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Zweitfrau

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Hauptseite » Ehe » Zweitfrau

Der Begriff Zweitfrau bezeichnet eine Nebenfrau[wp]. In Deutschland ist die Bi- oder Polygamie gesetzlich verboten. Die Polygamie ist jedoch in vielen Ländern in Afrika und Asien erlaubt, doch bis die Zuwanderer aus Ländern mit dieser Heirats­tradition die Legalisierung derselben in Deutschland erreicht haben werden, wird die Mehrehe in Deutschland nur inoffiziell praktiziert werden können. 

Da parallele Doppelehen in Deutschland verboten sind (§ 172 StGB), müssen sich die Deutschen bis zur Aufhebung des Verbotes mit seriellen Mehrfach­ehen begnügen. In einer solchen seriellen Monogamie ist eine Zweitfrau die Frau, mit der ein Mann nach einer Trennung oder Scheidung von seiner Partnerin (Ehefrau) eine neue Partnerschaft eingeht. Von den vielfältigen Schwierigkeiten, die im Beziehungs- und Konflikt­geflecht zwischen Zweitfrau, Erstfrau, Mann und den Kindern des Mannes aus der ersten Beziehung auftreten können, handelt das Buch "Im Schatten der Ersten" von Doris Früh.[1]

Zitat: «Eine Ex-Frau darf ihrem Ex-Mann ungestraft das Leben zur Hölle machen, den Umgang mit dem Kind boykottieren, ihn in den finanziellen Ruin treiben - das wird vom Staat noch mit Prozess­kosten­hilfe subventioniert!»[2]

Zweitfrauen in China

In China gibt es eine sehr große Zahl junger Frauen, die mit der Hoffnung auf schnellen Gelderwerb und der Erlangung von Reichtum in die Großstädte übersiedeln und die Existenz als Zweitfrau als komfortables Modell der Lebensführung bewusst auswählen.[3]

Status von Zweitehen und Zweitfrauen in Deutschland

Zitat: «Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 1987 erklärt ausdrücklich, dass die Zweitfrau eines geschiedenen Mannes und Familienvaters notfalls vom Existenz­minimum leben oder Sozialhilfe beantragen muss.»[4]

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Zweitfrauen des ISUV/VDU bezeichnet die Rechtslage und Rechtsprechung als doppelbödig: "Während die Zweitehefrau und damit ihre Ehe ignoriert werden, wenn es um ihre Ansprüche geht, wird die neue Ehe sehr wohl berücksichtigt, wenn es um die Ansprüche der Erstfrau geht. Während die Zweitfrau in Kenntnis der Folgen alle Nachteile zu tragen hat, muss die Erstfrau die Folgen und Nachteile ihrer Ehe nicht übernehmen, nicht einmal dann, wenn sie selbst die Scheidung eingereicht hat."

  •  Steuerliche Vorteile aus einer neuen Eheschließung fließen in die Anspruchs­berechnungen der Unterhalts­leistungen ein. Die Vorteile einer Wiederheirat kommen überwiegend der Erstfamilie zugute.
  •  Im Mangelfall ist die Zweitfrau gegenüber unterhalts­berechtigten Kindern und der Erstfrau nachrangig. Das BVerfG geht davon aus, dass die neue Familie von vornherein auf einer ein­geschränkten öko­nomischen Basis gegründet wurde und ihr Leben auf dieser Grundlage planen muss. Unterhalts­zahlungen können bei der Beantragung von sozialen Leistungen nicht als Belastung angerechnet werden. Eine Reduzierung der Arbeits­leistung des Mannes führt nicht zu einer Kürzung der Unterhalts­ver­pflichtungen. Wird in einer zweiten Familie der Mann "Hausmann", müssten die finanziellen Verpflichtungen aus dem Familien­einkommen also auch vom Verdienst der zweiten Frau gezahlt werden. Unterhalts­ansprüche können von der früheren Ehefrau vorrangig vor Ansprüchen der zweiten Ehefrau gepfändet werden. An Einkommens­steigerungen partizipiert auch die erste Familie [wenn] sie das Resultat von Leistungs­steigerungen nach der Trennung ist.
  •  Im Fall des Todes des Unterhaltspflichtigen geht ... die Unterhalts­pflicht ... auf die Erben über. Es fließen auch Werte ein, die nach der Scheidung in einer güter­gemein­schaft­lichen zweiten Ehe erworben wurden. ...

Die Gleichwertigkeit sukzessiver ehelicher Partnerschaften ist vom Gesetzgeber nicht in geltendes Recht umgesetzt.[2]

Zitat: «Rationale Gründe für eine Ehe gibt es für einen Mann eigentlich keine. Bei den Frauen sieht das anders aus. Sie weiss, dass sie sicher für 16 Jahre ausgesorgt hat und nicht mehr arbeiten muss, wenn Kinder da sind.» - RA[5]

Ehe für alle:

Zitat: «Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schließt einen Ein­bürgerungs­anspruch in Deutschland nicht aus. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.»[6]

Literatur

Zitate

  • "Die Zweitfrauen diskutieren letztlich über eine Umverteilung der Kohle zu ihnen. Als Zweiter kommt man natürlich zu spät. Der Mann wird nie mehr Geld haben. Ihm wird es egal sein, welche Frau sein Geld bekommt. Es ist weg, so oder so." - Detlef Bräunig[7]
  • "Wenn sich Zweitfrauen auf die Seite der von der Ehe ausgebeuteten Männer schlagen, dann machen sie das nicht aus Liebe oder für die Gerechtigkeit, sondern aus purem Eigeninteresse. Geld, Geld und nochmals Geld. Nur die wenigsten Frauen sind überhaupt in der Lage oder bereit, als Familienoberhaupt zu fungieren und die Familie zu ernähren. Der Mann ist und bleibt in einer Beziehung der Geldbeschaffer." - Detlef Bräunig[8]

Einzelnachweise

  1. Väternotruf: Zweitfrau
  2. 2,0 2,1 Doris Früh: "Im Schatten der Ersten. Partnerschaft mit einem geschiedenen Mann."
  3. Petra Kolonko: Scheidung in China: Zehn Yuan, zehn Minuten, FAZ am 15. Februar 2006 (Individuelle Lebensplanung ist in China auf dem Vormarsch, die Familie verliert an Bedeutung. Auch die Institution Ehe zerbröselt und die Zahl der Scheidungen steigt.)
  4. Karin Jäckel: "Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung.", dtv 1997, ISBN 3-423-15103-X, S. 101
  5. Anwalt Roger Groner: "Die Trennungsfrist gehört abgeschafft!", Blick am 6. März 2012 (BLICK-Serie "Ich bin die Zweitfrau": Im Interview gibt Rechtsanwalt Roger Groner Auskunft und verrät die vier hässlichsten Scheidungs-Tricks)
  6. Deutscher Pass und zweite Ehe im Ausland? - Bundesverwaltungsgericht: Ja möglich, Epoch Times am 30. Mai 2018
  7. TrennungsFAQ-ForumLeutnant Dino am 11. Juni 2014 - 09:37 Uhr
  8. Zweitfrauen sind auch auf Geld aus, Das Männermagazin am 7. März 2017

Querverweise

Netzverweise