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Hörigkeit

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BDSM
BDSM Collar and Chain.jpg
Frau trägt ein Halsband mit angebrachter Kette
Aspekte
B&D, B/D oder BD Fesselung und Disziplinierung
D&s, D/s oder Ds Dominanz und Unterwerfung
S&M, S/M oder SM Sadismus und Masochismus
Rollen
Top/​Dominant Partner, der die Aktivität durchführt oder steuert
Bottom/​Sub­missive Partner, der empfängt oder kontrolliert wird
Switcher wechselt zwischen den Rollen
Hauptseite » Wissenschaft » Psychologie » Hörigkeit

Der Begriff Hörigkeit bezeichnet die fast bedingungslose Unterwerfung eines Menschen unter einen oder mehrere Menschen und der gleich­zeitigen Duldung durch diesen oder der Gruppe.

Der Hörige unterwirft sich weder aus Berechnung, noch aus religiöser oder sozio­kultureller Achtung oder Ehr­erbietung, sondern aus einer Abhängigkeit heraus: Der Hörige hat Angst verlassen, verstoßen, nicht beachtet oder nicht geliebt zu werden. Für diese Ziele würde er fast alles tun, selbst wenn dies mit Selbst­erniedrigung oder Selbst­verleugnung verbunden ist.

Ist das Stadium der Selbst­verleugnung erreicht, wird das Verhalten des Dulders meist kritiklos hin­genommen. Eine Beendigung der Beziehung scheint dem Hörigen unmöglich, da er (wie ein Drogen­süchtiger) glaubt, ohne den anderen nicht leben zu können. Er meint, der andere gewähre ihm ein Höchstmaß an Auf­merksam­keit, Zuwendung oder Liebe, welches er so von keinem anderen Menschen erhalten würde.

Sein Bestreben beim Dulder eine für ihn positive Reaktion hervor­zu­rufen, treibt den Hörigen zu einem Verhalten, das für Außen­stehenden unverständlich und nicht nach­vollziehbar ist. Für den Hörigen selbst ist die Welt jedoch so lange in Ordnung, wie er von dem Menschen eine Reaktion erhält, dem er sich unterworfen hat - selbst wenn diese Reaktion Abweisung ist. Plump ausgedrückt bedeutet dies: "Nimm mich wahr, egal wie!" - das Parade­beispiel sind wohl misshandelte Frauen, die eine Misshandlung um­interpretieren: "Er liebt mich doch und kann es nicht anders zeigen. Er meint es nicht so."

Der Dulder kann sich allerdings auch bewusst oder unbewusst jemanden suchen, der sich ihm unterwirft: Durch Manipulation eines psychisch instabilen Menschen kann eine Hörigkeit erzeugt werden. Der Dulder sucht in diesem Fall eine Anerkennung seiner eigenen Person, die er durch Macht­aus­übung zu erreichen versucht.

Die Machtausübung kann sich auf viele Bereiche, wie finanzielle Unterstützung (aus der Prostitution bekannt), auf religiöse Hingabe, politische Unter­stützung oder Sexualität, erstrecken.[1]



Als Hörigkeit bezeichnet man in der Psychologie die zeitweilige oder andauernde Unterwerfung des eigenen Willens[wp] unter den Willen einer anderen Person. Die Unterwerfung kann erzwungen oder mehr oder weniger freiwillig erfolgen. Anders als beim Gehorsam ist ein psychisches Abhängigkeits­verhältnis der Grund für das Befolgen der Wünsche der anderen Person oder für einen blinden Glauben an ihre Aussagen. Die Basis dieser Art von Abhängigkeit kann sexueller oder auch psychischer Natur sein. In der Regel wird bei Hörigkeit von Außen­stehenden eine missbräuchliche Nutzung des Abhängigkeits­verhältnisses wahrgenommen, beispielsweise in der Prostitution.[2]

Rechtsgeschichte

In der Rechtsgeschichte[wp] werden mittel­alterliche[wp] Bauern[wp] (seltener auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede[wp] oder andere Handwerker[wp]) auf Herren­höfen als Hörige bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherrn[wp] (z. B. Ritter[wp]) befanden. Die Hörigkeit wurde an die Kinder vererbt.

Als Hörige werden mittel­alterliche[wp] Bauern[wp] (seltener auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede[wp] oder andere Handwerker) auf Herren­höfen bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherrn[wp] (z. B. Ritter[wp]) befanden. Die Hörigkeit wurde an die Kinder vererbt.

Hörige waren unfrei und bestimmten Beschränkungen unterworfen. Sie konnten bewegliches Eigentum besitzen, jedoch keinen Grundbesitz erwerben und waren an Land gebunden (Schollen­pflicht[wp]), das einem Grundbesitzer (Adel[wp] oder Kirche) gehörte, der auch die niedere Gerichtsbarkeit[wp] über sie innehatte. Sie bearbeiteten das Land mit der Verpflichtung zu unterschiedlichen Abgaben[wp] und Fron­diensten[wp] an den Grundherrn, die meist auf bzw. an, Fronhöfen[wp] (Salhöfen) geleistet wurden. Im Gegenzug war der Grundherr zum Schutz der Hörigen und zu ihrer Fürsorge verpflichtet.

Das Land und die es bearbeitenden unfreien Bauern bildeten eine untrennbare Einheit, die nicht aufgelöst werden konnte, das heißt, Land konnte nicht gesondert von den Bauern veräußert werden und umgekehrt.

In Deutschland wurde die Hörigkeit durch die Bauernbefreiung[wp] im 19. Jahrhundert (1848) aufgehoben. Infolge dieser Maßnahme wurden viele Hörige zu Pächtern[wp], konnten aber auch selbst das Land in Eigenbesitz erwerben. In dessen weiterer Folge, durch den Wegfall der Grundherren­pflicht[wp], setzte ein massives und nachhaltiges Bauern­sterben[wp] ein.

Zu beachten ist der Unterschied zwischen Hörigkeit und Leibeigenschaft[wp], was häufig zu Verwirrung führt. Als Leibeigene werden Diener des Grundherrn bezeichnet, die dessen Land und Gut bewirtschaften. Ehemals freie Bauern, die sich freiwillig dem Grundherrn unterstellt und ihm ihr Land übergeben haben, werden hingegen als zu diesem Land gehörend, als Hörige, oder auch - je nach Region - als Lassen, Laten, Liten[wp] bezeichnet. Während Leibeigene personen­bezogene Abgaben an ihre Herren zahlen müssen, sind die Abgaben der hörigen Bauern guts­bezogen.[2]

Asexuelle Hörigkeit

Eine asexuelle Hörigkeit kann zum Beispiel bei einer Person bestehen, die sich einem charismatischen Anführer unterwirft, wie dies Sekten­mitglieder, religiöse Anhänger, politische Mitläufer (wie in der NS-Zeit) oder sonstige Obrigkeits­hörige, die an einen bestimmten "Gott in Weiß", den Philosophen, den Wissenschaftler, etc., mitunter tun.

Dabei werden meist mündliche oder schriftliche Aussagen, Behauptungen oder Handlungs­anweisungen des Anführers nicht in Frage gestellt, sondern ungeprüft übernommen und Dritten gegenüber oft vehement verteidigt.

Sofern das Maß der Abhängigkeit hoch genug ist, können Selbstmord (von Sekten bekannt) oder Mord (Religion) die Endstation einer solchen Hörigkeit sein.[1]

Sexuelle Hörigkeit

Im sexuellen Bereich spricht man auch von Liebessucht oder Beziehungssucht.

Sexuelle Hörigkeit ist ein Thema mit großer Bandbreite, denn Abhängigkeiten entstehen in jeder Beziehung und gehören bis zu einem gewissen Grad sogar zum Liebesideal. Aussagen wie "Ich tue alles für Dich" oder "Ich bin nichts ohne Dich" gelten einerseits als höchste Liebes­erklärungen, beinhalten aber andererseits auch die Möglichkeit der Selbstaufgabe. Dabei ist Abhängigkeit gesellschaftlich betrachtet ein durchaus erwünschtes Moment, stabilisiert sie doch die Verhältnisse und trägt nicht selten zur Stabilität von Partnerschaften bei. Gewisse Formen der Hörigkeit werden von Betroffenen folgerichtig auch als "normale" romantische Liebe interpretiert. Hörigkeit entsteht in einem längeren Prozess, in dem der eigene Wille - tatsächlich oder auch nur subjektiv erlebt - allmählich und in zunehmendem Maß verloren wird. Die allmähliche Entwicklung über einen langen Zeitraum steht im Gegensatz zum sprich­wörtlichen Rausch der Verliebtheit, der die Betroffenen in einem als überwältigend erlebten positiven Gefühlssturm überwältigt.

Der Hörigkeit fehlt die Impulsivität und das spontane Momentum der Verliebtheit. Nichtsdestotrotz ist sie nicht weniger intensiv und geht mit emotionaler Abhängigkeit, stark fokussierter Aufmerksamkeit und obsessiven Denkens an die betreffende Person einher. Unter sexueller Hörigkeit im engeren Sinne versteht man ganz allgemein die gefühls­mäßige Bindung an andere Menschen bis zu einem Ausmaß, in dem die persönliche Freiheit und menschliche Würde aufgegeben wird.

Gefahren und möglicher Probleme

Der Wille der herrschenden Person(en) kann insofern über die sich unterwerfende Person verfügen, als die Grenzen von Recht und Moral missachtet werden könnten. Wie bei allen stark asymmetrischen Beziehungen ist auch bei Hörigkeit die Gefahr eines Missbrauchs gegeben. Sexuelle Hörigkeit kann Bestandteil eines totalen Macht­austauschs sein oder sich mit dem Konzept Total Power Exchange (TPE) stark überschneiden.

Es ist ja gerade typisch für ein Hörigkeitsverhältnis, dass es nicht auf Gegenseitigkeit beruht, vielmehr ordnet sich die hörige Person dem Partner fast sklavisch unter, was dieser nicht selten ausnutzt. Es besteht durchaus das Risiko, dass solcherart Beziehungen gezielt mit der Absicht zur Ausnutzung eingegangen und bewusst Abhängigkeiten aufgebaut werden. Weitaus häufiger dürften jedoch die Fälle sein, wo diese Beziehungen nicht mit der Absicht zur Ausnutzung eingegangen werden, sondern sich meist schleichend auf Grund der Persönlichkeits­konstellation der jeweiligen Partner so entwickeln. Der Hörige idealisiert die verehrte Person und die Beziehung in einer Weise, die Außenstehenden häufig unverständlich bleibt, zumal diese die Einseitigkeit erleben. Ein weiteres charakteristischer Merkmal von Hörigkeits­beziehungen ist auch die Teilnahms­losigkeit der verehrten Person, was zwangsläufig zu Abweisungen und Demütigungen führt, die der hörig Liebende als unabwendbar und scheinbar unbelehrbar in Kauf nimmt. Zur Situation des hörigen Menschen kann es gehören, dass er sich nicht mehr aus eigener Kraft lösen kann und hilflos in der psychische Abhängigkeit von einem anderen Menschen oder auch einer Gruppe bleibt.

Bei Hörigkeit kann man aber nicht generell von Tätern und Opfern sprechen, weil es Menschen gibt, die sich an ihren Partner oder eine Gruppe klammern und sich völlig auf diese fixieren. Sie haben in der Regel kaum soziale Kontakte und ihr Selbst­bewusstsein speist sich ausschließlich aus der Fixierung auf den meist idealisierten Partner, was diesen auch sehr belasten kann.

Definition

Der Begriff Sexuelle Hörigkeit wurde von Richard Freiherr von Krafft-Ebing[wp] im Jahre 1892 zur Bezeichnung der Tatsache gewählt, dass eine Person einen ungewöhnlich hohen Grad von Abhängigkeit und Unselbständigkeit gegenüber einer anderen Person haben kann, mit der sie im Sexualverkehr steht. Der oder die sexuell Hörige ordnet sich dem Partner dabei bedingungslos unter. "Klassische" Beispiele für sexuelle Hörigkeit finden sich bei älteren Männern, die eine wesentlich jüngere Frau lieben, der sie häufig in sozialem Status und finanziellen Möglichkeiten überlegen sind. Dennoch unterwerfen sie sich in ihrer Leidenschaft der Partnerin total und nicht selten lassen sie sich dabei ausnutzen.[3]

Sexuelle Hörigkeit kann in der gewerbsmäßigen Prostitution eine Rolle spielen, wenn es dabei zum Verlust der sexuellen Selbstbestimmung führt.

Im partnerschaftlichen Bereich kann sich sexuelle Hörigkeit aber auch in der bewussten Aufgabe der sexuellen Selbst­bestimmung äußern und in dieser Form leicht mit Masochismus verwechselt werden.

Literatur

  • Georg von Below[wp]: Geschichte der deutschen Landwirtschaft des Mittelalters in ihren Grundzügen. Aus dem hinterlassenen Manuskript herausgegeben von Friedrich Lütge[wp]. 2. unveränderte Auflage. Fischer, Stuttgart 1966, (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte 18).
  • Ch. E. Perrin: Le servage en France et en Allemagne. In: Relazioni del X Congresso Internazionale di Scienze Storiche. (Roma 4-11 settembre 1955). Band 3: Storia del medioevo. Sansoni, Florenz 1955 (Biblioteca storica Sansoni N. S. 24), S. 213-245.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 SMikiHörigkeit, Stand: 3. Februar 2007
  2. 2,0 2,1 WikipediaHörigkeit
  3. Stangl, W. (2019): Hörigkeit, Abhängigkeit, Beziehungssucht - Hier: Stichwort: Beziehungssucht im Online-Lexikon für Psychologie und Pädagogik

Querverweise

Netzverweise

Psychologie
Rechtsgeschichte
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hörigkeit (3. Februar 2007) aus der freien Enzyklopädie SMiki. Der SMiki-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hörigkeit (Psychologie) (6. Oktober 2017) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hörigkeit (Rechtsgeschichte) (20. September 2016) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.