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Amtshaftung

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Zitat: «Was da als so genannte Amtshaftung bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit keine Amtshaftung, sondern Steuer­zahler­haftung. Der Steuerzahler haftet immer, denn er bezahlt die Kosten, die in den Ämtern verursacht werden. Hat ein betroffener Bürger - selten genug - einmal Erfolg mit einer Amts­haftungs­klage, der verursachende Staatsbürokrat muss den Haftungs­anspruch nicht bezahlen, sondern die Steuerzahler.

So kann sich jeder deutsche Amtsdiener beruhigt zurücklegen, er oder sie haftet nicht für selbst verursachte Fehler und unnötige Kosten, DDR-Sozialismus in Reinkultur und dies auch noch praktiziert von den Staats­parteien CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die deutschen Steuerzahler sind immer die Blöden, die die Zeche bezahlen. Beschränkt wie die meisten deutschen Steuer­zahler nun einmal sind, wählen sie auch prompt noch die Parteien, die diesen Irrsinn politisch zu verantworten haben, CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das nennt man auch politisches Harakiri, der deutsche Steuerzahler Masochist durch und durch wählt sich seine Sklaven­halter selber. Es ginge auch anders, doch da bräuchte es engagierte Bürger und keine tumben Hohlköpfe.

Anders sieht es freilich aus, wenn Bürger vom Staat in Haftung genommen werden, dann müssen die Bürger alles selbst bezahlen.

Dass dies mit einer Demokratie nichts zu tun hat, leuchtet unmittelbar ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist mithin kein demokratischer Staat, sondern ein staats­bürokratischer Staat, in dem die Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre in freien und geheimen Wahlen bestätigen, dass sie weiterhin vom Staat für dumm verkauft werden wollen.» - Väternotruf[1]

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Amtshaftung von Väternotruf.