Information icon.svg Erinnere Dich an die Movember Wohltätigkeitsveranstaltungen im November. Movember - Moustache.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
87,5 %
1.050,22 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 15. November 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

1591 BGB

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Paragraph 1591 BGB ist einer der vielen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, deren Sinngehalt vollkommen geändert wurde. Seit dem 1. Juli 1998 hält der Gesetzestext nur noch eine Selbstverständlichkeit fest, dass die Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat (Mutterschaft). Davor hielt man es nicht für nötig, diese Selbstverständlichkeit in den Gesetzestext zu schreiben und definierte juristisch, wann ein Kind als ehelich zu gelten hat.

Wortlaut

1591 BGB - Ehelichkeit des Kindes 1591 BGB - Mutterschaft
Fassung von 1. Januar 1900 Fassung von 1. Januar 1962 Fassung von 1. Juli 1998
(1) [1] Ein Kind, das nach der Eingehung der Ehe geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt hat. [2] Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat. (1) [1] Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat; dies gilt auch, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. [2] Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
(2) [1] Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe. [2] Soweit die Empfängnißzeit in die Zeit vor der Ehe fällt, gilt die Vermuthung nur, wenn der Mann gestorben ist, ohne die Ehelichkeit des Kindes angefochten zu haben.[1] (2) [1] Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe. [2] Soweit die Empfängnißzeit in die Zeit vor der Ehe fällt, gilt die Vermuthung nur, wenn der Mann gestorben ist, ohne die Ehelichkeit des Kindes angefochten zu haben.   [2][3]

Kommentar

Vor dem 1. Juli 1998 hielt man es nicht für nötig, im Gesetzestext die Selbstverständlichkeit festzuhalten, dass die Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat. Dafür hält man es heute nicht mehr für wichtig, ob ein Kind als ehelich ist. Es ist somit eine von vielen Gesetzes­änderungen, welche die (politisch gewollte) Bedeutungs­losigkeit von Ehe und Familie dokumentiert.

Bezeichnend ist auch, dass trotz aller von feministischer Seite geforderten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau am Mutterkult festgehalten wurde und man am 1. Juli 1998 eben nicht auch den 1592 BGB (Vaterschaft) entsprechend formulierte:

"Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat."[4][5]

Einzelnachweise

  1. lexetius.com: § 1591 BGB
  2. Juristischer Informationsdienst: § 1591 BGB
  3. Es sind hier einige Gesetzesänderungen ausgelassen, eine vollständige Darstellung findet sich hier: lexetius.com: § 1591 BGB
  4. Väternotruf: Abstammung
  5. AFW-D: Sorgerecht

Querverweise

Netzverweise