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Scheinvaterregress
Scheinvaterregress bedeutet, dass ein bisher rechtlich als Vater geltender Mann gegenüber dem leiblichen Vater einen Regressanspruch hat, wenn er in Unkenntnis der tatsächlichen Vaterschaft für das nicht von ihm stammende Kind Unterhalt gezahlt hat.[1]
Hat der Scheinvater dagegen Unterhalt geleistet, obwohl er wusste, dass er nicht der Vater ist, so scheint es in Deutschland zur Zeit strittig zu sein, ob er dann gegenüber dem wirklichen Vater einen Regressanspruch hat.[2] Warum allerdings dieser Anspruch vom Wissen oder Nichtwissen abhängen soll, ist nicht nachvollziehbar. Diese Tatsache gehört wohl in die Rubrik Richterwillkür.
Noch weniger nachvollziehbar ist, wieso eigentlich nicht die Mutter für den Scheinvaterregress aufkommen muss. Anstatt die Frau regresspflichtig zu machen, werden zwei Männer rechtlich aufeinander gehetzt, die persönlich nichts miteinander zu tun haben. Nur die Frau, welche für alles verantwortlich ist, wird unbehelligt gelassen.
Entweder weiß die Frau mit Sicherheit, wer der wirkliche Vater ist und verschweigt es vorsätzlich, oder sie weiß zumindest, dass noch ein anderer Mann als Vater in Betracht kommt (Mehrverkehr).
Obwohl im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Gleichberechtigung der Frau und die Gleichheit vor dem Gesetz festgeschrieben sind, herrscht offenbar die obergerichtliche und bundesgerichtliche Rechtspraxis nach dem Prinzip "Narrenfreiheit für Mütter". Frauen werden so für unverantwortlich und nicht voll geschäftsfähig gehalten, dass man sie nicht in Verantwortung nehmen muss und auch nicht will.
Rechtslage
Zitat: | «Die Rechtsprechung ist klar und eindeutig. Ein Vater, der die juristische Vaterschaft anerkannt hat, muss Unterhalt zahlen. Das hat er schließlich mit seiner Unterschrift bestätigt. Ein Notarvertrag ist dazu nicht notwendig. Die bloße, meist leichtsinnige Unterschrift reicht völlig aus. Viele Jahre später stellt der Vater vielleicht fest, dass sein angebliches Kind eben nicht sein leibliches Kind ist und zieht vor Gericht. Moralisch gesehen völlig richtig, denn warum sollte ein Nichterzeuger für ein fremdes Kind zahlen? Völlig klar.
Doch der Mütterschutz ist in der deutschen Rechtsprechung einmalig. Die Mutter des Kuckuckskindes muss den bisher gezahlten Unterhalt nicht zurückzahlen. Ist ja auch klar, denn Mutti hat oft weder Geld noch andere Vermögenswerte und schließlich war der Unterhalt fürs Kind. Und es spielt auch keine Rolle, dass Mutti bei der Vaterschaft voll gelogen hat. Es spielt auch keine Rolle, dass jede Frau genau weiß, welcher Mann seinen Pimmel in ihre Vagina steckte und abspritzte. Nein, die Rechtsprechung ist da eindeutig. Mutti muss weder Geld zurückzahlen, noch hat die Falschangabe eines Mannes als Vater irgendeine rechtliche Auswirkung.» - Detlef Bräunig[3] |
Regress gegen die Kuckucksmutter
Eine oft gestellte und selten bis nie beantwortete Frage ist, warum nicht die Kuckucksmutter regresspflichtig gemacht wird. Immerhin ist sie es, die den Betrug - Unterschieben eines Kindes - begeht. Der Laie würde erwarten, dass die Betrügerin für ihre Tat verantwortlich gemacht und in Haftung genommen wird.
Zitat: | «Die Frage ist, warum geht der Unterhaltsanspruch der Kuckucksmutter an den Scheinvater über? Warum wird sie nicht in die Haftung genommen? Die Kuckucksmutter stieg mit verschiedenen Männern ins Bett und nun verlangt der Gesetzgeber, dass die Männer sich miteinander beschäftigen.
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
Stellen wir uns also vor: Der Scheinvater entdeckt die Kindesunterschiebung noch innerhalb des Zeitraumes, was ihm ermöglicht, wenigstens die Unterhaltskosten der letzten 24 Monaten einzufordern. Und zu seinem ganz großen Glück beruft sich die Kuckucksmutter nicht auf die Unzumutbarkeit der Auskunft ihres/ihrer Sexpartner. Dann macht er auch noch den leiblichen Vater aus und der lebt auch zu seinem großen Glück innerhalb von Deutschland, so dass er ihn zur Vaterschaftsfeststellung verklagen kann. Nun hat er all diese vielen "glücklichen" Momente auf seinem Weg zur Unterhalts-Regressforderung gehabt und dann stellt das Gericht fest, dass der leibliche Vater mittellos ist und der Scheinvater wird so gänzlich leer ausgehen. Also da wird der Scheinvater bestimmt einen Freudentanz machen und sich in seinem Glauben an den Rechtsstaat bestätigt sehen. So treibt der Staat Scheinväter in die Ohnmacht. Diese Ohnmacht ist ein Vakuum, dass er selber, ganz auf sich alleine gestellt, füllen muss.» - Max Kuckucksvater[4] |
Einzelnachweise
- ↑ Väternotruf: Scheinvaterregress
- ↑ "Scheinvater" bekommt Unterhalt zurück, Der Stern am 12. April 2007 (Für einen Regressanspruch spiele es keine Rolle, ob der Ehemann der Mutter sich jahrelang für den leiblichen Vater hielt. Es gebe keinen Unterschied zwischen den Ersatzansprüchen eines "wissenden" und dem eines "unwissenden" Scheinvaters gegen den biologischen Vater, heißt es in dem Schleswiger Urteil.)
- ↑ Detlef Bräunig: Die Unterhaltsabzocke für Kuckuckskinder, Männermagazin am 20. August 2015
- ↑ Gesetzentwurf zu Scheinvaterregress, Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes, KuckucksvaterBlog am 18. Juli 2016
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
- Kuckuckskind
- Kuckucksvater
- BGH, Beschluss XII ZR 144/06 vom 16.04.2008
- BGH, Beschluss XII ZB 412/11 vom 20.02.2013
Netzverweise
- Augenwischerei, denn Kuckucksmütter müssen weiterhin keine Auskunft geben, Kuckucksvater am 29. August 2016 (Gestern Nacht titelte die BILD, dass Bundesjustizminister Heiko Maas die Sex-Auskunftspflicht für Mütter plane. Aber wie das mit der BILD und dem Justizminister so ist, kann man denen nicht einfach Glauben schenken. Wie so häufig steckt auch hier der Teufel im Detail.)
- Gesetzentwurf zu Scheinvaterregress, Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes, Kuckucksvater am 18. Juli 2016
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, Bundesforum Männer im Juli 2016
- Kein Schadensersatz von der Kuckucksmutter an Scheinvater (4 Kuckuckskinder) - Oberster Gerichtshof Österreich, Kuckucksvater am 22. September 2015
- Detlef Bräunig: Die Unterhaltsabzocke für Kuckuckskinder, Männermagazin am 20. August 2015 (Unterhaltsmaximierungsprinzip, Kuckuckskind)
- Scheinvater - Betrogen und kein Rückzahlungsanspruch?[webarchiv], Jugendamt, Nein danke! am 6. September 2014
- Scheinvater - Betrogen und kein Rückzahlungsanspruch?, Oberberg Aktuell am 6. September 2014