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Kindesentziehung

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Bei einer Kindesentziehung nimmt ein Elternteil dem anderen das Kind weg. Meist geschieht sie in einer eigenmächtigen Blitzaktion. Strafrechtlich ist der Tatbestand in § 235 StGB geregelt.

Zitat: «(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List ........ einem Elternteil ......... entzieht oder vorenthält.»
Zitat: «Die Geschäftsmodelle sind feindlich und pure Willkür. Empathielose Dreckswesen finden dieses Unrecht und Verbrechen normal. Es gilt aber grundsätzlich das Unrecht nicht zu dulden und zu billigen ist, es kann niemals Recht erlangen.»[1]

Tätergruppe Mütter

Wenn Kinder entzogen werden, geschieht das einer Untersuchung der Universität Utrecht zufolge meist durch die Mutter. Konkret kam die Studie zu dem Ergebnis, dass Kindesentzug in 86 % der untersuchten Fälle durch die Mutter betrieben wurde. Die Forscher nannten das bemerkenswert, weil häufig gedacht würde, vor allem Väter würden ihre Kinder entführen. Laut Aussage der Forscher liegt der Grund für diese falsche öffentliche Wahrnehmung darin, dass in den Medien um einige Fälle mit Vätern als Täter großes Aufheben gemacht worden sei.

Die Universität betrachtete übrigens nicht nur die nieder­ländische Justiz, sondern wertete auch hunderte von Urteilen deutscher Richter aus. Laut den Wissenschaftlern war auch in Deutschland der Entführer meist die Mutter.[2][3]

Beihilfe seitens des Jugendamts

Beabsichtigen Mütter eine Trennung, vollziehen sie den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oft heimlich unter Mitnahme der Kinder während einer kurzzeitigen Abwesenheit des Vaters. Obwohl hier rein rechtlich eine Kindes­entziehung vorliegt, leisten die Jugend­ämter regelmäßig Beihilfe, indem sie Mütter zu diesem Schritt ermuntern und beispielsweise auch mit Adressen von vorübergehenden Unterkünften oder Hilfen bei der Kinderbetreuung unterstützen.

Dabei bestärken die Mitarbeiter des Amts Frauen darin, sich auf die Rolle des Opfers zu verlegen, um den Rechtsbruch[wp] quasi als einen Akt der Notwehr hinzustellen. Beliebt ist der Gewaltvorwurf: Zumindest "verbale" Gewalt gibt es bei strenger Auslegung des Begriffs wohl in jeder Beziehung (oft ist sie allerdings gegenseitig und nicht selten geht sie von Frauen aus). Daneben gibt es eine Vielzahl anderer Möglichkeiten zu falschen Anschuldigungen, die seitens "wohlmeinender" Mitarbeiter der Ämter mehr oder weniger unverhohlen soufliert werden (während der Gedanke, an einer Bewältigung der Krise mitzuwirken, weil nur das dem Kindeswohl wirklich dient, in den Ämtern längst aus dem Blick geraten ist).

Alternativ oder auch flankierend werden Mütter außerdem dahingehend instruiert, wie sie die den Rechtsbruch legalisieren können. Ein beliebter Tipp liegt darin, die Mutter solle dem Kindsvater erst einmal Versöhnungs­bereitschaft vorheucheln, damit dieser keine gerichtlichen Schritte zur Rückführung der Kinder unternimmt, weil er die in Aussicht gestellte Bewältigung der Krise nicht durch eine Eskalation gefährden will. In solchen Fällen erweist sich die angebliche Bereitschaft der Mutter, die Familie möglicherweise doch zu erhalten, später regelmäßig als abgefeimtes Lügen­gebäude, dass die Mutter mit Hilfe des Amtes konstruiert hat. Männer sollten hier nicht blauäugig sein.

Zitat: «Ich habe bei Scheidungen und Beziehungs­krisen, die ich im Freundes- und Bekannten­kreis mitbekommen haben, die erstaunte Beobachtung gemacht, dass entgegen dem klassischen Rollen­verständnis die Männer dort den Gefühls-Part haben, während die Frauen sehr kopf­gesteuert handeln.
Während der Mann nur eine kleine Krise sieht und auf Besserung hofft, hat die Frau bereits das Ende erkannt, bereitet schon alles vor, kopiert Unterlagen, sichert sich Haus, Auto, Wohnung und Geld für danach usw. und spielt ihm so lange noch eine intakte Beziehung vor. Erst wenn sie dann alles zusammen hat, was sie braucht, legt sie den "Schalter" um und schlägt mit einer Konsequenz zu, die ein Mann kaum fertigbringen würde. Der fällt dann aus allen Wolken und steht vor Trümmern.
Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, ist eine Scheidung und ihre Vorbereitung ein "Krieg mit anderen Mitteln", aber nicht weniger "blutig". Jeder schmutzige Trick wird genutzt, Hauptsache er führt zu seiner Vernichtung. Ich sage jetzt nicht, welchen Vorwurf frau für den "Endsieg" nur andeuten muss - und bei Bedarf auch tut.
Der Mann hat dabei typischerweise nur das ganz kurze, stumpfe Messer in der Hand und steht damit vor einem Maschinengewehr mit der Frau am Abzug. Und die zieht ab, ohne zu zögern. Er steht dann staunend da und weiß immer noch nicht, wie ihm geschieht, wenn es ihn "durchsiebt".
Und vor Gericht spielt sie dann wieder das hilflose Weibchen. Und da fängt es dann an, richtig zu stinken. Aber Richter fallen regelmäßig darauf rein.»[4]

Vor allem dann, wenn die Mutter nicht nur allein beim Jugendamt war, sondern sogar bereits einen Anwalt bzw. eine Anwältin eingeschaltet hat, wird sie durch die spezifische Art der Beratung, die ihr dort zu Teil wird, in ihrem Glauben bestärkt, die Trennung wäre ein moralisch gerechtfertigter Akt, mit dem sie ihr Opferdasein beendet, weshalb im Kampf gegen den einstigen Unterdrücker jedes Mittel recht sei. Selbst Mütter, die ursprünglich noch dazu bereit gewesen wären, gemeinsam mit dem Ex-Partner nach Lösungen zu suchen, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder orientieren, verlieren nach einer Beratung, die ihnen verdeutlicht, wie gut ihre Chancen zur Erringung der Alleinherrschaft über die Kinder sind, das Kindeswohl völlig aus dem Blick. Stattdessen werden sie regelrecht aufgehetzt und hinsichtlich der Wahl ihrer Mittel im Krieg ums Kind erfolgreich brutalisiert.

Vorstufe zum Umgangsboykott

Fatal ist: Da solche quasi generalstabs­mäßig geplanten Kindes­entziehungen in aller Regel erfolgreich sind, beflügeln sie eine Dynamik, die für die betroffenen Kinder und ihre Väter verhängnisvoll ist. Denn: Weil die Mutter erfahren hat, dass sie mit ihrem Handeln durchkommt und auf wohlwollende Unterstützung des Jugendamtes, der angeschlossenen Beratungs­stellen und nicht zuletzt der Justiz rechnen darf, verwehren Mütter ihren Kindern häufig jeglichen Umgang mit dem Vater.

Hauptartikel: Umgangsboykott

Selbst die engagiertesten Parlamentarier sind machtlos, wenn beispielsweise eine Mutter, die ihr Kind entführt hat, partout nicht einlenken will und ihrem Ex-Mann nicht einmal zugestehen mag, das gemeinsame Kind zu besuchen. Denn anders als etwa in Frankreich werden Besuchsrechte, selbst wenn sie gerichtlich angeordnet wurden, in der Bundesrepublik so gut wie nie amtlich durchgesetzt. Während französische Väter oder Mütter, die sich an solche Abmachungen nicht halten, schlimmstenfalls sogar mit einer Haftstrafe rechnen müssen, passiert in Deutschland meist gar nichts.[5] Die internationale Kritik an der Praxis deutscher Ämter und Gerichte ist groß.[5] Längst gilt Deutschland, insbesondere in den angelsächsischen und skandinavischen Ländern sowie in Frankreich, als Sorgenkind in puncto Familien- bzw. Umgangsrecht.

Internationale Kindesentführungen

Haager Abkommen

Nach dem Haager Abkommen[wp], das in der Bundesrepublik seit 1990 Gesetz ist und das helfen soll, Kindesentführungen zu verhindern, sollen entführte Kinder "sofort" zurückgegeben werden, um die zwischen die Ehefronten geratenen Jungen und Mädchen davor zu bewahren, sich an ihrem neuen Wohnort einzuleben. Doch die deutschen Richter halten sich seit Jahren selten an die Vorgabe - angeblich zum Besten der Kinder. Weil das Haager Übereinkommen auch die Möglichkeit einräumt, von einer Rückkehr abzusehen, wenn ein Kind sich "widersetzt", befragten Richter und Jugendämter die betroffenen Jungen und Mädchen zunächst nach ihren Wünschen. Zumindest im Falle von Müttern, die ihre Kinder entführt haben, spielen sie dabei nicht selten auf Zeit. Denn das Haager Abkommen sieht auch vor, auf eine Rückführung zu verzichten, wenn sich das Kind länger als ein Jahr im betreffenden Land aufhält, da es sich dann mutmaßlich dort eingelebt habe.

Die langwierige Prozedur, die am Ende oft gerade denjenigen begünstigt, der am rücksichtslosesten den Umgang seines Kindes mit beiden Elternteilen zu verhindern sucht, ist mittlerweile auch bei deutschen Familienrechtlern in Verruf geraten. "Ein Kind wird emotional hin- und hergerissen und versucht immer, es dem recht zu machen, bei dem es gerade ist."

Ignoranz und Gleichgültigkeit deutscher Gerichte

Trotz des Haager Abkommen[wp] wird internationales Recht von vielen deutschen Richtern kaum beachtet. "Hier in Deutschland gilt deutsches Recht - und damit basta" ist ihre Devise.

Das Haager Abkommen besagt in seinem Kern: Wenn ein Kind von Vater oder Mutter - vor oder nach der Sorgerechtsentscheidung - entführt wird, dann muss das Kind wieder zurück an den Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes. Über das Schicksal der Kinder soll also dort entschieden werden, wo bislang sein Lebensmittelpunkt war.

Wenn ein deutscher Vater oder eine deutsche Mutter ihre Kinder aus England oder Frankreich entführen und nach Deutschland bringen, respektiert kaum ein deutsches Gericht die höchstrichterliche englische oder französische Sorgerechts- und/oder Rückführentscheidung. Warum nicht? Das Gericht argumentiert mit dem Kindeswohl.

Aus den letzten drei Jahren sind mindestens dreißig ähnliche Fälle allein aus England bekannt. Alle englischen Klagen wurden von deutschen Gerichten abgeschmettert. Im französischen Justizministerium wird die deutsche Befolgung der Haager Übereinkunft als "mehr oder weniger nichtexistent" bezeichnet.[6]

Am 6. Juli 1994 steigen in London zwei Jungen, sieben und neun Jahre alt, ins Flugzeug, um wie in jedem Jahr die Sommerferien beim Vater in Deutschland zu verbringen. Sie teilen das Schicksal vieler Kinder aus getrennten binationalen Ehen, verbringen den Schulalltag mit Mama, die Ferien mit Papa. Die Kinder kommen nicht zurück. Der Vater hat beschlossen, Alexander und Constantin bei sich zu behalten - gegen alle rechtlichen Abmachungen. Elterliche Selbstjustiz. Das Sorgerecht wird grundsätzlich erst nach der Scheidung verhandelt. Bis dahin soll das Kind an dem Ort verbleiben, an dem es bisher gelebt hat. Genau deshalb versuchen manche Elternteile, den so genannten Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern: Sie entführen das Kind zu sich in ihr Heimatland.

Als Alexander und Constantin nicht zurückkommen, erwirkt Mutter Catherine Laylle, gebürtige Französin und in London als Rohstoffhändlerin in einer Bank tätig, durch das höchste englische Gericht eine einstweilige Verfügung. Daraufhin taucht der deutsche Vater mit den Söhnen erst mal kurzzeitig ab. Einen Monat später urteilt das Familiengericht in Verden/Aller in Niedersachsen im Sinn der Haager Übereinkunft, dass die Kinder mit sofortiger Wirkung zur Mutter nach London zurück müssen. Nach der Verhandlung bittet der Vater der Jungen um eine halbe Stunde zum privaten Abschied - und entführt die Kinder erneut.

Der Zeitfaktor. So schindet Catherine Laylles getrennt lebender Ehemann Zeit - er weiß: So hebelt er das Haager Übereinkommen aus, das Kindesentführungen vereiteln soll. Je länger ein Kind in neuer Umgebung Wurzeln schlagen kann, desto größer die Chancen, bei einem späteren Prozess die Kinder zu bekommen, denn der neue Wohnort gilt irgendwann als Lebensmittelpunkt des Kindes.[7]

Eine deutsche Mutter entführt das Kind und schreit "Entführung", als der norwegische Vater es wieder zurückholt. Ein besonders freches Detail ist: "Die Beamten hatten die Gültigkeit des norwegischen Urteils angezweifelt." So läuft das also in Stuttgart, HKÜ ignorieren mit der simplen Behauptung, Urteile aus anderen Ländern wären nicht gültig. Ob es gültig ist, hätte die extra angereiste Person der norwegischen Botschaft bestätigen können.[8]

Sexistische Rechtsprechung

Selbst dann, wenn ältere Kinder aus freien Stücken zum Vater flüchten, sind RichterInnen und Jugendamtler ganz schnell mit dem bösen Wort "Kindesentführung" bei der Hand. In Fällen der geschilderten Art wird damit dem Vater gegenüber die brutale Erwartung geäussert, er habe sein Schutz und Zuwendung suchendes Kind mit massivem Druck oder nötigenfalls gewaltsam hinauszuwerfen. Kommt er diesem unmenschlichen Ansinnen nicht nach, werden bedenkenlos und ohne viel Federlesens die Sturmtruppen in Form von Jugendamts­mitarbeitern, Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch gesetzt.

Wenn dagegen eine Mutter gemeinsam mit den Kindern aus der bisherigen Wohnung auszieht, interessiert es deutsche Richter nicht, dass die Mutter damit das Elternrecht des Vaters mißachtet, obgleich der Tatbestand des § 235 StGB klar erfüllt ist. Dennoch findet bei solchen Kindesentziehungen durch Mütter in der Praxis keinerlei Strafverfolgung statt. Im Gegenteil, die "Mitnahme" des Kindes gleich so, als wären es Möbelstücke, wird Müttern in Deutschland quasi als ein natürliches Recht zugebilligt. Besonders verwerflich und aus kinder­psychologischer Sicht verantwortungslos ist, dass deutsche Familienrichter tolerieren, wenn Kinder gegen ihren Willen aus der ihnen vertrauten Wohnung verbracht werden. Gerade in einer Trennungssituation, die Kinder zutiefst verunsichert, würde es Unterstützung bedeuten, wenn Kinder wenigstens zugestände, in der gewohnten Umgebung zu verbleiben. Dieser Aspekt wird von deutschen Richtern indessen regelmäßig nicht gewürdigt. Damit stellen sie die Besitzansprüche von Müttern über den Kindeswillen und damit im Allgemeinen auch über das Kindeswohl.

Sofern ein Vater auf die Idee kommen sollte, mit dem Ziel einer Rückführung der Kinder Strafanzeige zu erstatten, hat er schon außerordentliches Glück, wenn das Gericht tatsächlich anordnet, dass die Kinder von der Mutter herauszugeben sind, damit sie in ihr angestammtes Zuhause zurückkehren können. Eine Verurteilung der Mutter ist illusorisch, weil ihr von deutschen Familiengerichten - auch wenn es für die Mitnahme der Kinder keinerlei objektive Gründe wie z. B. Gewalttätigkeit des Vaters oder sexueller Missbrauch gab - regelmäßig eine psychische Ausnahme­situation zugebilligt wird, aufgrund derer ihrem Handeln Absolution erteilt werden kann.

Während entführende Mütter weitestgehend straflos bleiben und auf die Unterstützung von staatlicher Bürokratie, Justiz und privater Helferinnenindustrie zählen können, tritt den männlichen Kindesentzieher die volle Härte des Gesetzes. Axel Hüls flüchtete mit seinen vier Kindern nach Ägypten, nachdem die Kindesmutter beliebig mit seinem Umgangsrecht gespielt hatte und ihr das Sorgerecht zugesprochen werden sollte. Der Strafrichter verurteilte den vierfachen Vater zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Der Vorsitzende meinte zwar, "insgesamt haben Sie nicht unrecht", so habe sich Axel Hüls in einer "schwierigen Situation" befunden, was Ehefrau und Kinder, aber auch sein Bild in der Öffentlichkeit angehe. Aber letztlich hielt er dem 39-Jährigen Selbstgerechtigkeit vor. Der Mann hat vor allem selbst schuld. "Zu der subjektiv ausweglosen Situation haben Sie selbst beigetragen", befand der Richter.[9]

In dem umgekehrten Fall hätte an der "subjektiv ausweglosen Situation" einer Frau selbstverständlich wieder nur ein Mann schuld und nicht etwa die Frau "selbst dazu beigetragen". Justitia urteilt nicht gerecht ohne Ansehen der Person, sondern sexistisch, wenn es um Mutter- und Vaterrechte geht.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [10]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Zur Erinnerung an die Tatsachenleugner/Mittäter. Die rechtswidrige Praxis der Helfer zum Kindesentzug, Eric-Schwarz-Seite am 18. Oktober 2017
  2. Kindesentziehung meist durch die Mutter (niederländisch)
  3. Universität Utrecht zu Kindesentziehungen (niederländisch)
  4. WGvdL-Forum: Frauen und Gefühle am 21. Januar 2013
  5. 5,0 5,1 Familie: Sehnsucht nach Samuel, Spiegel am 6. August 2001
  6. Christine Brink: Bei den Kindern hört Europa auf: Wenn es ums Sorgerecht geht, entscheiden viele deutsche Gerichte nationalistisch, "Die Zeit" Nr. 27 vom 28. Juni 1996
  7. Nicht ohne meine Kinder. Vom zähen Kampf um entführte Kinder aus Ehen mit ausländischen Partnern., Focus Nr. 3/97, S. 126-129
  8. TrennungsFAQ-Forum: Jessy am 18. Januar 2013 - 01:43 Uhr
  9. Julia Jüttner: Kindesentführung in den Sudan: Die Unschuld vor dem Herrn, Spiegel am 9. Februar 2012
  10. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise

  • Schritte zur Verhinderung einer Kindesentführung
  • Kindesentführung und Umzug ins Ausland mit Kindern
  • Daniel Gerny: Kindsentführungen durch Eltern sind gar nicht selten, Neue Zürcher Zeitung am 1. September 2016 (Anreißer: Für die Rückführung von Kindern, die von einem Elternteil ins Ausland gebracht werden, besteht eine eigene Behördenstelle. Der Begriff "Entführung" ist in diesem Zusammenhang aber oft irreführend.) (250 Fälle pro Jahr, wobei etwa die Hälfte bereits laufende Verfahren aus dem Vorjahr sind und ein Teil der Fälle nicht Rückführungen, sondern die Ausübungen des Besuchsrechts betreffen. Dabei überwiegen die Anträge ans Ausland, die hauptsächlich an europäische Staaten sowie an Brasilien und die USA übermittelt werden. Das Durchschnitts­alter der betroffenen Kinder liegt bei ungefähr sieben Jahren. Entführender Elternteil sind zu rund 70 Prozent die Mütter.)
  • Aus den Augen, aus dem Sinn. Rechtsexperte Peter Koeppel über den Umgang deutscher Gerichte mit elterlicher Kindesentführung., Focus Nr. 3/97, S. 126-129 (Artikel auf pappa.com)
  • Youtube-link-icon.svg Öff Öff: Gewaltsame Kindsentführung
Algerien
  • Robin Schwarzenbach: Ich wollte kein Opfer mehr sein, Neue Zürcher Zeitung am 15. Juli 2017 (Anreißer: Jedes Jahr werden Dutzende Kinder von einem Elternteil entführt. Zurück bleiben offene Wunden, auch bei einer Mutter aus der Romandie. Doch dann findet sie einen Weg.) (Im Sommer 2010 waren die schlimmsten Befürchtungen wahr geworden: Der Ex-Mann der Romande hatte sich mit den damals vier und sechs Jahre alten Mädchen in seine Heimat Algerien abgesetzt, er hatte mehrfach damit gedroht. [...] Joséphine probierte es auch vor Ort in dem nordafrikanischen Land. Sie suchte Rat bei einem Anwalt und einer NGO - vergeblich. Nach algerischem Recht stand sie, die Ausländerin, auf verlorenem Posten.)
Nigeria
  • Katharina Fontana: Entführung durch den Vater, Neue Zürcher Zeitung am 13. Januar 2015 (Anreißer: Laut Bundesgericht darf ein Elternteil sein Kind nicht gegen dessen klare Interessen an einen anderen Ort bringen. Konkret geht es um einen Vater, der seine Kinder in Nigeria versteckt hält.) (Im Oktober 2011 hatte der nigerianische Vater seine beiden Söhne, damals dreieinhalb und fünf Jahre alt, bei der von ihm getrennt lebenden Mutter der Kinder abgeholt, war mit ihnen eigenmächtig nach Nigeria gereist und hatte sie dort bei Verwandten zurückgelassen.)
Japan
  • Felix Lill: Warum es bei Ehen mit einer japanischen Partnerin immer wieder zu Entführungen von Kindern nach Japan kommt, Neue Zürcher Zeitung am 7. Juli 2019 (Anreißer: Bei einer Trennung verlieren Kinder in Japan häufig den Kontakt zu einem Elternteil, da Entführungen hier quasi legal sind. Daran ändern auch internationale Verträge wenig, wie das Beispiel eines verzweifelten deutschen Vaters zeigt.) (Mehrere Schätzungen gehen davon aus, dass in Japan sechs von zehn Kindern durch die Trennung ihrer Eltern völligen Kontakt zum Vater oder zur Mutter verlieren. Fast immer geschieht dies ohne das Einverständnis des zurück­gelassenen Elternteils. So ergeben Hochrechnungen rund 150.000 Kinder, die jedes Jahr in oder nach Japan entführt werden.)
    Viele dieser Fälle laufen immer gleich ab: Es beginnt mit Beziehungsproblemen, dann folgt eine Trennung, die in separate Haushalte mündet. Nicht immer, aber meistens will die Mutter daraufhin gemeinsam mit dem Kind ausziehen. Befindet sich der neue Wohnort in Japan, ist das Sorgerecht auch schon de facto geklärt. Denn japanische Gerichte entscheiden bei Sorgerechts­fragen nach dem Kontinuitäts­prinzip, wonach jener Elternteil die tägliche Erziehung übernehmen sollte, zu dem das Kind die nähere Bindung hat. Das ist derjenige, der im Moment der Trennung mit dem Kind lebt. Also der Entführer.
    Diese Rechtspraxis legalisiert die Kindes­entführungen in und nach Japan. Branchen­magazine für Scheidungs­anwälte veröffentlichten hier sogar schon Anleitungen, wie das am besten geht: zuerst mit dem Kind verschwinden, dann gegen den Ex-Partner Anzeige auf Missbrauch erstatten und zuletzt mögliche Gerichts­entscheide, die einen Umgang des Ex-Mannes mit dem Kind sichern sollten, einfach ignorieren. Denn in Japan ist keine Behörde imstande, die Einhaltung solcher Urteile durchzusetzen.
    Unter japanischen Vätern ist dieses Problem bekannt, angesichts verbreiteter Resignation auch schon fast anerkannt. Zwar wurde das Thema sowohl in japanischen Medien als auch im Parlament mehrmals diskutiert. Aber auf der Strasse regt sich relativ wenig Widerstand, auch weil es sich in der japanischen Gesellschaft nicht schickt, öffentlich Unruhe zu stiften. Kizuna, eine Vereinigung von Eltern in Tokio, die sich für Kinderrechte einsetzt, berichtet, dass japanische Eltern relativ selten klagen. Vor Gericht rechnen sie sich keine Chancen aus. Zu starr sind die Geschlechterrollen, die den Mann auf dem Arbeitsmarkt sehen und die Frau im Haushalt. Zu einem politischen Streitpunkt wurde das Thema erst vor einigen Jahren, als ausländische Eltern unbequem wurden.
    Einer von ihnen ist Björn Echternach. Der studierte Informatiker rekapituliert: "Meine Frau und ich waren Schulfreunde. Sie ist Japanerin, wuchs aber im selben Ort in Bayrisch-Schwaben auf wie ich. Irgendwann heirateten wir und lebten zusammen bei Berlin. Aber nach der ersten Geburt stritten wir immer mehr, und irgendwann drohte mir meine Frau: 'Wenn du dich trennen lässt, wirst du die Kinder nie wiedersehen.'" Nachdem sich Björn Echternach dennoch getrennt hatte, begann ein Rechtsstreit. Die Mutter forderte das alleinige Sorgerecht, der Vater suchte eine paritätische Lösung. [...]
    Vor Gericht wurden dem Vater häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch vorgeworfen. Die offiziellen Gutachten, die dieser Zeitung vorliegen, wiesen alles davon zurück. Doch als der Mutter nach abgebrochenen Mediations­versuchen offenbar dämmerte, dass sie das erhoffte alleinige Sorgerecht nicht bekäme, machte sie ihre Drohung wahr: Noch während des Rechts­prozesses und ohne Absprache setzte sie sich mit den zwei Söhnen Karl und Johann nach Japan ab.
  • Japan missachtet Abkommen - Kindesentziehung, Familie - Familienrecht am 18. Juli 2019 - Japan missachtet Haager Kindesentführungsübereinkommen, (HKÜ)
  • Geplante Kindesentführungen ohne Rückführung in Japan, Familie - Familienrecht am 27. November 2018 (Obwohl Japan das Haager Kindesentführung-Übereinkommen von 1980 unterschrieben hat, wird das internationale Gesetz von der Justiz in Japan völlig ignoriert, es ist kein einziger Fall der Rückführung bisher bekannt.) (Kein Weg zurück: Viele japanische Kinder sehen nach einer Scheidung ihre Väter nie wieder.)