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Ehe 2.0

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Ehe 2.0 ist die Bezeichnung für die Ehe in der modernen Welt. In den letzten 50 Jahren hat sich die Ehe in der westlichen Welt dermaßen verändert, dass die alte Ehe - einer der grundlegenden Bausteine jeder Kultur - praktisch tot ist.

Die wichtigsten Änderungen kurz aufgelistet:

  1. Die Mehrheit der Scheidungen wird von den Ehefrauen eingereicht. Gleichzeitig täuschen viele Frauen Entrüstung vor, weil die Männer "bindungsunwillig" wären.
  2. Die Scheidung funktioniert nach dem Zerrüttungsprinzip oder ist ohne Vorbedingung möglich. Sie kann einseitig erklärt werden, und es gibt keinen rechtlichen Weg, eine Scheidung abzuwenden.
  3. Das Gewaltschutzgesetz kann missbraucht werden, um unschuldige Ehemänner kaltzustellen. Hier gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr.
  4. Ehebruch zählt nicht mehr als Verbrechen; einer Ehebrecherin keine Alimente zahlen zu wollen, zählt.
  5. Geschiedenen Vätern wird der Umgang mit ihren Kindern verboten. Sehr selten werden die Kinder dem Vater zugesprochen.
  6. Alimente lassen sich einklagen; Besuchsrechte bei den eigenen Kindern nicht.
  7. Kinder werden als Kindergeldmaschinen missbraucht.
  8. Auch Ehebrecherinnen haben Recht auf Unterhalt; obwohl sie den Vertrag gebrochen haben, werden sie noch belohnt.
  9. Frauen, die sich von einem gutverdienenden Mann scheiden lassen, erhalten hohen Unterhalt, weil sie "sich an das hohe Niveau gewöhnt haben". Ein geschiedener Mann kann nicht beanspruchen, dass die Frau weiterhin ein paarmal die Woche für ihn kocht oder putzt, weil er "sich daran gewöhnt hat".
  10. Betrug mit der Vaterschaft: Eine Frau kann einem Mann ein Kuckuckskind unterschieben, ohne bestraft zu werden, und er darf bei Verdacht keinen DNA-Test durchführen.

Zu der für die Familienzerstörung grundlegenden Familienrechtsreform von 1976 kommentierte Prof. Dr. jur. Detlef Liebs[wp]:

Zitat: «Die Liberalen brachten das Weglauf-Prinzip ins neue Scheidungsrecht ein, das freilich ursprünglich auch keinen Geschiedenenunterhalt vorsah. Die Sozialdemokraten fügten das nacheheliche Versorgungs-Prinzip hinzu, allerdings in maßvoller Höhe. Und die christlichen Demokraten mit ihrer Sperrmehrheit im Bundesrat pfropften darauf das Mutti-Prinzip, das besagt: Wer den Trauschein geschafft hat, darf sich für sein weiteres Leben aufs Sofa legen, und zwar ein Sofa nach den Verhältnissen des oder auch der Angetrauten.»[1][2]

Alle beteiligten Parteien konnten ihrer Klientel das "Reformwerk" als Erfolg verkaufen, obgleich sie mit diesem Machtwerk nichts Geringeres als die Abkehr vom Rechtsstaat und die Rückkehr zum Faustrecht geschaffen hatten.

Einzelnachweise

Netzverweise