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Heiratsvermittlung

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Gerard van Honthorst: Der Brautwerber, 1625
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Heiratsvermittlung ist eine Dienstleistung durch die heiratswillige Männer und Frauen einen geeigneten Partner für die beabsichtigte Eheschließung finden. Bei einer durch Vermittlung geschlossenen Ehe spricht man von arrangierter Heirat.

Brautwerbung Herzog Heinrich I. und Mathilde von Engern, 909 (König Heinrich I. und Mathilde die Heilige), Historiengemälde von 1896 (Konrad Astfalck)

Formen

Früher war es eine Kernkompetenz der Familien für ihre Kinder passende Ehepartner zu finden. In traditionellen Gemeinschaften spielt die Familie bei der Heirats­vermittlung immer noch eine zentrale Rolle. Da eine Verschwägerung[wp] durch Eheschluss für viele Familien eine große Bedeutung haben kann, gab und gibt es in zahlreichen Kulturen, so auch in Europa, zur diskreten Erkundung und Sondierung professionelle Heiratsvermittler/innen (Brautwerber, Freiwerber, im Ostjudentum Schadchen). Sie konnte einer eine Braut oder einen Bräutigam suchenden Familie oder einem auf Brautschau[wp] befindlichen jungen Mann eine Beschämung durch Misserfolg ersparen.

Der Heiratsvermittlung dienten gezielt auch zahlreiche Institutionen, wie beispielsweise Bälle[wp] in Adel[wp] und Bürgertum oder sonntägliche Promenaden auf der Hauptstraße der Städte, wovon noch Straßennamen (etwa der Jungfernstieg[wp] in Hamburg) zeugen.

Mit dem zunehmenden Rückzug der Familien aus der Heirats­vermittlung ihrer Kinder übernehmen zunehmend kommerzielle Ehe­ver­mittlungs­institute die professionelle Unterstützung heirats­williger Menschen, die eine eigene Partnersuche für wenig aussichtsreich oder (bspw. wegen Ent­täuschungen oder schlechter Erfahrungen) für zu risikoreich halten.

Abgrenzung zur Zwangsheirat

Bei einer arrangierten Heirat ist Vertrauen zwischen den Heirats­willigen und Heirats­vermittlern entscheidend für eine erfolgreiche Heirats­vermittlung. Die Heirats­vermittler bzw. Familien brauchen viel psychologisches Einfühlungs­vermögen bei der Eheanbahnung. Wichtig ist nicht nur ein charakterliches Zusammen­passen der Brautleute sondern auch ein passendes soziales und familiäres Umfeld.

Das Arrangieren einer Heirat führt nicht immer zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten. Sozialer Druck und überzogene bzw. falsche Erwartungen können den Prozess überschatten, was die objektive Entscheidungs­freiheit von Braut und/oder Bräutigam beeinträchtigen kann. Je nachdem wie stark der tatsächliche oder vermeintliche Druck ist, spricht man auch von Zwangsheirat. Da die Motivlage in den seltensten Fällen eindeutig feststellbar ist, gibt es hier einen Graubereich. Viel hängt auch von den Heirats­willigen ab, wie deutlich sie ihre Vorstellungen vom Ehepartner artikulieren und sich selbstbewusst in den Vermittlungs­prozess einbringen. Natürlich gibt es auch eindeutige Fälle, in denen eine Braut oder ein Bräutigam zu einer Heirat gezwungen werden. Allerdings ist oft der feine Unterschied zwischen Zwangsheirat oder nicht (so wirklich) gewollter Heirat nicht leicht erkennbar. Menschen, die nicht recht wissen, was sie wollen oder entscheidungs­schwach sind, laufen eher Gefahr zu einer Heirat gedrängt zu werden. Es entsteht dann ein Grenzbereich, wo einerseits kein eindeutiger Wille vorhanden ist, andererseits nicht von Zwang gesprochen werden kann.

