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Kachelmann-Prozess

Aus WikiMANNia
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Hauptseite » Justiz » Kachelmann-Prozess

Der Kachelmann-Prozess hat eine neue Wortschöpfung hervorgebracht: "gekachelt" beschreibt den Vorgang, bei dem ein Mann von einer Frau mithilfe einer Falschbeschuldigungen vor Gericht gestellt wird. Opfer von Falsch­beschuldigungen fragen sich seitdem: "Wurdest Du auch gekachelt?" Eine weitere Wortschöpfung ist die von Ilse Lenz geprägte "Kachelpanik".

Claudia Simone Dinkel beschuldigte Kachelmann der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Der Schweizer Meterologe und Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wurde bei seiner Rückkehr nach Deutschland von den Olympischen Spielen und den Paralympics in Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und wurde 19 Wochen in Unter­suchungs­haft festgehalten. Es schloss sich ein mehrmonatiger Gerichts­prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung an.

Nach einem fast neun Monate dauernden und von großem Medieninteresse begleiteten Prozess bekam Kachelmann einen Freispruch zweiter Klasse.[1] Die ARD gibt sich nach dem Freispruch zurückhaltend. Ein Rückkehr in der ARD ("Das Wetter im Ersten[wp]") wird es vorerst nicht geben.[2]

Zitat: «Im Mannheimer Prozess wurde ich rechtskräftig freigesprochen. Dass über die Schuld einer Lügnerin de jure auch noch gerichtet wird, das muss jetzt noch kommen. [...] Es wäre im Hinblick auf das heute fast perfekte Verbrechen der Falschbeschuldigung und seiner vielen Opfer einfach fatal, das Ganze auf sich beruhen zu lassen.»[3]

Vergewaltigungsvorwurf

Am 20. März 2010 wurde Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen. Er bestritt den Vorwurf. Im Juni wurde ein Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls[4][5] vom Landgericht Mannheim zurückgewiesen.[6] Einer erneuten Haftbeschwerde gab das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29. Juli 2010 statt, da kein dringender Tatverdacht mehr bestünde.[7]

Am 19. Mai 2010 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage beim Landgericht Mannheim gegen Kachelmann wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.[8] Am 9. Juli 2010 wurde das Hauptverfahren eröffnet, die Hauptverhandlung begann am 6. September 2010.[9][10] Am 29. November 2010 wechselte Kachelmann seinen bisherigen Kölner Anwalt Reinhard Birkenstock[wp] gegen den Hamburger Verteidiger Johann Schwenn[wp].[11][12]

Urteil

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling erklärte dazu, er halte das Urteil zwar für richtig, aber unbefriedigend:

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist."
"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der [...] Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen."
"[Die] zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen."
"Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin." [13]

Was für eine Aussage eines Justizsystems, das seinen Angeklagten erst verschluckt, dann zerkaut und ihn am Ende lustlos wieder ausspuckt! Man hat Herrn K. in Mannheim den Prozess gemacht, wie Kafka einen beschrieben hat.[14]

"Der Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten[wp] ist ein eherner Sockel des Rechtsstaates. Das Landgericht Mannheim hat, wenn auch mit offenkundigem Widerwillen, letztlich doch nicht zur Spitzhacke gegriffen, um dieses Fundament abzutragen. [... trotzdem ...] Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Rechts­anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt - und das auch noch viel schneller. Der Zweifels­grundsatz ist käuflich." [15]

Erst am 7. Oktober 2011 nimmt die Staatsanwaltschaft Mannheim den Revisionsantrag zurück[16] und das Urteil wird rechtskräftig.

Kosten

Nicht nur Jörg Kachelmann ist beruflich durch den Prozess schwer beschädigt worden. Auch das Rechtssystem hat in Deutschland schweren Schaden genommen. Zeigt sich am Fall Kachelmann doch, dass jede beliebige Frau Y einen Mann X durch Falschaussage risikolos ruinieren kann.

