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Zweitfrau
Der Begriff Zweitfrau bezeichnet eine Nebenfrau[wp]. In Deutschland ist die Bi- oder Polygamie gesetzlich verboten. Die Polygamie ist jedoch in vielen Ländern in Afrika und Asien erlaubt, doch bis die Zuwanderer aus Ländern mit dieser Heiratstradition die Legalisierung derselben in Deutschland erreicht haben werden, wird die Mehrehe in Deutschland nur inoffiziell praktiziert werden können.
Da parallele Doppelehen in Deutschland verboten sind (§ 172 StGB), müssen sich die Deutschen bis zur Aufhebung des Verbotes mit seriellen Mehrfachehen begnügen. In einer solchen seriellen Monogamie ist eine Zweitfrau die Frau, mit der ein Mann nach einer Trennung oder Scheidung von seiner Partnerin (Ehefrau) eine neue Partnerschaft eingeht. Von den vielfältigen Schwierigkeiten, die im Beziehungs- und Konfliktgeflecht zwischen Zweitfrau, Erstfrau, Mann und den Kindern des Mannes aus der ersten Beziehung auftreten können, handelt das Buch "Im Schatten der Ersten" von Doris Früh.[1]
Zitat: | «Eine Ex-Frau darf ihrem Ex-Mann ungestraft das Leben zur Hölle machen, den Umgang mit dem Kind boykottieren, ihn in den finanziellen Ruin treiben - das wird vom Staat noch mit Prozesskostenhilfe subventioniert!»[2] |
Zweitfrauen in China
In China gibt es eine sehr große Zahl junger Frauen, die mit der Hoffnung auf schnellen Gelderwerb und der Erlangung von Reichtum in die Großstädte übersiedeln und die Existenz als Zweitfrau als komfortables Modell der Lebensführung bewusst auswählen.[3]
Status von Zweitehen und Zweitfrauen in Deutschland
Zitat: | «Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes von 1987 erklärt ausdrücklich, dass die Zweitfrau eines geschiedenen Mannes und Familienvaters notfalls vom Existenzminimum leben oder Sozialhilfe beantragen muss.»[4] |
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Zweitfrauen des ISUV/VDU bezeichnet die Rechtslage und Rechtsprechung als doppelbödig: "Während die Zweitehefrau und damit ihre Ehe ignoriert werden, wenn es um ihre Ansprüche geht, wird die neue Ehe sehr wohl berücksichtigt, wenn es um die Ansprüche der Erstfrau geht. Während die Zweitfrau in Kenntnis der Folgen alle Nachteile zu tragen hat, muss die Erstfrau die Folgen und Nachteile ihrer Ehe nicht übernehmen, nicht einmal dann, wenn sie selbst die Scheidung eingereicht hat."
- Steuerliche Vorteile aus einer neuen Eheschließung fließen in die Anspruchsberechnungen der Unterhaltsleistungen ein. Die Vorteile einer Wiederheirat kommen überwiegend der Erstfamilie zugute.
- Im Mangelfall ist die Zweitfrau gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern und der Erstfrau nachrangig. Das BVerfG geht davon aus, dass die neue Familie von vornherein auf einer eingeschränkten ökonomischen Basis gegründet wurde und ihr Leben auf dieser Grundlage planen muss. Unterhaltszahlungen können bei der Beantragung von sozialen Leistungen nicht als Belastung angerechnet werden. Eine Reduzierung der Arbeitsleistung des Mannes führt nicht zu einer Kürzung der Unterhaltsverpflichtungen. Wird in einer zweiten Familie der Mann "Hausmann", müssten die finanziellen Verpflichtungen aus dem Familieneinkommen also auch vom Verdienst der zweiten Frau gezahlt werden. Unterhaltsansprüche können von der früheren Ehefrau vorrangig vor Ansprüchen der zweiten Ehefrau gepfändet werden. An Einkommenssteigerungen partizipiert auch die erste Familie [wenn] sie das Resultat von Leistungssteigerungen nach der Trennung ist.
- Im Fall des Todes des Unterhaltspflichtigen geht ... die Unterhaltspflicht ... auf die Erben über. Es fließen auch Werte ein, die nach der Scheidung in einer gütergemeinschaftlichen zweiten Ehe erworben wurden. ...
