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Thomas Saschenbrecker

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Thomas Saschenbrecker
Thomas Saschenbrecker.jpg
Gelebt 8. Dezember 1965–3. November 2017
Beruf Jurist
URL psychiatrierecht.de

Thomas Saschenbrecker (1965-2017) war ein deutscher Jurist und Experte für Psychiatrierecht. Er fungierte mehrfach in Fach­aus­schüssen des Bundestages und diverser Landtage bei der Ausarbeitung von Gesetzes­ent­würfen als Berater.

Thomas Saschenbrecker wurde vom Väternotruf als Rechtsanwalt empfohlen.[1]

Er starb am 3. November 2017 bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn.[2]

Reden

Artikel/Stellungnahmen

Zitate

Zitat: «Die Richter haben längst das Denken den Gutachtern überlassen. [...] Sie verlagern auch die Verantwortung von der Justiz in den rechtsfreien Raum der Psychiatrie[wp], der Psychologie oder der Sozial­pädagogik, die gar keine Definitionen, keine Anknüfungs­tatsachen und überhaupt keine sonstigen Möglichkeiten hat. Die Folge ist der Verlust [...] der Grundrechte. Wir haben letztlich auf dem Bereich des Familienrechtes, ebenso wie auf dem Bereich des Betreuungs­rechtes und ganz sicher auch auf dem Bereich des Maßregel­vollzuges nur noch eingeschrängt, wenn überhaupt, Grundrechte. Je nachdem im Familienrecht auch überhaupt keine mehr.»[4]
Zitat: «Die Begriffe Wohl des Betroffenen und Kindeswohl [...] sind in der Praxis undefinierte Rechtsbegriffe und sie laden gradezu ein zu Missbrauch und dazu, viel Geld unter Umständen am Einzelnen zu verdienen; und zwar an dem, der am schwächsten ist, an Kindern, an Betroffenen, die vom Maßregel­vollzugs­verfahren[wp], vom Betreuungs­verfahren betroffen sind. Jedenfalls dürfen diese unbestimmten Rechtsbegriffe, das dürfen wir nicht zulassen, nicht jenseits jeder Kontrolle als Legitimation dazu dienen, wenn es angeblich vorder­gründig darum geht, Kindern und schwachen Menschen staatliche Wohltaten zukommen und angedeihen zu lassen, in Wirklichkeit aber Macht und Kontrolle ausgeübt wird und die verfassungs­mäßig gewährleisteten Grundrechte des Einzelnen ausgehebelt werden. Und vor allem mit dem angeblichen Wohl viel Geld von den selbst ernannten und vielleicht auch tatsächlichen Experten verdient wird.

Der Begriff des Wohls wird heute mehr denn je missbraucht und ins Gegenteil verkehrt, was es eigentlich sein sollte.»[5]

Zitat: «Um einen Gerichtstermin stattfinden zu lassen in Deutschland, vergehen oft mehrere Monate seit der Inobhutnahme. Das ist schändlich. Das ist eine Schande von einem Staat, wo jeder, der mit einem Haftbefehl verhaftet worden ist, innerhalb von kürzester Zeit dem Haftrichter vorgeführt werden muss; wo der Haftrichter sofort darüber befinden muss, ob diese freiheits­entziehende Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht. Was man einem Erwachsenen zubilligt, dass man das einem Kind nicht zubilligt, das ist unserer Gesellschaft nicht würdig. Es müsste ebenso schnell durch ein Familiengericht geprüft werden, ob eine Inobhutnahme, ein Herausreißen aus der Familie, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Die Eltern der in Obhut genommenen Kinder werden über Wochen psychisch zermürbt, es werden willkürliche Kontakt­sperren verhängt. Die Eltern dürfen nicht einmal Kontakt mit ihren Kindern haben. [...] Verbleiben die Kinder in den Familien oder werden sie zurückgeführt, wird dies allgemein nur unter Zugeständnis oder Totalverzichts auf Grundrechte wie die allgemeine Handlungs­freiheit, Verzicht auf das allgemeine Persönlichkeits­recht, Verzicht auf Intimsphäre, Verzicht auf Privatsphäre und so weiter vonstatten gehen.»[6]
Zitat: «Wenn wir [...] weiterhin elementare Grundrechte preisgeben zugunsten irgendwelcher psychiatrischen oder psycho­logischen Gedanken, dann sind wir auf dem besten Weg zu einer psychiatrisierten Gesellschaft, in der nur noch eingeschränkt oder überhaupt keine Grundrechte mehr gelten, sobald man Kinder hat. Das ist letztlich auch der Grund, weshalb es bei vielen Erwachsenen dazu kommt, dass sie Kinder gar nicht mehr in ihre Lebensplanung aufnehmen. [...] Weil sie nicht zu Unrecht fürchten, dass eine Totalkontrolle über sie hereinbricht, nur im Sinne des Kindeswohls, wobei auch hier der Begriff ins Gegenteil pervertiert.»[7]
Zitat: «Es sind die aller, allerwenigsten Eltern, die ihre Kinder tatsächlich misshandeln. Es ist weitaus geläufiger, dass man Eltern irgend­welche Miss­hand­lungen oder auch sonstige Ver­nach­lässigungen zuschreibt, nur weil das Kind nicht den Norm­erwartungen entspricht, die ein Gutachter oder ein Kinder- und Jugend­psychiater an diese Kinder stellt.»[8]

Einzelnachweise

  1. Väternotruf: Landgericht Karlsruhe
  2. Thomas Saschenbrecker ist tot: Ein Verkehrsunfall hat ihn aus seinem Leben gerissen, Archeviva am 4. November 2017
  3. Prof. Dr. Aris Christidis erlebt als Grieche eine Trennung von Frau und seinen beiden Söhnen, die sein Leben vollkommen verändert. Im Kampf um den Erhalt der Bindung zu seinen Kindern wird er mit Justiz-, Gutachter- und Jugendamts­willkür konfrontiert, die ihn immer tiefer in den Moloch der menschen­rechts­verachtenden Justiz stürzt: Falschbeschuldigung und Korruption begegnen ihm jahrelang und versuchen ihn zu zermürben.
    Nach über 100 Prozessen und zwei Vorträgen im Petitions­ausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel sieht er immer noch keine Möglichkeit seinen Söhnen im Leben begegnen zu können. "Inzwischen ist es ihnen peinlich, einen griechischen Vater zu haben.", so Christidis im Film.
    In seinem jahrelangen Kampf tritt er stellvertretend für viele zig-Tausende von Vätern und Müttern ein, die dem deutschen Rechtssystem hilflos ausgesetzt sind und körperlich und materiell ruiniert werden.
  4. Youtube-link-icon.svg Hürden im Familien- und Betreuungsrecht (6. September 2014) (Länge: 2:30-3:35 Min.)
  5. Youtube-link-icon.svg Hürden im Familien- und Betreuungsrecht (6. September 2014) (Länge: 4:40-5:50 Min.)
  6. Youtube-link-icon.svg Hürden im Familien- und Betreuungsrecht (6. September 2014) (Länge: 9:05-10:25 Min.)
  7. Youtube-link-icon.svg Hürden im Familien- und Betreuungsrecht (6. September 2014) (Länge: 11:05-12:10 Min.)
  8. Youtube-link-icon.svg Hürden im Familien- und Betreuungsrecht (6. September 2014) (Länge: 17:20-17:40 Min.)

Netzverweise