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Michaela Pichlbauer

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Michaela Pichlbauer
Michaela Pichlbauer.jpg
Geboren 1965

Michaela Pichlbauer (* 1965) ist eine deutsche Politikerin und war die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt München. Michaela Pichlbauer ist seit 2014 Vorstandsmitglied der Rid Stiftung.[1]

Frauenpolitik

Michaela Pichlbauer war 2012 bei der zweiten Sitzung der AG Familienpolitik in der Münchner Zentrale der Piratenpartei zugegen. Die AG trägt zwar den Namen Familienpolitik, und kümmert sich theoretisch auch um Themen wie etwa Kinder- und Jugend­schutz, fokussiert sich derzeit aber auf Frauenquoten und die Frage, wie man die Piratenpartei für Frauen attraktiver machen könnte.

Sie erklärte vor allem, dass es bei ihrer Tätigkeit nicht darum ginge, Frauen um jeden Preis durchzuboxen, sondern bei Personal­auswahlen dafür zu sorgen, dass wirklich die "besten" Bewerber genommen würde. In der Praxis sei das nämlich nicht der Fall, da würden häufig Männer ausgewählt, obwohl sie nicht die besten Bewerber waren, wenn konkurrierende Frauen besser waren. Es habe sich einfach gezeigt, dass da zu Ungunsten von Frauen keine echte Besten­auslese stattfände. Das allein sei das Ziel, und wenn man dies erreichen würde, bräuchte man doch keine Quote mehr. Sie sei nur notwendig, um das zu erreichen.

Dazu habe ich dann eine Rückfrage gestellt. Mir käme das unlogisch vor. Denn die Besten­auslese ist für den öffentlichen Dienst ohnehin verfassungs­rechtlich zwingend vorgeschrieben, nämlich durch Art. 33 Abs. 2 GG, der die Besten­auslese nach der Kriterientrias der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung vorschreibe. Völlig geschlechts­unspezifisch. Davon bewusst abzuweichen ist eine Straftat, was im Verfassungs- und im Strafrecht längst geklärt ist. Es handelt sich dabei bekanntlich um Untreue, man nennt diesen Spezialfall Ämter­patronage[wp], also eine der Korruptions­straftaten. Wenn es also so wäre, wie sie sage, dass es einzig und allein darum ginge, eine Besten­auslese zu gewährleisten und Abweichungen davon zu verhindern, dann bräuchte man doch meines Erachtens keine Gleich­stellungs­beauftragte, sondern eine Korruptions­beauftragte. Wenn das doch das Problem ist. Und wenn sie objektiv nachweisen könne, dass die weibliche Bewerberin nicht genommen wurde, obwohl sie höher qualifiziert ist, dann ist doch der Straf­tat­bestand nachweislich erfüllt und die Sache ein Fall für die Straf­verfolgung.

Da wurde sie gleich fuchtig und blockte das sofort ab. Nein, nein, das sei keine Korruption, das sei Frauen­diskriminierung. Als wollte ich ihre Zuständigkeit und Daseins­berechtigung in Frage stellen. (Genau das wollte ich ja auch, jedenfalls wenn sie die Frauenquote als sowas verkaufen will.) Man merkte so richtig, wie sie das Thema unbedingt bei sich behalten will, und gegen alles tritt, was dem nicht entspricht. Nein, Korruption sei das auf gar keinen Fall. Das hätte ich ganz falsch verstanden. Na, sagte ich, ich käme aber aus dem Bereich der Korruptions­bekämpfung und hätte mich schon einige Jahre mit der Straf- und Verfassungs­rechts­literatur dazu befasst. Nein, meinte sie, das sei ja alles gar nicht objektiv, so wie ich mir das vorstellte. Aha. Reingelegt. Das ging ja einfach. Denn wenn's nicht objektiv feststellbar ist, woher wolle sie dann wissen, dass die nicht ausgewählte Frau besser als der ausgewählte Mann gewesen sei? Ist Gleichstellung etwa, einfach zu behaupten, die Frau sei die beste Bewerberin gewesen, damit man einfach unterstellen kann, Männer hätten sie diskriminiert, um die Frauen­quote als Verbesserung der Besten­auslese zu verkaufen? Das ist doch unlogisch. An dieser Stelle merkte sie dann selbst, dass sie sich logisch verheddert hatte, und dass das nicht plausibel ist. Also fing sie wieder an, mich persönlich anzugreifen, ich hätte das alles nicht verstanden und irgendwie keine Ahnung. Auf meinen Vorhalt, dass ich durchaus einiges an Literatur dazu gelesen hatte, erwiderte sie barsch, die Gewerkschafts­publikationen müsse ich lesen, und sagte sonst nichts mehr dazu. Beantwortet hat sie die Frage nicht.

