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Samenspende
Die Samenspende wirft eine Vielzahl gesellschaftlicher und rechtlicher Fragen auf, besonders wenn alleinstehende Frauen oder lesbische Paare sich ihren Kinderwunsch mithilfe einer Samenbank[wp] erfüllen.
Jeder Mensch, also auch jedes Kind, hat das Recht auf einen Vater. Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, haben das Recht zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Dazu ist kein Mindestalter mehr erforderlich. Das entschied der Bundesgerichtshof.[2] Ist die Samenspende anonym, dann ist die Abstammung ungeklärt, was ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist. Weiterhin sind rechtliche Fragen wie Erbrecht, Unterhaltsrecht/-pflicht sowie Fragen betreffs Staatsangehörigkeit oder Nationalität betroffen.
Problematisch ist auch die Rolle der ärztlichen Schweigepflicht[wp] und für die Samenbanken stellt sich möglicherweise das Problem, dass sie von Staats wegen zur Auskunft verpflichtet werden, obwohl sie ihren Samenspendern vertraglich Anonymität zugesichert haben.
Das größte Problem für den Staat ist, wenn Weiber sich mit einer anonymen Samenspende einen Kinderwunsch erfüllen und dann das Kind nicht selbst ernähren können oder wollen. In dem Fall nämlich fehlt dem Staat ein männlicher Zahlesel. Aus diesem Grund wurden schon (eigentlich) anonyme Samenspender ausfindig gemacht und mit Unterhaltsklagen überzogen.
Auch wenn es gängige Praxis in fast allen Samenbanken ist, von den Wunscheltern eine Freistellung zugunsten des Samenspenders zu fordern ("Würde der Samenspender zu Unterhalt verpflichtet, müssten ihm die Wunscheltern diesen dann erstatten."), um ihn finanziell abzusichern, so könnte die Verpflichtungserklärung der Wunscheltern für den Spender praktisch wertlos sein, wenn die Wunscheltern selbst mittellos sein sollten. In diesem Fall könnte der Spender möglicherweise Schadenersatz von der Samenbank fordern.[2] Ob die Samenbanken wiederum dieses finanzielle Risiko tragen wollen, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Lösungsansatz
Streng genommen müsste vor der Samenspende beim Vormundschaftsgericht ein Vertrag aufgesetzt werden, worin die Frau die Bereitschaft erklärt, eine Samenspende zu empfangen und ihr Ehemann das Kind im Gegenzug adoptiert. Samenbanken müsste es gesetzlich untersagt sein, Samenspenden an alleinstehenden Frauen oder lesbischen Paaren abzugeben. Die Frage ist nur, ob alleinstehende Frauen und lesbische Paare sich an diese Vorgaben halten werden. Sie könnten in Länder mit anderen gesetzlichen Bestimmungen oder auf private Samenspenden ausweichen. Die Frage dabei ist auch, ob der Staat dann die Folgen ihres Handels diesen Frauen aufbrummt oder ob es auch in diesem Gebiet wieder zum bekannten Frauenrabatt kommt.
Einzelnachweise
- ↑ Böse Karikatur aus Schweden: Folgen einer Samenspende, Nicht-Feminist am 11. Oktober 2015
- ↑ 2,0 2,1 Stephan Maaß: BGH-Urteil: Müssen Samenspender ihren Kindern Unterhalt zahlen?, Die Welt am 29. Januar 2015
Querverweise
Netzverweise
- insemination.de
- Samenspender-Kinder: Ich habe mit zwölf die Wahrheit erfahren, N24 am 24. Oktober 2015 (Rund 100.000 Deutsche wurden durch eine Samenspende gezeugt. Die Identität des biologischen Vaters bleibt meist geheim. Für viele Spenderkinder ist diese Situation belastend. - Zehntausende Kinder in Deutschland wissen nicht, wer ihr leiblicher Vater ist.)
- Michael Remke: Lesbenpaar klagt: Top-Samenspender ist in Wahrheit Verbrecher, Die Welt am 22. April 2015 (Ein lesbisches Paar glaubte, den idealen Samenspender zu haben: kerngesund und mit einem IQ von 160. Nun kommt heraus: Der Vater ihres Kindes hat Schizophrenie, keinen Abschluss und saß im Gefängnis.)
- Katja Mitic-Pigorsch: Singlefrauen: Familiengründung? Das geht doch längst ohne Mann, Die Welt am 26. März 2015 (Frauen ohne passenden Partner stellen sich irgendwann die Frage, ob sie weiter auf den Richtigen warten wollen oder alleine Kinder großziehen. Die Samenspende eröffnet ihnen ganz neue Perspektiven.)
- Stephan Maaß: BGH-Urteil: Müssen Samenspender ihren Kindern Unterhalt zahlen?, Die Welt am 29. Januar 2015 (Der BGH hat es durch Samenspende gezeugten Kindern leichter gemacht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Werden Spenderväter "enttarnt", kann das theoretisch teure Folgen für sie haben.)