Die Gleichwertigkeit sukzessiver ehelicher Partnerschaften ist vom Gesetzgeber nicht in geltendes Recht umgesetzt.[2]
Zitat: | «Rationale Gründe für eine Ehe gibt es für einen Mann eigentlich keine. Bei den Frauen sieht das anders aus. Sie weiss, dass sie sicher für 16 Jahre ausgesorgt hat und nicht mehr arbeiten muss, wenn Kinder da sind.» - RA[5] |
Zitat: | «Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schließt einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht aus. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.»[6] |
Literatur
- Doris Früh: Im Schatten der Ersten. Partnerschaft mit einem geschiedenen Mann. Kösel 2002, ISBN 3-466-30591-8
- Melanie Mühl: Die Patchwork-Lüge. Eine Streitschrift. Hanser Verlag 2011, ISBN 3-446-23797-6
Zitate
- "Die Zweitfrauen diskutieren letztlich über eine Umverteilung der Kohle zu ihnen. Als Zweiter kommt man natürlich zu spät. Der Mann wird nie mehr Geld haben. Ihm wird es egal sein, welche Frau sein Geld bekommt. Es ist weg, so oder so." - Detlef Bräunig[7]
- "Wenn sich Zweitfrauen auf die Seite der von der Ehe ausgebeuteten Männer schlagen, dann machen sie das nicht aus Liebe oder für die Gerechtigkeit, sondern aus purem Eigeninteresse. Geld, Geld und nochmals Geld. Nur die wenigsten Frauen sind überhaupt in der Lage oder bereit, als Familienoberhaupt zu fungieren und die Familie zu ernähren. Der Mann ist und bleibt in einer Beziehung der Geldbeschaffer." - Detlef Bräunig[8]
Einzelnachweise
- ↑ Väternotruf: Zweitfrau
- ↑ 2,0 2,1 Doris Früh: "Im Schatten der Ersten. Partnerschaft mit einem geschiedenen Mann."
- ↑ Petra Kolonko: Scheidung in China: Zehn Yuan, zehn Minuten, FAZ am 15. Februar 2006 (Individuelle Lebensplanung ist in China auf dem Vormarsch, die Familie verliert an Bedeutung. Auch die Institution Ehe zerbröselt und die Zahl der Scheidungen steigt.)
- ↑ Karin Jäckel: "Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung.", dtv 1997, ISBN 3-423-15103-X, S. 101
- ↑ Anwalt Roger Groner: "Die Trennungsfrist gehört abgeschafft!", Blick am 6. März 2012 (BLICK-Serie "Ich bin die Zweitfrau": Im Interview gibt Rechtsanwalt Roger Groner Auskunft und verrät die vier hässlichsten Scheidungs-Tricks)
- ↑ Deutscher Pass und zweite Ehe im Ausland? - Bundesverwaltungsgericht: Ja möglich, Epoch Times am 30. Mai 2018
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: Leutnant Dino am 11. Juni 2014 - 09:37 Uhr
- ↑ Zweitfrauen sind auch auf Geld aus, Das Männermagazin am 7. März 2017
Querverweise
Netzverweise
- DFuiZ: Zweitfrau vs. Erstfrau
- Finanzamt Standesamt Zweit und Drittehe - Außenhandelskammer MERCOSUR (28. November 2019) (Länge: 4:13 Min.) (Kindergeld, Familienrecht, Migranten)
- isuv-online.de (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht)
- Zweitfamilien & Zweitfrauen - Die Zweite steht an zweiter Stelle, 2. Februar 2006
- Die Zweitfamilie - Wie alles begann ..., 2. Februar 2006
- forum.isuv-online.de (ISUV-Forum)
- Aufklärung über Auswirkungen einer neuen Ehe, 15. Oktober 2014,11:02 Uhr
- Zweitfrau, 19. Januar 2011, 19:13 Uhr
- Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?, 15. März 2010, 11:37 Uhr
- Zweitfrauenerfahrungen, 25. Juli 2008, 15:48 Uhr
- Keine klare Antwort gefunden: Muß ich als Zweitfrau für KU aufkommen?, 12. April 2008, 12:15 Uhr
- Bedarf/ Betreuungsunterhalt neue Ehefrau?, 22. Januar 2008, 17:50 Uhr
- Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin, 17. Januar 2008, 10:26 Uhr
- Zweitfrau braucht Rat zum Umgang mit seinem Kind / Eifersucht, 28. Juni 2007, 20:40 Uhr
- Inwieweit erbt Zweitfrau Unterhaltsanspruch?, 18. Juni 2007, 22:22 Uhr
- Gedanken einer Ex, Zweitfrau und Mutter, 7. Mai 2007, 10:31 Uhr
- Exfrau / Zweitfrau, 18. März 2007, 15:41 Uhr
- Die böse Zweitfrau, 2. August 2006, 11:37 Uhr
- Zweitehefrau unterhaltszahlend?, 9. Mai 2005, 13:13 Uhr
- Das Männermagazin: Zweitfrauen gucken in die Röhre, 1. März 2012
- Die Leiden der Zweitfrau, Berliner Morgenpost am 30. Mai 2008
- Katherin Säuberli (42) aus Stabio TI: "Ich bin die Zweitfrau. Seit 6 Jahren kämpft mein Mann um die Scheidung", blick.ch am 27. Februar 2012
- Antonella Caccioppoli (50) aus Lugano TI: "Ich bin wütend auf die Männer. Sie wehren sich nicht genug", blick.ch am 28. Februar 2012
- Marianne Hämmerle (55) aus Villigen AG: "Manchmal hatte ich ein schlechtes Gewissen", blick.ch am 29. Februar 2012
- Erst- oder Zweitfrau - gibt es Unterschiede für Männer?, elitepartner.de am 11. April 2013