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Vormund
Ein Vormund ist eine Person, die mit der Vormundschaft[wp] betraut ist. Sie fungiert damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels. Bei Letzterem handelt es sich in Deutschland seit der Betreuungsrechtsreform von 1992 stets um eine minderjährige Person. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen (§ 1896 BGB). Auch in Österreich heißt das vergleichbare Schutzinstitut für Erwachsene schon seit 1984 Sachwalterschaft. Die Vormundschaft ist von der Pflegschaft[wp] (§§ 1909 - 1921 BGB) zu unterscheiden, die nur den Schutz eines begrenzten Kreises von Angelegenheiten zum Gegenstand hat. So ist die elterliche Sorge voll umfassend, beinhaltet also die Vermögenssorge und die Personensorge (§ 1631 BGB). Eine Pflegschaft (§ 1909 BGB) bezieht sich dagegen nur auf einzelne Bereiche, zum Beispiel die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.[1]
Wikipedia zur Begriffsgeschichte:
Zitat: | «Die Position des Hausvaters stand deshalb einerseits für "legitime Gewalt und gute Macht". Andererseits war sie aber „an die (physische und psychische) Leistungskraft, Führungsstärke und Wehrhaftigkeit des Mannes gebunden“ und ging mit dem Schwinden dieser Schutz- und Leistungsfähigkeit an einen jüngeren Nachfolger über. Dieses Konzept konkurrenz- und leistungsbasierter männlicher Schutzherrschaft war die west-christliche Variante "patriarchaler Herrschaft".
Mit dem Wandel der gesellschaftlichen Ordnung des Mittelalters kam es zunächst zur Emanzipation und eigenen rechtlichen Mündigkeit des Gesindes. In Bezug auf Kinder ging der herrschaftliche Charakter der väterlichen Gewalt im Laufe des 20. Jahrhunderts zurück und wurde unter Vorrang des Kindeswohls zur elterlichen Sorge unter dem staatlichen Wächteramt. In Bezug auf Frauen wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts die Unmündigkeit ebenfalls abgebaut, so dass Frauen zunehmend Bürgerrechte zugestanden wurden - bezeichnet als Frauenrechte.»[2] |
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Vormundschaft - Abschnitt "Begrifflichkeiten"
- ↑ Wikipedia: Vormundschaft - Abschnitt "Begriffsgeschichte"
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
Netzverweise
- Elterntestament - Bestellung eines Vormundes nach 1776 BGB - Frank Engelen (6 Seiten)