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Andreas Voßkuhle
| Andreas Voßkuhle | |
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| Geboren | 21. Dezember 1963 |
| Beruf | Jurist |
| Ehegatte | Eva Voßkuhle[1] |
Andreas Voßkuhle (* 1963) ist ein deutscher Jurist und nach 2008 erfolgter Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht seit 2010 auch dessen Präsident.
Artikel
- Diskurs ist unverzichtbar: Ein Populist ist ein Gegner der Demokratie, FAZ am 23. November 2017 (Populismus)[2][3]
Hintergrund
| Die Dreistigkeit ist atemberaubend.
Es ging gestern oder schon in den letzten Tagen, der zeitliche Rahmen ist mir gerade nicht ganz klar, ein Zitat von ex-Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle von der Verrohung der Social Media herum. Ich weiß nicht, ob das die Ur-Quelle ist (ich glaube, das Zitat gab es schon vorher), aber der Tagesspiegel hat ein Interview mit ihm, angegeben ist "Stand: 27.12.2025, 07:58 Uhr", was den Gedanken nahelegt, dass das nur das Datum der letzten Änderung ist: Andreas Voßkuhle im Gespräch: "Die Verrohung im Netz hält unsere Gesellschaft auf Dauer nicht aus" Kaum steht Deutschland international unter dem Vorwurf, die Meinungsfreiheit zu verletzen, kommen die schnellen Polit-Heuchler aus ihren Löchern.
Man muss sich mal ganz langsam durch die Zähne ziehen, was der da sagt. Denn er sagt, dass Politiker den Anforderungen nicht mehr gerecht werden können. Im Prinzip beschreibt er das Problem, dass wir Laienprediger als Politiker haben, und die Zeiten Merkels, als das Land von selbst lief und sie nur dabeisitzen musste, vorbei sind, und diese etablierte Laienschar in der Krise nicht in der Lage ist, die Krise zu bewältigen, es aber nicht aushält, dass man das dann auch sagt. Und das gibt er dann als "Die Gesellschaft hält das nicht aus" aus, obwohl er eigentlich nur sagt "Laienpolitiker halten es nicht aus, wenn man merkt, dass sie nichts können". Und dann ganz übel:
Das ist regelrecht verlogen. Mit derselben Logik könnte man auch begründen, dass man in Deutschland Mord und Bankraub offen begehen könne, weil ja ständig Mord und Banküberfälle passieren. Es gibt einen Spruch, der - wohl fälschlicherweise, nur als Satire - Idi Amin[wp] in den Mund geleget wird: „There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech." - die Meinungen, ob er das wirklich gesagt hat, gehen auseinander. Egal, der Satz beschreibt das Problem. Oder wie es das deutsche Pendant, Dunja Hayali, in ihrer Weisheit paraphrasierte: "Man kann in Deutschland eigentlich alles sagen. Man muss dann halt manchmal mit Konsequenzen rechnen." Das dauert halt ein bisschen, bis einem das SEK die Tür eintritt, die Antifa die Nase bricht, oder der AStA die Entlassung fordert. Die Amerikaner beurteilen das wesentlich besser, weil es [gibt] im amerikanischen Verfassungsrecht zu Grundrechten, insbesondere zur Meinungsfreiheit, den Begriff des "chilling effect", der abkühlenden Wirkung haben, wenn etwas das Grundrecht nicht unmittelbar angreift, aber die Leute doch davon abhält, es wahrzunehmen. Es ist auch kein juristisch greifbarer Begriff, keine feststellbare Größe, sondern nur eine spekulative Meinung, ob eine Gesellschaft etwas auf Dauer aushält.
