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Existenzminimum

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Zitat: «Viele Unterhaltspflichtige glauben irrtümlich, der in den Unterhaltsleitlinien angegebene so genannte Selbstbehalt wäre das gleiche wie das so genannte Existenzminimum[wp]. Dies ist ein Irrtum. Das Existenzminimum ist die Sozialhilfe[wp]. Wie viel das für einen persönlich ist, kann man sich im Sozialamt ausrechnen lassen. Es dürfte in den meisten Fällen unterhalb des Selbstbehaltes liegen. Ein weiterer Irrglaube ist, der Selbstbehalt würde dem Unterhalts­pflichtigen in jedem Fall verbleiben. Das ist häufig ein Irrtum. Der Trick dabei. Das Familiengericht setzt ein fiktives Einkommen fest, also ein Einkommen, was der Verpflichtete zwar nicht hat, aber das Gericht so tut, als könnte er es haben, wenn er denn nur wollte. Schade, dass die Gerichte selbst kaum Unterhalts­pflichtige einstellen, die mehr verdienen möchten, sonst könnte das ja tatsächlich zutreffen.

Aus alledem folgt häufig die Schwarzarbeit[wp]. Unterhaltspflichtige, besonders häufig wahrscheinlich Selbstständige, gehen einer Schwarzarbeit nach, weil sie mit dem, was die Gerichte meinen, was zum Leben ausreichen müsste, eben nicht zum Leben auskommen. Insbesondere selbstständige Arbeitnehmer haben oft unabdingbare Ausgaben, die sie nicht erfüllen könnten, wenn sie nur das Existenz­minimum zur Verfügung hätten. Ehe sie fruchtlose Gespräche mit den eintreibenden Jugendämtern und diversen Rechtsanwälten führen, nutzen sie daher die Möglichkeiten der Schwarzarbeit zur Aufstockung des Einkommens.» - Väternotruf[1]

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