Nähere Bestimmung

Die Vermittlung der Eheschließung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Braut und Bräutigam nicht in den Prozess als solchen einbezogen werden. Wenn die Brautleute beide die Heirat befürworten, kann von einer arrangierten Ehe gesprochen werden, andernfalls handelt es sich um eine Zwangs­verheiratung, welche gegen den Willen einer der betroffenen Person durchgeführt wird. Ab wann man von einer Zwangs­verheiratung sprechen kann ist dabei in Einzelfällen strittig, zumal es oft so ist, dass die betreffende Person sich ihre Braut bzw. ihren Bräutigam zwar unter einer gewissen Anzahl von passenden "Kandidaten" selbst auswählen kann, es jedoch als obligatorisch gilt, dass sie irgendwann wählt.

Voraussetzung ist, dass Ehelosigkeit - vor allem für Maiden - kaum oder gar nicht akzeptiert wird. So kommt es oft dazu, dass Braut oder Bräutigam einem gewissen psychischen Druck ausgesetzt sind, oder, in seltenen Fällen, auch gezwungen werden, sich (endlich) zu entscheiden, damit die Hochzeit stattfinden kann.

Die arrangierte Ehe kommt in den meisten Kulturen vor. In der "westlichen Welt" jedoch ist sie heute, im Gegensatz zu früher, sehr selten. In vielen süd­asiatischen Ländern ist sie heute noch die häufigste Heiratsform, insbesondere in Indien, Bangladesch, Pakistan und Sri Lanka.

Global gesehen geht die Zahl der arrangierten Eheschließungen seit Jahren kontinuierlich zurück.[1]

Arrangierte Heirat im aktuellen Kontext

Zitat: «Arrangierte Ehen und Ehen mit sehr kurzer Kennenlernzeit verlaufen nicht mal schlechter als Heiraten aus Hormon­gründen.»[2]

Indien

In Indien spielt die arrangierte Ehe auch heute noch eine sehr große Rolle, wenngleich Liebesheiraten insbesondere in der indischen Mittelschicht, die sich eher an westlichen Sitten orientiert, immer üblicher werden. Üblicherweise folgen arrangierte Heiraten traditionellen Kasten[wp]-Gepflogenheiten, wohingegen Liebes­heiraten über Kasten­grenzen hinweg gehen können. In der städtischen Mittelschicht ist es heute üblich, dass sich die potentiellen Brautleute im familiären Rahmen kurz treffen und so einen ersten Eindruck gewinnen können. Da die Treffen sehr kurz sind kann hier keinesfalls von Kennenlernen gesprochen werden. Ist der erste Eindruck jedoch negativ, haben die potenziellen Kandidaten ein Vetorecht und die Eltern müssen sich erneut auf die Suche begeben. In ländlichen Gegenden ist ein Treffen hingegen unüblich, hier beschränkt sich das Kennenlernen gewöhnlich auf das Austauschen von Photos und evtl. kurzen Briefen, über die Braut und Bräutigam etwas Persönliches über den Anderen erfahren (Interessen, Hobbys usw.).

In der Tradition der indischen Hochzeit spielt außerdem die Mitgift (Dowry) eine zentrale Rolle. Üblich ist, dass der Vater der Braut die Familie des Bräutigams bezahlt (Geld, Schmuck u. ä.); Vor allem wenn der Bräutigam aus einer sozial höher gestellten Schicht kommt, kann es sich hierbei um enorme Summen handeln (in Ausnahme­fällen ein Vielfaches des Jahres­ein­kommens der Brautfamilie). Da die Familie der Braut ebenfalls die Hochzeitsfeier ausrichtet (und bezahlt), kommt es auch immer wieder vor, dass sich der Brautvater (und seine Söhne) bei einer Hochzeit finanziell ruinieren, weil die Hochzeit (der Kinder beziehungsweise der Schwestern) für viele Inder das wichtigste Ereignis im Leben ist.

Da es immer wieder zu so genannten "Mitgift­morden" kam (wenn die Brautfamilie den ausgehandelten Preis nicht vollständig bezahlen konnte), hat die indische Regierung das Zahlen von Mitgift verboten (Dowry Prohibition Act[wp] 1961). Das Zahlen des Dowry existiert in allen Kasten und Schichten Indiens. Besonders in der ländlichen Bevölkerung und den weniger Gebildeten ist jedoch die Zahlung einer Mitgift (manchmal verbunden mit der unverhohlenen Forderung derselben) noch eher die Regel als die Ausnahme.[3]

Irland

In Irland findet jedes Jahr im Herbst das traditionelle Lisdoonvarna Matchmaking Festival[wp] statt. Ursprünglich fanden sich dort jedes Jahr Bauern ein, um am Rande des großen Viehmarkts mit Hilfe professioneller Heiratsvermittler auf Brautschau zu gehen. Heute besuchen insgesamt mehrere Tausend Singles das Festival, um dort den Partner fürs Leben zu finden.[4]

Der in dritter Generation als "Matchmaker" äußerst erfolgreiche Willie Dally wird seit 2013 in vierter Generation von seiner Tochter unterstützt, die mit Hilfe des Internets Tradition und moderne Technologie verbindet.[5]

Japan

Siehe Wikipedia: Omiai.

Rechtliches

Das deutsche Privatrecht stellt die Bezahlung dieser Dienstleistung, den "Ehemäklerlohn", wegen des hoch­persönlichen Charakters der traditionalen Ehevermittlung nicht zu den im Normalfall geschuldeten und einklagbaren Entgelten für Dienst­leistungen, sondern ähnlich wie die Spiel- und Wett­schulden: Diese muss man gesetzlich nicht bezahlen, kann sie also als Ehemakler auch nicht einklagen. Hat, wer einen Ehepartner suchte, den Ehemäkler­lohn aber bereits bezahlt, darf sie/er sie nicht deswegen zurück­fordern, weil gar keine Schuld bestanden habe, kann also nicht auf Rück­erstattung klagen. Deswegen ist hier Vorkasse[wp] die Regel.

Es kann jedoch auch der Straftat­bestand des Betruges vorliegen, nämlich wenn der Vermittler von vorn herein nicht vorhatte, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, sondern nur die Vorkasse einbehalten hat.

Kritik

Professionelle Heiratsvermittler haben in Deutschland aufgrund regelmäßig aufgedeckter Fälle von Betrug und einseitig auf Erzielung von Einnahmen - beispielsweise durch überhöhte Entgelte - den Kunden benachteiligende Vertrags­klauseln oder Vortäuschung einer Vertrags­erfüllung durch die Vermittlung von "Partnern", die für die Vermittlung arbeiten und von vornherein keine Beziehung zu dem Kunden suchen, einen schlechten Ruf.

Bei der Vermittlung von Frauen aus ärmeren Bevölkerungs­schichten in Ländern in Ostasien und Osteuropa kann die Heirats­vermittlung in bestimmten Fällen in illegalen Frauen­handel übergehen. Seriös arbeitenden Unternehmen wird dadurch die Arbeit erschwert. Die so genannte Katalogehe[wp] ist damit nicht gemeint.

Künstlerische Behandlung

Eine bekannte künstlerische Bearbeitung des Themas ist in Mitteleuropa die Oper Die verkaufte Braut"[wp] von Bedřich Smetana[wp].

Einzelnachweise

  1. Beleg erforderlich
  2. P: Die gute Ehe, Das Männermagazin am 19. August 2019
  3. Siehe auch Wikipedia: Ehe im Hinduismus
  4. GEO Special Irland 2007
  5. Elke Sturmhoebel: Matchmaking: Liebesspiele in Lisdoonvarna, Hamburger Abendblatt am 28. August 2010

Netzverweise