Was doppelt seltsam ist. Denn eingangs hatte sie sich kompetenz­aufplusternd damit beschrieben, dass sie per Gesetz politisch neutral sein müsse. Und dann beruft sie sich auf Gewerkschaften? Als ob Gewerkschaften neutral oder wissen­schaftlich wären? Und welcher halbwegs kompetente Mensch bezieht denn sein Wissen über Einstellungs­verfahren im öffentlichen Dienst nur aus Gewerkschafts­postillen und nicht aus der Rechts­literatur? Obwohl ihr Thema eigentlich ein juristisches ist, und obwohl sie selbst und von sich aus sagte, dass sie angeblich auf die Bestens­­auslese und damit auf Art. 33 Abs. 2 GG hinauswill, also ein verfassungs- und straf­rechtlich intensives Thema, schien sie sich mit Recht überhaupt nicht aus­einander­gesetzt zu haben und das alleine als Frauen­diskriminierung und als soziologisches Problem sehen zu wollen. Sie sagte, sie habe Soziologie, BWL und Psychologie studiert, und fast alle Gleich­stellungs­beauftragte, mit denen ich bisher zu tun hatte, kamen aus dem Bereich Soziologie. Aber man weiß ja auch, dass für den, der nur einen Hammer kennt, alles wie ein Nagel aussieht. Vielleicht sollte man einfach mal die Stellen­beschreibungs­profile für Gleich­stellungs­beauftragte und deren Anforderungen grundlegend überarbeiten. Gemessen an dem bisschen, was ich heute von ihr gehört habe, machte die Frau einen ziemlich inkompetenten, aber gar nicht glaub­würdigen Eindruck. Ich persönlich bin der Meinung, dass wer sich mit Besten­auslese im öffentlichen Dienst befasst, das Thema auch juristisch einfach drauf haben müsste.

Einige Zeit später setzte ein anderer Fragender da nochmal an, aber leider nur sehr zaghaft und ohne Nachdruck. Denn zwischendurch hatte Pichlbauer (es waren überwiegend Frauen anwesend, die partout die Frauenquote hören wollten) durchaus etwas anderes gesagt, nämlich, dass es eben um eine Frauenquote gehe, die man anstrebe. Und so fragte der, wie denn das nun sei, ob man denn nun Besten­auslese oder Quote anstrebe. Ist ja nicht automatisch dasselbe. Das beantwortete sie nicht wirklich inhaltlich. Frauen seien qualifiziert, Besten­auslese und Quote dasselbe, weil die Quote dazu diene, den Frauen die Besten­auslese zu bringen, die ihnen gebühre. Was auf deutsch ja nun wieder heißt, dass die Besten­auslese nur Schwindel ist, wenn die Quote vorgeben soll, wer der Beste ist. Man merkte da schon sehr deutlich, dass die Besten­auslese nur rhetorische Fassade ist, um eine durch­gesetzte Quote zu tarnen und als rechts­konform auszugeben. Man will zwar eine Frauenquote durch­setzen, sie nach außen hin aber als etwas anderes, als unproblematisch und von der Mehrheit nicht Abgelehntes aussehen zu lassen. Meines Erachtens Betrug.

Hadmut Danisch[2]

Einzelnachweise

  1. Vorstand, rid-stiftung.de, abgerufen am 31. Dezember 2022
  2. Hadmut Danisch: Piratinnen, Ansichten eines Informatikers 21. Juni 2012