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Ehebruch

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Ehebruch ist der gewaltsame Einbruch eines Dritten in eine bereits bestehende Ehegemeinschaft eines Mannes und einer Frau. Im erweiterten Sinne wird Ehebruch als das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter außerehelicher Beziehungen definiert. Wie der Begriff nahelegt, handelt es sich um einen Vertragsbruch, der die Geschäftsbasis der ehelichen Gemeinschaft erschüttert.

Analogie Hausfriedensbruch

Der Hausfriedensbruch[wp] ist die vorsätzliche Verletzung des grundgesetzlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. Der Hausfriedensbruch ist in Deutschland – trotz seiner Einordnung in den 7. Abschnitt des StGB ("Straftaten gegen die öffentliche Ordnung") ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht schützt. Das Hausrecht[wp] wiederum ist vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung[wp] nach Art. 13 GG verbunden. Im Rahmen des Hausrechts kann unter bestimmten Umständen ein Hausverbot[wp] ausgesprochen werden. Der Hausherr ist befugt, das Hausverbot notfalls mit Gewalt im Rahmen der Notwehr[wp] (§ 32 StGB) durchzusetzen.

Analog dazu ist der Ehebruch ist die vorsätzliche Verletzung des grundgesetzlich geschützten Gutes von Ehe und Familie (Art. 6 GG).

Verbreitung

Ehebruch wurde schon immer begangen und gibt es, seit sich die Menschen auf diese Art und Weise binden. Es ist keine modische Erscheinung, die dem heutigen Zeitgeist zugeschrieben werden muss und auch kein "Delikt", das nur in bestimmten Kreisen zu verzeichnen ist. In nahezu allen Gesellschaftsschichten wurde und wird Ehebruch begangen.

Konsequenzen

Auch wenn der Staat Ehebruch nicht als Straftat ahndet, so ist Ehebruch weiterhin der häufigste Grund für die Scheidung einer Ehe oder der Beendigung einer Partnerschaft. Für den Betrogenen oder die Betrogene spielt es in der Regel kaum eine Rolle, ob der Ehebruch nun unter Strafe gestellt ist oder nicht; das gegenseitige Vertrauen als solide Basis für ein Zusammenleben wird auf jeden Fall erschüttert.

Neusprech

Ehebruch von Frauen nennt sich heute "sexuelle Selbstbestimmung der modernen Frau", "Frau nimmt sich mal eine Auszeit", "der Mann soll nicht so klammern", "Ekelhaft seine Eifersucht" oder "bin doch nicht sein Eigentum".[1][2]

Rechtliches

EUdSSR

Im September 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass ein Ehebruch auch bei kirchlichen Mitarbeitern keinen arbeits­rechtlichen Kündigungsgrund darstellt.[3]

Deutschland

In Deutschland gilt Ehebruch zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB).[4] Jedoch wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 (1. StrRG[wp]) nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Von Gegnern der Abschaffung war die Strafandrohung für Ehebruch mit der "sittenprägenden und sittenerhaltenden Wirkung" begründet worden.[5][6] Seit dem 1. Juli 1977 (1. EheRG) kann man sich in Deutschland grundlos scheiden lassen. Deshalb ist es nicht mehr notwenig, Ehebruch als Scheidungsgrund anzugeben. Anstatt die Schuldfrage zu klären, wird nun die Fiktion der Ehezerrüttung als Grundlage für eine Scheidung verwendet.

Philippinen

Auf den katholischen Philippinen sind Scheidungen verboten. Scheidungen sind gemäß der Verfassung nur der muslimischen Minderheit erlaubt.[7]

Zitate

Bibel

  • "Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibt unbefleckt; denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten." - Hebräer 13, 4
  • "Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch begangen. Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg." - Matthäus 5, 27
  • "Was aus dem Menschen herauskommt, das macht den Menschen unrein; denn von innen, aus dem Herzen der Menschen, kommen heraus böse Gedanken, Unzucht, Diebstahl, Mord, Ehebruch, Habgier, Bosheit, Arglist, Ausschweifung, Missgunst, Lästerung, Hochmut, Unvernunft." - Markus 7, 21
  • "Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere Frau heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch." - Lukas 16, 18
Alttestamentarisch
  • "Du sollst nicht ehebrechen." - Exodus 20, 14; Deuteronomium 5, 18
  • "Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun." - 5. Mose 22, 22 (Lutherbibel 1912)
  • "Wenn [...] sich keine Beweisstücke für die Unberührtheit des Mädchens beibringen lassen, // soll man das Mädchen hinaus­führen und vor die Tür ihres Vaterhauses bringen. Dann sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen, und sie soll sterben; denn sie hat eine Schandtat [...] begangen. [...] // Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann [...] und die Frau." - Deuteronomium 22, 20-22 (Einheitsübersetzung)
  • "Wer aber ein Weib zum Ehebruch verführt, der ist ein herzloser Mensch; er ruiniert seine eigene Seele, indem er solches tut. Schläge und Schmach werden ihn treffen, und seine Schande ist nicht auszutilgen." - Sprüche 6, 32-33 (Lutherbibel 1912)

Koran

  • "Und nahet nicht dem Ehebruch; siehe, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg." - Sure 17,32
  • "Weib und Mann, die des Ehebruchs schuldig sind, geißelt beide mit einhundert Streichen. [...] // Ein Ehebrecher wohnt nur einer Ehebrecherin oder einer Götzen­dienerin bei, und eine Ehebrecherin wohnt nur einem Ehebrecher oder Götzen­diener bei; den Gläubigen ist das verwehrt." - Sure 24, 2-3

Andere Quellen

Zitat: «Ehebruch wird in der Ethnologie und der Anthropologie als das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter außer­ehelicher Beziehungen definiert.

Vor allem in Gesellschaften mit patri­linearen Gesellschafts­ordnungen wird Ehebruch der Frau streng bestraft. In matri­linearen Gesellschaften hingegen, in denen der biologischen Vaterschaft keine große Bedeutung beigemessen wird, gilt der Ehebruch meist als minder schweres Delikt.» - AnthroWiki[8]

Zitat: «In den Vorträgen über die 10 Gebote äußert sich Rudolf Steiner[wp] dahingehend, dass die Ehe nicht gebrochen werden solle, weil die Ehe ein Zentrum der Ichkraft[ext] sei.» - AnthroWiki[8]
Zitat: «Ist die Ehe tatsächlich nur eine "Institution zur Lähmung des Geschlechtstriebs", wie der deutsche Arzt und Dichter Gottfried Benn[wp] einmal gesagt hat? Wenn man sich die reinen Zahlen anschaut, kommt man schnell zu dem Schluss, dass gerade für junge Menschen ein gezügelter Geschlechtstrieb tatsächlich wichtig ist. Von den 1.000 Männern und Frauen zwischen 20 und 35 Jahren, die das Magazin Neon dazu befragt hat, hielten 72 Prozent der Männer die sexuelle Treue in der Partnerschaft für sehr wichtig, weitere 24 Prozent für wichtig. Bei den Frauen war das Bild sogar noch eindeutiger: Für 88 Prozent ist sexuelle Treue sehr wichtig, für weitere 10 Prozent wichtig.

Umgekehrt scheint das zu bedeuten, dass Untreue ein immenser Vertrauensbruch ist, so dass ein Seitensprung in vielen Fällen das Ende einer Partnerschaft bedeutet. Bei verheirateten Partnern folgt auf den Ehebruch heute in vielen Fällen der Gang zum Scheidungs­richter. Das gilt vor allem, wenn die Beziehung "als Einschränkung des eigenen Erlebens- und Handlungs­spielraums" gesehen wird oder "die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt", sagt Guy Bodenmann von der Universität Freiburg.» - Seitensprung-Fibel[9]

Einzelnachweise

  1. WGvdL-Forum: Stefan am 24. Februar 2013 - 12:50 Uhr
  2. Der passende Begriff für das Fremdgehen der Ehenutten ist "sexuelle Selbstbestimmung". Der dumme Ehetrottel zu Hause diente schon immer und immer mehr als "Rettungsfallschirm", Ersatzficker und Versorger, bis die Ehenutte mit einer gut durchdachten Falschbeschuldigung zu einem neuen, "besseren" Ver(Be)sorger weiterzieht. Aus WGvdL-Forum: solwad am 24. Februar 2013 - 15:25 Uhr
  3. Grundsatzurteil für alle Kirchen-Angestellten: Richter verwerfen Kündigung wegen Ehebruchs, Süddeutsche Zeitung am 24. September 2010
  4. Vgl. Palandt/Brudermüller, 65. Aufl., § 1353 Rdnr. 7
  5. Schuld ohne Strafe (SPIEGEL-Gespräch mit Bundesjustizminister Dr. Dr. Gustav W. Heinemann), Spiegel am 10. April 1967
  6. Strafrechtsreform: Nicht gesprungen, Spiegel am 12. Mai 1969
  7. Susanne Lenz: "Scheidung auf Philippinisch", Berliner Zeitung vom 24. November 2007
  8. 8,0 8,1 AnthroWiki: Ehebruch, Version am 15. September 2015‎
  9. Seitensprung-Fibel: Ehebruch - wenn der Partner untreu wird

Querverweise

Netzverweise