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Betreuender Elternteil
Als betreuender Elternteil gilt im Juristenjargon derjenige Elternteil, bei dem sich Kinder nach einer Trennung der Eltern überwiegend aufhalten, dass heißt, in dessen Haushalt sie leben und wo sie polizeilich gemeldet sind. Richter und Jugendamtsmitarbeiter sprechen dann auch von dem Elternteil, in dessen "Obhut" sich das Kind befindet. Das Gegenstück ist der so genannte "Besuchselternteil".
Können sich die Eltern nicht gütlich einigen, kommt es meist zu einem Verfahren vor dem Familiengericht. Da deutsche Gerichte ebenso wie die Jugendämter in Umgangssachen noch mehrheitlich mütterfreundlich bzw. väterfeindlich eingestellt sind, wird der Lebensmittelpunkt von Kindern in ca. 9 von 10 Fällen bei der Mutter verortet.
Dagegen bleiben alleinerziehende Väter im deutschen Familienunrecht bis auf Weiteres die Ausnahme.
Verfechter des Wechselmodells empfinden die Aufspaltung in einen betreuenden und einen nicht betreuenden Elternteil als pervers. Allein schon die entsprechenden Begriffe würden die ungleiche Wertigkeit dokumentieren, die Müttern und Vätern nach dem Zerbrechen der Familie zugebilligt wird.
Einzelnachweise
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)