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Kinder- und Jugendhilfegesetz
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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist ein sogenanntes Artikel- oder Mantelgesetz[wp]. Seinen Kern bildet das "Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe"[wp] (SGB VIII). Dessen Paragraphen sind auch umgangssprachlich gemeint, wenn vom KJHG die Rede ist. Formal bildet das (gesamte) Achte Buch SGB indessen nur den 1. Artikel des KJHG. Die Artikel 2 bis 24 des KJHG beinhalten Änderungen anderer Gesetze, zum Beispiel des BGB oder des Jugendgerichtsgesetzes sowie Übergangs- und Schlussvorschriften, die für den "Praktiker" weniger interessant sind.