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Rumäniens territoriale Verluste

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Als Rumäniens Territorialverluste werden summarisch alle politisch-rechtlichen Vorgänge in der Geschichte der staatlichen Existenz Rumäniens bezeichnet, in deren Zuge Gebiete aus dessen Hoheitsgewalt in diejenige eines fremden Staates übergegangen sind.

In grün, die 1878 von Rumänien an Russland abgetretenen Gebiete
Die Gebiete, die Rumänien im Mai 1918 an Österreich-Ungarn (in rot), an Bulgarien (in grün) und an die Mittelmächte (in gelb) abtrat.
Von Rumänien 1940 verlorene Territorien
In rot und rosa die Gebiete, die nach 1948 von der Sowjetunion annektiert und seit 1991 von der Ukraine okkupiert sind

Gründe für Gebietsverluste

Das Gebiet von oberhalb des südlichen Wellenbrechers des Sulina-Arms aus gesehen
Animation über die Entwicklung der rumänischen Gebiete im Laufe der Zeit

Die Gründe für die Gebietsverluste sind vielfältig:

  • durch Kapitulation und Vertrag, in einer Situation des Friedens mit dem Empfängerstaat, aber unter Kriegsdrohung;
  • durch Abtretung und Vertrag in einer Situation des Friedens mit dem begünstigten Staat, aber unter politischem, wirtschaftlichem oder militärischem Druck einer Großmacht, die den begünstigten Staat unterstützt;
  • durch militärische Niederlage.

Liste der Verluste

  • Im Jahr 1878 wurde das Gebiet der Kreise Cahul, Bolgrad und Ismail[wp], das Rumänien 1859 vom Fürstentum Moldawien[wp] geerbt hatte, durch den Vertrag von Berlin[wp] wieder in das Russische Reich eingegliedert; 1918 erhielt es diese Region mit der Union von Bessarabien[wp] zurück;
  • Im März 1918 wurde Rumänien durch den Frieden von Bukarest[wp] gezwungen, einen Gebietsstreifen entlang der Karpaten[wp] an Österreich-Ungarn, die Dobrudscha[wp] südlich der Linie Rasova[wp]-Agigea[wp] an Bulgarien und den Rest der Dobrudscha bis zum Sfântu Gheorghe an die Mittelmächte abzutreten, nachdem es von der deutsch-österreichischen und bulgarischen Armee besiegt worden war; erhielt diese Gebiete nach der Vereinigung von 1918[wp] durch die Friedensverträge von Saint-Germain[wp], Trianon[wp] und Neuilly[wp] zurück;
  • Im Laufe des Jahres 1940 zwang das Ultimatum vom 28. Juni als Folge des Hitler-Stalin-Pakts Rumänien, mehrere Gebiete an die Sowjetunion abzutreten: die Nordbukowina[wp], das Herza-Land[wp] (ein Gebiet, das weder im Ultimatum noch im Ribbentrop-Molotow-Pakt[wp] erwähnt worden war) und Bessarabien[wp]. Im Rahmen des Wiener Diktats erhielt Ungarn durch das Wiener Diktat Nord­sieben­bürgen[wp] und Bulgarien durch den Vertrag von Craiova die Süddobrudscha[wp] (südlich der Linie Ostrov-Vama Veche[wp]). Nord­sieben­bürgen wurde im Herbst 1944 von den rumänisch-sowjetischen Streitkräften von der ungarischen Besatzung befreit und 1947 durch den Vertrag von Paris[wp] rechtlich zurückgewonnen. Im Herbst 1940 landeten sowjetische Truppen nach Meinungs­verschiedenheiten über den Verlauf der neuen sowjetisch-rumänischen Grenze am Kilija-Arm[wp] und der Nicht­anerkennung der alten russisch-rumänischen Grenze von 1878-1918 durch die UdSSR und besetzten im Oktober die Inseln Salangic, Dalerul Mare, Dalerul Micul und Maican[wp], Damit stellte die UdSSR Rumänien vor vollendete Tatsachen und erlangte die vollständige Kontrolle über die Schifffahrt auf dem Kilija-Arm, indem sie die Staatsgrenze de facto südlich dieser besetzten Inseln verlegte, nämlich vom Alten Stambul-Arm zum Musura-Arm.
  • Entgegen den Bestimmungen des Pariser Friedensvertrags von 1947, der diese rumänischen Gebiete im rumänischen Staat beließ, trat die Rumänische Volksrepublik 1948 im Rahmen eines bilateralen rumänisch-sowjetischen Protokolls die Inseln Coasta-Dracului (Tatarul Mic), Dalerul Mare, Dalerul Mic, Maican[wp], Limba[wp] und Schlangeninsel an die Sowjetunion ab, wobei die ersten vier im Kilija-Arm, die fünfte an seiner Mündung und die sechste etwa 45 Kilometer von Sulina[wp] entfernt liegen. Nach dem Zerfall der UdSSR fielen diese Gebiete an die Ukraine. Ein Streit zwischen der Ukraine und Rumänien über den Festlandsockel[wp] führte dazu, dass Rumänien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag einen großen Teil des Festlandsockels im Schwarzen Meer zurückerhielt.[1]


Karte mit den rumänischen Gebietsänderungen im Donaudelta von 1948

Am 10. Februar 1947 wurden die Pariser Friedens­verträge[wp] unterzeichnet, die die rumänische Souveränität über Nord­siebenbürgen bestätigten. Im Dezember 1946 wurde eine neue Regierung mit Groza[wp] als Ministerpräsident[wp] eingesetzt, die überwiegend kommunistisch war. Anfang 1947 begann sie, alle Bereiche der rumänischen Wirtschaft zu beherrschen. Ihre Absicht bestand darin, alle politischen Gegner wie Maniu zu entmachten, weshalb dieselben am 29. Oktober 1947 in einem Schauprozess vor Gericht gestellt worden sind. Die Errichtung der kommunistischen Diktatur in Rumänien wurde am 30. Dezember 1947 mit der erzwungenen Abdankung von König Michael I.[wp] und der anschließenden Proklamierung der Rumänischen Volksrepublik komplettiert.

