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Heidi Külzer
Die Tochter des Opfers Horst Arnold musste die Kosten des Prozesses vorfinanzieren. Falschbeschuldigerin Heidi Külzer musste keinen Schadensersatz zahlen und die Kosten für ihre Anwälte wurden mit Steuergeldern finanziert.[1] |
Heidi Külzer | |
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Geboren | 7. Oktober 1964 |
Beruf | Pädagoge |
Heidi Külzer (* 1964 in Elspe[wp]/Lennestadt) ist eine deutsche Lehrerin, die mit einer erfundenen Vergewaltigung die Verurteilung ihres Lehrerkollegen Horst Arnold zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe herbeigeführt hatte.
Für diese Falschbeschuldigung ist sie in Darmstadt zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Damit dürfte sie in Deutschland die erste Frau sein, die wegen Falschbeschuldigung eine Haftstrafe verbüßen muss.
Falschbeschuldigung
Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Angeklagte habe ihren angeblichen Peiniger zu Unrecht bezichtigt. Die Frau habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt. "Sie hält ihre Geschichte bis heute durch." Motiv der Frau soll gewesen sein, den Kollegen an der Schule als Rivalen um eine bessere Stelle auszuschalten. Der unschuldig verurteilte Mann wurde erst in einem Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 von dem Vorwurf freigesprochen. Er starb dann ein Jahr später an Herzversagen in Völklingen im Saarland.
Schon im ersten Verfahren hatte er die Anschuldigungen bis zuletzt bestritten. Da er bei dieser Haltung auch in der Haft blieb, musste er die Strafe von fünf Jahren bis zum Schluss absitzen. Nach dem Freispruch misslang Arnold die Rückkehr in das bürgerliche Leben, weshalb er bis zu seinem Tod seinen Lebensunterhalt durch den Bezug von Hartz IV bestreiten musste.
Die Angeklagte beharrte auch im späteren Gerichtsverfahren jedoch immer noch darauf, von ihrem damaligen Kollegen vergewaltigt worden zu sein. Die Verteidigung plädierte deswegen auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert, weil die Angeklagte ihrer Einschätzung nach eine "höchstkompetente Lügnerin" sei.[2]Prozess gegen Heidi Külzer
Am 25. April 2013 wurde vor dem Landgericht Darmstadt das Verfahren gegen Heidi Külzer wegen mittelbarer Freiheitsberaubung eröffnet, wohingegen sie aufgrund der Verjährung der von ihr begangenen Falschbeschuldigung wegen derselben nicht mehr strafrechtlich zu belangen ist. Der Prozess war auf sieben Verhandlungstage angesetzt. Der Zuschauer- und Presseandrang am ersten Prozesstag war groß, weshalb nicht alle Zuschauer und Pressevertreter Einlass erhielten.[3][4][5][6][7]
Am 13. September 2013, nach 18 Verhandlungstagen, verurteilte das Landgericht Darmstadt Heidi Külzer wegen schwerer Freiheitsberaubung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft, wobei damit gleichzeitig sowohl ein Verlust ihres Beamtenstatus als auch ihrer Pensionsansprüche einhergeht.[8] Nach Auffassung des Gerichts hat sie Horst Arnold fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt. Die Vorsitzende Richterin der 15. Strafkammer, Barbara Bunk, attestierte der Angeklagten "einen Hang zum Drama" sowie "kriminelle Energie".
Barbara Bunk sieht das Urteil gegen Külzer nicht als Wiedergutmachung an Horst Arnold, da dies unmöglich sei. Auch nicht für seine Angehörigen, sprach aber seitens der Justiz eine Entschuldigung an seine Familie aus.
Heidi Külzer beharrte selbst im gegen sie geführten Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung darauf, dass die von ihr erfundene Vergewaltigung tatsächlich stattgefunden habe, und kündigte an Revision gegen das gegen sie gesprochene Urteil einzulegen.
Motive
Zitat: | «Horst A. habe die neue Kollegin erwischt, als diese seine Unterlagen durchstöberte, sagte Bunk. A. habe die ertappte Kollegin "angeherrscht". Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung und aus Furcht vor Konsequenzen an der für sie neuen Schule habe Heidi K. dann in den Tagen und Wochen nach der Begebenheit immer schwerere Vorwürfe erhoben.
