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WikiMANNias Geschenk zum Heiligen Abend an alle Feministinnen: Abtreibungseuthanasie.

Die Redaktion wünscht allen Müttern und Vätern ein besinnliches Weihnachtsfest mit ihren Kindern!

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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

172 StGB

Aus WikiMANNia
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Hauptseite » Recht » Strafgesetzbuch » 172 StGB

Der Paragraph 172 StGB hat sich inhaltlich von der Strafbarkeit des Ehebruchs zur Strafbarkeit der Doppelehe gewandelt.

Wortlaut

172 StGB - Ehebruch 172 StGB - Doppelehe
Fassung von 1. Januar 1872 Fassung von 1. September 1969 Fassung von 1. April 1998
(1) Der Ehebruch wird, wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist, an dem schuldigen Ehegatten, sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. (weggefallen) [1] Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheits­strafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[2]
(2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.[1]    

Kommentar

WikiMANNia-Kommentar
Das deutsche Strafrecht hat uneheliche Promiskuität (Unzucht) straffrei gestellt, aber eheliche Promiskuität (Polygamie) unter Strafe gestellt.

Mit anderen Worten: Mit Trauschein ist verboten, was ohne Trauschein erlaubt ist.

Zitat: «Für einen gesund denkenden Menschen ist es selbstverständlich, dass die Zerstörung einer Ehe eine strafrechtliche Sanktion nach sich ziehen muss.

Die Abschaffung des Straftatbestandes Ehebruch war ein Beitrag zur Entwertung von Ehe und Familie.» - kreuznet[3]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 lexetius.com: § 172 StGB
  2. Juristischer Informationsdienst: § 172 StGB
  3. Ehebruch, kreuznet am 5. November 2013

Querverweise