissen des oder auch der Angetrauten.»  - Prof. Dr. jur. Detlef Liebs[wp][11]

Alle beteiligten Parteien konnten ihrer Klientel das "Reformwerk" als Erfolg verkaufen, obgleich sie mit diesem Machtwerk nichts Geringeres als die Abkehr vom Rechtsstaat und die Rückkehr zum Faustrecht geschaffen hatten. Die Desinformationsstrategie der "politischen Klasse" lässt sich bis in die sprachliche Formulierung erkennen, wie Prof. Dr. Horst Albert Glaser unter der Überschrift "Erschleichung von Folgerungen aus logisch falschen Begriffen" aufzeigte:

Zitat: «Die Ehescheidungsreform ist [...] eine jener epochalen Taten, auf die sich Sozialdemokraten und Freidemokraten noch heute einiges zugute halten.
Der "Ehegatte nach der Scheidung", wie er in Paragraph 1569 des Bürgerlichen Gesetzbuches auftaucht, ist nicht viel mehr als eine juristische Kunstfigur, die es in Wirklichkeit nicht gibt. In Wirklichkeit kann der "Ehegatte nach der Scheidung" bereits wieder verheirateter Ehegatte sein - verheiratet freilich mit einem anderen Ehegatten als demjenigen, für den er Ehegattenunterhalt zahlen muss.
Eine ähnliche Kunstfigur stellt der Begriff der "Folgelast gescheiterter Ehen" dar, von der Familien­richterinnen gern sprechen. Die Bedürftigkeit, in die geschiedene Frauen und Männer geraten können, ist nicht eo ipso eine Folgelast ihrer gescheiterten Ehe. Haben sie die Ehe aus freien Stücken (etwa zum Zwecke der Selbstverwirklichung) verlassen, so ist ihre Bedürftigkeit auf die eigene Tat, aber nicht auf die Ehe zurückzuführen. An dieser Stelle - wie es getan wurde und wird - von Folgelasten oder gar von Solidarität der "Ehegatten" zu sprechen, ergibt Nonsens. Wer die Solidargemeinschaft der Ehegatten zerstört, kann sie nicht nachher für sein Schicksal verantwortlich machen. Es gibt sie nicht mehr, so wenig wie den "Ehegatten nach der Scheidung". Allfällige Unterhalts­klagen wären demgemäß als "unzustellbar" zu behandeln.»  - Prof. Dr. Horst Albert Glaser[11]

In der Rechtspraxis ist es aber so, dass Unterhalts­klagen zu Unterhalts­titeln führen, die via Schuldrecht und Gerichtsvollzieher etwa qua Konto- oder Gehalts­pfändung auch zwangsweise durchgesetzt werden. In Artikel 6 Absatz 5 GG ist festgelegt, dass uneheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichzustellen sind. Daraus folgt aus der Rechtspraxis, dass auch die unverheiratete Mutter de facto der verheirateten Mutter gleichgestellt wird.

Sobald Kinder im Spiel sind, macht es in Deutschland in allen wichtigen Bereichen kaum noch einen Unterschied, ob eine Frau unverheiratet, verheiratet oder geschieden ist. Im Unterhalts­recht erkennt man das an Formulierungen "Ehe oder eheähnliche Gemeinschaften". Das Zusammenleben von Mann und Frau, sowie das Vorhandensein eines Kindes genügt für die Annahme einer "eheähnlichen Gemeinschaft". Und weil das durch die Formulierungen in den Gesetzeswerken zu einer Gleichbehandlung mit Ehen führt, ist das als staatlich angeordnete Zwangsehe zu werten.

Grob gesagt kann folgendes Fazit gezogen werden:

Durch Heirat ergeben sich für einen Mann keinerlei Vorteile und durch Nichtheiraten können keinerlei Nachteile für einen Mann vermieden werden.

Die entscheidende Frage ist also nicht, ob heiraten oder nicht, sondern ob Kinder ja oder nein. Aber auch da gibt es feministische Gebrauchs­anleitungen, wie Männer gegen ihren Willen zum Erzeuger gemacht werden können:

Zitat: «... dann vielleicht doch einfach auch mal die Pille weglassen und es ihm nicht sagen. [...] Wie man es macht ist ja auch egal, Hauptsache, es entsteht ein Kind dabei.»  - Lisa Ortgies[12]

Die Bedarfsgemeinschaft

Mit der Frage Ehe oder Konkubinat, Kinder oder keine Kinder ist das Thema aber noch nicht erschöpft. Frauen brauchen in der modernen deutschen Gesellschaft für einen Versorgungs­anspruch nicht nur keine Ehe, sondern auch keinen Mann. Die Alleinerziehende gilt als "Erfolgsmodell"[13] und ihr stehen darüber hinaus ein unüberschaubares Angebot an Hilfen, Maßnahmen und Angeboten des Wohlfahrtsstaates zur Verfügung. Es gibt fast nichts, was es nicht gibt: Krabbel­gruppen und Mütter-Einzel­coaching, Ernährungs­beratung und PC-Kurse. Allein der "Kompass für Alleinerziehende" der Hansestadt Rostock hat 269 Seiten prallvoll mit Adressen und Anlaufstellen. Was die staatliche Förderung der Alleinerziehenden insgesamt kostet, hat noch niemand ausgerechnet, aber es müssen Milliarden sein.[14]

Die alleinerziehende Mutter wird umfangreich vom Staat subventioniert. Einem gering­verdienenden Mann, der aufstockende Leistungen von der ARGE bezieht, werden nur 90 statt 100 Prozent des Regelsatzes für die Ehefrau angerechnet, weil er mit ihr zusammenlebt. Auch die 125 Euro im Monat Allein­erziehenden­zuschlag bekommt die Familie nicht.

Diese Tatsachen legen für einen Mann mit Kinderwunsch folgenden Lebensentwurf nahe: Er kann Frau und Kinder komplett vom Staat finanzieren lassen. Dazu muss er nur eine eigene Wohnung behalten und die Mutter muss seine Vaterschaft gegenüber dem Jugendamt verschweigen. Sie kann ohnehin nicht zur Preisgabe des Namens des Erzeugers gezwungen werden. Staatliche Transferleistungen und eine hervorragend organisierte Helferinnenindustrie werden sich seiner Frau, einer vermeintlich allein­erziehenden Mutter, annehmen.[15]

Den Unterhalt von Frau und Kinder übernimmt damit die Allgemeinheit, dazu die Mietkosten für die Wohnung seiner Frau, die als Zweitwohnsitz im Grünen genutzt werden kann. Ist der Mann selbstständig, kann er noch die Lohnkosten für eine Bürokraft, Sekretärin oder Arzthelferin einsparen.

Der Arbeitssklave und Zahlesel

Der vorgestellte Lebensentwurf funktioniert allerdings nur solange, wie die Frau mitspielt und den Vater der Kinder nicht verlässt. Sie kann jederzeit nachträglich dem Jugendamt mitteilen, dass sie sich an den Erzeuger ihrer Kinder erinnert, einen Vaterschaftstest anordnen und Unterhaltstitel erstellen lassen und sich einen Unterhalts­anspruch sichern. Der Vater der Kinder würde dann zum Arbeitssklaven und Zahlesel eines "Mutter-Kind-Idylls" degradiert.

Der Kinderbesitz garantiert Einkommen

Für Frauen gibt es noch einen anderen Lebensentwurf:

Zitat: «Nach drei Scheidungen muss es sich eine Frau einfach leisten können, einen Porsche zu fahren. Sonst hat sie was falsch gemacht.» - Gaby Hauptmann[16]

Im Sinne der Risiko­minimierung ist es wichtig, dass die Frau drei Kinder von drei verschiedenen Männern zeugen lässt. Das minimiert das Risiko für den Ausfall von Unterhalts­zahlungen. Fällt ein Unterhaltszahler aus, müssen die anderen beiden für den dritten mitzahlen.[17] Wichtig ist bei diesem Ansatz nur, dass die Mutter, einem anwaltlichen Rat folgend, die Kinder in ihren Besitz bringt.

Zitat: «Sehen Sie zu, daß Sie die Kinder besitzen. Dann muß Ihr Mann für alles bezahlen.»[18]

Manchmal reicht es auch, das Kind eines sehr zahlungs­kräftigen Erzeugers in seinen Besitz zu bringen. Ein prominentes Beispiel ist die "Besenkammer-Affäre" von Boris Becker, die Angela Ermakova eine Millionen-Villa und ein leistungsloses Einkommen einbrachte, das für einen normal abhängig Beschäftigten schwerlich erreichbar ist.[19]

Einzelnachweise

  1. Trilogie: Der dressierte Mann, Der weibliche Horizont, S. 28
  2. Trilogie: Der dressierte Mann, Was ist der Mann?, S. 16
  3. Trilogie: Der dressierte Mann, Was ist der Mann?, S. 17
  4. Trilogie: Der dressierte Mann, Was ist der Mann?, S. 19/21
  5. Joachim Wiesner: Pdf-icon-intern.svg Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland - Verlag Regensberg, Münster 1985, ISBN 3-7923-0528-3 (HTML)
  6. 6,0 6,1 Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, Un-Verbindlichkeit und Beliebigkeit der Ehebindung im deutschen Recht
  7. Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, Sozial- und rechtsethische Bewertung der Rechtstatsachen
  8. DFuiZ: Die juristische Ebene
  9. TrennungsFAQ: Unterhalt
  10. TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
  11. 11,0 11,1 Kommentar zum Scheidungsgesetz, FAZ vom 1. September 1984, zitiert in: Über das Ersticken der Freiheit - Der neue Klassenkampf der Bürokratie; WGvdL: Kommentar zum neuen Scheidungsgesetz in der FAZ am 1. September 1984
  12. Youtube-link-icon.svg Lisa Ortgies in der Harald Schmidt Show - Die Harald Schmidt Show[wp] (ARD) (9. November 2005) , ab 2:10 Min.
  13. Edith Schwab: "Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory.", in: Alleinerziehende: Die Hätschelkinder der Nation, FAZ am 24. Januar 2010
  14. Armutsrisiko: Staat finanziert Alleinerziehende ineffizient, Die Welt am 29. Juli 2010
  15. Alleinerziehende: Die Hätschelkinder der Nation, FAZ am 24. Januar 2010
  16. Gaby Hauptmann[wp] in einem Stern-Interview 1996, zitiert in: "Die Frauen sind schuld", "Der geschröpfte Mann"
  17. VAfK Karlsruhe: Der Fall von Alex Brutzer; DFuiZ: Alex Brutzer und die geschäftstüchtige Ghanaerin
  18. Anwaltlicher Rat an die scheidungs­willige Nochehefrau, zitiert in: Pdf-icon-intern.svg Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechtsbewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland - Joachim Wiesner, Verlag Regensberg 1985, ISBN 3-7923-0528-3 (HTML)
  19. Model-Baby hat Anspruch auf Beckers Millionen, Netzeitung am 19. Januar 2001