Information icon.svg Shlomo Finkelstein war 282 Tage ein politischer Gefangener der BRD aufgrund einer Gesinnungsstraftat.
Youtube-link-icon.svg Shlomo über seine Haft, BKA-Fahndung & VS-Anwerbung (Länge: 58:16-2:48:00)
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Paralleljustiz

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Der Begriff Paralleljustiz bezeichnet eine Form der Konflikt­lösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Verurteilung und Bestrafung von Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, die außerhalb der staatlichen Rechts­ordnung stattfindet.[1]

Definition

Paralleljustiz ist von rechtlich und gesellschaftlich akzeptierten Formen der (außergerichtlichen) Streit­beilegungen (Mediation[wp], Schlichtung[wp] etc.) abgegrenzt. In der Paralleljustiz übernehmen private Organisationen Funktionen der staatlichen Rechtsordnung, obwohl sie dazu im Rahmen der staatlichen Rechtsordnung kein Mandat haben.

Auswirkungen

Durch eine Paralleljustiz kann der staatliche Auftrag des Schutzes Schwächerer sowie die Einhaltung der Grundrechte der Bürger nicht aufrecht­erhalten werden. Dies gefährdet den Rechts­frieden im Rahmen einer staatlichen Ordnung und verletzt meist rechts­staatliche Verhältnisse.[2]

Paralleljustiz in Deutschland

In Deutschland ist die Paralleljustiz gelebte Realität in Form der Tätigkeit von islamischen Friedens­richtern[wp] im Bereich der Clan-Kriminalität.[3][4][5][6][7]

Eine andere Form von Paralleljustiz in Deutschland besteht darin, dass die Einhaltung von Gesetzen nur noch von autochthonen Deutschen und gut integrierten bis assimilierten - zumeist europäisch­stämmigen - Zuwanderern eingefordert wird.

Zitat: «Syrer zertrümmert 245 Autoscheiben (Schaden: 250.000 €). Wird wieder freigelassen, obwohl er zuvor beim Fahren ohne Führerschein erwischt wurde. Fährt erneut ohne Führerschein, wird wieder frei gelassen![8]

Aber wehe, SIE bezahlen Ihre GEZ-Gebühren nicht, dann geht's in den Knast.[9]» - Georg Pazderski[wp][10]

Familienrecht

Als Teilgebiet des Zivilrechts wird das Familienrecht prozessual nach der Zivil­prozess­ordnung[wp] und dem Gesetz über das Verfahren in Familien­sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit[wp] (FamFG) behandelt. Überschneidungen bei Straf- und Familienrecht, lassen sich vor allem bei Fällen häuslicher Gewalt beobachten. Derartige Fälle bleiben häufig jedoch unbekannt, da Opfer Täter erst anzeigen müssen, damit ein solcher Fall der Öffentlichkeit, bzw. dem Rechtssystem bekannt wird. Beim Familienrecht gilt die Dispositions­maxime[wp], nach der es den verschiedenen Parteien frei steht, den Streitfall vor Gericht zu bringen oder diesen außergerichtlich, beipielweise mit Unterstützung von nicht­staatlichen Schlichtungs­stellen, Mediatoren oder Schiedsgerichten, beizulegen. Eine Außnahme stellen dabei Ehe- und Abstammungs­angelegenheiten dar.[1]

Im Rahmen des internationalen Privatrechts spielen in Deutschland auch ausländische Rechtsnormen eine Rolle. So versuchen deutsche Richter in Fällen von Scheidung oder Erbschaft durch Anwendung des entsprechenden Rechtskreises bestmöglich Ausgleich zu schaffen.[1] Familien­rechtliche Fälle von Paralleljustiz treten vor allem in den Bereichen Ehe- und Kindschafts­sachen, sowie bei erbrechtlichen Angelegenheiten auf.[1] Derartige Fälle werden in einigen Kultur­kreisen als reine Privatsache betrachtet und deshalb in Form einer Paralleljustiz "gelöst".[11]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Pdf-icon-extern.svg Tagungsbericht: Paralleljustiz[ext] - Kea-Sophie Stieber, Expertentagung der Hanns-Seidel-Stiftung am 6. April 2016 (6 Seiten)
  2. Pdf-icon-extern.svg Paralleljustiz[ext] - Prof. Matthias Rohe, Dr. Mahmoud Jaraba, Friedrich-Alexander Universität (Hrsg.), 2015 (20 Seiten) (Zusammenfassung einer Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) (Auszug:
    Definition: Außer­gerichtliche Streit­beilegung ist nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig, teils sogar erwünscht oder gar gefordert. Unabdingbare Voraussetzung ist die Wahrung des geltenden Rechts. Der Begriff der Paralleljustiz hat sich aus Alltags­beobachtungen entwickelt, die sehr unterschiedliche Phänomene außer­gerichtlicher Streit­beilegung betreffen. Er muss nach wissen­schaftlichen Kriterien in einer praxis­tauglichen Weise definiert werden.
    Konkurrenz der Akteure: Zwischen den Akteuren herrscht anscheinend lebhafte Konkurrenz. Das betrifft sowohl Moscheen untereinander - einige handhaben religiöse Eheschließungen und -scheidungen recht formal, andere sehr freihändig -, als auch zwischen Clan-Oberhäuptern, die alle anderen Akteure weitgehend nicht anerkennen und teils bedrohen, sowie zwischen Moscheen und "freien" religiösen Schlichtern, die sich gegenseitig Inkompetenz und Opportunismus vorwerfen. Manche Akteure kooperieren mit staatlichen Behörden, viele jedoch auch nicht. Andererseits wird von vielen mangelnde Kooperation mit staatlichen Behörden beklagt. Im muslimisch-religiösen Spektrum finden sich auch Formen der Zusammenarbeit, welche die innere Pluralität des Islams zur Konfliktlösung nutzen.
  3. Yassin Musharbash: Organisierte Kriminalität: Das Gesetz der Clans, Die Zeit am 11. Juli 2013
    Anreißer: Kriminelle Großfamilien aus dem Libanon regeln in Deutschland Konflikte auf ihre eigene Art. Wie kann der Rechtsstaat reagieren?
  4. Andreas Kopietz: Massenschlägereien in Berlin: Jetzt vermittelt die Parallel-Justiz zwischen Tschetschenen und arabischen Clans, Berliner Zeitung am 10. November 2020
    Anreißer: Die Polizei befürchtet einen Bandenkrieg. In einer Neuköllner Moschee verhandeln derzeit die verfeindeten Parteien über eine Lösung des Konflikts.
  5. Ärger um "Friedensgipfel" mit Boxer Charr: Das Protokoll des Berliner Clan-Kriegs, FOCUS Online am 16. November 2020
  6. Clan-Friedensrichter behauptet: Selbst Morde "klären wir innerhalb von zwei Wochen" - Video, FOCUS Online am 10. August 2018
  7. Wikipedia: Paralleljustiz
  8. Syrer zertrümmert 245 Autoscheiben - Richter lässt ihn laufen "Mit Gesamtsituation unzufrieden" - mehr als 250.000 Euro Sachschaden, reitschuster.de am 6. Juni 2023
    Rund einen Monat lang trieb der "Autohasser" im Westen Hamburgs sein Unwesen. So nannten einige Medien, unter anderem die "Bild", einen Unbekannten, der scheinbar wahllos mit einem Hammer auf Autos einschlug und deren Scheiben zertrümmerte. Zu den Schwerpunkten der nächtlichen Streifzüge des Vandalen gehörten vor allem die Stadtteile Bahrenfeld, Blankenese, Groß Flottbek, Iserbrook und Sülldorf.
    Jetzt wurde der vermeintliche "Autohasser" auf frischer Tat ertappt. Die Polizei hatte ihre Streifen zuletzt verstärkt, Ende vergangener Woche ging ihr der Randalierer schließlich ins Netz: Bei dem Verdächtigen handelt es sich um Firas A., einen 31-jährigen Asylbewerber Asylforderer aus Syrien. Als Motiv nannte der Verhaftete "Unzufriedenheit mit seiner Situation", weshalb er seinen Frust habe abbauen müssen[ext]. Neben einem Hammer - der mutmaßlichen Tatwaffe - stellten die Beamten noch eine verbotene "Schlagring-Messer-Kombination" sicher.
    Aber: Auch nach Bekanntwerden dieser neuen Details blieb Firas A. für die Medien der "Autohasser". Der flüchtige Leser, der sich in der Flut der Schlagzeilen auf die Überschriften beschränkt, wird also in dem Glauben gelassen, es könnte auch um die Taten eines "Aktivisten" gehen, die aus vermeintlich "ehrvollen Motiven"[ext] heraus begangen wurden.
    Bilanz der bizarren Frustbewältigung: ein Sachschaden in geschätzter Höhe von insgesamt mehr als 250.000 Euro. Der Syrer räumte die Taten gegenüber der Polizei und dem Haftrichter ein - etwas anderes blieb dem auf frischer Tat Ertappten wohl auch kaum übrig. Prompt folgte die nächste "Überraschung", die in Zeiten wie diesen aber leider keine mehr ist: Firas A. wurde auf freien Fuß gesetzt, da nach Ansicht des Richters keine Fluchtgefahr bestehe.
    Zudem wurde - auch das ist bei dieser Täter-Klientel inzwischen durchaus üblich - eine psychiatrische Untersuchung angeordnet[ext]. Wäre doch gelacht, wenn sich in diesem Rahmen nicht doch noch jede Menge "entlastende Gründe" finden ließen.
    Der Syrer dankte es dem nachsichtigen Richter auf seine ganz eigene Weise. Nur drei Tage nachdem er die "volle Härte des deutschen Rechtsstaats" zu spüren bekommen hatte, wurde Firas A. bei der Polizei erneut aktenkundig. Diesmal mussten die Beamten ihren neuen Stammkunden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festnehmen - und ihn wieder laufen lassen! Dafür sieht der Gesetzgeber eine Strafe von bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheits­strafe bis zu 12 Monaten vor.
    Was aber könnte den Asylbewerber zu seinen Taten getrieben haben? Ende April, also wenige Tage vor Beginn der Vandalismus-Serie, wurde Firas A. von der Polizei ohne Führerschein am Steuer erwischt und kassierte deshalb die Autoschlüssel ein. Als er die Schlüssel kurz darauf auf dem Revier abholen wollte, wurde ihm die Herausgabe jedoch verweigert - offenbar, weil er gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, seinen Führerschein also nicht nur nicht dabei gehabt hatte, was "nur" eine Ordnungs­widrigkeit darstellt, aber natürlich keine Straftat.
    Es scheint also weniger der Hass auf Autos gewesen zu sein als vielmehr der Hass auf die Polizei bzw. den deutschen Rechtsstaat, der Auslöser für die nächtliche Randale gewesen ist. Bei seiner neuerlichen Festnahme am Montag fand die Polizei wiederum ein Messer sowie mehrere gefälschte 20-Euro-Scheine bei dem Syrer.
    Bemerkenswert: Während die "Bild" mit der Wortwahl "Autohasser" zwar über das Motiv hinwegtäuscht, schreibt sie wenigstens in Bezug auf die Identität des Randalierers Klartext. Ganz im Gegensatz zu anderen selbst­ernannten "Qualitäts­medien". So ist etwa bei "t-online" und dem "Hamburger Abendblatt" von "einem Mann" oder wahlweise "einem 31-Jährigen" die Rede - unter fast schon angestrengt wirkender Vermeidung des Wortes "Syrer".
  9. Radikaler Gebühren-Verweigerer: So tickt der Mann, der für ARD und ZDF nicht bezahlt, Focus am 18. Oktober 2021
    Georg Thiel (54) zahlt seit Jahren keinen Rundfunkbeitrag, legt sein Vermögen nicht offen und saß deswegen schon im Gefängnis. FOCUS Online traf Deutschlands bekanntesten "GEZ-Rebell" in dessen Dachgeschoss-Wohnung in Borken. Wie tickt der Mann, der gegen das System aufbegehrt? Überraschende Einblicke in die Welt eines Eigenbrötlers, der seine Haft als "Kinder­geburtstag" bezeichnet.
  10. Twitter: @Georg_Pazderski - 25. Juni 2023 - 9:16 Uhr
  11. Wikiversität: Kurs:Zwischen Grundgesetz und Scharia/Paralleljustiz (Stand: 30. Juli 2020)

Querverweise

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Paralleljustiz (24. April 2021) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.