Daneben sind die finanziellen Kosten, die durch das Verfahren selbst entstanden sind und die zum Großteil vom Steuerzahler zu tragen sind, fast zu verschmerzen. Aber auch diese Kosten sind nicht unerheblich. An 44 Verhandlungstagen, verteilt auf neun Monate, waren drei Richter, vier ehrenamtliche Richter (zwei davon Ersatz), ein Ergänzungsrichter, ein Gerichtsschreiber, zwei Staatsanwälte, ein Anwalt der Nebenklage, bis zu vier Anwälte der Verteidigung beschäftigt. Dazu kommen die Wachtmeister, die zehn Gutachter. Und alle wollen bezahlt sein. Die exakten Kosten sind schwer abzuschätzen. Allein für die Löhne der Richter und Staatsanwälte sind monatlich rund 30.000 Euro zu veranschlagen.[17]

"Ich habe rund eine Million Franken verloren rein an unmittelbaren Kosten, viel mehr an verlorenen Aufträgen." [18]

Nachspiel

Alice Schwarzer gab nach dem Freispruch eine eigentümliche Interpretation des Urteils zum Besten:

"Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war." [19]

Allerdings war von vermeintlich kleinen "Restzweifeln" gar nicht die Rede, sondern schlicht von Zweifeln. Jetzt darf Schwarzer nicht mehr behaupten, das Gericht sei "überwiegend von der Schuld überzeugt" gewesen, weil Kachelmann eine Einstweilige Verfügung[wp] erwirkt hat.[20]

Trotzdem hat A. Schwarzer in der EMMA bei ihren Vorschlägen zur Wahl zum Unwort des Jahres, "einvernehmlicher Sex" und "Unschuldsvermutung" geschrieben, für eine Begründung frage man "am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden". Das Landgericht Köln sah darin eine Verletzung der Persönlichkeits­rechte Kachelmanns und gab damit seinem Antrag statt.[21]

Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigen­erstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, am 30.05.2012 nunmehr auch im Hauptsacheverfahren verboten, ihre Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 1065/11, Urteil vom 30.05.2012).[22]

Ein Jahr nach Jörg Kachelmanns Freispruch ist Alice Schwarzer dem Moderator vor Gericht erneut unterlegen. Streitpunkt war eine Passage in ihrer Zeitschrift "EMMA", die sich als Vorwurf der Vergewaltigung lesen lässt - die Schwarzer aber nicht so gemeint haben will. "EMMA" hatte "Claudia D." in eine Reihe gestellt mit "86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden". Mit "Claudia D." hatte die Presse den Namen von Kachelmanns Ex-Geliebter abgekürzt, die ihn angezeigt hatte. Sein Anwalt Ralf Höcker hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, Schwarzer legte Widerspruch ein. "Claudia D." sei ein Allerweltsname, so ihr Anwalt, und nicht zwingend jene Frau; zudem wisse der Leser, dass Kachelmann freigesprochen wurde. Das Gericht sah das anders.[23][24]

Zitat: «An dem Clinch Kachelmann-Schwarzer läßt sich gut ablesen, mit was für einem hartnäckigen, biestigen, missgünstigen und vor allem völlig uneinsichtigen Gegner wir es in Form des Feminismus zu tun haben. Wenn schon das Gericht Kachelmann nicht verurteilen konnte, dann will Schwarzer dies auf jeden Fall nachholen.»[25]

Wegen der Frage, ob "Emma" in einer Glosse den Eindruck erwecken durfte, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei, obwohl er 2011 freigesprochen wurde, haben Schwarzer und "Emma" in den vergangenen drei Jahren bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln verloren, letzteres ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu. Damit wäre der Kölner Richterspruch rechtskräftig gewesen. Dagegen legten Schwarzer und "Emma" eine Nicht­zulassungs­beschwerde beim BGH ein und beriefen sich auf die Meinungsfreiheit. Der BGH wies die Beschwerde jetzt zurück, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Spiegel Online schätzt, dass der Rechtsstreit Schwarzer und "Emma" mehrere Zehntausend Euro gekostet haben dürfte.[26]

Kriminelle aus Schwetzingen

Zunächst war Claudia Simone Dinkel gegen die volle Namens­nennung in dem Buch Jörg Kachelmanns "Recht und Gerechtigkeit" vorgegangen. Das Landgericht Mannheim hat zwei einstweilige Verfügungen gegen das Autorenehepaar und den Heyne-Verlag wieder aufgehoben. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle"[wp] zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.[27] In einem Interview mit dem Radiosender SWR 1[28] umschrieb Jörg Kachelmann seine Falschbeschuldigerin mit "eine Kriminelle aus Schwetzingen".[29][30]

Namensnennung und Nachverurteilung

Nach einer erneuten Wende darf Jörg Kachelmann nach Beschluss des Landgerichts Mannheim seine Ex-Geliebte wieder mit vollem Namen nennen. Die Bezeichnung "Kriminelle" bleibt allerdings untersagt.[31] Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von Jörg Kachelmann auch vor dem BGH.[32]

Zitate

  • "Noch im Sommer letzten Jahres - Monate nach meiner Verhaftung - hatte ich in einem Interview sinngemäß gesagt: Ich glaube an die deutsche Justiz. Diesen Glauben habe ich seitdem komplett verloren." - Seite 1
  • "Nach allem, was ich erlebt habe, vermeide ich jede Situation, in der ich alleine mit einer unbekannten Frau bin, Aufzug, Straße, Räume, wo auch immer." - Seite 2
  • "Es ist jetzt eine Situation da, die vergleichbar ist mit der damals, als ich erfuhr, dass meine zwei Söhne nicht von mir sind. Die meisten meiner Freunde haben mir damals gesagt: Jetzt musst du einen harten Schnitt machen, sonst kriegst du dein Leben nicht zurück. Aber ich habe mich damals so entschieden, wie es mir niemand geraten hatte: Ich habe um meine Kinder gekämpft, weil ich wollte, dass sie meine Kinder bleiben. Heute sagen einige Leute wieder: Mach einen Schnitt, fang ein Leben 3.0 an, kämpfe nicht gegen Staatsanwälte und Zeuginnen. Hau einfach ab in ein fernes Land. Aber resignieren und auswandern, so weit bin ich nicht. Ich will was unternehmen." - Seite 3
  • "Ich achte jetzt sogar darauf, was ich in den Müll werfe, weil es ja sein kann, dass mein Müll aufschlussreich ist für Journalisten, die darin herumwühlen. Ich antizipiere in jeder Sekunde alles, was man aus meinem Verhalten herauslesen könnte. [...] Ich sehe mich noch immer diesen Gang entlanglaufen, diesen Flughafengang." - Seite 3
  • "Ich hab mich in den Frauen nicht geirrt. Deshalb habe ich mich bei einigen dieser Frauen auch nicht dazu durchgerungen, einen sauberen Schlussstrich zu ziehen. Ich hatte Angst vor dem Wahnsinn, der ausbrechen könnte, wenn ich den Schlussstrich ziehe." - Seite 5
  • "Bis zum März 2010, dem Monat meiner Festnahme, hatte ich einen großen Sorgerechtsstreit um die beiden Kinder. Und weil ich mir alle möglichen Vergeltungs­maß­nahmen vonseiten der Zeuginnen vorstellen konnte und weil ich fürchtete, dass mich diese Maßnahmen im Sorgerechts­kampf beschädigen würden, habe ich mich nicht dazu entschließen können, die Beziehungen zu den Frauen sauber zu beenden." - Seite 5
  • "Kachelmann, du Arsch, da hast du jetzt auch deinen Anteil dran. Da sitzt jetzt diese Frau, die sich betrogen fühlt, und genießt es, unendliche Macht über dich zu haben." - Seite 5
  • "Meine Botschaft, die lautet: Wenn in deutschen Knästen alle Häftlinge tot umfallen würden, die Taten zugegeben haben, die sie nicht begangen hatten, wären die Knäste halb leer. Viele Beschuldigte werden erpresst. Mit allen möglichen Mitteln dazu gebracht, Geständnisse abzulegen. Das ist das Wesen des so genannten Deals vor Gericht. Man gibt als Beschuldigter um des lieben Friedens willen mehr zu, als man ausgefressen hat. Man räumt noch ein paar ungeklärte Fälle ein [...] und hofft auf Gnade. Die Staatsanwälte freuen sich, ihre Fälle sind aufgeklärt, sie kriegen Fleißkärtchen, und die Erfolgsstatistik stimmt. Der allerorts übliche Deal ist eine staatlich sanktionierte Erpressung. Und die Verteidiger raten ihren Mandanten: 'Machen Sie mit, sonst ist der Staatsanwalt böse und fordert eine höhere Freiheitsstrafe.' Das alles habe ich im Knast gelernt. Und ich will, dass die Öffentlichkeit das weiß. Kein Staatsanwalt will Arbeit mit einem Fall haben, kein Verteidiger kämpft mehr, und der Leidtragende ist der Angeklagte." - Seite 8

