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Familienverfahren
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Familienverfahren sind gerichtliche Verfahren in Familiensachen[wp]. Sie werden in erster Instanz vor dem Familiengericht verhandelt.
- Ehesachen (Scheidung, Aufhebung[wp] oder Nichtigerklärung[wp] einer Ehe)
- Verfahren, die die elterliche Sorge für ein und den Umgang mit einem Kind sowie die Herausgabe eines Kindes, für das die elterliche Sorge besteht, betreffen,
- Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen,
- Verfahren über den Versorgungsausgleich,
- Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem ehelichem Hausrat[wp],
- bestimmte Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, (Gewaltschutzgesetz)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht[wp],
- Kindschaftssachen (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung) § 640 ZPO bis § 640 h ZPO und
- Lebenspartnerschaftssachen (Aufhebung, Unterhalt, Wohnung, Hausrat). § 661 ZPO
Zitat: | «Michael Baleanu's Männerpartei hat vor einiger Zeit interessante Zahlen zusammengetragen:
Wenn sich die Zahl der Neugeborenen halbiert und in dieser Zeit die Zahl der Familienverfahren bei Gericht sich fast verzehnfacht, lohnte es sich über die Ursache nachzudenken. Könnte es daran liegen, dass Krippenkinder, Heimkinder, Kinder aus Ein-Elternteilfamilien als Jugendliche und Erwachsene (oft schon als Schulkinder) verhaltensauffälliger sind und öfter Gerichte beschäftigen, als Kinder aus intakten Familien?»[1] |
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Böttiger: Ehre wem Ehre gebührt, Der Spatz im Gebälk am 16. Februar 2013
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Weblinks
- FemokratieBlog: Scheidungsstatistik über rechtskräftige Beschlüsse, 30. November 2012