Obwohl in den Pariser Friedensverträgen die Grenze zwischen Rumänien und der Sowjetunion bestätigt wurde, besetzte die Sowjetunion 1944 eine Inselgruppe, die im Ultimatum von 1940 nicht enthalten war. Die Sowjetunion bestand auf der Unterzeichnung eines Protokolls zur Festlegung der Grenze zwischen beiden Ländern, das am 4. Februar 1948 erfüllt wurde. Diesem Protokoll zufolge würde die Sowjetunion die Donauinseln Tătaru Mic, Daleru Mic, Daleru Mare, Maican[wp] und Limba[wp] sowie die Schlangeninsel im Schwarzen Meer annektieren[wp]. Auf der anderen Seite sollte Rumänien die Donauinseln Tătaru Mare[wp], Cernovca und Babina behalten.

Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Rumänien in Folge der rumänischen Revolution im Dezember 1989[45] versuchte Rumänien, die kleine Schlangeninsel zurückzuerobern, da dieselbe am Schwarzen Meer liegt und über einen Zugang zum Festlandsockel des Meeres verfügt, der reich an Erdöl- und Erdgas­vorkommen ist. Die Insel war nach der Auflösung der Sowjetunion 1991[wp] in die Territorialhoheit der Ukraine übergegangen, der gegenüber Rumänien einen Anspruch auf die Insel erhob, welchen es später aufgab und 1997 mit der Ukraine einen Vertrag über gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit unterzeichnete, worin die Festlegung der Seegrenze zwischen beiden ihnen in einem bilateralen Abkommen als Ziel festgeschrieben wurde. Nach dem Scheitern aller einschlägigen Verhandlungs­versuche, ersuchte Rumänien den Internationalen Gerichtshof (IGH) als neutrale Instanz um die Beilegung des Streits und leitete damit ein Verfahren ein.

Rumänien argumentierte, dass beide Länder im Vertrag von 1997 einer Erklärung zugestimmt hätten, die besagt, dass die Insel weder eine ständige Bevölkerung noch ein eigenes Wirtschaftsleben unterhalten kann und daher die Seegrenzen beider Länder nicht berühren sollte. Die Ukraine entgegnete, dass es einen Unterschied zwischen einer Erklärung und einem Vorbehalt gebe und dass dies den rechtlichen Status des Vertrages nicht ändere. Der IGH sei daher nicht verpflichtet, dies zu berücksichtigen. Nach Prüfung alter Verträge zwischen Rumänien und der Sowjetunion wurde festgestellt, dass die Schlangeninsel einen Bogen von 22 Kilometern (12 Seemeilen) als Grenze haben sollte. Außerdem wurde die frühere rumänische Erklärung später angewandt, und der IGH stellte fest, dass die Schlangeninsel keine Insel, sondern ein Felsen ist, der die Seegrenzen zwischen den beiden Ländern nicht verändern kann. Der IGH stellte auch fest, dass die ukrainische Forderung nach einer Grenzziehung ohne ersichtlichen Grund zu nahe an der rumänischen Küste lag und die Sicherheits­interessen des Landes beeinträchtigte. Schließlich schloss der IGH den Fall am 3. Februar 2009 mit einer Grenzziehung ab, die 80 Prozent des umstrittenen Gebiets an Rumänien abtrat.[2]



Die Tătaru-Mare-Insel gehörte bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs zu Rumänien. Im Herbst 1940 wurden die rumänischen Donauinseln Tătaru Mare, Dalerul Mic, Dalerul Mare, Maican und Limba von der Sowjetunion besetzt. Alle fünf Inseln wurden im Juli 1941 von dem mit den Achsenmächten verbündeten Rumänien zurückerobert (Unternehmen München[wp]), um dann 1944 nach dem Putsch von König Michael[wp] wieder verloren zu gehen. Anfang 1948 stimmte die Sowjetunion der Rückgabe der Insel Tătaru Mare an Rumänien zu, der einzigen der fünf Donauinseln, die Rumänien schließlich zurückerhielt.[3]

Entsowjetisierungspolitik in der Ukraine

Karte mit den rumänischen Gebietsänderungen im Donaudelta[wp] von 1948 und nach der Entsowjetisierung der Ukraine.
WikiMANNia-Kommentar
Wenn der "Entsowjetisierungs­politik"[wp] der Ukraine eine ernstliche Intention zu Grunde liegt, dann sollte sie als eine der ersten Maßnahmen die von der Sowjetunion annektierten Donauinseln und die Schlangeninsel an Rumänien zurückgeben.

Einzelnachweise

  1. Rumänisches Wikipedia: Pierderi teritoriale ale României
  2. Englischsprachiges Wikipedia: Territorial evolution of Romania
  3. Englischsprachiges Wikipedia: Tătaru Mare Island - Abschnitt "History"

Querverweise

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pierderi teritoriale ale României (7. August 2024) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.