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Vormund

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Ein Vormund ist eine Person, die mit der Vormundschaft[wp] betraut ist. Sie fungiert damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels. Bei Letzterem handelt es sich in Deutschland seit der Betreuungs­rechts­reform von 1992 stets um eine minderjährige Person. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen (§ 1896 BGB). Auch in Österreich heißt das vergleichbare Schutzinstitut für Erwachsene schon seit 1984 Sach­walter­schaft. Die Vormundschaft ist von der Pflegschaft[wp] (§§ 1909 - 1921 BGB) zu unterscheiden, die nur den Schutz eines begrenzten Kreises von Angelegenheiten zum Gegenstand hat. So ist die elterliche Sorge voll umfassend, beinhaltet also die Vermögens­sorge und die Personensorge (§ 1631 BGB). Eine Pflegschaft (§ 1909 BGB) bezieht sich dagegen nur auf einzelne Bereiche, zum Beispiel die Gesundheits­sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.[1]

Wikipedia zur Begriffsgeschichte:

Zitat: «Die Position des Hausvaters stand deshalb einerseits für "legitime Gewalt und gute Macht". Andererseits war sie aber „an die (physische und psychische) Leistungs­kraft, Führungs­stärke und Wehr­haftigkeit des Mannes gebunden“ und ging mit dem Schwinden dieser Schutz- und Leistungs­fähig­keit an einen jüngeren Nachfolger über. Dieses Konzept konkurrenz- und leistungs­basierter männlicher Schutz­herrschaft war die west-christliche Variante "patriarchaler Herrschaft".

Mit dem Wandel der gesellschaftlichen Ordnung des Mittelalters kam es zunächst zur Emanzipation und eigenen rechtlichen Mündigkeit des Gesindes. In Bezug auf Kinder ging der herrschaftliche Charakter der väterlichen Gewalt im Laufe des 20. Jahrhunderts zurück und wurde unter Vorrang des Kindeswohls zur elterlichen Sorge unter dem staatlichen Wächteramt. In Bezug auf Frauen wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts die Unmündigkeit ebenfalls abgebaut, so dass Frauen zunehmend Bürgerrechte zugestanden wurden - bezeichnet als Frauenrechte[2]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [3]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise