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Jungenbeschneidung in Deutschland - eine Bestandsaufnahme

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Jungenbeschneidung in Deutschland - eine Bestandsaufnahme lautete der Titel einer Fachtagung am 8. Mai 2017 in der Heinrich-Heine-Universität.

Die Veranstaltung wurde anlässlich des fünften Welttages der genitalen Selbstbestimmung vom Klinischen Institut für Psycho­somatische Medizin und Psychotherapie[1] am Universitäts­klinikum Düsseldorf, dem Verein MOGiS e.V. und der Sektion Kinder- und Jugend­psychosomatik in der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM)[2] organisiert.

Zitat: «Die Vorhaut ist der sexuell sensibelste Anteil des männlichen Gliedes. Ihre Entfernung stellt auch und gerade im Säuglings- und Kindes­alter immer eine schwerwiegende Verletzung der genitalen Unversehrtheit dar, die zu andauernden körperlichen, sexuellen oder psychischen Komplikationen und Leidens­zuständen führen kann. Allein in Deutschland werden jährlich etwa 400 kleine Jungen auch nach nicht aus medizinischen Gründen vorgenommenen Beschneidungen mit z.T. schweren Komplikationen in Kliniken eingeliefert. Mit unserer Tagung möchten wir hierzu informieren und diesem kontroversen Thema eine Plattform für einen sachlich fundierten und respektvollen Dialog mit allen Interessierten eröffnen.» - Prof. Dr. Matthias Franz, Mitinitiator der Tagung[3]

Vortragende

  • Mikael Aktor[iw]: Jewish Voices in the Danish Debate on MGM and the Danish legal situation ("Jüdische Stimmen in der dänischen Beschneidungs­debatte und die rechtliche Situation in Dänemark")
  • Renate Bernhard: Das "Beschneidungserlaubnis-Gesetz" und seine Resonanz in Organisationen und Medien
  • Dr. med. Wolfgang Bühmann: Die Beschneidung aus urologischer Sicht: wann, warum und warum nicht?
  • Prof. Dr. med. Matthias Franz: Grußwort + Psychoanalytische und psychohistorische Aspekte der rituellen Beschneidung
  • Dr. Necla Kelek: Die Bedeutung der Jungenbeschneidung in der islamischen Welt heute: Pflicht, Glauben oder Tradition
  • Önder Özgeday[iw]: Perspektiven leidvoll Betroffener - Kinderrechte als Chance
  • Prof. Jörg Scheinfeld[iw]: Knabenbeschneidung - rechtliche Gründe für ein Umdenken des Gesetzgebers
  • Victor Schiering: Perspektiven leidvoll Betroffener - Kinderrechte als Chance
  • Prof. Dr. med. Maximilian Stehr[iw]: Die Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie der Vorhaut und resultierende Folgen einer Beschneidung

Die Vorträge der einzelnen Referenten sind in ihren entsprechenden IntactiWiki-Artikeln aufgeführt, sofern öffentlich verfügbar. (Hinweis: Die Liste ist noch nicht vollständig.)

Abschlussforderungen

Die Fachtagung endete mit der Verabschiedung von Abschluss­forderungen[4], die sich in zwei Bereiche aufteilen, den ärztlichen und den juristischen Bereich. Im wissenschaftlichen Presse­spektrum wurden die Abschluss­forderungen prompt verbreitet und rezipiert.[5][6][7]

Nachfolgend wird der Text der Abschlussforderungen zu Dokumentations­zwecken wiedergegeben:

Ärztlicher Bereich
Ärzte sollten nicht ohne Indikation und immer unabhängig von Herkunft, Religion und sexueller Orientierung behandeln und aus diesem Grund auch keine medizinisch nicht indizierten Beschneidungen durchführen, schon gar nicht an einwilligungs­unfähigen Patienten.
Erforderlich sind mehr Sensibilität und mehr Kenntnisse über die psychischen Folgen der Beschneidung von männlichen Kindern, damit wir sie besser diagnostizieren können. Hierzu bedarf es umfassender Forschung.
Die Einrichtung von Therapie- und Beratungs­angeboten für direkt und indirekt Betroffene ist zu fördern.
Notwendig sind Aufklärungs­initiativen über anatomische und medizinische Fakten, Risiken und Spätfolgen durch Gesundheits­institutionen wie die BZgA[8], sexual­wissen­schaftliche Institute und ärztliche Fachverbände.
Nötig ist die Finanzierung einer fundierten, flächen­deckenden Fachberatung bei Elternwunsch auf Beschneidung ihres Sohnes, die das Wohl des Kindes, dessen sexuelle Selbstbestimmung und dessen spätere psycho-sexuelle Entwicklung im Zentrum der Betrachtung haben.
Vor jeder Beschneidung muss gemäß der geltenden Rechtslage eine umfassende und dokumentierte Aufklärung über alle möglichen Risiken sowie eine objektive Befund­dokumentation erfolgen.
Zu fördern ist eine evidenz­basierte Forschung zu den akuten wie lang­fristigen physischen und psychischen Folgen der Vorhaut­entfernung, auch im Hinblick auf die Tradierung herkömmlicher Männlichkeit.
Juristischer Bereich
Der folgende Vorstoß des Familienministeriums, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, verdient Zustimmung:
"Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte und das Wohl des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebens­bedingungen. Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat vor einer staatlichen Entscheidung, die seine Rechte betrifft, bei der zuständigen Stelle einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife."
Soll diese Grundgesetz­änderung nicht symbolisch bleiben, sondern Wirksamkeit entfalten, muss die umfassende Erlaubnis von Vorhaut­amputationen im Elternrecht aufgehoben werden.
Politik und Gesetzgebung müssen sich uneingeschränkt hinter den Satz stellen: Die genitale Unversehrtheit ist ein Menschenrecht aller Kinder.
Die Klagemöglichkeit der Betroffenen - auch gegen die eigenen Eltern sowie gegen die Beschneider - muss sofort wieder­hergestellt werden. Es kann nicht sein, dass Betroffene selbst bei schwersten Folgen keine Entschädigung geltend machen können.
Schon derzeit muss folgende Regelung getroffen werden:
Das Kind soll, auch als Erwachsener - angelehnt an die Regeln des StORMG[9] - das Recht haben, die Einwilligung der Eltern zu widerrufen. Übt der Beschnittene dieses Recht aus, begründet dies eine Schadens­ersatz­pflicht der Sorgeberechtigten. Der oder die Beschneidende haften für Fahrlässigkeit, auch bei der Aufklärung der Sorge­berechtigten und des Kindes.
Dies gilt auch, wenn keine vollumfängliche und am Kindeswohl orientierte Aufklärung dokumentiert ist.

Einzelnachweise

  1. Klinisches Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universität Düsseldorf
  2. dgpm.de - Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V.
  3. Victoria Meinschäfer:Tagung am 8. Mai 2017: Jungenbeschneidung in Deutschland, Universität Düsseldorf am 17. März 2017
  4. Pdf-icon-extern.svg Jungenbeschneidung in Deutschland - Abschlussforderungen[ext], Fachtagung 2017 (6 Seiten)
  5. Dr. Victoria Meinschäfer: Abschlussforderungen der Fachtagung "Jungenbeschneidung in Deutschland", idw am 9. Mai 2017
  6. Tagung in Düsseldorf: Resolution gegen die rituelle Jungenbeschneidung, Urologische Nachrichten am 10. Mai 2017
  7. Abschlussforderungen der Fachtagung "Jungenbeschneidung in Deutschland", Medizin-Aspekte
  8. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  9. Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauch

Querverweise

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wissenschaftliches Symposium (19. Mai 2017) aus der freien Enzyklopädie IntactiWiki. Der IntactiWiki-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der IntactiWiki ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.