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Kinderklau

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Der umgangssprachliche Begriff Kinderklau bezeichnet die Wegnahme eines Kindes durch staatliche Institutionen. In Deutschland geschieht dies gewöhnlich auf Veranlassung des Jugendamtes, mit der Begründung, die körperliche und seelische Integrität, Gesundheit und das Leben von Kindern, die aus den unter­schiedlichsten Gründen nicht mehr zu Hause leben dürfen, zu schützen.

Die Wegnahme des Kindes aus einer Familie nennt man Inobhutnahme. Inwieweit eine Inobhut­nahme erfolgen kann und darf, wird festgelegt durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Kinder, die in Obhut genommen wurden, werden in Pflegefamilien oder Kinderheimen bzw. Wohngruppen untergebracht.

Wie durch den Wortbestandteil "Klau" bereits angedeutet, liegt der Verdacht nahe, dass im Zusammenhang mit der Inobhutnahme eines Kindes nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Kinderklau ist also die umgangs­sprachliche Bezeichnung für Kindesentzug durch den Staat gegen den Willen der Eltern und vor allem mit mehr als berechtigten Zweifeln an den angeblichen "Gründen", die zu diesem Entzug der elterlichen Sorge führen.

In vielen Fällen ist bereits die Inobhut­nahme selbst nicht rechtmäßig oder angemessen. In einigen anderen Fällen ist sie zwar als Erst­maßnahme berechtigt, jedoch tragen sich im Verlauf der Inobhutnahme Dinge zu, die nicht nur juristisch, sondern auch menschlich völlig inakzeptabel und unhaltbar sind.

In fast allen Fällen dieses staatlichen Eingriffs ist seitens der Behörden eine Einhaltung der gültigen Gesetze nicht gegeben.

Zitat: «Liebe Kinderklau-Betroffene,
eine gemeinsame Zeit des Mit­einander­ringens um Gerechtigkeit und Offenlegung der Verhältnisse rund um den staatlichen Kinderhandel in Deutschland geht nun zu Ende.
Die Internet-Seite Kinderklau-informell wurde von mir geschlossen.
Ich sehe derzeit keine Möglichkeit in einem System wie es in Deutschland etabliert ist, das Recht geschädigter Familien flächen­deckend durch­zu­setzen. Ein Staat, der nicht gewillt ist, seine eigenen Gesetze zu achten und brutalste Willkür anwendet, die eigentlich das Markenzeichen einer Diktatur sind, hat den Boden des Rechtsstaatlichkeit und des Willens zum Konsens verlassen.»[1]

Literatur

  • Richard Moritz: Die deutsche Schande: Der Kinderklau, Books on Demand 2011, ISBN 3-8423-6574-8

Erfahrungen

Zitat: «Leider ist es eine traurige Tatsache, dass nicht alle Eltern bereit sind, sich FÜR IHRE KINDER zu engagieren. Es macht auch keinen Sinn, sich aus­schliesslich auf den harten Kern von "hilfs­bereitem Personal" in der Szene zu verlassen, Rück­führungen der deportierten Kinder zu sabotieren und über alle Maßen zu fordern, wenig eigenen Beitrag zu leisten. Manche führen sinnfreie Kriege unter­einander, treten in profil­neurotische Konkurrenz und tun es dem Jugendamt­milieu mit Denunziantentum gegen die Kinder gleich.

Dafür

  • vergeuden Eltern zwangs­fremd­betreuter Kinder jahrelang Energie und Zeit auf der Couch vor fb und in teils dubiosen Foren
  • posten sie in den sozialen Netzwerken[wp] Bilder von Engeln, brennenden Kerzen
  • verraten öffentlich lesbar ihre Strategien
  • suhlen sich in ihrem Leid
  • rufen öffentlich zur Mitzeichnung von Petitionen auf
  • organisieren Demonstrationen, zu denen kaum jemand kommt

So sehr diese Bemühungen nachvollziehbar sein mögen - auf diesem Wege ist noch keine Rückführung gelungen; zumindest ist uns kein solcher Fall bekannt. (Siehe Warum Rückführungen scheitern)

Der Kampf gegen das Jugendamt - Ein Kampf um Leben und Tod

  • Eine Petra Heller hat Jahre lang gekämpft wie kaum eine andere Mama - sie ist gestorben und hat ihr Kind nicht zurück.
  • Conny und Josef Haase haben bis zum EGMR geklagt und eins ihrer Kinder zu Grabe tragen müssen.
  • Peter Spitzers Tochter hat die Inobhutnahme ebenfalls nicht überlebt.

Diese Fälle machen klar, das die Rückholung eines Kindes kein sportlicher Event ist, sondern ein harter und gefährlicher Weg. Wer sein Kind liebt, muss sich den Aller­wertesten aufreißen und darf sich keinerlei Fehler erlauben und sich nicht in falsche, inkompetente "Helferkreise" begeben. Die drei oben genannten Familien gehörten zur ersten Generation Kinderklau - sie hatten keine Fälle, von denen sie hätten lernen können. Diese Familien hatten keinerlei Möglichkeit, kompetente Hilfen zu finden.

Heute gibt es diese - sie werden jedoch nicht genutzt.

Mit über 2200 Beiträgen zu Gesetzes­texten, wissenschaftlichen Abhandlungen und Erfahrungs­berichten wurde dem Thema hier[ext] bis auf Weiteres kostenfrei Genüge getan.»[2]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise