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Reyhaneh Jabbari

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Reyhaneh Jabbari
Reyhaneh Jabbari.jpg
Gelebt 1988–25. Oktober 2014

Reyhaneh Jabbari (1988-2014, persisch ریحانه جباری) war eine iranische Studentin, die im Oktober 2014 nach sieben­jähriger Gefängnishaft wegen Mordes hingerichtet wurde.

Die staatliche deutsche Tagesschau und andere [...] Propaganda-Medien nutzen den Fall der im Iran wegen Mordes hingerichteten 26-jährigen Frau Reyhaneh Jabbari für eine unter dem Vorwand des Menschen­rechts­themas geführte Kampagne gegen den Iran.

Anders als zum Fall Nimr al-Nimr[ext] in Saudi Arabien, über den die Tagesschau bisher kein Wort verloren hat, hat die staatliche deutsche Märchenschau zum Fall Reyhaneh Jabbari bereits mehrfach an prominenter Stelle "Nachrichten" publiziert.

Die Berichterstattung der Tagesschau zeichnet sich dabei genau wie die Kampagnen verlogener [Lobbygruppen] dadurch aus, dass sie versucht den Eindruck zu erwecken, es sei ziemlich klar, dass Reyhaneh Jabbari im Jahr 2007 als 19-Jährige sich mit einem Messerstich gegen eine Vergewaltigung durch einen 47-jährigen verheirateten iranischen Arzt und Ex-Geheimdienstler verteidigt hat, dafür dann von einer parteiischen iranischen Justiz zum Tode verurteilt und nun schließlich gehängt wurde.

Im Bericht am Freitag holte die Märchenschau zu einem Rundumschlag aus, prangerte unter Zuhilfenahme des Beispiels des Falles Reyhaneh Jabbari die hohe Zahl von Hinrichtungen im Iran insgesamt an, die Menschenrechte allgemein und Mängel bezüglich der Meinungsfreiheit. Ein Parteibuch-Leser versuchte sich im Kommentarbereich zu dem Tagesschau-Artikel mit folgendem Kommentar an der Diskussion zu beteiligen:

Todesstrafe und Drogen
@12:53 von AlterSimpel
Da liegt der Hase im Pfeffer. Die Drogen­gesetz­gebung ist im Iran weniger streng als in anderen Ländern, etwa Singapur. Dass es im Iran viel mehr Hinrichtungen wegen Drogen gibt, liegt an der noch viel größeren Zahl der Drogen­delikte, die wiederum eine direkte Folge der seit dem internationalen Militär­einsatz stark angestiegenen Drogen­produktion im Nachbar­land Afghanistan sind, das eine sehr lange und unübersichtliche Grenze mit Iran teilt. Die iranische Staats­führung fürchtet, eine Liberalisierung der iranischen Drogen­gesetz­gebung könne buchstäblich zum Vergiften der Bevölkerung führen, wie seinerzeit in China nach den Opiumkriegen[wp]. Um das Drogen­problem im Iran zu lösen, muss der Drogen­anbau in Afghanistan erfolgreich bekämpft werden.'
@13:21 von DrTM
Diese junge Frau hätte, zB anstatt mit einem eigens dafür gekauften Messer zu ihrem "Hausbesuch" zu gehen, seiner Wohnung fernbleiben können. Nach ihrer Überführung hätte sie zB, anstatt zu lügen, Reue zeigen können.

Die Zensoren der staatlichen deutschen Tagesschau unter­drückten den Kommentar, was einmal mehr die bekannten Mängel bezüglich der Meinungsfreiheit in Deutschland zeigt und deutsche Klagen bezüglich angeblicher oder tatsächlicher Mängel in der Meinungsfreiheit im Iran als Heuchelei entlarvt.

Bezüglich des Falles Reyhaneh Jabbari möchte das Parteibuch folgendes sagen:

Mit nur sehr wenig an Recherche im Internet, etwa dem Lesen der Zusammenfassung des Statements der Anklagebehörde im englisch­sprachigen Wikipedia-Artikel zu Reyhaneh Jabbari, lässt sich herausfinden, dass die von Mohammad Mostafaei, dem exilierten Ex-Anwalt Reyhaneh Jabbaris, gefütterte Kampagne [...], die Reyhaneh Jabbari als zufälliges Opfer, das sich mit einem Taschen­messer erfolgreich gegen eine versuchte Vergewaltigung durch einen Fremden gewehrt hat, darstellt, offensichtlich auf groben Lügen basiert.

Da findet sich dann in etwa folgender Ablauf der Ereignisse:

  • drei Tage vor der Tat schickte Reyhaneh Jabbari ihrer Freundin eine SMS mit dem Inhalt: "Ich denke, heute werde ich ihn umbringen"
  • zwei Tage vor der Tat kaufte Reyhaneh Jabbari sich das Messer, mit dem sie auf Morteza Abdolali Sarbandi eingestochen hat
  • nachdem sie auf Morteza Abdolali Sarbandi eingestochen hat, flüchtete sie, ohne einen Kranken­wagen oder die Polizei zu rufen
  • die Polizei identifizierte sie aufgrund dessen, dass der letzte Telefonanruf von Morteza Abdolali Sarbandi zu ihr ging, als Verdächtige, und fand bei einer Haus­durch­suchung bei ihr ihr blut­bespritztes Kopftuch, das blut­verschmierte Tatmesser und die Verkaufs­verpackung des Tatmessers
  • nachdem die Polizei das herausgefunden hatte, gab Reyhaneh Jabbari zu, am Tatort gewesen zu sein, auf Morteza Abdolali Sarbandi eingestochen zu haben und anschließend geflüchtet zu sein, und erklärte dazu weiter, sie habe Morteza Abdolali Sarbandi drei Tage zuvor in einem Eiscafe kennengelernt, wo sie ihm ihre Telefon­nummer zur Anbahnung eines Auftrages als Raum­designerin gegeben habe, zur Besprechung des möglichen Auftrages sei sie dann am Tattag mit Morteza Abdolali Sarbandi in seine Räume gegangen, dort habe sie auf ihn eingestochen, um einer Vergewaltigung zu entgehen, aber ihr Stich sei nicht tödlich gewesen. Die tödlichen Verletzung habe offenbar ein ihr nicht bekannter Freund des Opfers ausgeführt, der sich mit ihnen in den Räumen aufgehalten habe. Später gab sie an, sich die Geschichte mit dem zweiten Mann ausgedacht zu haben, um zu verschleiern, dass sie dem Opfer die tödliche Verletzung beigebracht hat.

Im in der Wikipedia verlinkten Statement der Anklage selbst findet sich auch noch die Feststellung, dass die Justiz es für wesentlich gehalten hat, dass der Stich mit großer Wucht von hinten ausgeführt wurde, was einen zum exakten Tatzeitpunkt unmittelbar erfolgten körperlichen Angriff auf Reyhaneh Jabbari ausschließt. Sie befand sich bei der Tat hinter dem Mann und hat ihm das Messer von hinten in den Rücken gerammt.

Als wesentlich für die erkennbare Vergewaltigungs­absicht wurde neben den vom Mann unstreitig vor der Tat gekauften Kondomen und einer zu einem großem Schlafplatz ausgezogenen Couch von Reyhaneh Jabbari und ihren Anwälten angeführt, dass die Tür zu den Räumlichkeiten des Mannes verschlossen worden sei. Auf die Frage, wie sie denn nach der Tat geflüchtet sei, wo doch die Tür in Vergewaltigungs­absicht verschlossen worden sei und die Tür und das Schloss unbeschädigt seien, erklärte Reyhaneh Jabbari, dass die Tür eben doch nicht abgeschlossen war. Das ist auch insofern von Bedeutung, als der verletzte Mann sich nach dem Stich noch ins Treppenhaus schleppte, wo er mit Rufen "Dieb" Nachbarn alarmierte, bevor er durch den Stich tödlich verletzt verstarb. Ging es darum, eine Vergewaltigung zu verhindern, wäre es also durchaus denkbar gewesen, dass Reyhaneh Jabbari ins Treppenhaus flüchtete und Nachbarn um Hilfe gerufen hätte, anstatt dem Mann auf dem Gebets­teppich seiner Räumlichkeiten von hinten ein Messer in den Rücken zu rammen.

Vergleicht man das in der Wikipedia verlinkte Statement ihres früheren Anwalts[ext] obendrein noch mit einem in der Wikipedia nicht verlinkten Interview eines am Fall beteiligten inzwischen pensionierten Richters[ext], so springt ins Auge, dass das Gericht noch zahlreiche weitere Behauptungen von Reyhaneh Jabbari und ihrer Anwälte als Lügen entlarvt hat.

So führte der Richter aus, dass Morteza Abdolali Sarbandi und Reyhaneh Jabbari, anders als anfänglich von Reyhaneh Jabbari und von der von ihrem Ex-Anwalt aufgesetzten westlichen Kampagne bis heute behauptet, eine seit längerem gepflegte nicht-geschäftliche Beziehung verband. Bereits einem Monat vor der Tat hätten Morteza Abdolali Sarbandi und Reyhaneh Jabbari gemeinsam ein Restaurant besucht, und die Umstände hätten, wie der Kellner des Restaurants als Zeuge deutlich gemacht habe, klar für eine nicht-geschäftliche Beziehung gesprochen, woraufhin Reyhaneh Jabbari eingeräumt habe, bereits länger mit Morteza Abdolali Sarbandi bekannt gewesen zu sein. Weiter erklärte der Richter, dass zwei Tage vor der Tat von Reyhaneh Jabbari von ihrem eigenen Geld erworbene Messer sei kein Taschen­messer, sondern ein 25cm-Messer gewesen, weswegen das Gericht die von der Verteidigung vorgebrachte Behauptung verworfen habe, Reyhaneh Jabbari habe das große Messer gekauft und mitgeführt, um sich mit dieser ungewöhnlichen Maßnahme vor auf den öffentlichen Straßen lauernden Gefahren schützen zu können. Dieses große Messer habe Reyhaneh Jabbari Morteza Abdolali Sarbandi nicht, wie von der Verteidigung behauptet, in die Schulter gestochen, sondern von hinten in den Rücken gerammt als dieser ihr, sich auf seinem Gebets­teppich befindend, den Rücken zugedreht habe, und damit von hinten unter Bruch einer Rippe die Lunge des Opfers zerstochen, woran das Opfer verstorben sei. Auch die Behauptung der Verteidigung, in einem von zwei am Tatort vorgefundenen Gläsern mit Resten von Orangensaft sei ein Schlaf- oder Betäubungs­mittel gefunden worden, wies der Richter zurück. Die Gläser seien untersucht worden, aber es seien darin keine Spuren von Schlaf- oder Betäubungs­mittel gefunden worden, sondern lediglich Spuren eines Abführmittels.

Insgesamt haben zwei Gerichte die Situation in Anbetracht dieser Beweislage, etwa die drei Tage vor der Tat geäußerte Tötungs­absicht, das zwei Tage vor der Tat gekaufte große Messer und den auf dem Gebets­teppich von hinten mit großer Wucht ausgeführten Stich in den Rücken des Mannes bei unverschlossener Tür, jeweils einstimmig als geplanten, vorsätzlichen Mord im Rahmen einer seit längerem bestehenden nicht-geschäftlichen Beziehung bewertet, und die Behauptung einer versuchten Vergewaltigung als Schutz­behauptung beiseite geschoben. So wie die Beweislage aussieht, hätte wohl auch so ziemlich jedes westliche Gericht in Anbetracht dieser Beweislage auf vorsätzlichen Mord entschieden.

In Deutschland steht auf Mord lebenslange Haft. Aber in Deutschland wäre die zum Tatzeitpunkt 19-jährige Reyhaneh Jabbari vermutlich als Heranwachsende eingestuft worden, so wegen vorsätzlichen Mordes "nur" zu einer nahe am Maximum liegenden Jugendstrafe von zehn Jahren Gefängnis verurteilt und dann bei guter Führung nach etwa sieben Jahren aus der Haft entlassen worden. So eine Strafe könnte man in diesem Fall durchaus als angemessen betrachten.

In Iran steht auf Mord die Todesstrafe. Was auch immer man davon halten mag, kann man feststellen, dass der Iran sich darin, dass auf Mord die Todesstrafe steht, nicht sonderlich von manchen westlichen Staaten unterscheidet, etwa einigen Bundesstaaten der USA. Im Iran gibt es dafür aber die Möglichkeit, dass die Familie des Opfers den Mörder von der Todesstrafe begnadigt. Die iranische Justiz bis hin zur Politik hat im Fall von Reyhaneh Jabbari viel Zeit damit verbracht und viel Mühe dazu aufgewendet, die Familie von Morteza Abdolali Sarbandi dazu zu bewegen, von ihrem Gnadenrecht Gebrauch zu machen. In Anbetracht dessen, dass der 47-jährige verheiratete Mann vor einem privaten Treffen mit dem 19-jährigen Mädchen unstrittig Kondome gekauft hat, gibt es sicher viele gute Gründe, dem Mädchen die Tat zu verzeihen. Ein wohlhabender 47-jähriger verheirateter Mann, der eine nicht-geschäftliche Beziehung mit einem 19-jährigen Mädchen eingeht, muss damit rechnen, dass er damit Ärger provoziert und trägt einen erheblichen Teil Mitschuld an allem Ungemach, was sich daraus ergibt.

Dass diese Bemühungen der iranischen Justiz und Politik, zu einem Täter-Opfer-Ausgleich[wp] zu kommen, woraufhin Reyhaneh Jabbari von der Todesstrafe begnadigt und bald aus der Haft entlassen worden wäre, nicht von Erfolg gekrönt waren, hat anscheinend insbesondere mit der von der Verteidigung, der Mutter von Reyhaneh Jabbari, einer Schauspielerin, westlichen Menschen­rechtlern und vorgeblich an Menschenrechten interessierten westlichen Politikern gefahrenen und mit unzähligen Lügen gespickten auf Druck auf die iranische Regierung und die Familie von Morteza Abdolali Sarbandi bauende Kampagne zur Freilassung von Reyhaneh Jabbari zu tun. Die Familie von Morteza Abdolali Sarbandi hat mehrfach ihre Abscheu gegenüber der Lügen- und Verleumdungs­kampagne geäußert und erklärt, sie sei bereit, eine Begnadigung von Reyhaneh Jabbari in Betracht zu ziehen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Reyhaneh Jabbari aufhört zu lügen und endlich die Wahrheit, nichts als die Wahrheit und die ganze Wahrheit erzählt.

Das ist nicht geschehen. Hätte Reyhaneh Jabbari die ganze Wahrheit erzählt, wäre die anti-iranische Kampagne [...] in diesem Fall vermutlich als Lügen­kampagne zusammen­gebrochen. Anstatt zu erklären, dass sie getan hat, was sie getan hat, etwa weil sie sich schmutzig und benutzt fühlte, hat Reyhaneh Jabbari, offenbar dem Rat ihrer Kampagne-Berater folgend, ihre längst als Lügen entlarvten Märchen­geschichten wiederholt. Die von ihrem im westlichen Exil lebenden Ex-Rechtsanwalt, ihrer schauspielerisch begabten Mutter, und [von Lobbygruppen] vorangetriebene Kampagne hat damit einen Punktsieg in ihrem Bemühen, das Image der islamischen Republik Iran zu beschädigen, erzielt. Reyhaneh Jabbari bezahlte die geopolitisch motivierte Kampagne von [...] Menschenrechtlern mit ihrem Leben. Sie wurde wieder benutzt.

Ein Kommentar zum Fall Reyhaneh Jabbari und Zensur in der Märchenschau, Ein Parteibuch am 1. November 2014[1]

Einzelnachweise

  1. Kopiert in: Ein Kommentar zum Fall Reyhaneh Jabbari und Zensur in der Märchenschau, Lupo Cattivo Blog am 6. November 2014

Querverweise

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ein Kommentar zum Fall Reyhaneh Jabbari und Zensur in der Märchenschau von Ein Parteibuch, 1. November 2014.