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Genozid
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Der Begriff Genozid, auch Völkermord oder Rassenmord, (aus altgriechisch genos Rasse, Abstammung, Herkunft und lateinisch caedere töten, morden) bezeichnet die vorsätzliche und einschlägig motivierte, planmäßig organisierte und systematisch ausgeführte teilweise oder vollständige Ausrottung einer tribal, ethnisch, hautfarblich, phänotypisch bzw. rassisch - oder seltener religiös - definierten menschlichen Gemeinschaft. Der Völker- oder Rassenmord stellt einen im Völkerrecht kodifizierten und nicht der Verjährung unterliegenden Straftatbestand dar.
Verwendungsbeispiele
Zitat: | «Man kann nicht gleichzeitig behaupten, es gäbe keine Menschenrassen, und dann gegen "Genozid" demonstrieren, weil es sich widerspricht.»[1] |
Zitat: | «Man kann nicht gleichzeitig behaupten, dass es so etwas wie "Volk" gar nicht gäbe und dann gegen "Völkermord" demonstrieren, weil sich das widerspricht.» |
Einzelnachweise
- ↑ Hadmut Danisch: Demonstrationen gegen den "Genozid an Palästinensern", Ansichten eines Informatikers am 5. Oktober 2024
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Völkermord
- Thomas Röper: Die "Mythen" der EU-Kommission - Teil 1: Im Donbass gab und gibt es keinen ukrainischen Genozid, Anti-Spiegel am 23. September 2024 (Die "Mythen" der EU-Kommission, Donbass)