Einzelnachweise

  1. Aus Mangel an Beweisen - Jörg Kachelmann ist frei, Die Welt am 31. Mai 2011
  2. Freispruch: ARD will Jörg Kachelmann noch nicht, Abendblatt am 31. Mai 2011
  3. Interview Kachelmann: "Es geht um die Produkte, nicht um meine Person", Handelsblatt am 11. November 2011
  4. Verteidiger von Herrn Kachelmann stellt Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls, Landgericht Mannheim am 7. Juni 2010
  5. Gericht prüft Freilassung von Kachelmann, Spiegel Online am 7. Juni 2010
  6. Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann, Landgericht Mannheim am 1. Juli 2010
  7. Oberlandesgericht Karlsruhe: Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg, Pressemitteilung vom 29. Juli 2010
  8. Anklage gegen Moderator Jörg Kachelmann erhoben, Staatsanwaltschaft Mannheim am 19. Mai 2010
  9. Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann, Landgericht Mannheim am 30. Juli 2010
  10. Eilbedürftig: Kachelmann-Prozess beginnt am 6. September, FAZ am 30. Juli 2010
  11. Gisela Friedrichsen: Kachelmann-Verteidiger Birkenstock: Überraschender Abgang eines Anwalts, Spiegel Online am 30. November 2010
  12. Anwalt Birkenstock gibt Mandat ab, Stern am 29. November 2010
  13. Kachelmann-Prozess: So begründete der Richter das Urteil im Wortlaut, Die Welt am 1. Juni 2011
  14. Jakob Augstein: Der Prozess des Herrn K., Spiegel am 2. Juni 2011
  15. Udo Vetter: Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich, Law Blog am 31. Mai 2011
  16. Staatsanwaltschaft Mannheim: Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Kachelmann-Verfahren zurück, Pressemitteilung am 7. Oktober 2011
  17. Der Kachelmann-Prozess in Zahlen, DRS3 am 30. Mai 2011
  18. "Lächerlicher Wahnsinn", Weltwoche am 15. Juni 2011
  19. SWR1-Leute mit Alice Schwarzer, 20. November 2011, 10.00 Uhr; Mp3-icon-extern.png MP3[ext] (ab 18:15 Min.)
  20. Eigentümliche Interpretation: Jörg Kachelmann erwirkt EV gegen Alice Schwarzer, Medienmagazin DWDL am 23. Dezember 2011
  21. Kachelmann erwirkt Verfügung gegen Alice Schwarzer, Spiegel am 4. März 2012
  22. Pressemitteilung am 1. Juni 2012, WGvdL-Forum (Archiv 2): Kachelmann via Facebook, Krankenschwester am 1. Juni 2012 - 19:50 Uhr
  23. Alice Schwarzer unterliegt Jörg Kachelmann vor Gericht, Spiegel am 1. Juli 2012
  24. Eigentümliche Interpretation: Jörg Kachelmann erwirkt EV gegen Alice Schwarzer, DWL am 23. Dezember 2011
  25. WGvdL-Forum (Archiv 2): AS unterliegt gegen Kachelmann, Detektor am 2. Juni 2012 - 15:37 Uhr
  26. Schwarzer unterliegt erneut gegen Kachelmann, Spiegel Online am 13. Februar 2015
  27. Einstweilige Verfügung abgelehnt: Kachelmann darf Ex-Geliebte beim vollen Namen nennen, Financial Times Deutschland am 26. Oktober 2012
  28. Mp3-icon-extern.png Der tiefe Fall eines Medienstars Jörg Kachelmann. Wettermoderator und Justizopfer.[ext] - SWR1 Leute[wp], 11. Oktober 2012, 10.00 Uhr (32:45 Min.) - Text zur Sendung
  29. Kachelmann bezeichnet Ex-Freundin als "Kriminelle", Tagesanzeiger am 11. Oktober 2012
  30. OLG Karlsruhe: Kachelmann darf frühere Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen, FAZ am 30. Oktober 2014 (Jörg Kachelmann darf seiner früheren Freundin, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, zwar Falschbeschuldigung vorwerfen. Als "Kriminelle" darf er sie aber nicht abstempeln, wie ein Gericht nun endgültig entschieden hat.)
  31. Landgericht Mannheim: Kachelmann darf Ex-Geliebte wieder beim Namen nennen, Stern am 26. Oktober 2012
  32. Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von Jörg Kachelmann auch vor dem BGH, Die Rechtsanwäldin am 21. August 2013

Netzverweise

Nach dem Prozess
Verfahren gegen Claudia Dinkel

Querverweise