Typisch für Menschen, die Probleme wie Heidi K. haben, sei ein besonderes Geltungsbedürfnis, ein Hang zur Dramatisierung, sie wollten stets im Mittelpunkt stehen und erfänden Geschichten, sagte die Richterin. Sie suchten nach Mitleid, hätten gleichzeitig aber einen Mangel an Einfühlungsvermögen gegenüber anderen. Die Medizin spreche von einer histrionischen Persönlichkeitsstörung[wp]. Dieser Befund für K. ist laut Gericht durch ein Gutachten gestützt. Aufgrund dieser Persönlichkeitsstörung habe Heidi K. auch kein besonderes Tatmotiv gebraucht. In ihrer Situation sei Horst A., der damals Alkoholprobleme hatte und mit seinem Verhalten bei anderen Lehrern aneckte, für die Pädagogin "ein ideales Opfer" gewesen, sagte Richterin Bunk.»[9] |
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
Die Revision wurde am 22. Oktober 2014 vom Bundesgerichtshof verworfen, weshalb Külzer ihre fünfeinhalbjährige Haftstrafe antreten musste.[10]
Rolle der Justiz
Die Justiz jedoch, welche der Lügnerin geglaubt hat und Horst Arnold durch ein Fehlurteil auf Grundlage eines konstruierten Vergewaltigungsvorwurfs zu Unrecht mit mehrjähriger Gefängnishaft bestrafte, hat sich mit diesem Urteil selbst reingewaschen.
Einzelnachweise
- ↑ Gisela Friedrichsen: Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss keinen Schadensersatz zahlen, Spiegel am 5. Februar 2014
- ↑ 48-Jährige muss nach erfundener Vergewaltigung ins Gefängnis, Hessische/Niedersächsische Allgemeine am 13. September 2013
- ↑ 1. Verhandlungstag gegen Heidi Külzer - Prozessprotokoll - Rainer Luka, 25. April 2013
- ↑ Studienrätin bleibt dabei: "Ich wurde vergewaltigt", Westfalen-Blatt am 26. April 2013 (broken)
- ↑ Gerlinde Scharf: Prozess: Verhandlung gegen vermeintliches Vergewaltigungsopfer. Ein Gestrüpp aus Märchen und Lügen., MorgenWeb am 8. Mai 2013
- ↑ Gerlinde Scharf: Gericht: Im Fall Horst Arnold wurden gestern Zeugen befragt. Widersprüche in etlichen Aussagen., MorgenWeb am 15. Mai 2013
- ↑ Prozess: Waren die Vorwürfe der einstigen Kollegin erfunden? Horst Arnolds Richter sagt als Zeuge aus, MorgenWeb am 4. Juni 2013
- ↑ Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt, Pfalz-Express am 13. September 2013
- ↑ Mutter des Justizopfers: Dieses Urteil bringt mir den Sohn nicht zurück, Focus Online am 13. September 2013
- ↑ Bundesgerichtshof: Lehrerin muss wegen Vergewaltigungslügen in Haft, FAZ am 22. Oktober 2014
- Anreißer: Mit falschen Vorwürfen brachte eine Lehrerin aus dem Odenwald einen Kollegen für fünf Jahre ins Gefängnis. Für ihre Vergewaltigungslügen wird ihr nun selbst die Freiheit entzogen, bestätigte der Bundesgerichtshof.
Querverweise
Netzverweise
- Christine: BGH bestätigt Urteil - Heidi K. muss ins Gefängnis, FemokratieBlog am 23. Oktober 2014
- Heidi K. muss wegen Vergewaltigungslügen in Haft, Echo Online am 22. Oktober 2014 (Urteil - Bundesgerichtshof verwirft Revision - Anwalt: Der Fall ist eine Tragödie)
- Sabine Beil: Stimmen zum Urteil: Ich hätte mir ein härteres Urteil gewünscht, Echo Online am 13. September 2013 (Justiz - Von Genugtuung bis zu Unverständnis - Die Reaktionen auf die Verurteilung von Heidi K. sind unterschiedlich.)
- Gisela Friedrichsen: Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss keinen Schadensersatz zahlen, Spiegel am 5. Februar 2014
- Christine: 5,5 Jahre Haft wegen Falschbeschuldigung für Heidi Külzer, FemokratieBlog am 13. September 2013
- Heidi K. muss fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis: Erfundene Vergewaltigung: Urteil gegen Lehrerin gefallen, Westfalen-Blatt am 13. September 2013
- David Klaubert: Prozess im "Fall Horst Arnold". Die Geschichten der Heidi K., FAZ am 1. August 2013
- Hans Dieter Erlenbach: Einblicke ins Privatleben der Heidi K., Echo Online am 12. Juli 2013 (Fall Arnold - Ex-Ehemann der Angeklagten sagt aus - Früherer Schulleiter äußert Zweifel an der Tat)
- Sabine Beil: Fall Arnold: Spurensuche nach zwölf Jahren, Echo Online am 8. Mai 2013 (Im Fall Arnold versucht das Landgericht Darmstadt, sich ein Bild von der Angeklagten Heidi K. zu machen)
- Gerlinde Scharf: Prozess: Verhandlung gegen vermeintliches Vergewaltigungsopfer. Ein Gestrüpp aus Märchen und Lügen., MorgenWeb am 8. Mai 2013