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Besuchselternteil

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Als Besuchselternteil wird im Juristendeutsch derjenige Elternteil bezeichnet, dem im deutschen Familienunrecht nach einer Trennung der Status des Parias[wp] zuerkannt wird. Sein privilegierter Konterpart ist der "betreuende Elternteil".

Falls über die Frage der Umgangsgestaltung keine gütliche Einigung der Eltern gelingt, entscheiden deutsche Familienrichter ebenso wie die Jugendämter in ca. 9 von 10 Fällen zugunsten der Mutter, sodass vorwiegend Väter zu Besuchs­eltern­teilen degradiert werden. Das so genannte Residenzmodell gestattet ihnen dann im Allgemeinen nur noch Besuchs­kontakte an jedem zweiten Wochenende. Eine Teilhabe an der Erziehung ist so in der Regel nicht mehr möglich und offenbar auch nicht erwünscht, was in zynisch formulierten Gerichts­beschlüssen offen eingeräumt wird, so beispielsweise im Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2011.

Befürworter des Wechselmodells kritisieren die Aufspaltung in einen betreuenden und einen nicht betreuenden Elternteil. Allein schon die entsprechenden Begriffe würden zeigen, dass es deutsche Richter und Jugendamts­mitarbeiter - anders als ihre Kollegen in vielen anderen Ländern - in ihrer Mehrzahl nach wie vor normal finden, die Eltern nach dem Zerbrechen der Familie in zwei Teile aufzuspalten, welche für die Kinder erkennbar eine stark ungleiche Wertigkeit besitzen.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise