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Yogyakarta-Prinzipien

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Die Yogyakarta-Prinzipien (Im Original: "The Yogyakarta Principles. Principles on the application of international human rights law in relation to sexual orientation and gender identity") wenden mit 29 Prinzipien die Menschenrechte in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität an. Sie wurden am 23. März 2007 von sich als international anerkannte Menschen­rechtler ausgebenden Homo-Lobbyisten im indonesischen Yogyakarta[wp] veröffentlicht.

Die Yogyakarta-Prinzipien

Die Yogyakarta-Prinzipien[1] sind mit einer 29-Punkte-Liste gegliedert. "Die Yogyakarta-Prinzipien sind die erste systematische Gesamtschau auf die Menschen­rechts­gewähr­leistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender."[2] Sie erklären die Anwendung der in den Menschen­rechts­pakten kodifizierten Rechte auf Lesben, Schwule und Transgender. Zu diesen Rechten zählen die An­erkennung vor dem Gesetz (Prinzip 3), das Recht auf Schutz vor will­kürlicher Inhaftierung und das Recht auf einen fairen Prozess (Prinzipien 7 und 8), das Recht auf Meinungs- und Ausdrucks­freiheit und das Recht auf friedliche Versammlungs­freiheit (Prinzipien 19 und 20) sowie das Recht auf Wieder­gut­machung (Opfer) und Straf­rechtliche Verantwortung (Täter) (Prinzipien 28 und 29).

Kritik

Die Yogyakarta-Prinzipien werden von mancher Seite als Versuch einer Manipulation der Menschenrechte kritisiert. Insbesondere hat das US-amerikanische Catholic Family and Human Rights Institute (New York) alle bei den UN in New York akkreditierten Ständigen Vertretungen kontaktiert und ihnen eine Analyse übermittelt, der zufolge die Yogyakarta-Prinzipien die Autorität von Eltern und Familie, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit[wp] und die Souveränität der UN-Mitglied­staaten infrage stellen. Außerdem fehle es in dem Dokument an nach­voll­zieh­baren Kriterien zur Unterscheidung zwischen verantwortbaren und nicht­verantwortbaren sexuellen Verhaltens­weisen.[3]


Zum ersten Beauftragten der UNO für den Schutz der kollektiven Interessen, Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit minoritären Eros-Präferenzen und Geschlechtsidentitätsstörung wurde der thailändische Buchstabenmenschen-Aktivist und Jurist Vitit Muntarbhorn[wp] ernannt. Anfang der 1990er Jahre wurde die UN-Kinder­rechts­konvention beschlossen. Muntarbhorn wurde 1991 erster Special Rapporteur on the sale of children, child prostitution and child pornography. Die Kinder­rechts­konvention wird seit einiger Zeit nicht nur zum Schutz der Kinder eingesetzt, sondern für Versuche missbraucht, auf internationaler Ebene die Abtreibung und die Gender-Ideologie durchzu­setzen. Selbst die Anerkennung der Pädophilie als nicht-pathologische Eros-Präferenz scheint nicht für alle Mitglieder im zuständigen UN-Ausschuss mit dem Schutz der Rechte von Kindern inkompatibel zu sein.

Muntarbhorn wirkte 2007 mit 30 anderen "LGBT-Experten" an der Ausarbeitung der primär dem Zweck der Vertretung der partikularen Interessen von erotisch von der Norm abweichend veranlagten und an Geschlechts­dysphorie leidenden Personen dienlichen Yogyakarta-Prinzipien mit, benannt nach der gleich­namigen Stadt in Indonesien. Zu den so genannten "Prinzipien" gehört die weltweite Durch­setzung der Gender-Ideologie. Allen behördlichen Dokumenten, wie etwa Reise­pässen, soll die Geschlechts­angabe männlich oder weiblich durch die Diktion Gender Identity und die beiden biologischen Geschlechter durch fünf soziale und psycho­logische Geschlechter (Gender) ersetzt werden, um die "Rechte" aller Menschen zur Geltung zu bringen, die "nicht Mann und nicht Frau sind". Die 29 "Prinzipien" fordern letztlich die Ungültigerklärung der Naturgesetze[wp], die für "überholt" befunden wurden.

Was in Indonesien von irgendwelchen homoerotisch veranlagten "Experten" unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen wurde, wird längst in der EU, den USA und der UNO umgesetzt, ohne dass die Allgemein­bevölkerung je darüber informiert wurde. Laut den Yogyakarta-Prinzipien muss jede Person jederzeit nach ihrem subjektiven Empfinden das eigene "Geschlecht ändern" können. Das Catholic Family and Human Rights Institute in New York kritisierte die Yogyakarta-Prinzipien als Versuch einer "Manipulation der Menschenrechte":

"Durch die 'Prinzipien' werden die Autorität der Eltern, die Souveränität der Staaten und das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit untergraben."

Das Institut kritisierte zudem, dass in den "Prinzipien" jede "nach­voll­zieh­bare Unterscheidung zwischen verantwortbaren und nicht verantwortbaren sexuellen Verhaltensweisen fehlt". Ein Vorwurf, der auf den Versuch hinweist, still­schweigend die Pädophilie legalisieren zu wollen. Die Yogya­karta-Prinzipien seien keine harmlose, unverbindliche Absichtserklärung, sondern das Programm für eine "anthro­pologische Revolution".[4]

Einzelnachweise

  1. Hirschfeld-Eddy-Stiftung: Yogyakarta-Prinzipien, deutsche Fassung, Berlin 2008. (PDF-Datei; 534 kB)
  2. Hirschfeld-Eddy-Stiftung: Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule Bisexuell und Transgender
  3. Piero A. Tozzi J.D., Six Problems with the Yogyakarta Principles, Catholic Family and Human Rights Institute: International Organizations Research Group Briefing Paper (2007)
  4. "Meinungsfreiheit kann eingeschränkt werden" - Obamas letzter Streich (mit der EU): der erste Homo-Weltpolizist der UNO, katholisches.info am 9. Februar 2017

Netzverweise