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Brautgeld

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Das Brautgeld war in Saudi-Arabien vor Jahren ein Riesenproblem, da sich die Männer enorm verschulden mussten bzw. überhaupt kein Geld auftreiben konnten. Denn es gilt die Gleichung: kein Geld = keine Ehefrau! Dann hat die Regierung eine gesetzliche Höchstgrenze für das Brautgeld eingeführt.

Asien

In der Volksrepublik China herrscht wegen der inzwischen aufgebenenen Ein-Kind-Familien­politik der kommunistischen Diktatur mittlerweile ein Mangel an Frauen im heirats­fähigen Alter. Die Folge: Umworbene Frauen können noch höhere Ansprüche an die Männer stellen als im Westen.

Zitat: «In Asien werden die Frauen noch ordentlich abkassieren. Das ist die moderne Prostitution. Brautgeld ist soviel wie der Preis für ein neues Spielzeug.

In Indien muss bei einer Trennung das Brautgeld zurückgezahlt werden. Da dies oft nicht klappt, erhängen sich viele bzw. es gibt Rache.

Fazit: Nur Ärger mit den Frauen!»[1]

Indien

Auch heutzutage ist es in Indien noch üblich, dass eine Ehefrau eine Mitgift erhält; so können beispielsweise die Juwelen der Braut in den Besitz der Familie des Bräutigams übergehen. Auf diese Weise hat der Bräutigam eine gewisse Versicherung, dass seine Frau nicht die Ehe bei der kleinsten Schwierigkeit verlässt. [2]

Deutschland

In Deutschland darf der Mann das Brautgeld nicht zurückfordern, die Frau es aber behalten. Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-18 U 88/10) hat am 13. Januar 2011 entschieden, dass 8.000 Euro Brautgeld nicht zurückzuzahlen sind, nachdem die Braut noch vor Jahresfrist die Ehe verlassen haben. Die Rückforderung sei sittenwidrig, befanden die Richter, die Bereicherung hingegen nicht. Ein Vergewaltigungsvorwurf fehlt in der Geschichte auch nicht.[3]

Brautgeld gilt in Deutschland aber nur als sittenwidrig[wp], wenn ein Mann es zurückfordert. Fordert allerdings eine Frau die Zahlung, ist es auf wundersame Weise nicht sittenwidrig.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken urteile am 9. März 2005 (Az: 9 UF 33/04), dass islamisches Brautgeld (Mahar) auch nach deutschem Recht gezahlt werden muss. Im Fall heirate ein deutscher Mann eine islamische Ehefrau. Vor der standesamtlichen Eheschließung erfolgte die Eheschließung nach islamischen Ritus durch einen Imam[wp]. Dieser verlas ein vom Ehemann unterschriebenes Schriftstück, nach welchem sich dieser verpflichtete, im Falle der Trennung 50.000 DM Brautgeld zu zahlen. Der Ehemann weigerte sich jedoch, nach der Scheidung seiner Verpflichtung nachzukommen. Zu Unrecht, wie das saarländische Oberlandesgericht meint: Das Abkommen widerspräche nicht deutschem Recht.[4]

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass eine Frau ihr nach iranischem Recht vereinbartes Brautgeld vor einem deutschen Gericht einklagen kann. Die Ehe wurde 2005 in Deutschland geschieden und der Mann bezweifelte, dass die Frau ihre Forderung in Deutschland durchsetzen könne. Das Gericht entschied jedoch, dass deutsche Gerichte im Fall der Morgengabe iranisches Recht anzuwenden sei.[5]

Ein Mann, der das geforderte Brautgeld nicht zahlt, kann gefährlich leben.

Die Frauen des Islam sind von ihrer Kultur sehr voreingenommen. Während sie die Frauen der Ungläubigen für kopftuchlose "Schlampen" halten, glauben sie von sich selbst, viel wert zu sein, weil ihre Männer sie so hoch schätzen. Die Wert einer Moslemfrau ist in der Regel in Geld messbar. Im Brautgeld. Und sollte ein Mann sie poppen ohne zu zahlen, riskiert er ein Messer in der Lunge - so geschehen in Bonn am 9. Mai 2010.[6]

Frauen wollen auf das Brautgeld nicht verzichten. Aber es ist wahrscheinlich, dass der deutsche Staatsanwalt den Vorfall als eine "Angelegenheit unter Männern" werten und auch in diesem Fall keine Frau strafrechtlich belangen wird.

Einzelnachweise

  1. TrennungsFAQ-Forum: Exilierter am 12. August 2011 - 13:53 Uhr
  2. The Misandry Bubble, Abschnitt "Marriage 2.0", The Futurist am 1. Januar 2010
  3. Familienrecht München: OLG Hamm: Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld", 15. Juni 2011;
    Urteil: "Brautgeld" gibt es bei Trennung nicht zurück, Der Westen am 17. Januar 2011; Urteil: Kein Anspruch auf Rückzahlung von Brautgeld, Focus am 17. Januar 2011
  4. Islamisches Brautgeld - Deutscher Expartner muss Brautgeld zahlen, 2. Juni 2006
  5. Mann muss geschiedener Frau 60.000 Euro zahlen: Iranerinnen können Brautgeld in Deutschland einklagen, Handelsblatt am 4. September 2007
  6. War die Messerattacke ein versuchter "Ehrenmord"?, General-Anzeiger Bonn am 9. November 2010; Ehrenmord, weil er keinen Brautgeld bezahlte, 20. November 2010

Querverweise