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Unterhaltsboykott
Unterhaltsboykott bezeichnet die bewusste Willensentscheidung, einer staatlichen Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur in geringerem Umfang als ausgeurteilt nachzukommen. Besonders die Zahl sich verweigernder Väter wächst seit Jahren stetig. Oft gehen Umgangsboykott seitens der Mutter und jahrelanger Streit um das Umgangsrecht voraus. Männer, die einen solchen Boykott praktizieren, betrachten ihr Handeln als einen Akt der Notwehr bzw. des zivilen Ungehorsams gegen einen Unrechtsstaat, der erziehungswillige Väter verhöhnt.
Satirisch etwas überspitzt, aber insgesamt zutreffend, wird die Situation solcher Väter im Artikel "Warum die redlichen Väter einpacken können" des Männermagazins dargestellt.[1]
Methoden
Die wohl häufigste Form des Boykotts ist, dass unterhaltspflichtige Väter ihre Arbeitszeiten bzw. ihr anrechenbares Einkommen planmäßig so weit reduzieren, dass bei ihnen kein Geld eingetrieben werden kann. Viele schaffen den Spagat, dabei dennoch ihre Kinder mehr oder weniger häufig sehen zu können. Bei anderen war eine völlige oder weitgehende Umgangsverweigerung durch die Mutter der Auslöser für den Boykott.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die starre Verteilung der Geschlechterrollen gewandelt hat, sind von Trennungen zunehmend Väter betroffen, die zuvor den überwiegenden Anteil der Betreuungs- und Erziehungsleistungen erbracht haben, während das Familieneinkommen zur Gänze oder zum größeren Teil von der Frau erwirtschaftet wurde. Werden solche Väter durch die Willkür der deutschen Familiengerichtsbarkeit auf den Status eines Besuchselternteils herabgestuft, ist Unterhaltsboykott fast die zwingende logische Konsequenz. Sie hatten schon vor der Trennung kein oder nur ein geringes Einkommen. Warum sollten ausgerechnet solche Väter plötzlich der so genannten "Erwerbsobliegenheit" nachkommen? Insbesondere dieser Personenkreis dürfte sich, zumindest im fortgeschrittenen Alter, selbst bei ehrlichem Bemühen schwer tun, eine Beschäftigung zu finden, bei der vom Lohn noch was für den Unterhalt übrig bleibt. Hier sei auf die Ausführungen der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt verwiesen, welche zu Billigkeitserwägungen und Vertrauensschutz folgendes gesagt hat:
Zitat: | «Welche berufliche Tätigkeit aber wird einer 50-jährigen Frau nach 20 Jahren beruflicher Pause angeboten? Hier ist nur zu hoffen, dass die Gerichte bei ihren anzustellenden Billigkeitserwägungen Vertrauensschutz bieten und dem Nachteil hinreichend Rechnung tragen, der in den schlechten Arbeitsmarktchancen aufgrund langjährigen Hausfrauendaseins liegt.» |
Dieser Gedanke sollte selbstverständlich auch für Männer gelten, die um ihrer Kinder willen beruflich kürzer getreten sind.
In selteneren Fällen setzen sich Väter aus Deutschland ab, um sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen. Im Allgemeinen büßen sie damit jedoch den Umgang zu ihren Kindern ein, weshalb diese Variante für aktive Väter zumeist ausscheidet. Nur sehr wenige Väter nehmen ihre Kinder dabei mit. Diese Lösung geht natürlich auch für aktive Väter, erfordert aber ein besonderes Maß an Tatkraft und Übersicht, damit der Schritt für die betroffenen Kinder nicht zum Fiasko wird. Außerdem sollte eine besonders enge Bindung des Kindes an den Vater gegeben und die Mutterbindung schwach sein. Andernfalls ist diese radikale Maßnahme potentiell eine Verletzung des Kindeswohls. Umgekehrt wird das Kindeswohl im deutschen Familienunrecht aber nicht selten dadurch bedroht, dass Gerichte Umgangsregelungen beschließen, die Kinder gegen ihren Willen der Gewalt erziehungsunfähiger Mütter ausliefern. Hier kann abgewogen werden, ob eine Auslandsflucht im Einzelfall nicht die mittelfristig weniger schädliche Lösung sein könnte.
Zielrichtung, Motivationen
Von interessierten Kreisen wird unisono behauptet, unterhaltsverweigernden Vätern ginge es nur darum, sich vorm Bezahlen zu drücken, weshalb auch die Bezeichnung "Unterhaltspreller" geprägt wurde. Im Gegensatz zum Zechpreller in der Gastronomie haben unterhaltsverweigernde Väter aber keine Leistungen erhalten, die eine Bezahlung rechtfertigen würden. Im Gegenteil: Oft wurde ihnen von Behörden, Gerichten und deren Helfershelfern auf übelste Weise mitgespielt. Insofern richtet sich Unterhaltsboykott gegen:
- Jugendamtsmitarbeiter, die sich in familiären Krisen nicht um Vermittlung, Ausgleich und Versöhnung bemühen, sondern Mütter zur Trennung ermuntern und bereitwillig Hilfestellung geben, Kindern ihre Väter und Vätern ihre Kinder zu nehmen bzw. den Anteil von Vätern an der Erziehung weitestmöglich zu beschneiden.
- Geschäftstüchtige und skrupellose Rechtsanwälte, die in solchen Situationen Öl ins Feuer gießen, um damit jahrelange Rechtsstreits zu provozieren, die ihnen eine geschäftsfördernde Kundenbindung ermöglicht.
- Familiengerichte, die erziehungswillige Väter diskriminieren.
- Geschäftstüchtige und korrupte Sachverständige und Verfahrensbeistände, die Familienrichter bei ihrem schändlichen Treiben unterstützen.
- Beratungsstellen, die ichzentrierte Mütter bei ihrem kindeswohlschädigenden Verhalten gewähren lassen oder es sogar befördern.
- Oberlandesgerichte, die rechtsfehlerhafte, aufgrund einseitiger Ermittlungen zustande gekommene Beschlüsse von Amtsgerichten ohne ernsthafte Prüfung durchwinken.
- Das Bundesverfassungsgericht, das selbst offensichtliche Grundrechtsverletzungen und Verstöße gegen Art. 20 Abs. 3 2. Halbsatz GG
- "[...] die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
- durch Amts- bzw. Oberlandesgerichte durchgehen lässt.
Für eine leider nicht geringe Zahl von Vätern, die ganz oder weitestgehend vom Umgang mit ihren Kindern abgeschnitten wurden, ist Unterhaltsboykott die einzige, ihnen noch verbliebene Möglichkeit des Widerstands. Hier schwingt dann oft ein nicht geringes Maß an Verzweiflung mit. Andere Väter haben zwar regelmäßige Umgangskontakte, empfinden diese aber als unzureichend bzw. fühlen sich - oft zu recht - von einem mütterfreundlich agierenden System benachteiligt und zahlen deshalb nicht. Unterm Strich dürfte aber in beiden Fällen das Motiv dominieren, sich gegen erlebtes Unrecht wehren zu wollen und so, wenigstens mittelfristig, eine Veränderung der für Trennungsväter unbefriedigenden Situation in Deutschland zu erreichen.
Zitate
Zitat: | «Nur mit Geld(entzug) kann man sie treffen, weil das weh tut. Deshalb ist es der einzige Hebel, der wirklich wirkt. [….] Leute die zahlen, egal ob freiwillig oder unfreiwillig, finanzieren den Feind. So einfach ist das. Das ist wie in einem Krieg zu sein und dem Gegner regelmäßig Waffen zu liefern, die er dann gegen einen einsetzt.»[2] |
Frauen haben die Nase vorn
Laut Statistik des Ministeriums für Familie zahlen 24 Prozent der Männer nicht, bei Frauen sind es 31 Prozent.
Zitat: | «Es ist weitaus schwieriger von einer Mutter Unterhalt zu kriegen als von einem Vater.» - Rechtspflegerin Astrid Leonhardt[3][4] |
Einzelnachweise
- ↑ Detlef Bräunig: Warum die redlichen Väter einpacken können, Das Männermagazin am 29. Januar 2015
- ↑ WGvdL-Forum: Geld ist der einzige Hebel, der wirkt, Mus Lim am 29. Januar 2015
- ↑ "Die ehemalige Rechtspflegerin Astrid Leonhardt hat jahrelang beim Jugendamt gearbeitet und schult inzwischen andere Jugendamts-Mitarbeiter in Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. In diesem Fall ging es um eine Frau und Mutter, die ihren krebskranken Mann und die kleine Tochter verlassen hat, weil sie endlich mal an der Reihe ist und ihr Leben will. Und seitdem prellt sie den Unterhalt.", aus: Mutter zahlt kein Unterhalt: Warum immer mehr Frauen ihre Familie verlassen, RTL am 18. Februar 2015
- ↑ WGvdL-Forum: Immer mehr Frauen prellen Unterhalt und lassen die Familie im Stich, MirReichts am 19. Februar 2015 - 23:12 Uhr
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)