Wenn er von diesem Kriterium überzeugt wäre, müsste er es bei allen Rechtsfragen heranziehen, und nicht nur da, wo es rhetorisch gerade passt. Wie ich so oft sage: Juristen betreiben keine Rechtsfindung, sondern machen, was sie wollen, und betreiben danach Begründungsfindung. Ich finde es aber besonders dreist, weil er ja damals, als die meine Beschwerde in Sachen Promotion nicht zur Entscheidung angenommen haben, Präsident war. Und das war ja, sowohl was die Entscheidung des BVerfG anging, als auch die Vorinstanzen und die Vorgänge an der Uni, ein durch und durch korruptes und verlogenes Ding. Wenn etwa die Tonbänder einer Sach verständigen vernehmung durch einen vorsitzenden Richter heimlich gefälscht und ausgetauscht werden, das Bundesverfassungsgericht den schützt und verschont, und dann herauskommt, dass der kurz vorher bei denen Mitarbeiter war. Oder die bericht erstattende Richterin eigene Interessen vertritt, weil sie eine feministische Titelmühle betreibt. Und ich weiß noch einige Dinge über das Bundesverfassungsgericht, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Der Knackpunkt ist aber, dass es hier um Wissenschaftsfreiheit ging, und darum, dass einem der BND die ganze Karriere absägen kann, wenn man Themen erforscht, die man nicht nennen soll. Da hat das Bundesverfassungsgericht - unter Voßkuhle - kommentarlos mitgespielt. Durch und durch korrupt. Auch hier wieder der Vergleich mit den USA: In Deutschland gibt es in Art. 5 Abs. 3 separate Rechte für Kunst und Wissenschaft, während die Meinungsfreiheit in Abs. 1 steht, das also unterschieden wird. In den USA gibt es keine separate Wissenschafts-, Lehr- und Forschungsfreiheit, weil man die dort als Spezialfall der Redefreiheit betrachtet. Sie sind zumindest sehr eng artverwandt. Und ausgerechnet der, der damals bei dieser Nummer Präsident des Verfassungsgerichts war, ausgerechnet der stellt sich nun hin und behauptet, wir hätten in Deutschland Meinungs- und Redefreiheit. Oh, durchaus, es gab viele schöne und gute Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit. Ich habe ja viele davon hier im Blog kommentiert. Aber:
Und was halt eben auch ein wichtiger Aspekt ist: Man beurteilt das Bundesverfassungsgericht immer nur nach seinen veröffentlichten Entscheidungen. Und damit nach ihrer Eigendarstellung. Man beurteilt es nie danach, worin es nicht entschieden hat, oder welcher Mist dort vorher, bis dahin, lief, oder welche Leute dort als "wissenschaftliche Mitarbeiter" (= Hilfsrichter) die Urteile schreiben. Und man beurteilt es auch nicht danach, welche Entscheidungen es aus politischen, parteipolitischen, korrupten oder persönlichen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen haben. Und bis vor kurzem beurteilte man es auch nicht danach, was für unfähige Leute man auf welchen korrupten Wegen dort als Partei- und Ideologiesoldaten in die Richterämter hievte. Frauke Brosius-Gersdorf kommt der Verdienst zu, als erste so offenkundig ungeeignet und inkompetent gewesen zu sein, dass es auch der Öffentlichkeit aufgefallen ist und die Diskussion in Gang kam. Die Diskussion ist aber noch lange nicht so weit, auch die Frage zu erfassen, was diese Leute, wenn sie nicht vorher jahrelang Berufsrichter waren, zu dem Job überhaupt befähigen soll. Auch bei Voßkuhle habe ich nie ersehen können, was den eigentlich zum Verfassungsrichter befähigt habe. Er war aber auch nur der Ersatzmann, weil der ursprüngliche SPD-Vorschlag Horst Dreier[wp] nicht durchging. Und zu diesem Verhältnis habe ich schon etwas geschrieben, u.a. hier. Dort herrscht vor allem geistige Inzucht und Vetternwirtschaft. Die promovieren da als Professoren ihre Zöglinge hoch. Und das war ein Grund, warum sie damals meine Beschwerde nicht bearbeitet haben: Sie wäre zwingend auf eine Regulierung der Promotion hinausgelaufen, hätte sie aus der völligen Willkür herausgelöst. Und genau diese Willkür braucht man, um Leute wie Kaufhold und Brosius-Gersdorf zu produzieren und in die Ämter zu heben. Und aus genau diesem Korruptionssumpf kommt jetzt die Forderung nach einer Klarnamenpflicht - die natürlich systematisch nur für einheimische Deutsche und nicht all die Mohammeds funktioniert und wirkt. Dass der Klarname ein ebenso unbestimmter und unklarer Rechtsbegriff wie die Beleidigung ist, hatte ich vorgestern schon beschrieben.[5] Voßkuhle gilt als "SPD-nah". Das merkt man. | ||||
| – Hadmut Danisch[6] |
Einzelnachweise
- ↑ Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe
- ↑ Voßkuhle und der Populismus, Tichys Einblick am 9. Dezember 2017
- ↑ Hadmut Danisch: Ein widerlicher Verfassungsrichter, Ansichten eines Informatikers am 12. Dezember 2017
- ↑ 4,0 4,1 Daniel Friedrich Sturm : Andreas Voßkuhle im Gespräch: "Die Verrohung im Netz hält unsere Gesellschaft auf Dauer nicht aus", Der Tagesspiegel am 27. Dezember 2025
- Anreißer: Hass und Hetze im Internet bedrohten unsere Demokratie, warnt Andreas Voßkuhle. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts fordert deshalb eine Klarnamenpflicht. Rechtlich sei das aber "nicht ganz einfach".
- ↑ Hadmut Danisch: Sie fordern die "Klarnamenpflicht", Ansichten eines Informatikers am 26. Dezember 2025
- ↑ Hadmut Danisch: Die impertinente Heuchelei des Andreas Voßkuhle, Ansichten eines Informatikers am 28. Dezember 2025
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Andreas Voßkuhle