Am 28. Dezember 2024 ist Tag der unschuldigen Kinder.
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Amtshaftung
Zitat: | «Was da als so genannte Amtshaftung bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit keine Amtshaftung, sondern Steuerzahlerhaftung. Der Steuerzahler haftet immer, denn er bezahlt die Kosten, die in den Ämtern verursacht werden. Hat ein betroffener Bürger - selten genug - einmal Erfolg mit einer Amtshaftungsklage, der verursachende Staatsbürokrat muss den Haftungsanspruch nicht bezahlen, sondern die Steuerzahler.
So kann sich jeder deutsche Amtsdiener beruhigt zurücklegen, er oder sie haftet nicht für selbst verursachte Fehler und unnötige Kosten, DDR-Sozialismus in Reinkultur und dies auch noch praktiziert von den Staatsparteien CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die deutschen Steuerzahler sind immer die Blöden, die die Zeche bezahlen. Beschränkt wie die meisten deutschen Steuerzahler nun einmal sind, wählen sie auch prompt noch die Parteien, die diesen Irrsinn politisch zu verantworten haben, CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das nennt man auch politisches Harakiri, der deutsche Steuerzahler Masochist durch und durch wählt sich seine Sklavenhalter selber. Es ginge auch anders, doch da bräuchte es engagierte Bürger und keine tumben Hohlköpfe. Anders sieht es freilich aus, wenn Bürger vom Staat in Haftung genommen werden, dann müssen die Bürger alles selbst bezahlen. Dass dies mit einer Demokratie nichts zu tun hat, leuchtet unmittelbar ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist mithin kein demokratischer Staat, sondern ein staatsbürokratischer Staat, in dem die Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen bestätigen, dass sie weiterhin vom Staat für dumm verkauft werden wollen.» - Väternotruf[1] |
Einzelnachweise
- ↑ Väternotruf: Amtshaftung
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Amtshaftung von Väternotruf. |