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Betreuungsgeld

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Das Betreuungsgeld (auch Erziehungsgehalt) bezeichnet Geldleistungen für die in den Familien geleistete Arbeit zur Versorgung und Erziehung von Kindern und die Neubewertung dieser Versorgungsarbeit im Hinblick auf die Rente.

In Deutschland wird seit etwa 1983 ein Erziehungsgehalt diskutiert. In der Politik gilt der Begriff "Betreuungsgeld" als wertfrei. Derzeit findet in Deutschland eine sehr kontrovers geführte Diskussion statt über das Erziehungsgehalt bei Kindern unter drei Jahren als Alternative zur Kinderkrippe. Politiker und Medien, die das Betreuungs­geld kritisieren, verwenden - dann oft mit pejorativer[wp] Konnotation - den Begriff "Herdprämie".

Diskussion

Die Betreuungsgelddiskussion bestätigt eine alte Einsicht Joseph A. Schumpeters[wp]: Für das politische Geschäft entscheidend ist der von Führungs­cliquen "fabrizierte" Wille, der über die Medien vermittelt das veröffentlichte Meinungsklima dominiert. Gerade prototypisch zeigen dies Politbaromter-Umfragen zum Betreuungsgeld: Aktuell sprechen sich nur noch 34 Prozent der Befragten für diese Leistung aus, während es im November 2011 noch 43 Prozent waren. Die "Debatte der letzten Wochen" habe die Zustimmung "weiter reduziert" schließen daraus die Demoskopen. Sollten sich diese Ergebnisse bestätigen, wäre es den Gegnern des Betreuungs­geldes gelungen, das familien­politische Meinungsklima um 180 Grad zu drehen: In einer großen repräsentativen Bevölkerungs­umfrage befürworteten 2003 noch 82 Prozent (!) der Befragten eine "finanzielle Unterstützung" für Mütter oder Väter, die für die Erziehung ihrer kleinen Kinder ihre Berufstätigkeit zeitweise aufgeben - nichts anderes ist das Betreuungsgeld (in diesem Fall geht es um ein- und zweijährige Kinder). Gleichzeitig unterstützten auch 81 Prozent mehr "Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren" - die Bevölkerung wünschte also mehr Wahlmöglichkeiten in der Kinderbetreuung. Die Aussagekraft solcher Befunde ist begrenzt, solange die Befragten einfach "Mehr" fordern können, ohne zwischen Alternativen entscheiden zu müssen. Die Forscher erfragten deshalb auch die Prioritäten: An erster Stelle nannte eine große Mehrheit finanzielle Verbesserungen; nur ganze 10 % wünschten sich ausschließlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Genau diese einstige Minderheitenposition propagieren seit Jahren Meinungsmacher in Politik und Medien: Beständig fordern sie mehr Kinder­betreuungs­infra­struktur zulasten der finanziellen Leistungen für Familien. Jeglicher Aufwand für Kinder­tages­stätten firmiert in ihrem Jargon als "Bildungs­investition", während sie Eltern als potentielle Geldverschwender diffamieren. Das Betreuungsgeld ist ihr besonderes Feindbild, gegen das sie mit allen Mitteln agitieren: Dabei ist ihnen weder das diskriminierende Label "Herdprämie", noch der Vorwurf des "Abkassierens" gegenüber sozial benachteiligten Familien zu plump. Fast schon sophistisch ist dagegen der Vorwurf, Betreuungs­geld­befürworter verlangten ein Entgelt für die Nicht­in­anspruch­nahme von Kinder­betreuungs­infra­struktur. Dies sei geradezu lächerlich - schließlich gebe es ja auch keine Erstattung für den Nichtbesuch von Theatern oder Opernhäusern. An Realitäts­blindheit ist dieser Nebel­kerzen-Vergleich kaum zu überbieten: Theater muss niemand besuchen, Kinder betreuen aber schon. Anders als Kulturkonsum ist Kinder­erziehung nicht dem persönlichen Belieben anheimgestellt, sondern eine rechtliche Pflicht der Eltern. Erziehung erfordert aber viel Zeit und Geld, weshalb Eltern gegenüber Kinderlosen finanziell im Nachteil sind.

Das monetäre Ausmaß des Erziehungs­aufwands zeigt sich dabei erst, wenn Eltern ausfallen und für sie der Staat einspringen muss: Die Erziehung von Kindern in Heimen kostet pro Kopf mehrere tausend Euro im Monat. Kindererziehung ist kein bloßes Privat­vergnügen von Eltern, sondern "eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt". In seinem "Kinder­betreuungs­urteil" forderte deshalb das Bundesverfassungsgericht (1998) die Erziehung der Kinder "in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern". Genau diesem Anliegen soll das - bescheiden bemessene - Betreuungsgeld dienen. Es ist dabei im Grunde nichts anderes als das frühere "Erziehungsgeld", das 2007 dem Elterngeld - als Lohnersatz für Erwerbs­tätigkeit - weichen musste. Wenn Scharfmacher unter seinen Gegnern das Betreuungsgeld nun als "verfassungs­widrig" zu disqualifizieren versuchen, stellen sie damit die Verfassungs­recht­sprechung zu Familie und Kindererziehung auf den Kopf. Die Absurditäten der Betreuungs­geld­diskussion zeigen so mit welcher Gewalt eine mächtige Interessenkoalition in Politik, Wirtschaft und Bewusst­seins­industrie das Leben von Kindern und Familien um-konditionieren will.[1]

Wie die Ausbeutung der Familien zu einer Subventionierung der Familie umgedeutet wird

Kinder zu erziehen kostet Eltern viel Geld. Diese merken das täglich, die Medien wollen sie nun aber eines Besseren belehren: Fast täglich insinuieren Berichte, dass Kinder weniger für die Eltern, sondern vielmehr Eltern für das Gemeinwesen teuer sind. Auf eine Summe von 180-190 Milliarden Euro addierten sich die "Subventionen", die der Staat Familien gewähre.[2] In die Welt gesetzt hat diese Schätzung 2006 das Bundesfamilienministerium - unzählige Beiträge haben sie seitdem wiederholt und Familien das Stigma der "Subventions­empfänger" verpasst.[3] Innerhalb weniger Jahre hat sich so die öffentliche Sicht auf Familie und Staat um 180 Grad gedreht: Noch 2005 errechnete das Ifo-Institut, dass der Staat mit einem Kind - im Durchschnitt und bezogen auf den gesamten Lebensverlauf - mindestens 77.000 Euro Gewinn macht.[4] Die von den Kinderlosen mit­finanzierten Leistungen könnten diese "positive fiskalische Externalität", die von den Eltern durch die Erziehung erbracht werde, nicht ausgleichen. Faktisch belege der Staat die Geburt eines Kindes also mit einer "Strafsteuer" von annähernd 80.000 €.[5]

Diese "Transferausbeutung" von Familien hatte das Bundesverfassungsgericht seit den 1990er Jahren wiederholt beanstandet: Die Mittel für die Alterssicherung der "jetzt erwerbstätigen Generation" müsse immer die "nachrückende Generation" aufbringen, weshalb Kindererziehung für das Sozialsystem eine "bestands­sichernde Bedeutung" habe. Gleichzeitig führe dieses System zu einer Benachteiligung der Familie mit mehreren Kindern, da diese wegen des Erziehungs­aufwands weniger Renten­ansprüche erwerben und Ersparnisse bilden könnten. Um diese Ungerechtigkeit zu korrigieren, müsse der Gesetzgeber mit "jedem Reformschritt die Benachteiligung der Familie" verringern.[6] Dabei sei zu berücksichtigen, dass Eltern ihren Kindern Leistungen schuldeten, die dem "kindlichen Bedürfnis nach Unterstützung, Anleitung sowie Vermittlung praktischer und kultureller Erfahrungen genügen". Dementsprechend müsse der Staat dafür sorgen, "dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familien­tätigkeit und Erwerbs­tätigkeit miteinander zu verbinden".[7] Gerechtigkeit für die Erziehungsleistung von Eltern und Wahlfreiheit in der Kinder­betreuung lautete also der Auftrag der Verfassungs­richter.

Just mit diesen Grundsätzen hat die sogenannte "nachhaltige" Familienpolitik seit 2005 radikal gebrochen: Ihr Leitbild ist nicht mehr die Wahlfreiheit, sondern die "kontinuierliche" Erwerbstätigkeit beider Eltern und die Ganztags­betreuung von Kindern in Institutionen. Finanzielle Leistungen für Eltern zu erhöhen ist aus dieser Sicht kontraproduktiv, stattdessen seien die Ressourcen zugunsten der Betreuungs­infra­struktur umzuverteilen.[8] Zur Legitimation dieser Politik rechnete ein 2006 eingerichtetes "Kompetenzzentrum" die öffentlichen Ausgaben auf 180 Mrd. Euro hoch. Noch 2004 war selbst das Bundesfinanzministerium nur auf 60 Mrd. Euro gekommen. Ermöglicht hatte diese plötzliche Geldvermehrung eine neue Beliebigkeit in der Definition von "Familien­leistungen", zu denen neben sämtlichen Bildungs­ausgaben unter anderem auch die Kinder­freibeträge im Steuerrecht zählten. Nach derselben Logik müsste auch das steuerfreie Existenzminimum als "Subvention" für Singles gelten, denen im Übrigen die Bildungs­infra­struktur genauso zu Gute gekommen ist.[9] Unbeschadet dessen kolportieren die Medien seitdem eifrig die Legende von den hoch­sub­ventionierten Familien. Gegenwärtig dient sie als Munition gegen ein vergleichsweise bescheidenes Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder persönlich erziehen. Nicht die Eltern, sondern der Staat müsse die Kinder erziehen - lautet die Botschaft. Dass der Steuerzahler dafür Krippenplätze mit ca. 1.000 € im Monat subventionieren muss, verschweigen sie genauso wie die noch viel höheren Kosten für die Erziehung in Heimen.[10] Transparenz ist unerwünscht. Denn es geht nicht darum, Erziehungs­leistungen zu honorieren, sondern den materiellen Druck hin zur doppelten Vollzeit­erwerbstätigkeit von Eltern zu verstärken.[11][12]

Kulturkampf gegen die Familie

Was offenbar dagegen spricht, hat NRW-Ministerpräsidentin Hannolore Kraft[wp] (SPD) in der Frankfurter Allgemeinen am Sonntag zum Besten gegeben: Sie plädiert für Kita-Pflicht (Schluss mit Wahlfreiheit!), weil Bildung in der Kita beginnen müsse. Dann würden sich die teuren Kita-Plätze auch wieder lohnen, weil die arbeitenden Mütter (von Vätern geht die SPD offenbar nicht aus) ja Steuern zahlten. An dieser Stelle müsste nun eigentlich auch der letzte Skeptiker zum Betreuungsgeld-Fan werden: Wahnsinn mit Methode. Einen gröberen Unfug hat in der ganzen Debatte noch niemand geredet. Das Kind muss in die Kita, damit Mama über ihre Einkommenssteuer die Kita-Kosten finanzieren kann. Diesen Beitrag müssen die Kinder schon zum Funktionieren des Kita-Steuer-Systems leisten.

Einen interessanten Aspekt hat der Journalist Günter Ederer in die Betreuungsgeld-Debatte eingebracht. Obwohl er selbst aus ordnungs­politischen Gründe gegen das Betreuungsgeld ist, fragt er, ob die Freunde der Kita-Betreuung genauso argumentieren würden, wenn einer Hundemutter die Welpen wegnähme und ins Tierheim gäbe. Aber das ist natürlich grob unsachlich ...

Der Gipfel des Absurden wird aber erreicht, wenn die Kritiker das Betreuungsgeld zuerst dafür geißeln, dass es gerade Hartz-IV-Bezieher und Migranten davon abhalte, ihre Kinder in die Kita zu schicken und sich dann darüber empören, wenn Hartz-IV-Bezieher kein Betreuungsgeld erhalten sollen. Diejenigen, die erst Transferempfänger und Migranten unter Generalverdacht der Erziehungs­unfähigkeit gestellt haben, erheben lautstark Klage, weil das Erziehungsgeld Transfer­empfänger und Migranten unter Generalverdacht der Erziehungs­unfähigkeit stelle.

Der Streit ums Betreuungsgeld ist im Grunde nichts anderes als der erbitterte Kulturkampf jener, die Berufs­tätigkeit für progressiv und Familie für unmodern bis reaktionär halten.[13]

Frauen in Bayern sind berufstätig - auch ohne Krippe[14]


Bundestagsdebatte

Zitat: «"Schwachsinn!" - "Katastrophe!" - "Biedermeier-Idylle!" - Mit einem Phrasen­gewitter von Injurien und ideologischen Kampf­begriffen drosch die Opposition im Bundestag auf das Betreuungsgeld ein. Triebfeder der Hass­ausbrüche war nicht die vorgeschobene Sorge um die Staats­finanzen, sondern die unduldsame Wut eifernder Kultur­kämpfer auf all jene Eltern, die sich dem als allein­selig­machend aus­gegebenen "modernen Familienbild" verweigern: Eltern Vollzeit berufstätig, Kind Vollzeit in Krippe, Kita und Ganztags­schule verwahrt.
[...]
Der böse - und schon einmal zum "Unwort des Jahres" erklärte - Kampf­begriff von der "Herdprämie" macht aus jeder nicht­berufs­tätigen Mutter das einfältige "Heimchen", man rechnet sie automatisch, wie Neuköllns Bürger­meister Buschkowsky, der - deutschen oder "migrantischen" - Unterschicht zu, wo das Geld doch nur "versoffen" werde und die Kinder - es geht um Ein- bis Dreijährige, wohlgemerkt - um lebenswichtige "Bildungs­chancen" gebracht werden; ohnehin seien die Eltern mit der Erziehung "überfordert", da muss der bevormundende Sozialstaat mit "Fachkräften" ran, die die Kinder nicht bloß vor die Glotze setzen oder gar misshandeln, wie die NRW-Grünen-Chefin Löhrmann indirekt unterstellt.
[...]» - Michael Paulwitz[15]

Zitate

  • "Das Betreuungsgeld ist eine angemessene Reaktion auf die Tatsache, dass der Bund vier Milliarden Euro für den Krippenausbau zur Verfügung stellt. Sie gründet im Vertrauen auf die Familie." [16]

Einzelnachweise

  1. iDAF: Betreuungsgeld - fabrizierte Meinung vs. Sachargumente, Stefan Fuchs, Im Blickpunkt, 26.05.2012
  2. Beispielhaft dafür: Patrick Bernau: Wie soll der Staat die Kinder fördern?, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 17. April 2012; Michael Inacker/Daniel Delhaes: Je mehr Kinder, umso höher die Rente, Handelsblatt vom 17. April 2012
  3. Stefan Fuchs: Der politische Kampf gegen die traditionelle Familie und die Erziehungs­verantwortung der Eltern
  4. Vgl.: Martin Werding/Herbert Hofmann: Die fiskalische Bilanz eines Kindes im deutschen Steuer- und Sozial­system, ifo Forschungs­berichte 27, München 2005, S. 34
  5. Vgl. Kurt Biedenkopf et al: Starke Familie. Bericht der Kommission "Familie und demographischer Wandel" im Auftrag der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart 2005, S. 104-105
  6. BVerfGE 87, 1 - 1 BvL 51/86 u.a. vom 7. Juli 1992
  7. BVerfGE 99, 216 - 2 BvR 1057/91 vom 10. November 1998. Zusammenfassend zu den "Familien­urteilen" des Bundes­verfassungs­gerichts: Deutscher Familienverband: Verfassungstreue bei der Anerkennung von Familien­leistungen - Informationen zum Jahres­schwer­punkt­thema 2006, Berlin 2006
  8. Zur Programmatik der "nachhaltigen" Familienpolitik: Malte Ristau: Der ökonomische Charme der Familie, S. 18-24, in: Aus Politik und Zeitgeschichte - 23-24/2005. Kritisch hierzu: Familienpolitik: Zurück ins 19. Jahrhundert?
  9. Stefan Fuchs: Der politische Kampf gegen die traditionelle Familie und die Erziehungs­ver­antwortung der Eltern, a.a.O.. Familien- und Wohlfahrts­verbände haben damals eigene, empirisch fundierte Gegen­darstellungen zu den überhöhten Schätzungen des Bundesfamilien­ministeriums veröffentlicht: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband (Hrsg.): Auf den Punkt gebracht. Empirische Beiträge zur aktuellen Diskussion über Kinderbetreuung und Familientransfers, Berlin 2007/Familienbund der deutschen Katholiken: Das 184-Mrd.-€-Märchen, Familienbund kritisiert falsche Zahlen in der Familien­förderung, Presse­mitteilung vom 10. April 2007
  10. Vgl.: Stefan Fuchs: "Krippenoffensive" - politische Vorgabe vs. empirische Bedarf
  11. Befürworter der "nachhaltigen" Familienpolitik" fordern deshalb beständig das Ehegattensplitting und die Mitversicherung nicht­erwerbstätiger Ehepartner in den Gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Als aktuelles Beispiel für diese Position: Ulrike Timm: "Das Konzept, das fehlt beim Betreuungsgeld" - Staatsrechtlerin fordert Reform der Ehe- und Familienpolitik, Deutschlandradio Kultur vom 17. April 2012. Siehe hierzu auch: Ehegattensplitting: Reformpläne benachteiligen Familien mit Kindern
  12. Transparenz unerwünscht: Mit alten Legenden gegen das Betreuungsgeld - Was Familien wirklich zahlen, iDAF, Newsletter 16-17/2012
  13. Ralfschuler's Blog: Mahlzeit! Einmal Herdprämie bitte, 27. April 2012
  14. Georg Meck: Debatte ums Betreuungsgeld: Herdprämie, FAZ am 23. April 2012 (Das Betreuungsgeld konserviert die alte Gesellschaft: Küche, Kinder, Kirche. Das sagen seine Gegner. Aber ist es wirklich so? Die Frauen in Bayern erzählen eine ganz andere Geschichte - wenn man sie nur mal fragt.)
  15. Michael Paulwitz: Gesellschaft: Abschaffung der Familie, Junge Freiheit am 16. November 2012
  16. Im Gespräch: Erika Steinbach: "Die Familie soll stigmatisiert werden", FAZ am 19. November 2012

Netzverweise