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Anonyme Geburt

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Babyentsorgung

Die anonyme Geburt basiert auf der Grundlage, dass die Identität der Mutter auf keinen Fall ermittelbar ist. Das Kind wird quasi elternlos geboren und hat niemals die Möglichkeit, Kenntnis über seine Abstammung zu erlangen. Schwangere werden bei einer staatlich anerkannten Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle anonym und kostenlos beraten. Die Mitarbeiter stehen unter Schweige­pflicht und verfügen über das Zeugnis­verweigerungs­recht.[1]

Unterschied anonyme Geburt und vertrauliche Geburt

Bei einer anonymen Geburt werden die Personen­daten der Mutter generell nicht erfasst oder in irgendeiner Form gespeichert. Das Kind erhält somit niemals die Möglichkeit, das eigene Recht auf Kenntnis der Abstammung durchzusetzen. Das Recht der Mutter auf die eigene Selbstbestimmung wird damit höher bewertet als das Recht des Kindes auf Abstammung. Gleichermaßen werden die Rechte der Väter grundsätzlich und offensichtlich unterdrückt. Der leibliche Vater wird niemals die Gelegenheit erhalten, sich bewusst für sein Kind zu entscheiden. Theoretisch könnte die leibliche Mutter das Kind austragen und dann an den leiblichen Vater übergeben, damit dieser die Fürsorge und das Sorgerecht für das Kind übernimmt. Diese Variante wird durch die anonyme Geburt seitens des Staats und der Justiz konsequent unterbunden.

Bei einer vertraulichen bzw. geheimen Geburt offenbart die biologische Mutter ihre Personendaten z. B. gegenüber einer Beratungsstelle. Anschlieflend werden diese verschlossen verwahrt. Nur dem Kind wird - je nach gesetzlicher Ausgestaltung - ab einem festzusetzenden Mindestalter Kenntnis über seine Abstammung gewährt. Dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz) kann demnach entsprochen werden.

Rechtslage in Deutschland und in der Europäischen Union

In Deutschland wird das Thema anonyme Geburt immer noch diskutiert, eine Einigung steht noch aus. Kritiker weisen immer wieder darauf hin, dass Kindern durch die anonyme Geburt das Recht auf genetische Abstammung verweigert wird. Befürworter halten dagegen, dass aufgrund der anonymen Geburt Kinds­tötungen unterbunden werden können.[2]

Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte mit Sitz in Straflburg urteilte am 13. Februar 2003, dass Schwangeren Straffreiheit gewährt werden muss, wenn sie die Entscheidung treffen, für ihre Kinder Unbekannte zu bleiben. Anonym geborene Kinder haben damit keinen Rechtsanspruch, ihre Abstammung zu erfahren. Laut Europäischem Gerichtshof enthält der in Artikel 8 der Europäischen Menschen­rechts­konvention behandelte Schutz der Familie und der persönlichen Identität im vorliegenden Fall schwer miteinander vereinbare Rechte.

Frankreich

Seit 1973 sind in Frankreich anonyme Geburten möglich. In der Rechtsprechung wird zwischen zwei Arten der anonymen Geburt unterschieden. Nach Artikel 326 des Code Civil hat die Mutter die Möglichkeit das Kind zu gebären, ohne Angaben über sich oder den leiblichen Vater zu hinterlassen. Es wird aber auch die Alternative geboten, die Personendaten beim beratenden Gesundheits­institut zu hinterlassen. Nach Artikel L 222-6 des französischen Familien­gesetz­buches werden die Daten sensibel und vertrauensvoll behandelt.

Laut Artikel 341-1 hat das Kind hat so später die Möglichkeit, beim Nationalen Rat den Antrag auf Sichtung seiner Personendaten zu stellen. Eine Hürde muss vor Einsicht der Abstammung genommen werden. Nach Artikel 326 des Code Civil müssen beide Elternteile die Behörde von der Pflicht der Geheimhaltung entbinden. Die leibliche Mutter hat immer die Möglichkeit, von einem Modell ins andere zu wechseln. Nach französischem Recht besteht zwischen Mutter und Kind kein Rechtsverhältnis, bis die Mutter das Kind als leibliches anerkennt.[3]

Österreich

In Österreich gibt es kein Recht der Frau auf eine anonyme Geburt. Dennoch ist eine solche in vielen Kliniken mit entsprechenden Fachabteilungen und in Notsituationen möglich. Das Vorliegen einer ausweglosen Lage und der Wunsch einer anonymen Geburt muss in einem vertraulichen Beratungsgespräch im Rahmen der Jugendwohlfahrt dargelegt werden. Die Beratungsstelle entscheidet, ob die vorgetragenen Gründe, dem Verlangen der Mutter auf Wahrung ihrer Anonymität als ausreichend anzusehen sind. [4]

Literatur

  • Christine Swientek: Die Wiederentdeckung der Schande. Babyklappen und anonyme Geburt., Lambertus-Verlag 2001, ISBN 3-7841-1361-3
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Juraforum: Verweigerungsrecht
  2. Pdf-icon-extern.svg Babyklappe[ext] - Bundestag/2008
  3. Uni-Protokolle: Code Civil
  4. anonymegeburt.at
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise