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KiMiss-Studie

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Beim KiMiss-Projekt (KiMiss = Kindesmissbrauch?!??) wurde von der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen[1] die Frage untersucht, in welchem Ausmaß das Getrenntleben oder die Trennung von Eltern und Kindern zu einer Sorgerechtsproblematik, oder zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch führt. Ein langfristiges Ziel der Studie ist, gesellschaftliche und praktizierbare Definitionen für Begriffe wie Sorgerechtsmissbrauch, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung zu entwickeln.

KiMiss-Studie 2012

Hierzu wurde im Jahr 2012 eine erste Datenerhebung durchgeführt.[2] Dabei wurde die Lebenssituation von Trennungs- und Scheidungskindern aus der Sicht von Elternteilen erhoben, die getrennt von ihren Kindern leben und weniger Kontakt zu diesen haben, als sie sich wünschten. Insofern handelte es sich bei der großen Mehrzahl der Teilnehmer mutmaßlich um Väter. Im Befragungszeitraum vom 08.01.2012 bis 07.05.2012 wurden Fragebögen für 1426 Kinder ausgefüllt, 1170 davon entsprachen den (Deutschland-spezifischen) Einschlusskriterien für diese Studie.

  • 70-80 % der Befragten berichteten, dass ihnen die Elternschaft systematisch verwehrt werde und sie an einem angemessenen Kontakt zu ihren Kindern gehindert würden.
  • 75 % der Befragten sehen ihr Kind in der geschilderten Situation einer Form von Kindesmissbrauch oder -misshandlung durch den anderen Elternteil ausgesetzt, 49 % verwenden diese Begriffe auch in ihrer direkten Form.
  • Etwa 20 % der Befragten geben an, dass das Kind vollständig von ihnen entfremdet sei.

Die Studie belegt massiert vorkommende Probleme im familiengerichtlichen Bereich: Täuschung von Gerichten, Falschbeschuldigungen und Beeinflussung von Verfahren und Verfahrensbeteiligten werden in fast jedem zweiten Fall genannt. Betroffene kritisieren eine Kommerzialisierung des familienrechtlichen Systems durch Rechtsanwälte und Sachverständige.

Die Ergebnisse der Studie verlangen, die Begriffe Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung zu definieren. Auch erscheint die Klärung der Frage notwendig, in welchem Ausmaß die bestehende Rechtslage oder Rechtspraxis einen Sorgerechtsmissbrauch erlaubt, der im Grunde einem Missbrauch oder einer Misshandlung des anderen Elternteils gleichkommt und in seiner Relevanz für das Kind und dessen psychosoziale Entwicklung beurteilt werden müsste.

KiMiss-Liste

Für einen Teil der Erhebung wurde die sogenannte KiMiss-Liste verwendet.[3] Sie besteht aus insgesamt 151 spezifisch formulierten Erziehungs- und Elternverhaltensweisen, die Aspekte von Trennungs- und Scheidungssituationen abfragt. Die Reihenfolge ist geordnet nach der Häufigkeit systematischen Vorkommens, wie es in der Studie 2012 genannt wurde (%-Angaben beziehen sich auf den Stichprobenumfang von n=1170). Je nach der Anzahl von Punkten, die in konkreten Fällen nachweisbar zutreffen, ist aufgrund ihrer Summe nicht ausschließen, dass eine Kindeswohlgefährdung in Gestalt von Formen nicht-sexuellen Missbrauchs oder nicht-sexueller Misshandlung vorliegen könnte, wie sie in der Literatur unter den Begriffen emotionaler oder psychischer Missbrauch oder seelische Misshandlung behandelt werden.

Geplante Studie 2013

Für 2013 ist eine Befragung geplant, bei der Trennungskinder über ihr Leben und Ihre Gefühle als Trennungskind sowie über ihr Verhältnis zu den beiden Elternteilen oder die Erziehungssituation durch einen Elternteil berichten sollen. Der Fragebogen wird derzeit entwickelt und soll um Liebe, Sehnsüchte der Kinder, die Frage des Zuhauses und die Wahrnehmung von Recht oder Unrecht kreisen. Ein Ziel ist festzustellen, welche Wünsche den Kindern erfüllt und welche ihnen versagt wurden. Trennungskinder bzw. ehemalige Trennungskinder sind aufgefordert, an der Entwicklung des Fragebogens mitzuwirken.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [4]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise