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Antidiskriminierungsgesetz

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Das umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz (ADG) genannte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde am 14. August 2006 beschlossen (BGBl. I S. 1897, 1910) und trat am 18. August 2006 in Kraft. Im Grunde enthält es ein Unter­scheidungs­verbot (Diskriminierung = Unterscheidung).

Es ist ein Irrtum zu meinen, das AGG sei dazu da, Ungleichbehandlung zu vermeiden. Dazu braucht es das AGG nicht, denn das ist im Grundgesetz schon festgelegt. Vielmehr verbirgt sich hinter dem Gesetz die Absicht "positive" Maßnahmen - in der Praxis eben die konkrete "positive Diskriminierung" von Jungen und Männern - zu legitimieren. Die Anti­diskriminierungs­stelle (ADS) wurde ja nicht zufällig im Frauenministerium implemeniert. Die Frauenpolitik entscheidet darüber, was Diskriminierung ist und was nicht.

Zitat: «Das Antidiskriminierungs­gesetz hat die Etablierung einer anmaßenden Obrigkeitskultur zur Folge.»[1]
Zitat: «Das Antidiskriminierungs­gesetz begräbt - entgegen seiner propagierten Menschen­rechts­rhetorik - die grundlegende Vorstellung von freien und mündigen Subjekten, die im Rahmen einer zukunfts­weisenden Kultur unserer derzeit lahmenden gesellschaftlichen Entwicklung neue und dringend benötigte Impulse geben könnten.»[1]
Zitat: «Das eigentlich Brisante am Antidiskriminierungs­gesetz ist aber nicht die "zusätzliche bürokratische Last", sondern die fundamentale Abkehr von grundlegenden rechtsstaatlichen Vorstellungen durch eine rot-grüne Bundesregierung, die sich irrigerweise auch noch auf die "Weiter­entwicklung der Menschenrechte" beruft. Besonders deutlich wird dies bei der geplanten Beweislast­verlagerung im Falle einer Diskriminierungs­klage.»[1]
Zitat: «Die Regelungen des Anti­diskriminierungs­gesetzes sehen einerseits vor, dass allen verschiedenen Kulturen "Zugang" zum gesell­schaftlichen Leben verschafft werden soll - notfalls auch mit drakonischen juristischen Mitteln. Andererseits aber soll es Sperr- oder Pufferzonen zum Schutz vor unerwünschten "Belästigungen" bereithalten.»[1]
Zitat: «Das Antidiskriminierungs­gesetz deutet die ursprünglich als Freiheitsrechte formulierten Grund- und Menschenrechte in Schutznormen um, die sich gerade gegen Privatpersonen richten sollen und den Staat als "Dienst­leistungs­unternehmen" im Kampf gegen die Widrigkeiten einer amorphen "Risikogesellschaft" aufwerten.»[1]
Zitat: «Das Antidiskriminierungs­gesetz fördert weder die Autonomie von Gruppen oder Individuen, noch schützt es die Bürger vor Behelligung - im Gegenteil: es institutionalisiert die Bevormundung des Einzelnen und schafft eine beklemmende Konformitäts­kultur.»[1]
Zitat: «Über ein Polizeipferd zu mutmaßen, es sei schwul, oder einen Hund mit "Wuff!" zu begrüßen, das ist in England gefährlich, weil es gegen Anti­diskriminierungs- und Anti­hass­sprachen­gesetze verstößt. Kaum zu glauben, dass das einmal das Land des "speaker's corner"[wp] und der Meinungsfreiheit war.»[2]
Zitat: «Die ursprünglich als Befreiung von der Diktatur der Mehrheit gedachte Anti­diskriminierungs-Kampagne ist selbst zur Diktatur geworden: Zur Diktatur beliebiger Minderheiten gegen die Mehrheit­gesellschaft. Das Anti­diskriminierungs­gesetz hat sich als ideales Werkzeug [zur Schaffung weiterer Opfergruppen] entpuppt. Wer Zigeuner, wer Homosexualität oder den Islam kritisiert, wird damit zum Rassisten und Feind "benachteiligter Minderheiten" erklärt. Ob diese Minderheiten selbst feindselige und/oder inhumanitäre Absichten verfolgen, wird nicht thematisiert. Recht hat, wer in der Minderheit ist: Schwule, Päderasten, Schwarze, Muslime, Feministen, Genderisten. Es gibt eine einzige Ausnahme: Die Neo-Nazis. [...]»[3]

Europäische Union

Das EU-Parlament soll die Bürger zu mehr Toleranz erziehen. "Falsche Beschuldigungen" und Witze etwa über den Feminismus gelten demnach als schwere Straftaten. Zur Überwachung eines "Klimas der Toleranz" soll eine neue Behörde geschaffen werden. Ihr inoffizielles Motto: Null Toleranz für Verletzung der Toleranz-Vorschriften.[4] Der Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung hat ein Statut vorgelegt, das vom EU-Parlament verabschiedet werden soll. Darin wird unter anderem gefordert, dass der Antifeminismus bekämpft wird.

Das Ziel des Statutes bestehe darin, "konkrete Maßnahmen zu ergreifen zum Kampf gegen Intoleranz, vor allem im Hinblick auf Rassismus, Farb-Vor­ein­genommenheit, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Fremden­feindlichkeit, Antisemitismus, Antifeminismus und Homophobie" (Sektion 2e).[5]

Telepolis macht in diesem Zusammenhang auf die grundsätzlich falsche Wortwahl aufmerksam:

"Hätten die Verfasser des Papiers gewollt, dass nicht die Kritik am Feminismus, sondern an Frauen als Gruppe eliminiert werden soll, dann hätten sie den Begriff Misogynie verwenden müssen." [6]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Kai Rogusch: Antidiskriminierungsgesetz = Entmündigungsgesetz, Novo-Magazin März/April 2005
  2. Detmar Doering: Insel der Meinungsfreiheit, Liberales Institut am 18. Januar 2013
  3. Antidiskriminierung: Die neue Diktatur, Michael Mannheimer am 12. Dezember 2013
  4. EU will neue Behörde zur Überwachung der Toleranz einführen, Deutsche Wirtschafts Nachrichten am 6. Januar 2014
  5. Pdf-icon-extern.svg A European Framework National Statute for the Promotion of Tolerance[ext] - Group of Experts composed of Yoram Dinstein (Chair), Ugo Genesio, Rein Mȕllerson, Daniel Thȕrer and Rȕdiger Wolfrum (12 Seiten)
  6. Peter Mühlbauer: Intolerantes Toleranzpapier, Heise/Telepolis am 22. September 2013 (Die EU soll Kritik am Feminismus verbieten)

Netzverweise