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Betreuender Elternteil

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Als betreuender Elternteil gilt im Juristenjargon derjenige Elternteil, bei dem sich Kinder nach einer Trennung der Eltern überwiegend aufhalten, dass heißt, in dessen Haushalt sie leben und wo sie polizeilich gemeldet sind. Richter und Jugendamts­mitarbeiter sprechen dann auch von dem Elternteil, in dessen "Obhut" sich das Kind befindet. Das Gegenstück ist der so genannte "Besuchselternteil".

Können sich die Eltern nicht gütlich einigen, kommt es meist zu einem Verfahren vor dem Familiengericht. Da deutsche Gerichte ebenso wie die Jugendämter in Umgangssachen noch mehrheitlich mütter­freundlich bzw. väter­feindlich eingestellt sind, wird der Lebensmittelpunkt von Kindern in ca. 9 von 10 Fällen bei der Mutter verortet.

Hauptartikel: Alleinerziehende

Dagegen bleiben allein­erziehende Väter im deutschen Familienunrecht bis auf Weiteres die Ausnahme.

Verfechter des Wechselmodells empfinden die Aufspaltung in einen betreuenden und einen nicht betreuenden Elternteil als pervers. Allein schon die entsprechenden Begriffe würden die ungleiche Wertigkeit dokumentieren, die Müttern und Vätern nach dem Zerbrechen der Familie zugebilligt wird.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [1]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise