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Samenraub
Der Begriff Samenraub bezeichnet trotz des Wortbestandteils Raub[wp] keinen solchen, sondern nur einen Diebstahl[wp] von männlichen Sexualzellen (Spermien) durch eine Frau zwecks Schwängerung im Rahmen einer von ihr initiierten sexuellen Verführung des betroffenen Mannes.
"Allein erziehend" als Lebensform
Es gibt immer mehr Frauen, die bewusst und selbstbestimmt die Lebensform wählen: allein erziehend. Es gibt im Internet Anleitungen dafür, wie sie ihr Lebensziel erreichen können.
Wie werde ich Single-Mutter?
- Affäre mit Folgen
- Suche dir einen verheirateten Liebhaber, der auf keinen Fall die Scheidung will. Besonders geeignet sind Ehemänner, die schon wunderbare Kinder haben. Das lässt auf gute Gene und Zeugungsfähigkeit schließen.
- Der Madonna-Trick
- Die Popsängerin[wp] begegnete dem Vater ihrer Tochter beim Joggen, verführte ihn sexuell, ließ ihn zeugen und einen Vertrag unterschreiben, in dem er auf das Sorgerecht verzichtete.
- Variante mit Risikofaktor
- Du entdeckst beim Tanzen den Traumvater deines Kindes und hast gerade deine fruchtbaren Tage. Gib dich ihm für einen One-Night-Stand unter Angabe eines falschen Namens und einer erfundenen Telefonnummer hin. Nachteil: AIDS[wp]-Risiko.
- Ohne Sex
- Als ledige, normal fruchtbare Frau kannst du eine Insemination (künstliche Befruchtung mit anonymem Fremdsamen) durchführen lassen. Rechtlich ist das in Deutschland kein Problem, du musst nur eine Ärztin finden, die keine moralischen Bedenken hat.
- Da weißt du, was du kriegst
- Mache einen guten Freund zum biologischen Vater. Du schläfst einfach mit ihm und behältst den Grund dafür für dich. Bist du erst einmal schwanger, kannst du behaupten, dass ein anderer Mann dich geschwängert hätte. Vorteil: Du kennst den Vater deines Kindes und sein Erbmaterial sehr gut.
Wenn dir das alles nicht zusagt, bleibt noch die Adoption. Auch als Einzelperson hast du das Recht, ein Kind anzunehmen. In der Praxis werden jedoch Ehepaare meist bevorzugt. Bessere Chancen hast du als Single bei ausländischen Kindern.[1][2]
Unterhaltssicherung für die Frau
Eine Frau kann ihren Mann dazu bringen, seinen Samen in einer Samenbank[wp] zu deponieren. Nach einer Trennung kann sie durch künstliche Befruchtung noch Kinder von ihm bekomen, für die er unterhaltspflichtig ist. Vor dem Dortmunder Landgericht versuchte sich der Vater gegen die Unterhaltszwangsverpflichtung für 2007 zur Welt gekommenen Zwillinge zu wehren. "Die künstliche Befruchtung geschah ohne mein Wissen", nach seiner Trennung von der Kindesmutter.[3]
Zitat: | «Ein Fall von Samenraub sorgte für Aufsehen. Die Ex von Peter (40, Name geändert) fälschte seine Unterschrift. Sie erschummelt sich damit sein Sperma aus einer Samenbank, lässt sich befruchten und bekommt Zwillinge. Als leiblicher Vater soll Peter zahlen. Er verklagt die Ärzte auf Unterhalt für "seinen" Nachwuchs - und bekommt recht.
Warum aber wird die Frau nicht bestraft, die ihm die Kinder untergeschoben hat? "Die Frau hat sich so verhalten wie eine, die einem Mann vormacht, sie verhüte - in Wirklichkeit aber schwanger werden will. Dafür wird niemand belangt", sagt J. Christoph Berndt, Fachanwalt für Familienrecht aus Halle.»[4] |
Beispiele
Ein prominentes Beispiel von Samenraub ist jener von Model Angela Ermakowa bei einem Quickie in der "Besenkammer" mit Boris Becker.[5][6][7]
Lesbische Frauen mit Kinderwunsch
Lesbische Frauen, die sich gemeinsam ein Kind anschaffen, werden nach einer Trennung nicht für das Kind verantwortlich gemacht, sondern der "Samenspender" (also ein männlicher Versorger) wird ausfindig und vom Staat als Zahlesel für den Lebensunterhalt des Kindes verantwortlich gemacht.[8][9]
Frauen ab 30 mit Kinderwunsch
Zitat: | «Immer mehr Single-Frauen wollen Kinder und immer öfter legen Frauen ab 30 Männer geradezu rein, weil sie Väter für Kinder suchen und auf ehrlichem Wege keine mehr kriegen. Männer sind dann nur die Dummen, rechtlos, müssen zahlen.»[10] |
BGH legalisiert "Samenraub"
Männer müssen selbst dann Unterhalt für ihre Ehefrau zahlen, wenn diese sich gegen den erklärten Willen des Mannes mit dessen Samen künstlich befruchten lässt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. (AZ: XII ZR 34/99)
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Ehepaar, das keine Kinder bekommen konnte, sich zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Nach drei erfolglosen Versuchen teilte der Mann seiner Gattin mit, dass er keine weiteren Versuche wünsche, da er sich trennen und zu einer anderen Frau ziehen werde. Die Ehefrau entschloss sich dennoch zu einer erneuten künstlichen Befruchtung mit dem tiefgefrorenen Sperma ihres Mannes und wurde dieses Mal schwanger. Trotz dieser Art von "Samenraub" muss der geschiedene und wieder verheiratete Mann Unterhalt für seine Ex-Gattin zahlen. Die Frau habe sich durch die Schwangerschaft "nicht mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des Ehemannes hinweggesetzt", entschied der BGH.
Dagegen hatte das Amtsgericht in der ersten Instanz den Unterhaltsanspruch der Frau aus "Billigkeitsgründen"[wp] der Höhe nach beschränkt, weil sie ihre Unterhaltsbedürftigkeit "mutwillig herbeigeführt" und sich über die Interessen ihres Ehemannes hinweggesetzt habe. Dieses Urteil wurde dann in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht mit der Begründung kassiert, der Frau könne kein Vorwurf dafür gemacht werden, dass sie an der ursprünglich gemeinsamen Familienplanung festgehalten habe. Es sei vielmehr der Mann gewesen, der sich "unter Verstoß gegen seine eheliche Treuepflicht einer anderen Frau zugewandt" habe und damit "einseitig" von der Familienplanung abgerückt sei.
Diese "moralische" Argumentation wollte das BGH zwar nicht gelten lassen: Nach heutigem Eheverständnis könnten sich Ehegatten frei für oder gegen ein Kind entscheiden, deshalb sei eine "Treupflichtverletzung" des Mannes in diesem Zusammenhang unbeachtlich, betonten die Richter. Im Ergebnis bestätigten sie aber gleichwohl die OLG-Entscheidung. Die Frau habe bei der künstlichen Befruchtung nicht "mutwillig" gehandelt, weil sie ihre Arbeitskraft nicht "leichtfertig" oder "sinnlos" aufs Spiel gesetzt und auch nicht rücksichtslos gegenüber den Interessen ihres Mannes gehandelt habe. Insoweit sei die Verwirklichung eines Kinderwunsches "kein mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit" und der Mann gegenüber seiner Ex-Gattin zum Unterhalt verpflichtet.
Die Begrenzung oder sogar Versagung des Unterhalts regelt § 1579 BGB. Sämtliche dort aufgezählte Fälle sind aber nach Meinung des BGH für den Fall eines "Samenraubs" nicht einschlägig. Die Verwirklichung des Kinderwunsches sei mit den in § 1579 BGB festgehaltenen Verhaltensweisen nicht vergleichbar und wurde vom Gesetzgeber nicht als Versagungsgrund für die Unterhaltszahlung anerkannt.[11]
Wikipedia
Zitat: | «Samenraub bezeichnet laut Duden die "Beschaffung von Sperma eines Mannes durch eine Frau in der Absicht, es ohne dessen Zustimmung zur Befruchtung eigener Eizellen zu verwenden".[12]
Beschreibungen von Handlungen, die dieser Definition von Samenraub nahekommen, finden sich unter anderem im Alten Testament[wp], der ägyptischen[wp], jüdischen[wp] und griechischen Mythologie[wp], in der Gedankenwelt des Aberglaubens des Mittelalters und der Zeit der Hexenverfolgung, meist während des Schlafes oder eines absichtlich herbeigeführten Zustands der Berauschtheit. In neuerer Zeit wird der Begriff Samenraub in der Medienberichterstattung vermehrt in Zusammenhang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen aufgegriffen.»[13] |
Einzelnachweise
- ↑ Mädchenseite: Mann, lass die Finger weg![archiviert am 6. Februar 2002]
- ↑ Männerrat: Samenraub[archiviert am 5. Oktober 2009]
- ↑ WGvdL-Forum (Archiv 2): Mysteriöser Samenraub in Dortmunder Praxis, Benni am 1. November 2011 - 19:32 Uhr
- ↑ Anna Steinbach: Warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?, Bild-Zeitung am 18. Januar 2013
- ↑ Die Schlampe Ermakowa hat noch die Chuzpe in einem Interview zu sagen, Boris Becker habe "Fehler gemacht". Boris habe für seine Fehler "gezahlt", in Euro. Hat die Schlampe für ihre Fehler auch gezahlt oder nur irgendeine Konsequenz getragen? Angela Ermakowa: Boris Becker hat Fehler gemacht
- ↑ Boris Becker und der Samenraub, ShortNews am 7. Juni 2001 (5,1 Millionen (DM) sind dem Modell Angela Ermakowa zu wenig.)
- ↑ Boris Becker: Der Samenraub in der Wäschekammer, Focus am 22. November 2007
- ↑ England - Schwuler Samenspender wird nach 13 Jahren von lesbischer Mutter auf Unterhalt verklagt, KuckucksvaterBlog am 29. Oktober 2012; Gay sperm donor told to pay child maintenance for 'his' two children (13 years ago Mark Langridge helped a lesbian couple have a family. Now it's costing him £26 a week), The Guardian am 27. Oktober 2012; Es war ein Gefallen für lesbische Freundinnen: Schwuler Samenspender muss Unterhalt zahlen, Merkur am 29. Oktober 2012
- ↑ Samenspender - der etwas andere Vater eines etwas anderen Kuckuckkindes, KuckucksvaterBlog am 4. März 2011; "Wenn so ein Verzicht erklärt wird, ist das null und nichtig": Auch Samenspender sind unterhaltspflichtig (Jutta Wagner im Gespräch mit Stephan Karkowsky), Deutschlandradio am 16. März 2011; Berlin: Lesbische Mutter verklagt Samenspender auf Unterhalt, queer.de am 4. Mai 2012
- ↑ Hadmut Danisch: Noch ein Geschlechter-Crash: Safer Sex 2.0, Ansichten eines Informatikers am 9. September 2017
- ↑ BGH legalisiert "Samenraub", 22. Februar 2001
- ↑ Duden: Samenraub.
- ↑ Wikipedia: Samenraub (Stand: 14. Mai 2014) (Einleitung)
Querverweise
Netzverweise
- Väternotruf: Samenraub
- Hadmut Danisch: Abwehrstrategien gegen Samenraub, Ansichten eines Informatikers 26. Juni 2018